Ausschreibung 1106753: (19173) 810 SwissPRTR 5.0
Publiziert am: 25. November 2019
Bundesamt für Umwelt BAFU
Ziel dieser Ausschreibung ist es, die derzeitige Lösung SwissPRTR 3.x Ende 2021 durch eine Neuentwicklung –SwissPRTR 5.0 – zu ersetzen und deren Bewirtschaftung sicherzustellen. Mit der vorliegenden Ausschreibung sollen 2 Anbieter gefunden werden, welche es der Bedarfsstelle erlauben, den Vollzug der PRTR-V sowie die Erfüllung aller internationalen Verpflichtungen mit minimalen Personalressourcen leisten zu können. Durch die Auftrennung in zwei Lose werden die Verantwortlichkeiten klar getrennt. Dabei steht der Anbieter von LOS 1 in der Rolle des Leistungserbringers und der Anbieter von LOS 2 unterstützt den Leistungsbezüger bei der Qualitätssicherung, dem User-Support und bei der Vollzugsbegleitung.
Auftraggeber: | Bund (Zentrale Bundesverwaltung) |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: |
Los 1: Grossraum Bern (siehe auch EK12) |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Lots : |
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Andere Sprachen: |
Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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25. November 2019 | Publikationsdatum | |
25. November 2019 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | Sie können die Unterlagen online von der elektronischen Plattform www.simap.ch, Rubrik “Öffentliches Beschaffungswesen, Ausschreibungen Bund“ herunter laden. Dazu müssen Sie sich im Projekt registrieren und können anschliessend mit Login und Passwort, welches Sie per E-Mail erhalten, die gewünschten Unterlagen downloaden. Es steht auch ein Frageforum zur Verfügung. |
11. Dezember 2019 | Frist für Fragen | Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese in anonymisierter Form ins Frageforum auf www.simap.ch stellen. |
20. Januar 2020 | Abgabetermin 23:59 | Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend. |
27. Januar 2020 | Offertöffnung | Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend. |
None | Geplanter Projektstart | |
None | Geplantes Projektende |
Lot-Information
- Aufteilung in Lose
- Angebote sind für alle Lose möglich
- Mit dem vorliegenden Beschaffungsvorhaben wird für zwei Lose jeweils ein Zuschlagsempfänger pro Los gesucht, welcher die beschriebenen Leistungen über die Vertragsdauer erbringen kann. Anbieter können auf ein Los oder auf beide Lose anbieten. Teilangebote innerhalb eines Loses sind nicht gestattet. Sofern Anbieter auf beide Lose anbieten, sind zwei getrennte Offerten einzureichen (kein Gesamtangebot). Im Evaluationsverfahren wird zunächst der Zuschlagsempfänger von LOS 1 bestimmt, welcher in der Folge nicht mehr für den Zuschlag in LOS 2 in Frage kommt, sofern er für beide Lose ein Angebot eingereicht hat. D. h. ein Anbieter kann maximal einen Zuschlag für ein Los erhalten, indessen nicht Zuschläge für beide Lose. Ein Teilangebot bei einem Los oder ein Gesamtgebot für die LOSE 1 und 2 führt zum Ausschluss des betreffenden Anbieters für diese Ausschreibung.
- Projektdauer von bis
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
25% | ZK1 Veranschaulichung der Umsetzung wichtiger Ziele der Software |
20% | ZK2 Technisches Lösungskonzept |
20% | ZK3 Organisation und Methodik |
30% | ZK4 Preis |
5% | ZK5 Präsentation |
Die detaillierten Zuschlagskriterien sind in den Anhängen 1 und 3 der Ausschreibungsunterlagen ersichtlich.
