Ausschreibung 1093891: GeoBär

Publiziert am: 30. September 2019

Generalsekretariat der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kt. Bern

Die neue Fachapplikation «GeoBär» soll als Nachfolge der Metadatenerfassungs- und Prozessapplikation (GeoDBmeta & GeoDBprozess) innerhalb des Projekts "Zentralsteuerung KGDI" entwickelt werden. Ziel der Fachapplikation "GeoBär" ist es, alle beteiligten Akteure auf einer Plattform zu vereinen. Die Entwicklung der Fachapplikation umfasst das UX-optimierte Frontend mit integrierter Funktionalität. Das Backend (DB-Design) sowie die Betriebsinfrastruktur werden durch den Auftraggeber bereitgestellt.
Die Applikation soll das Erfassen und Validieren von Meta- und Prozessdaten durch die zuständigen Stellen (AGI oder KFS) ermöglichen. Es wird auf bestehende Infrastrukturen (PostgreSQL, EasyRedmine) aufgebaut. Eine möglichst einfache Wartung und Weiterentwicklung der Applikation wird vorausgesetzt.


Auftraggeber: Kanton
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Abstimmungsmeetings beim Amt für GeoInformation, Entwicklung beim Anbieter

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 72000000: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
  • 48400000: Softwarepaket für Geschäftstransaktionen und persönliche Arbeitsabläufe
  • 48219300: Verwaltungssoftwarepaket
Gruppen:
  • IT: IT
Untergruppen:
  • IT-SV: IT Services
  • IT-SW: Software
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
30. September 2019 Publikationsdatum
30. September 2019 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

None

15. November 2019 Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen
15. Oktober 2019 Frist für Fragen

Fragen sind in deutscher Sprache unter www.simap.ch im "Forum" einzureichen. Sie werden bis am 24.10.2019 allen Bezügern der Ausschreibungsunterlagen gleichlautend unter www.simap.ch beantwortet. Nach dem 15.10.2019 23:59h eintreffende Fragen werden nicht mehr beantwortet. Es werden keine mündlichen Auskünfte erteilt.

15. November 2019 Abgabetermin 16:00

Es sind 2 Exemplare des Angebots (der Angebotsunterlagen) in Papierform und 1 Exemplar in elektronischer Form (USB Stick) einzureichen.
Die Unterlagen müssen zum angegebenen Datum per Post oder per Abgabe an der oben aufgeführten Adresse eingetroffen resp. abgegeben sein. Damit die Rechtzeitigkeit sichergestellt ist, müssen die Angebote zum erwähnten Zeitpunkt 15.11.2019 16:00h am genannten Ort (BVE, Reiterstrasse 11, 3011 Bern) gegen Empfangsbestätigung abgegeben bzw. über einen anderen Zustellungsweg eingetroffen sein. Die Anbieter sind verantwortlich für das rechtzeitige Eintreffen der Angebote. Zu spät abgegebene bzw. zu spät eintreffende Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Die Beweislast der fristgerechten Einreichung liegt beim Anbieter.

Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land, während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung, übergeben.
Die Anbieter sind in diesem Fall verpflichtet, die Empfangsbestätigung vor dem Abgabetermin per E-Mail der Beschaffungsstelle zu senden.
Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten!

19. November 2019 Offertöffnung

Es sind 2 Exemplare des Angebots (der Angebotsunterlagen) in Papierform und 1 Exemplar in elektronischer Form (USB Stick) einzureichen.
Die Unterlagen müssen zum angegebenen Datum per Post oder per Abgabe an der oben aufgeführten Adresse eingetroffen resp. abgegeben sein. Damit die Rechtzeitigkeit sichergestellt ist, müssen die Angebote zum erwähnten Zeitpunkt 15.11.2019 16:00h am genannten Ort (BVE, Reiterstrasse 11, 3011 Bern) gegen Empfangsbestätigung abgegeben bzw. über einen anderen Zustellungsweg eingetroffen sein. Die Anbieter sind verantwortlich für das rechtzeitige Eintreffen der Angebote. Zu spät abgegebene bzw. zu spät eintreffende Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Die Beweislast der fristgerechten Einreichung liegt beim Anbieter.

Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land, während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung, übergeben.
Die Anbieter sind in diesem Fall verpflichtet, die Empfangsbestätigung vor dem Abgabetermin per E-Mail der Beschaffungsstelle zu senden.
Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten!

None Geplanter Projektstart
None Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Nicht zugelassen

Eignungskriterien:

siehe Unterlagen

Geforderte Nachweise:

siehe Unterlagen

Zusätzliche Informationen

Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören:

keine

Geschäftsbedingungen:

Gemäss vorgesehener Vertragsurkunde.

Nachverhandlungen:

Bleiben vorbehalten. Reine Abgebotsrunden resp. Preisverhandlungen werden keine durchgeführt. Im Rahmen von Nachverhandlungen können Angebotsbereinigungen oder Leistungsänderungen eine entsprechende Preisänderung zur Folge haben.

Grundsätzliche Anforderungen:

Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.

Sonstige Angaben:

1. Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite;
2. Die Erarbeitung der Angebote wird nicht vergütet. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben;
3. Die Öffnung der Angebote ist nicht öffentlich.

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Diese Ausschreibung kann innert 10 Tagen seit ihrer Publikation auf www.simap.ch mit Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern, Rechtsamt, Reiterstrasse 11, 3011 Bern angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Die angefochtene Ausschreibung und greifbare Beweismittel sind beizulegen.


Kontakt

Generalsekretariat der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kt. Bern
Reiterstrasse 11
3011 Bern
Telefon: 0316333354
E-Mail-Adresse:  
pascal.kuhn@bve.be.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1093891 GeoBär