Ausschreibung 1107799: (19183) 708 InfoFito
Publiziert am: 26. November 2019
Bundesamt für Landwirtschaft BLW
Mit dem Projekt InfoFito werden das bestehende IT-System des BLW für das Zulassungsverfahren von Pflanzenschutzmitteln, das öffentliche Pflanzenschutzmittelverzeichnis und weitere Datenbanken der Beurteilungsstellen abgelöst. Zudem sollen neu die Zulassungsgesuche und Dossiers elektronisch eingereicht werden können.
Die neue Lösung unterstützt die Arbeiten bei allen beteiligten Stellen des Zulassungsverfahrens vom Gesuchseingang über den Beurteilungsprozess bis zum Entscheid und der Publikation im Pflanzenschutzmittelverzeichnis. Sie wird auch die verfügbaren Informationen über die zugelassenen Pflanzenschutzmittel bedarfsgerecht verschiedenen Zielgruppen zur Verfügung stellen.
Auftraggeber: | Bund (Zentrale Bundesverwaltung) |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: |
Bern |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
|
Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Lots : |
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Andere Sprachen: |
Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
---|---|---|
26. November 2019 | Publikationsdatum | |
26. November 2019 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | Sie können die Unterlagen online von der elektronischen Plattform www.simap.ch, Rubrik “Öffentliches Beschaffungswesen, Ausschreibungen Bund“ herunter laden. Dazu müssen Sie sich im Projekt registrieren und können anschliessend mit Login und Passwort, welches Sie per E-Mail erhalten, die gewünschten Unterlagen downloaden. Es steht auch ein Frageforum zur Verfügung. |
10. Dezember 2019 | Frist für Fragen | Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese in anonymisierter Form ins Frageforum auf www.simap.ch stellen. |
27. Januar 2020 | Abgabetermin 23:59 | Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend. |
31. Januar 2020 | Offertöffnung | Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend. |
3. August 2020 | Geplanter Projektstart | |
30. Juni 2026 | Geplantes Projektende |
Lot-Information
- Aufteilung in Lose
- Angebote sind für alle Lose möglich
- Ein Anbieter kann für alle 3 Lose ein Angebot einreichen. Der Zuschlagsempfänger von Los 2, kann nicht für Los1 oder Los 3 den Zuschlag erhalten. Deshalb werden die Angebote für das Los 2 zuerst evaluiert, danach entfällt der Zuschlagsempfänger aus der Bewertung der Lose 1 & 3.
- Projektdauer von 03.08.2020 bis 30.06.2026
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
5300 Punkte | ZK1: Qualitative Kriterien |
3000 Punkte | ZK2: Preise und Kosten |
200 Punkte | ZK3: Qualität des Angebots |
1500 Punkte | ZK4: Präsentation |
Die detaillierten Zuschlagskriterien sind in den Anhängen A1.1 und A3 der Ausschreibungsunterlagen ersichtlich.
- Aufteilung in Lose
- Angebote sind für alle Lose möglich
- Ein Anbieter kann für alle 3 Lose ein Angebot einreichen. Der Zuschlagsempfänger von Los 2, kann nicht für Los1 oder Los 3 den Zuschlag erhalten. Deshalb werden die Angebote für das Los 2 zuerst evaluiert, danach entfällt der Zuschlagsempfänger aus der Bewertung der Lose 1 & 3.
- Projektdauer von 03.08.2020 bis 30.06.2033
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
5300 Punkte | ZK1: Qualitative Kriterien |
3000 Punkte | ZK2: Preise und Kosten |
200 Punkte | ZK3: Qualität des Angebots |
1500 Punkte | ZK4: Präsentation |
Die detaillierten Zuschlagskriterien sind in den Anhängen A1.2 und A3 der Ausschreibungsunterlagen ersichtlich.