- Aufteilung in Lose
- Angebote sind für alle Lose möglich
- Mit dem vorliegenden Beschaffungsvorhaben wird für zwei Lose jeweils ein Zuschlagsempfänger pro Los gesucht, welcher die beschriebenen Leistungen über die Vertragsdauer erbringen kann. Anbieter können auf ein Los oder auf beide Lose anbieten. Teilangebote innerhalb eines Loses sind nicht gestattet. Sofern Anbieter auf beide Lose anbieten, sind zwei getrennte Offerten einzureichen (kein Gesamtangebot). Im Evaluationsverfahren wird zunächst der Zuschlagsempfänger von LOS 1 bestimmt, welcher in der Folge nicht mehr für den Zuschlag in LOS 2 in Frage kommt, sofern er für beide Lose ein Angebot eingereicht hat. D. h. ein Anbieter kann maximal einen Zuschlag für ein Los erhalten, indessen nicht Zuschläge für beide Lose. Ein Teilangebot bei einem Los oder ein Gesamtgebot für die LOSE 1 und 2 führt zum Ausschluss des betreffenden Anbieters für diese Ausschreibung.
- Projektdauer von bis
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
25% | ZK1 Testmanagement |
20% | ZK2 Organisation und Methodik |
20% | ZK3 Veranschaulichung Vollzugsbegleitung im Schweizer Chemikalien- oder Umweltrecht |
30% | ZK4 Preis |
5% | ZK5 Präsentation |
Die detaillierten Zuschlagskriterien sind in den Anhängen 1 und 3 der Ausschreibungsunterlagen ersichtlich.
Zulassungsbedingungen
Nicht zugelassen
Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Firmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen, ein Angebot in Schweizer Franken (CHF) zu unterbreiten.
Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkungen oder Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf die Offerte eingegangen.
Los 1:
EK01 Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können.
Auszug aus dem Betreibungsregister nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt der Aufforderung durch den Auftraggeber. Bei Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes.
Hinweis: Die Vergabestelle überprüft elektronisch den Auszug aus dem Zentralen Firmenindex (www.zefix.ch).
Bei Anbietern aus dem Ausland Auszug aus dem Handelsregister oder eine vergleichbare, amtliche Urkunde des Auslandes.
Diese Eignungsnachweise sind erst auf Aufforderung, nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen.
EK02 a) Einhaltung von Verfahrensgrundsätzen
Der Anbieter bestätigt, dass er selber sowie die von ihm beigezogenen Dritten (Subunternehmer und Unterlieferanten) die Verfahrensgrundsätze gemäss Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB einhalten.
b) Zusätzlicher Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann
Anbieter mit mehr als 50 Mitarbeitenden und deren Subunternehmen erster Stufe mit jeweils mehr als 50 Mitarbeitenden müssen zusätzlich zum Selbstdeklarationsblatt nachweisen, wie die Lohnpraxis überprüft wurde.
EK03 Erfahrung Software-Entwicklung (insbesondere Web-Applikationen)
Der Anbieter verfügt über genügend Erfahrung in Projekten, die mit dem vorliegenden Auftrag hinsichtlich Umfang und Komplexität vergleichbar sind. Er weist diese Erfahrung anhand von 3 Referenzen von selbst entwickelten Anwendungen nach, die in den letzten 5 Jahren vor dem Zeitpunkt der Eingabefrist für die Offerteingabe in Betrieb gegangen sind.
Referenzauskünfte über vom Anbieter für den Bund realisierte Projekte werden nur zugelassen, wenn die aufgeführten Referenzpersonen jeweils schriftlich (z.B. per E-Mail) ihre Zustimmung zur Auskunftserteilung gegeben haben.
EK04 Personelle Ressourcen
Der Anbieter verfügt über die nötigen personellen Ressourcen, um den Auftrag wie im Pflichtenheft umschrieben, erfüllen zu können. Mindestens folgende personelle Fachkompetenzen stehen dem Anbieter zur Verfügung:
- ICT-Projektleiter (vgl. EK06)
- User-Experience-Architekt
- Datenbank-Spezialist
- ICT-Architekt
- Applikations-Entwickler
Diese Fachkompetenzen dürfen auch in Personalunion erbracht werden, d.h. eine Person kann mehrere Fachfunktionen erbringen.
