Ausschreibung 1102513: DC+HES_PQ_191025

Publiziert am: 25. Oktober 2019

e-sy AG

e-sy AG baut ein intelligentes Messsystem als Dienstleistung für die beteiligten Energieversorgungsunternehmen. Dazu werden verschiedene Beschaffungen ausgeschrieben. Die vorliegende Ausschreibung betrifft die Lieferung von Datenkonzentratoren/Kommunikationsgeräte (DC) und eines Head End Systems (HES). Der Lieferumfang betrifft Geräte, Lizenzen, Inbetriebsetzungsunterstützung, Schulung und Support.


Auftraggeber: Träger kommunaler Aufgaben
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 48100000: Branchenspezifisches Softwarepaket
  • 9310000: Elektrizität
  • 65300000: Stromversorgungsunternehmen und zugehörige Dienste
  • 31230000: Teile von Elektrizitätsverteilungs- oder -schalteinrichtungen
Gruppen:
  • IT: IT
Untergruppen:
  • IT-SW: Software
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
25. Oktober 2019 Publikationsdatum
None Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

None

8. November 2019 Frist für Fragen

None

22. November 2019 Abgabetermin 15:00

None

22. November 2019 Offertöffnung

None

1. Mai 2020 Geplanter Projektstart
31. Dezember 2027 Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium

Zulassungsbedingungen

Eignungskriterien:

siehe Unterlagen

Geforderte Nachweise:

siehe Unterlagen

Zusätzliche Informationen

Rechtsmittelbelehrung:

1.Gegen diese Ausschreibung kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 10 Tagen seit der Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5001 Aarau, Beschwerde erhoben werden. Der Stillstand der Fristen gemäss Zivilprozessrecht gilt nicht.

2.Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten. Das heisst, es ist
a)anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und
b)darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.

3.Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen gemäss den Ziffern 1. und 2. nicht entspricht, wird nicht eingetreten.

4.Die angefochtene Ausschreibung ist anzugeben, allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Die Eingabe ist zu unterzeichnen.

5.Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.


Kontakt

e-sy AG
Obere Vorstadt 37
5000 Aarau
Telefon: 0625247040
E-Mail-Adresse:  
info@e-sy.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1102513 DC+HES_PQ_191025