- Aufteilung in Lose
- Angebote sind für alle Lose möglich
- Ein Anbieter kann für alle 3 Lose ein Angebot einreichen. Der Zuschlagsempfänger von Los 2, kann nicht für Los1 oder Los 3 den Zuschlag erhalten. Deshalb werden die Angebote für das Los 2 zuerst evaluiert, danach entfällt der Zuschlagsempfänger aus der Bewertung der Lose 1 & 3.
- Projektdauer von 03.08.2020 bis 30.06.2033
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
6800 Punkte | ZK1: Qualitative Kriterien |
3000 Punkte | ZK2: Preise und Kosten |
200 Punkte | ZK3: Qualität des Angebots |
Die detaillierten Zuschlagskriterien sind in den Anhängen A1.3 und A3 der Ausschreibungsunterlagen ersichtlich.
Zulassungsbedingungen
Nicht zugelassen.
Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Firmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen, ein Angebot in Schweizer Franken (CHF) zu unterbreiten.
Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkungen oder Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf die Offerte eingegangen.
Los 1:
EK01
Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können.
Nachweis
Auszug aus dem Betreibungsregister nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt der Aufforderung durch den Auftraggeber. Bei Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes.
Hinweis: Die Vergabestelle überprüft elektronisch den Auszug aus dem Zentralen Firmenindex (www.zefix.ch).
Bei Anbietern aus dem Ausland Auszug aus dem Handelsregister oder eine vergleichbare, amtliche Urkunde des Auslandes.
Diese Eignungsnachweise sind erst auf Aufforderung, nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen.
EK02
a) Einhaltung von Verfahrensgrundsätzen
Der Anbieter bestätigt, dass er die Verfahrensgrundsätze gemäss Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB einhält.
b) Zusätzlicher Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann
Anbieter mit mehr als 50 Mitarbeitenden müssen zusätzlich zum Selbstdeklarationsblatt nachweisen, wie die Lohnpraxis überprüft wurde.
EK03
Erfahrung
Der Anbieter verfügt über 2 Referenzen von bereits durch ihn realisierten Projekten, die in Bezug auf Inhalt und Umfang, Kontext und Komplexität mit der verlangten gegenständlichen Lösung vergleichbar sind. Ein Referenzprojekt darf nicht länger als fünf Jahre zurückliegen. Beide Referenzprojekte müssen abgeschlossen sein.
Eine Referenz gilt dann als vergleichbar, wenn sie folgende Anforderungen erfüllt:
- Mindestens eine Referenz ist ein Projekt, welches mit der Projektvorgehensmethode Hermes 5.1 oder einer anderen vergleichbaren Methode durchgeführt wurde.
- Bei beiden Projekten handelt es sich um Vorhaben, bei welchen private und öffentliche Stakeholder direkt betroffen waren und die Auftraggeberseite vertreten wurde.
- Der Anbieter weist nach, dass er in beiden Referenzprojekten die Projektleitung bei Konzeption, Realisierung und Einführung übernommen hat.
- Bei einem Referenzprojekt darf der vom Anbieter geleistete Umfang in Stunden nicht mehr als 20 % tiefer liegen als der gesamte Umfang in Stunden für das Projekt InfoFito (Grundleistung und Optionen 01 bis 03).
Referenzauskünfte über vom Anbieter für den Bund realisierte Projekte werden nur zugelassen, wenn die aufgeführten Referenzpersonen und ihre Stellvertretungen jeweils schriftlich ihre Zustimmung zur Auskunftserteilung gegeben haben.
EK04
Personelle Ressourcen
Der Anbieter verfügt über die nötigen personellen Ressourcen, um den Auftrag wie im Pflichtenheft umschrieben, erfüllen zu können.
Der Anbieter kann Personalabgänge und -ausfälle mit seinem Stammpersonal jederzeit ersetzen.
EK05
Ansprechpartner
Der Anbieter verfügt über einen Ansprechpartner (SPOC), welcher bei der Eskalation von Problemen des Auftrags zuständig ist und den Entscheid herbeiführen kann.
