Ausschreibung 1102947: (19168) 704 Java-Entwicklung für SECO-ALV

Publiziert am: 31. Oktober 2019

Staatssekretariat für Wirtschaft SECO

Die Eidg. Arbeitsmarktbehörde SECO und die vom SECO geführte Ausgleichsstelle der Arbeitslosenversicherung „SECO-TC“ sind verantwortlich die Umsetzung des Arbeitsvermittlungsgesetz, des Arbeitslosenversicherungsgesetz, die Arbeitsmarktstatistik und für die Umsetzung des Inländervorrangs im Rahmen der Masseneinwanderungsinitiative.
Das SECO-TC ist für den Betrieb, Wartung und Weiterentwicklung von ICT-Applikationen verantwortlich. Um die erhöhten Anforderungen abdecken zu können muss die Gruppe ITAS-3 des SECO-TC ihre personellen Ressourcen ausbauen. Gleichzeitig soll das SECO-TC mit einer extended Workbench verstärkt werden.
Ziel der vorliegenden Ausschreibung ist die Beschaffung von 4 spezialisierten externen Anbietern, welche die Gruppe ITAS-3 bei der Erbringung von Java-basierten Entwicklungsleistungen, dem Applikationsbetrieb sowie mit der Wartung und Supportleistungen unterstützt.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Vor Ort in Bern während mind. 3 Arbeitstagen pro Woche (60%) sowie in den Räumlichkeiten des Anbieters.

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 72000000: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Gruppen:
  • IT: IT
Untergruppen:
  • IT-SV: IT Services
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
31. Oktober 2019 Publikationsdatum
31. Oktober 2019 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

Sie können die Unterlagen online von der elektronischen Plattform www.simap.ch, Rubrik “Öffentliches Beschaffungswesen, Ausschreibungen Bund“ herunter laden. Dazu müssen Sie sich im Projekt registrieren und können anschliessend mit Login und Passwort, welches Sie per E-Mail erhalten, die gewünschten Unterlagen downloaden. Es steht auch ein Frageforum zur Verfügung.

20. November 2019 Frist für Fragen

Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese in anonymisierter Form ins Frageforum auf www.simap.ch stellen.
Zu spät eingereichte Fragen können nicht mehr beantwortet werden. Die AnbieterInnen werden per E-Mail informiert, sobald die Antworten auf www.simap.ch publiziert sind.

16. Dezember 2019 Abgabetermin 23:59

Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend.
a)
Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben
erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg mit Möglichkeit der Sendungsverfolgung einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Bei Versand mit WebStamp Frankatur liegt die Beweislast für die fristgerechte Eingabe beim Anbieter.
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den
Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per Fax (Fax Nr. gemäss Ziff. 1.2 vorstehend) an die Auftraggeberin zu senden.
Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung
sicherzustellen.
Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurück gesandt.

20. Dezember 2019 Offertöffnung

Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend.
a)
Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben
erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg mit Möglichkeit der Sendungsverfolgung einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Bei Versand mit WebStamp Frankatur liegt die Beweislast für die fristgerechte Eingabe beim Anbieter.
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den
Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per Fax (Fax Nr. gemäss Ziff. 1.2 vorstehend) an die Auftraggeberin zu senden.
Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung
sicherzustellen.
Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurück gesandt.

None Geplanter Projektstart
None Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
40% ZK01 Preisangebot
20% ZK02 Erfahrung in der Pflege von Fremd-IT-Systemen
20% ZK03 Erfahrung des Anbieters im Service Management nach ITIL
15% ZK04 Erfahrung in der Entwicklung von Java-Applikationen nach SCRUM
5% ZK05 Fachkenntnisse weitere Technologien

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Nicht zugelassen.

Eignungskriterien:

Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Firmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen, ein Angebot in Schweizer Franken (CHF) zu unterbreiten.

Geforderte Nachweise:

Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkungen oder Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf die Offerte eingegangen.

