Ausschreibung 1090029: Wissenschaftliche Unterstützung FOKO und Forschungsmanagement ASTRA

Publiziert am: 6. September 2019

Bundesamt für Strassen ASTRA Abteilung Strassennetze, Bereich Strategie und Forschung

Die wissenschaftliche Unterstützung ist für die Vor- und Nachbereitung der Sitzungen der FOKO zuständig. Sie erstellt und archiviert die dazu notwendigen Dokumente (Sitzungsunterlagen, Protokolle, Traktandenliste etc.). Weiter unterstützt sie den Präsidenten der FOKO und das Forschungsmanagement sowohl administrativ als auch wissenschaftlich in deren Tätigkeiten.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Die ausgeschriebenen Leistungen sind in den Geschäftsräumlichkeiten des Auftragnehmers oder in der ASTRA-Zentrale in Ittigen zu erbringen.
Die Sitzungen der Arbeitsgruppen und der übrigen relevanten Gremien finden in der ASTRA-Zentrale in Ittigen oder an anderen externen Standorten statt.

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 73000000: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
Gruppen:
  • IT: IT
Untergruppen:
  • IT-SV: IT Services
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
6. September 2019 Publikationsdatum
6. September 2019 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

--

11. Oktober 2019 Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen
26. September 2019 Frist für Fragen

Fragen sind in deutscher Sprache unter www.simap.ch im Forum einzureichen. Sie werden bis am 02.10.2019 allen Bezügern der Ausschreibungsunterlagen gleichlautend unter www.simap.ch im "Forum" beantwortet. Nach dem 26.09.2019 eintreffende Fragen werden nicht mehr beantwortet.

18. Oktober 2019 Abgabetermin 00:00

Es sind 2 Exemplare des Angebots (der Angebotsunterlagen) in Papierform und 1 in elektronischer Form (CD/DVD/USB) einzureichen.

Einreichung auf dem Postweg:
A-Post (Datum Poststempel einer Schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle; Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Die Anbieter bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Verspätete Angebote werden nicht mehr berücksichtigt. Auf dem Couvert ist neben der Projektbezeichnung deutlich der Vermerk "Nicht öffnen - Offertunterlagen" anzubringen.

Persönliche Abgabe:
Die Abgabe hat bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin während den Öffnungszeiten der Loge (08:00: - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung zu erfolgen (Adresse s. 1.2).

Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land, während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung, übergeben.
Die Anbieter sind in diesem Fall verpflichtet, die Empfangsbestätigung vor dem Abgabetermin per E-Mail der Beschaffungsstelle zu senden.

Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten!

22. Oktober 2019 Offertöffnung

Es sind 2 Exemplare des Angebots (der Angebotsunterlagen) in Papierform und 1 in elektronischer Form (CD/DVD/USB) einzureichen.

Einreichung auf dem Postweg:
A-Post (Datum Poststempel einer Schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle; Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Die Anbieter bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Verspätete Angebote werden nicht mehr berücksichtigt. Auf dem Couvert ist neben der Projektbezeichnung deutlich der Vermerk "Nicht öffnen - Offertunterlagen" anzubringen.

Persönliche Abgabe:
Die Abgabe hat bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin während den Öffnungszeiten der Loge (08:00: - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung zu erfolgen (Adresse s. 1.2).

Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land, während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung, übergeben.
Die Anbieter sind in diesem Fall verpflichtet, die Empfangsbestätigung vor dem Abgabetermin per E-Mail der Beschaffungsstelle zu senden.

Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten!