EK06
Projektsprache
Der Anbieter sichert zu, die Projektergebnisse und Dokumentationen in deutscher Sprache zu erstellen und abzuliefern.
EK07
Personensicherheitsprüfung
Der Anbieter ist bereit, auf erstes Verlangen der Auftraggeberin die zum Einsatz vorgesehenen Personen namentlich bekannt zu geben und nach Abschluss des Beschaffungsvertrages einer Personensicherheitsprüfung gemäss der Verordnung über die Personensicherheitsprüfungen (PSPV, SR 120.4) zu unterziehen. Nähere Informationen sind unter www.aios.ch zu finden.
EK08
Ersatz von Mitarbeitenden
Der Anbieter ist bereit, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen:
Die Leistung und der Einsatz der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Personen werden durch den Auftraggeber beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft und Anhängen festgestellt, hat der Anbieter diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob der Anbieter verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt.
Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie negative Personensicherheitsprüfung des Bundes, Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Auftragnehmers gilt dabei nicht als wichtiger Grund.
EK09
Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB) für
- Informatikdienstleistungen (Ausgabe Oktober 2010, Stand Juni 2019)
EK10
Akzeptanz des Vertragsentwurfs
Der Anbieter ist bereit, den Vertragsentwurf in Anhang A15.1 des Pflichtenhefts vorbehaltlos zu akzeptieren.
EK11
Projektmanagement-Methode
Der Anbieter bestätigt, die Projektmanagement-Methode Hermes anzuwenden und die Aufgaben und Ergebnisse gemäss Hermes zu erstellen.
EK12
Spesen und Nebenkosten
Der Anbieter bestätigt, dass er akzeptiert, dass für die Dauer des geplanten Einsatzes keine Spesen und Nebenkosten ausbezahlt werden. Dies betrifft namentlich Aufwände für Versicherungen, Sozialversicherungskosten, Sozialversicherungsbeiträge, Verpflegung, Unterkunft, Reisekosten, Telekommunikationskosten, administrativen Aufwand für den Einsatz und die Koordination der Mitarbeitenden des Anbieters und für die Planung und Abrechnung der Leistungen.
Der Anbieter bestätigt ebenfalls, dass alle Preisangaben in Schweizer Franken, exklusive MWST ausgewiesen sind und die Preise sämtliche Nebenkosten (Spesen, Versicherungen, Sozialversicherungskosten und -beiträge, etc.) beinhalten.
EK13
Projektort
Der Anbieter bestätigt, den Raum Bern als Projektort des Auftraggebers zu akzeptieren. Dies gilt insbesondere für Workshops, teilweise Arbeiten im Rahmen der Erstellung von Konzepten und Spezifikationen, Teilnahme an Projektsitzungen, Arbeiten im Rahmen der Realisierung.
Los 2:
EK01
Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können.
Nachweis
Auszug aus dem Betreibungsregister nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt der Aufforderung durch den Auftraggeber. Bei Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes.
Hinweis: Die Vergabestelle überprüft elektronisch den Auszug aus dem Zentralen Firmenindex (www.zefix.ch).
Bei Anbietern aus dem Ausland Auszug aus dem Handelsregister oder eine vergleichbare, amtliche Urkunde des Auslandes.
Diese Eignungsnachweise sind erst auf Aufforderung, nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen.
EK02
a) Einhaltung von Verfahrensgrundsätzen
Der Anbieter bestätigt, dass er selber sowie die von ihm beigezogenen Dritten (Subunternehmer und Unterlieferanten) die Verfahrensgrundsätze gemäss Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB einhalten.
b) Zusätzlicher Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann
Anbieter mit mehr als 50 Mitarbeitenden und deren Subunternehmen erster Stufe mit jeweils mehr als 50 Mitarbeitenden müssen zusätzlich zum Selbstdeklarationsblatt nachweisen, wie die Lohnpraxis überprüft wurde.
