Zuschlag 1107873: Zusatzleistungen Projektleitung newweb@be

Publiziert am: 25. November 2019

Staatskanzlei des Kantons Bern, Postgasse 68, Postfach, 3000 Bern 8, Tel. +41 31 633 75 11, info@sta.be.ch

Mit der Leitung des Projekts newweb@be in der Phase Initialisierung beauftragte die Vergabestelle im freihändigen Verfahren inneco AG. Der Wert dieses Auftrags erreichte den Schwellenwert des Einladungsverfahrens nicht. Mit der Projektleitung in der Konzept-, Realisierungs- und Einführungsphase von newweb@be wurde das systementwickelnde Unternehmen betraut. Dieses Mandat erwies sich aber kurz nach dem Übergang in die Konzeptphase als nicht umsetzbar. Es zeigte sich, dass die technische und organisatorische Komplexität des Projekts zur Folge hat, dass ein Wechsel der Projektleitung mit Risiken verbunden wäre, die den Projekterfolg gefährden würden.

Die hier publizierte Erteilung der Folgeaufträge für die weitere Projektleitung an inneco AG ist gestützt auf Art. 7 Abs. 3 Bst. c und f der Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen (ÖBV, BSG 731.21) zulässig. Danach kann ein Auftrag im freihändigen Verfahren vergeben werden, wenn auf Grund der technischen Besonderheiten des Auftrags nur eine Anbieterin oder ein Anbieter in Frage kommt, oder wenn Ersatz, Ergänzung oder Erweiterung bereits erbrachter Leistungen der ursprünglichen Anbieterin oder dem ursprünglichen Anbieter vergeben werden müssen, weil einzig dadurch die Kontinuität der Dienstleistungen gewährleistet ist. Aus den oben erwähnten Gründen sind diese Voraussetzungen vorliegend erfüllt.


Auftraggeber: Kanton
Kategorie: Zuschlag
Sprache: de
Tags:
  • 75131000: Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung
Gruppen:
  • nicht spezifiziert
Untergruppen:
  • nicht spezifiziert
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Vergabe: freihändig

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium

Berücksichtigte Anbieter

Inneco AG, Zürich
CHF 542,000

Weitere Informationen


Ausschreibung:
Titel:
Evaluationsdauer: None Tage

Datum des Zuschlags:

25.11.2019


Anzahl Angebote:

-


Rechtsmittelbelehrung:

Dieser Entscheid zur freihändigen Vergabe kann innert 10 Tagen seit der Publikation mit Beschwerde beim Verwaltungsgericht des Kantons Bern, Speichergasse 12, 3011 Bern angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Diese Publikation und greifbare Beweismittel sind beizulegen.


Zusätzliche Informationen:

-


Kontakt

Staatskanzlei des Kantons Bern, Postgasse 68, Postfach, 3000 Bern 8, Tel. +41 31 633 75 11, info@sta.be.ch
Postgasse 68
3000 Bern 8
Telefon: +41 31 633 75 91
E-Mail-Adresse:  
kommunikation@be.ch

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