Ausschreibung 1095535: (19018) 318 Pflege, Support und Weiterentwicklung Applikation ALPS
Publiziert am: 4. Oktober 2019
Bundesamt für Sozialversicherungen BSV, Geschäftsfeld Internationales
Die eGovernment Lösung Applicable Legislation Platform Switzerland (ALPS) ist eine Applikation zur Bearbeitung aller Anträge auf Unterstellung im schweizerischen Sozialversicherungssystem. Mit der vorliegenden Ausschreibung wird ein Partner gesucht, welcher im Zeitraum 01.10.2020 – 15.12.2020 die Umsetzung der Funktionalität «Arbeitgeberverwaltung» in der Applikation ALPS realisieren wird und anschliessend die Pflege, den Support sowie allfällige Weiterentwicklungen der Applikation ALPS im Zeithorizont 01.01.2021 – 31.12.2030 erbringen kann.
Auftraggeber: | Bund (Zentrale Bundesverwaltung) |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: |
Am Standort des BSV sowie des BIT im Raum Bern sowie in den Räumlichkeiten des Anbieters. |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Andere Sprachen: |
Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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4. Oktober 2019 | Publikationsdatum | |
4. Oktober 2019 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | Sie können die Unterlagen online von der elektronischen Plattform www.simap.ch, Rubrik “Öffentliches Beschaffungswesen, Ausschreibungen Bund“ herunter laden. Dazu müssen Sie sich im Projekt registrieren und können anschliessend mit Login und Passwort, welches Sie per E-Mail erhalten, die gewünschten Unterlagen downloaden. Es steht auch ein Frageforum zur Verfügung. Die Anhänge 7 - 31 der Ausschreibungsunterlagen enthalten vertrauliche Unterlagen. Um Zugang zu diesen Unterlagen zu erhalten, muss der Anbieter die eingescannte Kopie der eigenhändig unterzeichneten Geheimhaltungsverpflichtung (Anhang 4) an folgende Adresse zustellen: beschaffung.wto@bbl.admin.ch. |
15. November 2019 | Frist für Fragen | Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese anonymisiert ins Frageforum auf www.simap.ch stellen. |
20. Januar 2020 | Abgabetermin 23:59 | Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend. |
24. Januar 2020 | Offertöffnung | Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend. |
1. Juli 2020 | Geplanter Projektstart | |
31. Dezember 2030 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
5% | ZK1.1 Kenntnisse des Anbieters im Bereich Konzeption und Realisierung von IT-Systemen im Bereich der Sozial-versicherungsprozesse |
4% | ZK1.2 Kenntnisse und Erfahrungen des Anbieters in Sozialversicherungssystemen |
3% | ZK1.3 Pflege- und Supportleistungen |
6% | ZK1.4 Herausforderungen bei der Pflege und Weiterentwicklung der Applikation ALPS |
7% | ZK1.5 Optimierungspotentiale ALPS für die Nutzer |
7% | ZK1.6 Optimierungspotentiale ALPS für die Pflege und den Support |
11% | ZK1.7 Qualifikation des Schlüsselteams |
15% | ZK1.8 Erfahrungen des Schlüsselteams zu Umsystemen |
30% | ZK2 Preise und Kosten |
12% | ZK3 Anbieterpräsentation |
Zulassungsbedingungen
Nicht zugelassen
Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Firmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen, ein Angebot in Schweizer Franken (CHF) zu unterbreiten.
Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkungen oder Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf die Offerte eingegangen.
EK01 Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können.
Auszug aus dem Betreibungsregister nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt der Aufforderung durch den Auftraggeber. Bei Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes.
Hinweis: Die Vergabestelle überprüft elektronisch den Auszug aus dem Zentralen Firmenindex (www.zefix.ch).
Bei Anbietern aus dem Ausland Auszug aus dem Handelsregister oder eine vergleichbare, amtliche Urkunde des Auslandes.
Diese Eignungsnachweise sind erst auf Aufforderung, nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen.
EK02 a) Einhaltung von Verfahrensgrundsätzen
Der Anbieter bestätigt, dass er die Verfahrensgrundsätze gemäss Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB einhalten.
b) Zusätzlicher Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann
Anbieter mit mehr als 50 Mitarbeitenden müssen zusätzlich zum Selbstdeklarationsblatt nachweisen, wie die Lohnpraxis überprüft wurde.
EK03 Erfahrung
Der Anbieter verfügt über genügend Erfahrung in Projekten, die eine IT-Individualentwicklung und nach Produktivsetzung entsprechende Pflege- und Supportarbeiten beinhalteten und mit dem vorliegenden Auftrag hinsichtlich Umfang und Komplexität vergleichbar sind. Er weist diese Erfahrung anhand von 2 Referenzen in den letzten 5 Jahren nach.
Referenzauskünfte über vom Anbieter für den Bund realisierte Projekte werden nur zugelassen, wenn die aufgeführten Referenzpersonen jeweils schriftlich ihre Zustimmung zur Auskunftserteilung gegeben haben.
EK04 Ansprechpartner
Der Anbieter verfügt über einen Ansprechpartner (SPOC), welcher bei der Eskalation von Problemen des Auftrags zuständig ist und den Entscheid herbeiführen kann.