EK03
Erfahrung
Der Anbieter oder seine allenfalls eingesetzten Subunternehmer verfügen über genügend Erfahrung in Projekten, die mit dem vorliegenden Auftrag hinsichtlich Umfang und Komplexität vergleichbar sind. Er weist diese Erfahrung anhand von 2 Referenzen von bereits realisierten und lauffähigen Systemen nach, die in Bezug auf Inhalt, Umfang, Aufwand, Kontext und Komplexität mit der verlangten gegenständigen Lösung vergleichbar sind. Bei mindestens einem Referenzprojekt darf die Inbetriebnahme nicht länger als fünf Jahre zurückliegen und beide Referenzprojekte müssen erfolgreich abgeschlossen sein.
Eine Referenz gilt dann als vergleichbar, wenn sie folgende Anforderungen erfüllt:
- Mindestens eine Referenz wurde nach der Projektvorgehensmethode Hermes 5 oder oder einer anderen vergleichbaren Methode durchgeführt.
- Bei allen Referenzen wurde ein Informationssystem (Fachanwendung mit einer modernen Weboberfläche, mit einer Geschäftslogik, welche auf fachlichen Prozessen basiert, mit mindestens einer Schnittstelle mittels fachorientierten Services und mit der Datenpersistierung in einer Datenbank) konzipiert, realisiert und eingeführt.
- Bei allen Referenzen handelt es sich um Projekte, bei welchen private und öffentliche Stakeholder direkt betroffen waren.
- Der Anbieter weist nach, dass er in den Referenzprojekten bzw. einzelnen Projektphasen dieser Projekte einen wesentlichen Beitrag, d.h. mindestens 60 % des Gesamtumfanges, bei deren Konzeption, Realisierung und Einführung geleistet hat.
- Mindestens 1 Referenzprojekt muss einen Umfang mit einem Gesamtaufwand von mindestens 5.0 Mio. CHF aufweisen.
Referenzauskünfte über vom Anbieter für den Bund realisierte Projekte werden nur zugelassen, wenn die aufgeführten Referenzpersonen und ihre Stellvertretungen jeweils schriftlich ihre Zustimmung zur Auskunftserteilung gegeben haben.
EK04
Personelle Ressourcen
Der Anbieter verfügt über die nötigen personellen Ressourcen, um den Auftrag wie im Pflichtenheft umschrieben, erfüllen zu können. Er stellt genügend spezifisch ausgebildete Schlüsselpersonen für die anforderungsgemässe Erfüllung der verlangten Arbeiten und die notwendigen Ressourcen sicher. Dies sind insbesondere:
- Teilprojektleiter
- Requirement Engineer
- Lösungsarchitekt
- UX/AX Experte / Webdesigner
sowie genügend Applikationsentwickler, um die Anwendung zeitgerecht in der geforderten Qualität zu entwickeln.
Der Anbieter kann Personalabgänge und -ausfälle mit seinem Stammpersonal jederzeit ersetzen.
EK05
Ansprechpartner
Der Anbieter verfügt über einen Ansprechpartner (SPOC), welcher bei der Eskalation von Problemen des Auftrags zuständig ist und den Entscheid herbeiführen kann.
EK06
Projektsprache
Der Anbieter sichert zu, die Projektergebnisse und Dokumentationen in deutscher Sprache zu erstellen und abzuliefern.
EK07
Personensicherheitsprüfung
Der Anbieter ist bereit, auf erstes Verlangen der Auftraggeberin die zum Einsatz vorgesehenen Personen namentlich bekannt zu geben und nach Abschluss des Beschaffungsvertrages einer Personensicherheitsprüfung gemäss der Verordnung über die Personensicherheitsprüfungen (PSPV, SR 120.4) zu unterziehen. Nähere Informationen sind unter www.aios.ch zu finden.
