Ausschreibung 1109893: Transaktionsdruck (Outputmanagement) / Scanning Briefpost (Inputmanage
Publiziert am: 21. Dezember 2019
Amt für Informatik und Organisation des Kantons Bern (KAIO)
Der Auftrag umfasst den Transaktionsdruck und das Input-Management (Scanning der Briefpost) der Kantonsverwaltung und ggf. weiterer öffentlicher Aufgabenträger, unter Einhaltung hoher Datenschutz- und Sicherheitsanforderungen. Der Transaktionsdruck ist die Endstufe des Output-Management. Er ist das Ende einer Erzeugungskette von einander ergänzenden Komponenten der Druckaufbereitung, der Druckdatenerstellung, dem Druck, der Verpackung und der Übergabe des Druckguts an den Versandpartner. Zum Auftrag gehört neben dem Outsourcing des Transaktionsdrucks mit neuester Technologie (WPF) auch die nahtlose Übernahme des Transaktionsdrucks vom bisherigen Lieferanten, inkl. sechs Angestellten. Das Input-Management umfasst die Digitalisierung der eingehenden Post. Dazu gehört die gesamte Kette der Posteingangsverarbeitung (Brieföffnung, Triage, Scanning, Übermittlung an Applikation oder Postfach). Die Details werden in den Ausschreibungsunterlagen beschrieben.
Auftraggeber: | Kanton |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: |
Standorte des Leistungserbringers in der Schweiz |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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21. Dezember 2019 | Publikationsdatum | |
21. Dezember 2019 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | Vertrauliche Teile der Ausschreibungsunterlagen sind im DA abrufbar. Die Herausgabe des dafür notwendigen Links bedingt die vorgängige Unterzeichnung einer Vertraulichkeitserklärung. |
20. Februar 2020 | Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen | |
15. Januar 2020 | Frist für Fragen | Allfällige Fragen zur Ausschreibung müssen in deutscher Sprache auf simap.ch bis zum |
20. Februar 2020 | Abgabetermin 23:59 | Der vollständig ausgefüllte und rechtsgültig unterzeichnete Lieferantenreport muss in einfacher Ausführung, in Papierform und rechtsgültig unterzeichnet bis spätestens am 20.02.2020, um 23:59 Uhr der Schweizerischen Post übergeben werden oder bis spätestens am 20.02.2020 um 15:30 Uhr verschlossen an der vorgenannten Adresse eingehen (Art. 18 Abs. 1 ÖBV i.V.m. Art. 42 Abs. 2 VRPG). Der Lieferantenreport kann von 9:00 bis 12:00 und von 13:00 bis 15:30 Uhr persönlich gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung abgegeben werden. Der Hashcode auf dem eingereichten Lieferantenreport muss demjenigen des elektronisch erfassten Angebots entsprechen. Das Adressfeld auf dem Briefumschlag muss wie folgt beschriftet werden: VERTRAULICH, NICHT ÖFFNEN Die Vergabestelle behält sich vor, innerhalb der Angebotsfrist Berichtigungen und Ergänzungen zu den Ausschreibungsunterlagen vorzunehmen. Sie wird diese Berichtigungen und Ergänzungen gleichzeitig allen Anbieterinnen mitteilen und erforderlichenfalls die Angebotsfrist erstrecken. |
24. Februar 2020 | Offertöffnung | Der vollständig ausgefüllte und rechtsgültig unterzeichnete Lieferantenreport muss in einfacher Ausführung, in Papierform und rechtsgültig unterzeichnet bis spätestens am 20.02.2020, um 23:59 Uhr der Schweizerischen Post übergeben werden oder bis spätestens am 20.02.2020 um 15:30 Uhr verschlossen an der vorgenannten Adresse eingehen (Art. 18 Abs. 1 ÖBV i.V.m. Art. 42 Abs. 2 VRPG). Der Lieferantenreport kann von 9:00 bis 12:00 und von 13:00 bis 15:30 Uhr persönlich gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung abgegeben werden. Der Hashcode auf dem eingereichten Lieferantenreport muss demjenigen des elektronisch erfassten Angebots entsprechen. Das Adressfeld auf dem Briefumschlag muss wie folgt beschriftet werden: VERTRAULICH, NICHT ÖFFNEN Die Vergabestelle behält sich vor, innerhalb der Angebotsfrist Berichtigungen und Ergänzungen zu den Ausschreibungsunterlagen vorzunehmen. Sie wird diese Berichtigungen und Ergänzungen gleichzeitig allen Anbieterinnen mitteilen und erforderlichenfalls die Angebotsfrist erstrecken. |
None | Geplanter Projektstart | |
None | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
30% | Output-Management / Transaktionsdruck |
20% | Input-Management / Scanning Briefpost |
10% | Anbieterpräsentation (Konzept, Schlüsselpersonen etc.) |
40% | Preis |
Zulassungsbedingungen
Bietergemeinschaften sind nicht zulässig.