EK01
Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können.
Nachweis
Auszug aus dem Betreibungsregister nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt der Aufforderung durch den Auftraggeber. Bei Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes.
Hinweis: Die Vergabestelle überprüft elektronisch den Auszug aus dem Zentralen Firmenindex (www.zefix.ch).
Bei Anbietern aus dem Ausland Auszug aus dem Handelsregister oder eine vergleichbare, amtliche Urkunde des Auslandes.
Diese Eignungsnachweise sind erst auf Aufforderung, nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen.

EK02
a) Einhaltung von Verfahrensgrundsätzen
Der Anbieter bestätigt, dass er selber sowie die von ihm beigezogenen Dritten (Subunternehmer und Unterlieferanten) die Verfahrensgrundsätze gemäss Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB einhalten.
b) Zusätzlicher Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann
Anbieter mit mehr als 50 Mitarbeitenden und deren Subunternehmen erster Stufe mit jeweils mehr als 50 Mitarbeitenden müssen zusätzlich zum Selbstdeklarationsblatt nachweisen, wie die Lohnpraxis überprüft wurde.
Nachweis
a) Rechtsgültige Unterzeichnung der Selbstdeklaration der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB (Anhang Nr. 2 Selbstdeklaration).
Dieser Eignungsnachweis (a) ist von allen Anbietern als Bestandteil des Angebotes einzureichen.
b) Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann mittels:
- Selbsttest Logib (https://www.ebg.admin.ch/ebg/de/home/dienstleistungen/selbsttest-tool--logib.html). Das Blatt "Fazit (rtp_fazit)" ist rechtsgültig unterzeichnet einzureichen.
oder
- Kontrollen staatlicher Behörden. Die entsprechende Bestätigung / Zertifikat ist einzureichen.
oder
- Lohngleichheitsanalysen Dritter, sofern das Standardanalysemodell des Bundes (https://www.ebg.admin.ch/ebg/de/home/themen/arbeit/plattform-lohngleichheit/staatliche-kontrollen-im-beschaffungswesen.html) verwendet wird.
Das EBG führt eine Liste mit Unternehmen und Organisationen, die für Arbeitgebende eine unabhängige und unbefangene Lohngleichheitsanalyse mit dem Standard-Analysemodell des Bundes anbieten (https://www.ebg.admin.ch/ebg/de/home/themen/arbeit/lohngleichheit/lohngleichheit-ueberpruefen/lohngleichheitsanalysen-durch-dritte.html).
Das entsprechende Schreiben / Zertifikat ist einzureichen.
Dieser Eignungsnachweis (b) ist erst auf Aufforderung innert 10 Kalendertagen, nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen.

EK03
Erfahrung des Anbieters in der Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Java-Entwicklung
Der Anbieter verfügt über genügend Erfahrung in Projekten, die mit dem vorliegenden Auftrag hinsichtlich Umfang und Komplexität vergleichbar sind. Er weist diese Erfahrung anhand von 2 Referenzen in den letzten 5 Jahren (erfolgreicher Projektabschluss 2014 oder später) nach.
Pro Referenzprojekt müssen die folgenden Leistungen belegt werden:
• Leistungen im Bereich der Neu- und Weiterentwicklungen von Java-basierten Web-Entwicklungen (Full-Stack)
• Sicherstellen vom funktionellen Applikationsbetrieb
• Falls nicht abgeschlossen, muss die Leistung bereits seit mind. während 12 Monaten vor dem Zeitpunkt der Publikation der vorliegenden Ausschreibung erbracht worden sein
• Die Leistungen dürfen nicht im Personalverleih erbracht worden sein
• Der Anbieter muss Vertragspartner gewesen sein
Falls der Anbieter Subunternehmer beizieht, darf maximal 1 Referenz durch den Subunternehmer als Leistungserbringer erbracht worden sein. Dieser Subunternehmer muss im Angebot für Entwicklungsleistungen vorgesehen werden (siehe auch EK04).
Referenzauskünfte über vom Anbieter für den Bund realisierte Projekte werden nur zugelassen, wenn die aufgeführten Referenzpersonen jeweils schriftlich ihre Zustimmung zur Auskunftserteilung gegeben haben.
Nachweis
Je Referenzprojekt ist ein entsprechendes vollständig ausgefülltes Referenzformular (Anhang Nr. 4 Referenzen der Unternehmung) einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, die angegebenen Kontaktpersonen zu kontaktieren. Die genannte Kontaktperson muss erreichbar sein (Ferienabwesenheiten und entsprechende Stellvertreter sind zu nennen).