EK08
Ersatz von Mitarbeitenden
Der Anbieter ist bereit, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen:
Die Leistung und der Einsatz der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Personen werden durch den Auftraggeber beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft und Anhängen festgestellt, hat der Anbieter diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob der Anbieter verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt.
Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie negative Personensicherheitsprüfung des Bundes, Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Auftragnehmers gilt dabei nicht als wichtiger Grund.
EK09
Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB) für
- Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware (Ausgabe Oktober 2010, Stand Juni 2019)
- Informatikdienstleistungen (Ausgabe Oktober 2010, Stand Juni 2019)
- die Beschaffung und Pflege von Standardsoftware (Ausgabe Oktober 2010, Stand 2019)
EK10
Akzeptanz des Vertragsentwurfs
Der Anbieter ist bereit, den Vertragsentwurf in Anhang 15.2 des Pflichtenhefts vorbehaltlos zu akzeptieren.
EK11
Qualitätsmanagementsystem
Nachweis, dass der Anbieter und allfällige Sublieferanten über ein eingeführtes und regelmässig überprüftes internes Qualitätsmanagementsystem verfügen oder über ein Qualitätsmanagementsystem entsprechend dem Standard ISO 9000 oder gleichwertig.
EK12
Projektmanagement-Methode
Der Anbieter bestätigt, die Projektmanagement-Methode Hermes anzuwenden und die Aufgaben und Ergebnisse gemäss Hermes unter Einhaltung der vorgesehenen Termine, Kosten und Qualität abzuwickeln.
EK13
Spesen und Nebenkosten
Der Anbieter bestätigt, dass er akzeptiert, dass für die Dauer des geplanten Einsatzes keine Spesen und Nebenkosten ausbezahlt werden. Dies betrifft namentlich Aufwände für Versicherungen, Sozialversicherungskosten, Sozialversicherungsbeiträge, Verpflegung, Unterkunft, Reisekosten, Telekommunikationskosten, administrativen Aufwand für den Einsatz und die Koordination der Mitarbeitenden des Anbieters und für die Planung und Abrechnung der Leistungen.
Der Anbieter bestätigt ebenfalls, dass alle Preisangaben in Schweizer Franken, exklusive MWST ausgewiesen sind und die Preise sämtliche Nebenkosten (Spesen, Versicherungen, Sozialversicherungskosten und -beiträge, etc.) beinhalten.
EK14
Projektort
Der Anbieter bestätigt, den Raum Bern als Projektort des Auftraggebers zu akzeptieren. Dies gilt insbesondere für Workshops, teilweise Arbeiten im Rahmen der Erstellung von Konzepten und Spezifikationen, Teilnahme an Projektsitzungen, Arbeiten im Rahmen der Realisierung (dazu gehört namentlich nicht die Programmierung).
EK15
Supportorganisation
Der Anbieter bestätigt, dass er bei Inbetriebnahme der Anwendung eine entsprechende Organisation verfügt, um die Supportleistungen und entsprechenden Leistungen und Ergebnisse wie im Pflichtenheft Kapitel 3.3.4 und Beilage 15.2 Vertrag dargestellt, vollständig zu erfüllen.
Der Anbieter erklärt sich bereit, sich regelmässig zu informieren, ob für die verschiedenen Komponenten des gesamten Systems neue Versionen auf den Markt gebracht wurden. Er schlägt dem Betreiber und dem Anwendungsverantwortlichen selbständig Aktualisierungen vor. Er macht auf die Risiken und Nachteile aufmerksam, wenn das System nicht an neue Versionen angepasst wird.
Los 3:
EK01
Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können.
Nachweis
Auszug aus dem Betreibungsregister nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt der Aufforderung durch den Auftraggeber. Bei Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes.
Hinweis: Die Vergabestelle überprüft elektronisch den Auszug aus dem Zentralen Firmenindex (www.zefix.ch).
Bei Anbietern aus dem Ausland Auszug aus dem Handelsregister oder eine vergleichbare, amtliche Urkunde des Auslandes.
