Ausschreibung 1101783: IPW

Publiziert am: 6. November 2019

Generalsekretariat der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kt. Bern

Im Bereich Siedlungswasserwirtschaft (Wasserversorgung/Abwasserentsorgung) spielen die Kantone für den Vollzug der Bundesgesetzgebung eine wichtige Rolle. Das Amt für Wasser und Abfall (AWA Bern) sowie das Amt für Umwelt (AfU Solothurn) hat die Aufsicht über die Wasserversorgung und die Abwasserentsorgung. Es soll eine Plattform beschafft und in Betrieb genommen werden, mit der Defizite im Management der Wasserwirtschaft reduziert und später so weit als möglich eliminiert werden können. Das Informationsportal Wasser (IP Wasser) wird für beteiligte Stellen die zentrale Plattform für die Informationsrecherche (Auskunfts-/Visualisierungswerkzeug). Durch den direkten Zugang zu Informationen für ihre (Haupt-)Aufgaben werden Gemeinden, Verbände, Ingenieure und kantonale Aufsicht bei ihrer Tätigkeit optimal unterstützt.


Auftraggeber: Kanton
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Abstimmungsmeetings in Bern / Solothurn, Entwicklung beim Anbieter

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 72000000: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
  • 48400000: Softwarepaket für Geschäftstransaktionen und persönliche Arbeitsabläufe
  • 48219300: Verwaltungssoftwarepaket
Gruppen:
  • IT: IT
Untergruppen:
  • IT-SV: IT Services
  • IT-SW: Software
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
6. November 2019 Publikationsdatum
None Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

None

25. November 2019 Frist für Fragen

Fragen sind in deutscher Sprache unter www.simap.ch im "Forum" einzureichen. Sie werden voraussichtlich bis am
04.12.2019 allen Bezügern der Ausschreibungsunterlagen gleichlautend unter www.simap.ch beantwortet. Nach dem
25.11.2019 23:59h eintreffende Fragen werden nicht mehr beantwortet. Es werden keine mündlichen Auskünfte erteilt.

6. Januar 2020 Abgabetermin 16:00

Es sind 1 Exemplare des Angebots
(der Angebotsunterlagen) in Papierform und 2 Exemplare in elektronischer Form (USB Stick) einzureichen.
Die Unterlagen müssen zum angegebenen Datum per Post oder per Abgabe an der oben aufgeführten Adresse
eingetroffen resp. abgegeben sein. Damit die Rechtzeitigkeit sichergestellt ist, müssen die Angebote zum erwähnten
Zeitpunkt 06.01.2020 16:00h am genannten Ort (BVE, Reiterstrasse 11, 3011 Bern) gegen Empfangsbestätigung
abgegeben bzw. über einen anderen Zustellungsweg eingetroffen sein. Die Anbieter sind verantwortlich für das
rechtzeitige Eintreffen der Angebote. Zu spät abgegebene bzw. zu spät eintreffende Angebote können nicht mehr
berücksichtigt werden. Die Beweislast der fristgerechten Einreichung liegt beim Anbieter.

Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin einer diplomatischen oder
konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land, während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer
Empfangsbestätigung, übergeben.
Die Anbieter sind in diesem Fall verpflichtet, die Empfangsbestätigung vor dem Abgabetermin per E-Mail der
Beschaffungsstelle zu senden.
Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten!

7. Januar 2020 Offertöffnung

Es sind 1 Exemplare des Angebots
(der Angebotsunterlagen) in Papierform und 2 Exemplare in elektronischer Form (USB Stick) einzureichen.
Die Unterlagen müssen zum angegebenen Datum per Post oder per Abgabe an der oben aufgeführten Adresse
eingetroffen resp. abgegeben sein. Damit die Rechtzeitigkeit sichergestellt ist, müssen die Angebote zum erwähnten
Zeitpunkt 06.01.2020 16:00h am genannten Ort (BVE, Reiterstrasse 11, 3011 Bern) gegen Empfangsbestätigung
abgegeben bzw. über einen anderen Zustellungsweg eingetroffen sein. Die Anbieter sind verantwortlich für das
rechtzeitige Eintreffen der Angebote. Zu spät abgegebene bzw. zu spät eintreffende Angebote können nicht mehr
berücksichtigt werden. Die Beweislast der fristgerechten Einreichung liegt beim Anbieter.

Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin einer diplomatischen oder
konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land, während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer
Empfangsbestätigung, übergeben.
Die Anbieter sind in diesem Fall verpflichtet, die Empfangsbestätigung vor dem Abgabetermin per E-Mail der
Beschaffungsstelle zu senden.
Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten!

None Geplanter Projektstart
None Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Nicht zugelassen

Eignungskriterien:

siehe Unterlagen

Geforderte Nachweise:

siehe Unterlagen

Zusätzliche Informationen

Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören:

keine

Geschäftsbedingungen:

Gemäss vorgesehener Vertragsurkunde.

Nachverhandlungen:

Bleiben vorbehalten. Reine Abgebotsrunden resp. Preisverhandlungen werden keine durchgeführt. Im Rahmen von
Nachverhandlungen können Angebotsbereinigungen oder Leistungsänderungen eine entsprechende Preisänderung zur
Folge haben.

Grundsätzliche Anforderungen:

Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche
die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen
sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.

Sonstige Angaben:

1. Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite;
2. Die Erarbeitung der Angebote wird nicht vergütet. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben;
3. Die Öffnung der Angebote ist nicht öffentlich.

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Diese Ausschreibung kann innert 10 Tagen seit ihrer Publikation auf www.simap.ch mit Beschwerde bei der Bau-,
Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern, Rechtsamt, Reiterstrasse 11, 3011 Bern angefochten werden. Eine
allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine
Unterschrift enthalten. Die angefochtene Ausschreibung und greifbare Beweismittel sind beizulegen.


Kontakt

Generalsekretariat der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kt. Bern
Reiterstrasse 11
3011 Bern
Telefon: 0316333212
E-Mail-Adresse:  
erich.hofer@bve.be.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1101783 IPW