Ausschreibung 1092633: 20190059 Befahrung Kantonsstrassen, Bilder und Zustandserfassu
Publiziert am: 30. August 2019
Kanton Aargau, vertreten durch Departement Bau, Verkehr und Umwelt
Beidseitige Befahrung Kantonsstrassen und ÖV Netz (ca. 2'800 km), Erfassung und Anonymisierung von georeferenzierten Bildern, Zustandserfassung der Kantonsstrassen
Auftraggeber: | Kanton |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: |
Kanton Aargau |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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30. August 2019 | Publikationsdatum | |
30. August 2019 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | Die Ausschreibungsunterlagen werden nur digital über |
31. Oktober 2019 | Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen | |
19. September 2019 | Frist für Fragen | None |
31. Oktober 2019 | Abgabetermin 23:59 | Datum des Poststempels Einreichung auf dem Postweg. Persönliche Abgabe. |
5. November 2019 | Offertöffnung | Datum des Poststempels Einreichung auf dem Postweg. Persönliche Abgabe. |
1. April 2020 | Geplanter Projektstart | |
30. September 2020 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|
Zulassungsbedingungen
siehe Unterlagen
siehe Unterlagen
Zusätzliche Informationen
1.Gegen diese Ausschreibung kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 10 Tagen seit der Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5001 Aarau, Beschwerde erhoben werden. Der Stillstand der Fristen gemäss Zivilprozessrecht gilt nicht.
2.Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten. Das heisst, es ist
a)anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und
b)darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.
3.Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen gemäss den Ziffern 1. und 2. nicht entspricht, wird nicht eingetreten.
4.Die angefochtene Ausschreibung ist anzugeben, allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Die Eingabe ist zu unterzeichnen.
5.Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.
Entfelderstrasse 22
5001 Aarau
Telefon: 062 835 36 33
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Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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