EK04
Personelle Ressourcen
Der Anbieter verfügt über die nötigen personellen Ressourcen, um den Auftrag wie im Pflichtenheft umschrieben, erfüllen zu können. Es stehen dem Anbieter mindestens 3 Mitarbeiter zur Verfügung, welche fachlich in der Lage sind, den Auftrag zu erbringen. Mindestens 2 der 3 Mitarbeiter sind spätestens zum Zeitpunkt der Angebotseingabe vertraglich unmittelbar beim Auftraggeber gebunden (Arbeitsverhältnis).
Zieht der Anbieter Personal von Subunternehmern zur Auftragserfüllung bei, so ist dessen zur Verfügung gestelltes Personal spätestens zum Zeitpunkt der Angebotseingabe vertraglich an den Subunternehmer gebunden (Arbeitsverhältnis).
Der Anbieter bestätigt, dass weder er - noch der allfällig beigezogene Subunternehmer - das im Mandat eingesetzte Personal im Personalverleih-Verhältnis beschäftigen und dass diese Personen fest angestellte Mitarbeitende der jeweiligen Firma sind.
Die Kompetenzstufen Professional und Senior (gem. Pflichtenheft Ziff. 3.4.3) werden jeweils durch mindestens 1 der oben vorgestellten 3 Mitarbeiter abgedeckt.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung mit nachvollziehbarer Dokumentation in Anhang 3 des für den Auftrag eingesetzten Personals.

EK05
Ansprechpartner
Der Anbieter verfügt über einen Ansprechpartner (SPOC), welcher bei der Eskalation von Problemen des Auftrags zuständig ist und den Entscheid herbeiführen kann. Der Anbieter bestätigt, dass der SPOC während der gesamten Mandatsdauer zur Verfügung steht.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung unter Angabe von Name, Vorname, Koordinaten, Funktionsbezeichnung und Stellvertreter des SPOC.

EK06
Sprachkenntnisse des eingesetzten Personals
Der Anbieter ist bereit, Personal inkl. SPOC einzusetzen, die in einer Amtssprache (Deutsch (mündlich und schriftlich, mind. Niveau C1) oder Französisch (mündlich und schriftlich, mind. Niveau C1)) sowie in Englisch (mündlich und schriftlich, mind. Niveau C1) kommunizieren und die Projektergebnisse und Dokumentationen in deutscher Sprache erstellen und abliefern können.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK07
Personensicherheitsprüfung
Der Anbieter ist bereit, auf erstes Verlangen der Auftraggeberin die zum Einsatz vorgesehenen Mitarbeiter namentlich bekannt zu geben und nach Abschluss des Beschaffungsvertrages einer Personensicherheitsprüfung gemäss der Verordnung über die Personensicherheitsprüfungen (PSPV, SR 120.4) zu unterziehen. Nähere Informationen sind unter www.aios.ch zu finden.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK08
Ersatz von Mitarbeiter
Der Anbieter ist bereit, eingesetzte Mitarbeiter bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen:
Die Leistung und der Einsatz des vom Anbieter zur Verfügung gestellten Personals werden durch den Auftraggeber beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft und Anhängen festgestellt, hat der Anbieter diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob der Anbieter verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt.
Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie negative Personensicherheitsprüfung des Bundes, Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz durch einen gleich gut qualifizierten Mitarbeiterverantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Auftragnehmers gilt dabei nicht als wichtiger Grund. Der Aufwand zur Einarbeitung neuer Mitarbeiter geht zu Lasten des Anbieters.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK09
Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB) für
- Informatikdienstleistungen (Ausgabe Oktober 2010, Stand Juni 2019)
- Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware (Ausgabe Oktober 2010, Stand Juni 2019)
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK10
Der Anbieter ist bereit, den Vertragsentwurf in Anhang 9 des Pflichtenhefts vorbehaltlos zu akzeptieren.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK11
Akzeptanz werkvertragliche Leistungserbringung
Der Anbieter bestätigt, dass er vorbehaltlos akzeptiert Leistungen als Werk (Werkvertrag) zu erbringen, falls dies durch den Auftraggeber im Einzelabruf gefordert wird. Werkverträge können sowohl für Projekte wie auch für Software-Wartungen (präventive / korrektive Wartung) abgeschlossen werden.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK12
Haftung
Der Anbieter bestätigt, dass er die volle Ergebnisverantwortung und Haftung für die jeweiligen Aufträge übernehmen wird. Dies gilt sowohl für sämtliche vom Anbieter erbrachten Leistungen wie auch für Leistungen, welche von allfällig beigezogenen Subunternehmern erbracht worden sind.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK13
Zertifizierung HERMES Foundation
Der Anbieter bestätigt, dass die bei Abruf eingesetzten Personen jeweils über eine gültige HERMES Foundation Zertifizierung verfügt respektive, dass diese spätestens bei Durchführung des jeweiligen Mini-Tender Verfahrens vorliegen werden.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung. Bereits vorhandene Zertifikate sind dem Angebot beizulegen.

