Zuschlag 1099935: Ausschreibungs-Support

Publiziert am: 16. Oktober 2019

Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle, Nagra

Wirtschaftlich günstigstes Angebot


Auftraggeber: Träger kommunaler Aufgaben
Kategorie: Zuschlag
Sprache: de
Tags:
  • 79100000: Dienstleistungen im juristischen Bereich
  • 79900000: Veschiedene Dienstleistungen für Unternehmen und andere Dienstleistungen
Gruppen:
  • C: Consulting
Untergruppen:
  • C-C: Consulting
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Vergabe: offenes Verfahren
Vorangehende Publikation:

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
40% Angebotspreis in CHF (exkl. MwSt.)
20% Qualität von 2 Referenzauskünften
20% Auftragsanalyse
20% Qualität des angebotenen Teams

Berücksichtigte Anbieter

Gähler und Partner AG, Ennetbaden
CHF 228,480 exkl. MwSt.

Weitere Informationen


Ausschreibung:
Ausschreibungsorgan: www.simap.ch, Amtsblatt des Kantons Aargau
Ausschreibung vom: 03.07.2019
Titel:
Evaluationsdauer: 103 Tage

Datum des Zuschlags:

14.10.2019


Anzahl Angebote:

6


Rechtsmittelbelehrung:

1. Gegen diesen Entscheid kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 10 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5001 Aarau, Beschwerde geführt werden.
2. Die Beschwerdefrist ist von der Partei selbst oder von einer Anwältin bzw. einem Anwalt zu verfassen, welche(r) gemäss dem Bundesgesetz über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte vom 23. Juni 2000 (Anwaltsgesetz, BGFA; SR 935.61) zur Vertretung von Parteien vor Gericht berechtigt ist. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten, d.h. es ist
a) anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll. Und
b) darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.
3. Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen gemäss den Ziffern 1 und 2 nicht entspricht, wird nicht eingetreten.
4. Eine Kopie des angefochtenen Entscheides ist der Beschwerdeschrift beizulegen.
5. Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, d.h. die unterliegende Partei hat in der Regel die
Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.


Zusätzliche Informationen:

Die Nagra behält sich das Recht vor, weitere gleichartige Aufgaben, wie in den Ausschreibungsunterlagen beschrieben, freihändig zu vergeben (Submissionsdekret des Kantons Aargau § 8, Abs. 3, lit. i).


Kontakt

Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle, Nagra
Hardstrasse 73
5430 Wettingen
Telefon: +41 56 437 12 25
E-Mail-Adresse:  
george.wewerka@nagra.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1099935 Ausschreibungs-Support