Diese Eignungsnachweise sind erst auf Aufforderung, nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen.
EK02
a) Einhaltung von Verfahrensgrundsätzen
Der Anbieter bestätigt, dass er selber sowie die von ihm beigezogenen Dritten (Subunternehmer und Unterlieferanten) die Verfahrensgrundsätze gemäss Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB einhalten.
b) Zusätzlicher Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann
Anbieter mit mehr als 50 Mitarbeitenden und deren Subunternehmen erster Stufe mit jeweils mehr als 50 Mitarbeitenden müssen zusätzlich zum Selbstdeklarationsblatt nachweisen, wie die Lohnpraxis überprüft wurde.
EK03
Erfahrung
Der Anbieter oder seine allenfalls eingesetzten Subunternehmer verfügen über 2 Referenzen von bereits durch ihn oder sie realisierten Projekten, die in Bezug auf Inhalt und Umfang, Kontext und Komplexität mit der verlangten gegenständlichen Lösung vergleichbar sind. Mindestens ein Referenzprojekt darf nicht länger als fünf Jahre zurückliegen und beide Projekte müssen abgeschlossen sein.
Eine Referenz gilt dann als vergleichbar, wenn sie folgende Anforderungen erfüllt:
- Der Anbieter oder die Subunternehmer können nachweisen, dass sie das Testkonzept erarbeitet haben.
- Der Anbieter oder die Subunternehmer können nachweisen, dass sie verantwortlich für die Durchführung von automatisierten und manuellen Tests und die Prüfung des Source Codes waren.
Referenzauskünfte über vom Anbieter für den Bund realisierte Projekte werden nur zugelassen, wenn die aufgeführten Referenzpersonen jeweils schriftlich ihre Zustimmung zur Auskunftserteilung gegeben haben.
EK04
Personelle Ressourcen
Der Anbieter verfügt über die nötigen personellen Ressourcen, um den Auftrag wie im Pflichtenheft umschrieben, erfüllen zu können. Er stellt genügend spezifisch ausgebildete Schlüsselpersonen für die anforderungsgemässe Erfüllung der verlangten Arbeiten und die notwendigen Ressourcen sicher. Dies sind insbesondere:
- Testmanager
- Tester
- ISDS-Verantwortlicher
Der Anbieter kann Personalabgänge und -ausfälle mit seinem Stammpersonal jederzeit ersetzen.
EK05
Ansprechpartner
Der Anbieter verfügt über einen Ansprechpartner (SPOC), welcher bei der Eskalation von Problemen des Auftrags zuständig ist und den Entscheid herbeiführen kann.
EK06
Projektsprache
Der Anbieter sichert zu, die Projektergebnisse und Dokumentationen in deutscher Sprache zu erstellen und abzuliefern.
EK07
Personensicherheitsprüfung
Der Anbieter ist bereit, auf erstes Verlangen der Auftraggeberin die zum Einsatz vorgesehenen Personen namentlich bekannt zu geben und nach Abschluss des Beschaffungsvertrages einer Personensicherheitsprüfung gemäss der Verordnung über die Personensicherheitsprüfungen (PSPV, SR 120.4) zu unterziehen. Nähere Informationen sind unter www.aios.ch zu finden.
EK08
Ersatz von Mitarbeitenden
Der Anbieter ist bereit, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen:
Die Leistung und der Einsatz der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Personen werden durch den Auftraggeber beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft und Anhängen festgestellt, hat der Anbieter diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob der Anbieter verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt.
Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie negative Personensicherheitsprüfung des Bundes, Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Auftragnehmers gilt dabei nicht als wichtiger Grund.
EK09
Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB) für
- Informatikdienstleistungen (Ausgabe Oktober 2010, Stand Juni 2019)
EK10
Akzeptanz des Vertragsentwurfs
Der Anbieter ist bereit, den Vertragsentwurf in Anhang 15.3 des Pflichtenhefts vorbehaltlos zu akzeptieren.
