Ausschreibung 1097717: Beschaffung Storage 2020
Publiziert am: 4. Oktober 2019
Kantonale- und Städtische Verwaltung Schaffhausen, vertreten durch KSD
Gegenstand ist die Evaluation eines geeigneten Dienstleistungspartners für den Life-Cycle-Ersatz der Storage-, Infrastruktur mit übergeordnetem Management von Kanton und Stadt Schaffhausen. Das Projekt umfasst Detailkonzept, Lieferung, Installation, Konfiguration und Wartung der dazu notwendigen neuen Komponenten sowie die Migration des bestehenden Systems in die neue Umgebung. Bezüglich Leistungsumfang können zwei Kostenmodelle angeboten werden. Die Anbieter sind frei, ob sie beide Kostenmodelle oder nur eines anbieten wollen.
Auftraggeber: | Kanton |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: |
KSD |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
|
Gruppen: |
|
Untergruppen: |
|
Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
---|---|---|
4. Oktober 2019 | Publikationsdatum | |
4. Oktober 2019 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | None |
15. November 2019 | Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen | |
24. Oktober 2019 | Frist für Fragen | None |
15. November 2019 | Abgabetermin 16:00 | Das komplette Angebot ist, in der in Kapitel 6 des Lastenhefts (Aufbau und Inhalt des Angebots) festgelegten Form, schriftlich, unterzeichnet und verschlossen (2 Exemplare) an KSD bis zum 15. November 2019, 16:00 Uhr (beim Projektleiter eingetroffen), an den Projektleiter unter der folgenden Adresse einzureichen: KSD Massgeblich ist der Eingangsstempel des für die Entgegennahme der Offerten zuständigen Projektleiters von KSD. Nicht entscheidend ist der Poststempel. Es ist Sache des Anbieters, die Rechtzeitigkeit der Angebotseingabe sicherzustellen. Er kann beim Projektleiter KSD eine Eingangsbestätigung verlangen. Verspätet eingereichte Angebote oder Beilagen können aus submissionsrechtlichen Gründen nicht berücksichtigt werden. |
18. November 2019 | Offertöffnung | Das komplette Angebot ist, in der in Kapitel 6 des Lastenhefts (Aufbau und Inhalt des Angebots) festgelegten Form, schriftlich, unterzeichnet und verschlossen (2 Exemplare) an KSD bis zum 15. November 2019, 16:00 Uhr (beim Projektleiter eingetroffen), an den Projektleiter unter der folgenden Adresse einzureichen: KSD Massgeblich ist der Eingangsstempel des für die Entgegennahme der Offerten zuständigen Projektleiters von KSD. Nicht entscheidend ist der Poststempel. Es ist Sache des Anbieters, die Rechtzeitigkeit der Angebotseingabe sicherzustellen. Er kann beim Projektleiter KSD eine Eingangsbestätigung verlangen. Verspätet eingereichte Angebote oder Beilagen können aus submissionsrechtlichen Gründen nicht berücksichtigt werden. |
None | Geplanter Projektstart | |
None | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
50 Punkte | A Unternehmen |
150 Punkte | B Investitions- und Betriebskosten |
200 Punkte | C Technik |
100 Punkte | D Dienstleistungen |
500 Punkte | TOTAL |
Zulassungsbedingungen
nein
12 Eignungskriterien gemäss detaillierter Definition in Ziffer 3.3. des Lastenhefts.
Aufgrund der in den Unterlagen geforderten Nachweise.
Zusätzliche Informationen
keine
siehe Lastenheft
keine
siehe Lastenheft
Simap.ch und das Amtsblatt des Kantons Schaffhausen. Für den Fristenlauf von Beschwerden massgeblich ist einzig die Publikation im Amtsblatt des Kantons Schaffhausen.
1. Gegen diese Ausschreibung kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 10 Tagen seit der Publikation beim Obergericht des Kantons Schaffhausen, Frauengassee 17, 8200 Schaffhausen, Beschwerde geführt werden.
2. Die Beschwerdeschrift ist von der Partei selbst oder von einer Anwältin oder einem Anwalt zu verfassen, welche(r) gemäss dem Bundesgesetz über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte vom 23. Juni 2000 (Anwaltsgesetz, BGFA; SR 935.61) zur Vertretung der Parteien vor Gericht berechtigt ist. Die Beschwerde muss einen Antrag und eine Begründung enthalten, d.h., es ist
a) anzugeben, wie das Gericht entscheiden soll, und
b) darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.
3. Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen gemäss den Ziffern 1 und 2 nicht entspricht, wird nicht eingetreten.
4. Eine Kopie der angefochtenen Ausschreibung ist der Beschwerdeschrift beizulegen.
5. Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, d.h. die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.
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Telefon: 052 632 76 52
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