Sie müssen vor dem Zeitpunkt der Eingabefrist für die Offerteingabe in ungekündigtem Arbeitsverhältnis zum Anbieter stehen. Angebote unter Personalverleihbedingungen werden ausgeschlossen.
Von den für den Auftrag vorgesehenen Personen werden eine hohe Verfügbarkeit, Flexibilität sowie Kontinuität während der ganzen Dauer des Auftrags verlangt, um eine Kontinuität des spezifischen Wissens und der Kompetenzen zu gewährleisten. Zur Abwicklung des Vertrags erwartet der Auftraggeber, dass die Leistungen von den in der Offerte angebotenen Personen persönlich erbracht werden.
EK05 Ansprechpartner
Der Anbieter verfügt über einen Ansprechpartner (SPOC), welcher bei der Eskalation von Problemen des Auftrags zuständig ist und den Entscheid herbeiführen kann.
EK06 ICT-Projektleiter
Der Anbieter verfügt über eine Projektleiterin / einen Projektleiter und einen Stellvertreter, um den Auftrag wie in der Ausschreibung und den dazugehörigen Unterlagen umschrieben wie verlangt erfüllen zu können.
EK07 Sprachkenntnisse der Schlüsselpersonen
Der Anbieter ist bereit, eine/-n ICT-Projektleiter/-in (vgl. EK06), eine/-n SPOC und eine/-n Chef Applikationsentwickler einzusetzen, die in deutscher Sprache (mündlich und schriftlich) kommunizieren und die Projektergebnisse und Dokumentationen in deutscher Sprache erstellen und abliefern können.
EK08 Ersatz von Mitarbeitenden
Der Anbieter ist bereit, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen:
Die Leistung und der Einsatz der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Personen werden durch den Auftraggeber beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft und Anhängen festgestellt, hat der Anbieter diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob der Anbieter verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt.
Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie negative Personensicherheitsprüfung des Bundes, Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Auftragnehmers gilt dabei nicht als wichtiger Grund.
EK09 Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB) für
- Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware (Ausgabe Oktober 2010, Stand Juni 2019)
- Informatikdienstleistungen (Ausgabe Oktober 2010, Stand Juni 2019)
- die Beschaffung und Pflege von Standardsoftware (Ausgabe Oktober 2010, Stand Juni 2019)
EK10 Akzeptanz des Vertragsentwurfs
Der Anbieter ist bereit, den Vertragsentwurf in Anhang 5 des Pflichtenhefts vorbehaltlos zu akzeptieren.
EK11 Qualitätsmanagementsystem
Nachweis, dass der Anbieter und allfällige Sublieferanten über ein eingeführtes und regelmässig überprüftes internes Softwarequalitätsmanagementsystem verfügen oder über ein Softwarequalitätsmanagementsystem entsprechend dem Standard ISO 25010 / ISO 9126 oder gleichwertig.
EK12 Leistungserbringung vor Ort
Der Anbieter akzeptiert den Grossraum Bern für vor Ort zu erbringende Leistungen und akzeptiert dafür keine Spesen zu erhalten. Der Anbieter bestätigt auch, dass das vor Ort eingesetzte Personal über die nötigen Arbeitsbewilligungen verfügt.
EK13 Auftragssprache
Der Anbieter akzeptiert, dass die Auftragssprache Deutsch ist und somit Sitzungen, Verhandlungen, Schulungen, Dokumentationen, Korrespondenz etc. an den Auftraggeber in deutscher Sprache erfolgen.
Los 2:
EK01 Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können.
Auszug aus dem Betreibungsregister nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt der Aufforderung durch den Auftraggeber. Bei Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes.
Hinweis: Die Vergabestelle überprüft elektronisch den Auszug aus dem Zentralen Firmenindex (www.zefix.ch).