Aufgrund der in den Ausschreibungsunterlagen genannten Kriterien.
Aufgrund der in den Ausschreibungsunterlagen genannten Kriterien.
Zusätzliche Informationen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Schweiz. Informatikkonferenz (SIK), Ausgabe Januar 2020 (www.sik.swiss). Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kantons Bern über die Informationssicherheit und den Datenschutz (ISDS) bei der Erbringung von Informatikdienstleistungen V3.0 (AGB ISDS) vom 24.03.2015 (www.be.ch/agb).
Es werden keine Verhandlungen geführt.
Es gelten die interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB), das kantonale Gesetz (ÖBG) und die kantonale Verordnung (ÖBV) über das öffentliche Beschaffungswesen.
Der Auftraggeber behält sich vor, Folgeaufträge, die sich auf den vorliegenden Auftrag beziehen, im freihändigen Verfahren an den Zuschlagsempfänger zu vergeben (Art. 7 Abs. 3 Bst. g ÖBV).
Wenn der Auftrag nach dem Zuschlag nicht ausschreibungs-oder vertragsgemäss ausgeführt wird, behält sich der Auftraggeber weiter vor, den Zuschlag zu widerrufen und ohne neue Ausschreibung dem Anbieter mit dem am nächstbesten bewerteten Angebot zu vergeben.
Das Beschaffungsverfahren und der Zuschlag erfolgen unter dem Vorbehalt der Erteilung der Ausgabenbewilligung durch die dafür zuständige Behörde.
Für die Nachforderung allfällig vergessener einzelner Nachweise oder Unterschriften beabsichtigt die Vergabestelle per E-Mail eine Nachfrist anzusetzen. Vorbehalten bleibt der Ausschluss von Angeboten, in denen mehrere Nachweise, Unterschriften oder andere zwingende Inhalte fehlen.
Anbietende mit Sitz im Ausland haben ein Zustellungsdomizil in der Schweiz anzugeben, an welches Verfügungen im Rahmen dieses Vergabeverfahrens per Briefpost zugestellt werden können. Das KAIO behält sich andernfalls vor, von der formellen Zustellung abzusehen oder die Verfügung im Amytsblatt zu publizieren (Art. 15 Abs. 7 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege).
Die Vergabestelle kann andere Träger öffentlicher Aufgaben an ihren Beschaffungen beteiligen, damit die eingesetzten öffentlichen Mittel möglichst wirtschaftlich verwendet werden können (Art. 30 Abs. 1 ÖBV i.V.m. Art. 7 OÖBV). In diesem Sinne behält sich die Vergabestelle vor, an den vorliegend ausgeschriebenen Leistungen auch andere Träger öffentlicher Aufgaben des Kantons gemäss Art. 95 der Kantonsverfassung (KV, BSG 101.1), insbesondere Gemeinden gemäss Artikel 2 Absatz 1 des Gemeindegesetzes (GG; BSG 170.11), teilhaben zu lassen.
Der Umfang dieser Leistungen ist in den geschätzten Mengen, die in den Ausschreibungsunterlagen angegeben sind, nicht enthalten. Der maximale Auftragswert für diese Leistungen ist unbegrenzt bzw. ergibt sich aus dem Bedarf der genannten Stellen, ausser soweit der maximale Auftragswert in den Ausschreibungsunterlagen angegeben wird.
www.simap.ch
Diese Ausschreibung kann innert 10 Tagen seit ihrer Publikation auf simap mit Beschwerde bei der Finanzdirektion des Kantons Bern, Münsterplatz 12, CH-3011 Bern, angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Die angefochtene Ausschreibung und greifbare Beweismittel sind beizulegen.
Wildhainweg 9
3012 Bern
E-Mail-Adresse:
Ein Angebot der Firma Noematica, der Spezialistin für IT-Evaluationen rund um Cloud, Gemeinden und Schulen sowie KMUs
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✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
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✘ einzigartiger Anforderungsdatenbank und Pflichtenheftsammlung
✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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