EK11
Qualitätsmanagementsystem
Nachweis, dass der Anbieter und allfällige Sublieferanten über ein eingeführtes und regelmässig überprüftes internes Qualitätsmanagementsystem verfügen oder über ein Qualitätsmanagementsystem entsprechend dem Standard ISO 9000 oder gleichwertig.
EK12
Projektmanagement-Methode
Der Anbieter bestätigt, die Projektmanagement-Methode Hermes anzuwenden und die Aufgaben und Ergebnisse gemäss Hermes zu erstellen.
EK13
Spesen und Nebenkosten
Der Anbieter bestätigt, dass er akzeptiert, dass für die Dauer des geplanten Einsatzes keine Spesen und Nebenkosten ausbezahlt werden. Dies betrifft namentlich Aufwände für Versicherungen, Sozialversicherungskosten, Sozialversicherungsbeiträge, Verpflegung, Unterkunft, Reisekosten, Telekommunikationskosten, administrativen Aufwand für den Einsatz und die Koordination der Mitarbeitenden des Anbieters und für die Planung und Abrechnung der Leistungen.
Der Anbieter bestätigt ebenfalls, dass alle Preisangaben in Schweizer Franken, exklusive MWST ausgewiesen sind und die Preise sämtliche Nebenkosten (Spesen, Versicherungen, Sozialversicherungskosten und -beiträge, etc.) beinhalten.
EK14
Projektort
Der Anbieter bestätigt, den Raum Bern als Projektort des Auftraggebers zu akzeptieren. Dies gilt insbesondere für Workshops, teilweise Arbeiten im Rahmen der Erstellung von Konzepten und Spezifikationen, Teilnahme an Projektsitzungen, Arbeiten im Rahmen der Realisierung.
Zusätzliche Informationen
keine
Geschäftsabwicklung gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes für:
- Informatikdienstleistungen (Ausgabe Oktober 2010, Stand Juni 2019)
- Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware (Ausgabe Oktober 2010, Stand Juni 2019)
- die Beschaffung und Pflege von Standardsoftware (Ausgabe Oktober 2010, Stand 2019)
Abrufbar unter www.bbl.admin.ch – Rubrik Dokumentation – AGB
Bleiben vorbehalten. Die Bedarfsstelle führt nur dann Preisverhandlungen durch, wenn besondere Umstände wie die Klärung oder Konkretisierung der Anforderungen dies erfordern oder sie den Preis als unüblich erachtet.
Der Auftraggeber vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbietende, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer/innen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
Wird die Leistung im Ausland erbracht, so hat der/die Anbietende zumindest die Einhaltung der Kernübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation nach Anhang 2a VöB zu gewährleisten.
Das Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes (BKB) „Selbstdeklaration der Anbieterin bzw. des Anbieters betreffend die Einhaltung von sozialen Mindestvorschriften“ ist unterzeichnet dem Angebot beizulegen.
Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite.
Der Auftraggeber behält sich vor, die als Optionen definierten Leistungen ganz, teilweise oder gar nicht zu beziehen.
www.simap.ch
Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Fellerstrasse 21
3003 Bern
E-Mail-Adresse:
Ein Angebot der Firma Noematica, der Spezialistin für IT-Evaluationen rund um Cloud, Gemeinden und Schulen sowie KMUs
✘ Massgeschneiderte Durchführung von IT-Evaluationen
✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
öffentliche Ausschreibung oder Präqualifikationsverfahren
✘ einzigartiger Anforderungsdatenbank und Pflichtenheftsammlung
✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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Freihändige Verfahren: wann, wo, wie oft?
Eine Auswertung unseres Archivs zeigt, dass freihändige Verfahren meist mit technische Besonderheiten und Leistungen zur Ergänzung oder Erweiterung bereits erbrachter Leistungen begründet werden. Andere Fakten und einen kurzen gesetzlichen Überblick ...
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