EK14
Zertifizierung ITIL Foundation
Der Anbieter bestätigt, falls es der Auftrag (Mini-Tender) erfordert, dass das im Mandat eingesetzte Personal spätestens bei Abschluss des betreffenden Mini-Tender Verfahrens über eine gültige ITIL V3 Foundation Zertifizierung verfügen wird.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung und/oder entsprechendes Zertifikat.

EK15
Rollenkonflikt
Der Anbieter bestätigt, dass er im Rahmen eines Abrufverfahrens (Mini Tender) gestützt auf die vorliegende Ausschreibung auf die Einreichung eines Angebots verzichten wird, sofern er zu diesem Zeitpunkt im betreffenden Vorhaben in einer anderen Rolle (z.B. Quality-Manager, Scrum Master, Projektleiter, etc.) bereits involviert ist und die beiden Rollen zu einem Konflikt führen würden. Die Bedarfsstelle definiert ggf. solche Konflikte in der Angebotsanfrage.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

Zusätzliche Informationen

Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören:

keine

Geschäftsbedingungen:

Geschäftsabwicklung gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes für:
- Informatikdienstleistungen (Ausgabe Oktober 2010, Stand Juni 2019)
- Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware (Ausgabe Oktober 2010, Stand Juni 2019)
Abrufbar unter www.bbl.admin.ch – Rubrik Dokumentation – AGB

Nachverhandlungen:

Bleiben vorbehalten. Die Bedarfsstelle führt nur dann Preisverhandlungen durch, wenn besondere Umstände wie die Klärung oder Konkretisierung der Anforderungen dies erfordern oder sie den Preis als unüblich erachtet.

Grundsätzliche Anforderungen:

Der Auftraggeber vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbietende, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer/innen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
Wird die Leistung im Ausland erbracht, so hat der/die Anbietende zumindest die Einhaltung der Kernübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation nach Anhang 2a VöB zu gewährleisten.
Das Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes (BKB) „Selbstdeklaration der Anbieterin bzw. des Anbieters betreffend die Einhaltung von sozialen Mindestvorschriften“ ist unterzeichnet dem Angebot beizulegen.

Sonstige Angaben:

Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite.

Der Auftraggeber behält sich vor, zugeschlagene Leistungen auch zugunsten weiterer Bedarfsstellen innerhalb der Bundesverwaltung erbringen zu lassen sowie, die als Optionen definierten Leistungen ganz, teilweise oder gar nicht zu beziehen.

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.


Kontakt

Staatssekretariat für Wirtschaft SECO
Fellerstrasse 21
3003 Bern
E-Mail-Adresse:  
beschaffung.wto@bbl.admin.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1102947 (19168) 704 Java-Entwicklung für SECO-ALV