Bei Anbietern aus dem Ausland Auszug aus dem Handelsregister oder eine vergleichbare, amtliche Urkunde des Auslandes.
Diese Eignungsnachweise sind erst auf Aufforderung, nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen.
EK02 a) Einhaltung von Verfahrensgrundsätzen
Der Anbieter bestätigt, dass er selber sowie die von ihm beigezogenen Dritten (Subunternehmer und Unterlieferanten) die Verfahrensgrundsätze gemäss Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB einhalten.
b) Zusätzlicher Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann
Anbieter mit mehr als 50 Mitarbeitenden und deren Subunternehmen erster Stufe mit jeweils mehr als 50 Mitarbeitenden müssen zusätzlich zum Selbstdeklarationsblatt nachweisen, wie die Lohnpraxis überprüft wurde.
EK03 Erfahrung Vollzugsbegleitung und Testing
Der Anbieter verfügt über genügend Erfahrung in Projekten, die mit dem vorliegenden Auftrag hinsichtlich Umfang und Komplexität vergleichbar sind. Er weist diese Erfahrung anhand von 3 Referenzen nach, die in den letzten 8 Jahren vor dem Zeitpunkt der Eingabefrist für die Offerteingabe ausgeführt wurden.
Referenzauskünfte über vom Anbieter für den Bund realisierte Projekte werden nur zugelassen, wenn die aufgeführten Referenzpersonen jeweils schriftlich (z.B. per E-Mail) ihre Zustimmung zur Auskunftserteilung gegeben haben.
EK04 Personelle Ressourcen
Der Anbieter verfügt über die nötigen personellen Ressourcen, um den Auftrag wie im Pflichtenheft umschrieben, erfüllen zu können. Mindestens folgende personelle Fachkompetenzen stehen dem Anbieter zur Verfügung:
- Fachkenntnisse im Umwelt- oder Chemikalienbereich, insbesondere Schweizer Umweltrecht und Vollzug
- Kenntnisse im Bereich Emissionsabschätzung (Schadstoffe)
- Kenntnisse und Erfahrung im userorientierten Testen von Software
- Kenntnisse in der Erstellung von Schulungsunterlagen
- Kenntnisse in Projektmanagementmethoden
Diese Fachkompetenzen dürfen auch in Personalunion erbracht werden, d.h. eine Person kann mehrere Fachfunktionen erbringen.
Sie müssen vor dem Zeitpunkt der Eingabefrist für die Offerteingabe in ungekündigtem Arbeitsverhältnis zum Anbieter oder dessen Subunternehmer stehen. Angebote unter Personalverleihbedingungen werden ausgeschlossen.
Von den für den Auftrag vorgesehenen Personen werden eine hohe Verfügbarkeit, Flexibilität sowie Kontinuität während der ganzen Dauer des Auftrags verlangt, um eine Kontinuität des spezifischen Wissens und der Kompetenzen zu gewährleisten. Zur Abwicklung des Vertrags erwartet der Auftraggeber, dass die Leistungen von den in der Offerte angebotenen Personen persönlich erbracht werden.
EK05 Ansprechpartner
Der Anbieter verfügt über einen Ansprechpartner (SPOC), welcher bei der Eskalation von Problemen des Auftrags zuständig ist und den Entscheid herbeiführen kann.
EK06 Sprachkenntnisse der Schlüsselpersonen
Der Anbieter ist bereit, eine/-n SPOC einzusetzen, der in deutscher Sprache (mündlich und schriftlich) kommunizieren kann. Projektergebnisse und Dokumentationen sind in deutscher Sprache abzuliefern.
Nutzeranfragen müssen (telefonisch und eMail) in folgenden 3 Sprach-Kategorien beantworten werden können (Abdeckung durch Subunternehmen möglich):
• Deutsch
• Französisch
• Italienisch und/oder Englisch
EK07 Ersatz von Mitarbeitenden
Der Anbieter ist bereit, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen:
Die Leistung und der Einsatz der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Personen werden durch den Auftraggeber beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft und Anhängen festgestellt, hat der Anbieter diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob der Anbieter verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt.
Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie negative Personensicherheitsprüfung des Bundes, Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Auftragnehmers gilt dabei nicht als wichtiger Grund.
EK08 Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB) für
- Informatikdienstleistungen (Ausgabe Oktober 2010, Stand Juni 2019)
- Dienstleistungsaufträge (Ausgabe September 2016, Stand September 2016)
- Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware (Ausgabe Oktober 2010, Stand Juni 2019)
EK09 Akzeptanz des Vertragsentwurfs
Der Anbieter ist bereit, den Vertragsentwurf in Anhang 5 des Pflichtenhefts vorbehaltlos zu akzeptieren.
EK10 Qualitätsmanagementsystem
Nachweis, dass der Anbieter und allfällige Sublieferanten über ein eingeführtes und regelmässig überprüftes internes Qualitätsmanagementsystem verfügen oder über ein Qualitätsmanagementsystem entsprechend dem Standard ISO 9001 oder gleichwertig.
EK11 Leistungserbringung vor Ort
Der Anbieter akzeptiert Ittigen für vor Ort zu erbringende Leistungen. In Ausnahmefällen (0 - 5 Mal / Jahr) können Treffen oder Schulungen auch in anderen Teilen der Schweiz stattfinden. Der Anbieter akzeptiert dafür keine Spesen zu erhalten. Der Anbieter bestätigt auch, dass das vor Ort eingesetzte Personal über die nötigen Arbeitsbewilligungen verfügt.
EK12 Auftragssprache
Der Anbieter akzeptiert, dass die Auftragssprache Deutsch ist und somit Sitzungen, Verhandlungen, Schulungen, Dokumentationen, Korrespondenz etc. an den Auftraggeber in deutscher Sprache erfolgen.
Zusätzliche Informationen
keine
Geschäftsabwicklung gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes für:
- Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware (Ausgabe Oktober 2010, Stand Juni 2019)
- Informatikdienstleistungen (Ausgabe Oktober 2010, Stand Juni 2019)
- die Beschaffung und Pflege von Standardsoftware (Ausgabe Oktober 2010, Stand Juni 2019)
- Dienstleistungsaufträge (Ausgabe September 2016, Stand September 2016)
Abrufbar unter www.bbl.admin.ch – Rubrik Dokumentation – AGB
Bleiben vorbehalten. Die Bedarfsstelle führt nur dann Preisverhandlungen durch, wenn besondere Umstände wie die Klärung oder Konkretisierung der Anforderungen dies erfordern oder sie den Preis als unüblich erachtet.
Der Auftraggeber vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbietende, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer/innen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
Wird die Leistung im Ausland erbracht, so hat der/die Anbietende zumindest die Einhaltung der Kernübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation nach Anhang 2a VöB zu gewährleisten.
Das Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes (BKB) „Selbstdeklaration der Anbieterin bzw. des Anbieters betreffend die Einhaltung von sozialen Mindestvorschriften“ ist unterzeichnet dem Angebot beizulegen.
Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite.
Der Auftraggeber behält sich vor, zugeschlagene Leistungen auch zugunsten weiterer Bedarfsstellen innerhalb der Bundesverwaltung erbringen zu lassen sowie, die als Optionen definierten Leistungen ganz, teilweise oder gar nicht zu beziehen.
www.simap.ch
Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Fellerstrasse 21
3003 Bern
E-Mail-Adresse:
Ein Angebot der Firma Noematica, der Spezialistin für IT-Evaluationen rund um Cloud, Gemeinden und Schulen sowie KMUs
✘ Massgeschneiderte Durchführung von IT-Evaluationen
✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
öffentliche Ausschreibung oder Präqualifikationsverfahren
✘ einzigartiger Anforderungsdatenbank und Pflichtenheftsammlung
✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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