Zuschlag 1106813: Folgeauftrag: Beschaffung Dienstleistung von ext. ICT-Experten "DLEX"
Publiziert am: 6. Dezember 2019
Amt für Betriebswirtschaft und Aufsicht der Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion des Kantons Bern
Das Amt für Betriebswirtschaft und Aufsicht (nachfolgend «ABA») hat am 18.11.2016 die Dienstleistungen von externen ICT-Experten "DLEX" öffentlich ausgeschrieben (simap-Meldungsnummer 136766). Die Dr. Pascal Sieber & Partners AG hat am 20.02.2017 den Zuschlag für die Projektleitung (Los 3) zum Gesamtpreis von CHF 837'216.00 inkl. MWST erhalten. Gegen die Zuschlagsverfügung wurde keine Beschwerde erhoben. Am 31.10.2017 hat das ABA der Dr. Pascal Sieber & Partners AG einen Folgeauftrag im Umfang von weiteren CHF 561'081.60 inkl. MwSt. erteilt (simap-Meldungsnummer 990803). Gegen die Zuschlagsverfügung wurde keine Beschwerde erhoben. Das ABA beabsichtigt nun, der genannten Unternehmung einen weiteren Folgeauftrag im Umfang von CHF 411'349.40 inkl. MWST zu erteilen. Gemäss Art. 7 Abs. 3 der Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen (ÖBV, BSG 731.21) können Leistungen u.a. ausnahmsweise dann freihändig vergeben werden, wenn die Ergänzung und Erweiterung bereits erbrachter Leistungen der ursprünglichen Anbieterin vergeben werden müssen, weil einzig dadurch die Kontinuität der Dienstleistungen gewährleistet werden kann (Bst. f); und wenn die Auftraggeberin einen neuen Auftrag vergibt, der sich auf einen Grundauftrag bezieht, der im offenen Verfahren vergeben worden ist und bei dem die Möglichkeit einer freihändigen Vergabe in den Ausschreibungsunterlagen enthalten war (Bst. g). Das ABA hat sich unter der ID 2.8 der Ausschreibungsunterlagen die freihändige Vergabe von Folgeaufträgen ausdrücklich vorbehalten. Zudem hängen die mit dem Folgeauftrag vergebenen Leistungen, da sie dasselbe Projekt betreffen, untrennbar mit dem Grundauftrag zusammen, sodass nur die Dr. Pascal Sieber & Partners AG für die Kontinuität der Dienstleistungen gewährleisten kann. Aus den genannten Gründen ist die freihändige Vergabe vorliegend zulässig.
Auftraggeber: | Kanton |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
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Vergabe: | freihändig |
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Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
02.12.2019
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Dieser Entscheid zur freihändigen Vergabe kann innert 10 Tagen seit der Publikation mit Beschwerde bei der Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion des Kantons Bern, Rechtsamt JGK, Münstergasse 2, 3011 Bern angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Diese Publikation und greifbare Beweismittel sind beizulegen.
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Kramgasse 20
3000 Bern 8
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