EK05 Schlüsselteam / Personelle Ressourcen
Der Anbieter setzt ein Schlüsselteam ein und verfügt über die nötigen personellen Ressourcen, um den Auftrag wie im Pflichtenheft umschrieben, erfüllen zu können.
EK06 Sprachkenntnisse Schlüsselteam
Der Anbieter bestätigt, dass sein angebotenes Schlüsselteam gemäss EK05 folgende Sprachkenntnisse, entsprechend Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen GER, abdecken kann:
• Primärsprache (deutsch oder französisch) auf Niveau C2 (beherrscht von mindestens 1 Person des Schlüsselteams)
• Sekundärspräche (französisch oder deutsch) auf Niveau B1 (beherrscht von mindestens 1 Person des Schlüsselteams)
• Englisch auf Niveau B2 (beherrscht von mindestens 1 Person des Schlüsselteams)
EK07 Technologiekenntnisse Schlüsselteam
Der Anbieter bestätigt, dass das angebotene Schlüsselteam über die notwendigen technologischen Kenntnisse und Erfahrungen in der in der Applikation ALPS eingesetzten sechs Schlüsseltechnologien Java Enterprise Edition (JEE), GWT (Google Web Toolkit), Oracle Datenbanken, Tomcat Application Server, Webservice Technologien und SAML (Security Assertion Markup Language) verfügt und weist diese Erfahrungen anhand von je einer Referenz pro Schlüsseltechnologie in den letzten 3 Jahren nach.
Referenzauskünfte über vom Anbieter für den Bund realisierte Projekte werden nur zugelassen, wenn die aufgeführten Referenzpersonen jeweils schriftlich ihre Zustimmung zur Auskunftserteilung gegeben haben.
EK08 Spesen
Der Anbieter akzeptiert, dass für die Dauer des geplanten Einsatzes grundsätzlich keine Spesen ausbezahlt werden. Die Spesen sind in den Preisen inbegriffen.
EK09 Quellcodes
Der Anbieter erklärt sich bereit, sämtliche Quellcodes sowie deren Dokumentationen dem Auftraggeber abzutreten. Dies hat ohne Kostenfolge für den Auftraggeber zu erfolgen. Dem Anbieter ist untersagt, die Quellcodes und oder die Spezifikationen ohne Zustimmung des Auftraggebers weiterzugeben oder anderweitig einzusetzen.
EK10 Personensicherheitsprüfung
Der Anbieter ist bereit, auf erstes Verlangen der Auftraggeberin die zum Einsatz vorgesehenen Personen namentlich bekannt zu geben und nach Abschluss des Beschaffungsvertrages einer Personensicherheitsprüfung gemäss der Verordnung über die Personensicherheitsprüfungen (PSPV, SR 120.4) zu unterziehen. Nähere Informationen sind unter www.aios.ch zu finden.
EK11 Ersatz von Mitarbeitenden
Der Anbieter ist bereit, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen:
Die Leistung und der Einsatz der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Personen werden durch den Auftraggeber beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft und Anhängen festgestellt, hat der Anbieter diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob der Anbieter verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt.
Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie negative Personensicherheitsprüfung des Bundes, Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Auftragnehmers gilt dabei nicht als wichtiger Grund.
EK12 Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB) für
- Informatikdienstleistungen, Ausgabe Oktober 2010, Stand Juni 2019
- Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware, Ausgabe Oktober 2010, Stand Juni 2019
EK13 Akzeptanz des Vertragsentwurfs
Der Anbieter ist bereit, den Vertragsentwurf in Anhang 6 des Pflichtenhefts vorbehaltlos zu akzeptieren.
Zusätzliche Informationen
keine
Geschäftsabwicklung gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes für:
- Informatikdienstleistungen, Ausgabe Oktober 2010, Stand Juni 2019
- Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware, Ausgabe Oktober 2010, Stand Juni 2019
Abrufbar unter www.bbl.admin.ch – Rubrik Dokumentation – AGB
Bleiben vorbehalten. Die Bedarfsstelle führt nur dann Preisverhandlungen durch, wenn besondere Umstände wie die Klärung oder Konkretisierung der Anforderungen dies erfordern oder sie den Preis als unüblich erachtet.
Der Auftraggeber vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbietende, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer/innen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
Wird die Leistung im Ausland erbracht, so hat der/die Anbietende zumindest die Einhaltung der Kernübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation nach Anhang 2a VöB zu gewährleisten.
Das Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes (BKB) „Selbstdeklaration der Anbieterin bzw. des Anbieters betreffend die Einhaltung von sozialen Mindestvorschriften“ ist unterzeichnet dem Angebot beizulegen.
Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite.
Der Auftraggeber behält sich vor, zugeschlagene Leistungen auch zugunsten weiterer Bedarfsstellen innerhalb der Bundesverwaltung erbringen zu lassen sowie, die als Optionen definierten Leistungen ganz, teilweise oder gar nicht zu beziehen.
www.simap.ch
Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Fellerstrasse 21
3003 Bern
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✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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