1. Februar 2020 Geplanter Projektstart
31. Januar 2023 Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
25% ZK1.1: PREIS; Angebotstotal inkl. Nebenkosten, Rabatt und MWST
5% ZK1.2: PLAUSIBILITÄT; Plausibilität der Stundenanzahl und -verteilung auf die eingesetzten Personen
30% ZK2: AUFGABENANALYSE, -VERSTÄNDNIS; Analyse der Aufgaben der Geschäftsstelle, Aufzeigen des Aufgabenverständnisses
20% ZK3.1: KOMPETENZ DER EINZUSETZENDEN SCHLÜSSELPERSON PROJEKTLEITER WISSENSCHAFTLICHE UNTERSTÜTZUNG; Erfahrung in Forschung oder Projektierung in mindestens einem Themengebiet der Strassenforschung (Nachweis mittels eines Referenzprojekts in mindestens gleicher Funktion, mit vergleichbarer Komplexität; Berufliche Qualifikation (CV, Abschlussdiplome, Weiterbildung)
15% ZK3.2: KOMPETENZ DER EINZUSETZENDEN SCHLÜSSELPERSON STV. PROJEKTLEITER WISSENSCHAFTLICHE UNTERSTÜTZUNG; Erfahrung in Forschung oder Projektierung in mindestens einem Themengebiet der Strassenforschung (Nachweis mittels eines Referenzprojekts in mindestens gleicher Funktion, mit vergleichbarer Komplexität; Berufliche Qualifikation (CV, Abschlussdiplome, Weiterbildung)
5% ZK3.3: KOMPETENZ DER EINZUSETZENDEN SCHLÜSSELPERSON SEKRETARIAT/SACHBEARBEITUNG Erfahrung in Forschung oder Projektierung in mindestens einem Themengebiet der Strassenforschung (Nachweis mittels eines Referenzprojekts in mindestens gleicher Funktion, mit vergleichbarer Komplexität; Berufliche Qualifikation (CV, Abschlussdiplome, Weiterbildung)

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Zugelassen. Die Federführung muss einem Unternehmen der Bietergemeinschaft übertragen werden. Die weiteren Beteiligten sind in den Angebotsunterlagen bekannt zu geben. Mitglieder der Bietergemeinschaft dürfen nach Eingabe der Offerte nicht ausgewechselt werden.

Eignungskriterien:

Alle wirtschaftlich und technisch leistungsfähigen Firmen, die zudem die nachfolgenden Eignungsnachweise erbringen, sind aufgerufen, ein Angebot in CHF zu unterbreiten.
EK1: Technische Leistungsfähigkeit der Unternehmung
EK2: Sprachen
EK3: Verfügbarkeit

Geforderte Nachweise:

Die nachfolgenden Eignungsnachweise / Bestätigungen müssen zusammen mit den (vorgegebenen) Angebotsunterlagen eingereicht werden, ansonsten nicht auf das Angebot eingegangen werden kann:

Zu EK1: Nachweis der Unternehmung über die Erfahrung in Forschung oder Projektierung in mindestens einem Themengebiet der Strassenforschung (Nachweis mittels eines Referenzprojekts).

Zu EK2: Nachweis über die Sprachkenntnisse des Projektleiters und dessen Stellvertreters in der Sprache Deutsch (Muttersprache/mind. C1 oder gleichwertig). Nachweis über die Sprachkenntnisse des Projektleiters oder dessen Stellvertreters in den Sprachen Französisch (mind. B2 oder gleichwertig) und Englisch (mindestens B2, oder gleichwertig).

Zu EK3: Bestätigung, dass die Verfügbarkeit des Projektleiters im Durchschnitt 20% über die Vertragsdauer hinweg gewährleistet ist. Bestätigung, dass die Verfügbarkeit des stellvertretenden Projektleiters im Durchschnitt 10% über die Vertragsdauer hinweg gewährleistet ist.

Zusätzliche Informationen

Geschäftsbedingungen:

Gemäss vorgesehener Vertragsurkunde

Nachverhandlungen:

Bleiben vorbehalten. Reine Abgebotsrunden resp. Preisverhandlungen werden keine durchgeführt. Im Rahmen von Nachverhandlungen können Angebotsbereinigungen oder Leistungsänderungen eine entsprechende Preisänderung zur Folge haben.

Grundsätzliche Anforderungen:

Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbiete-rinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeits-bedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.

Sonstige Angaben:

1. Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite;
2. Die Erarbeitung der Angebote wird nicht vergütet. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben;

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.


Kontakt

Bundesamt für Strassen ASTRA Abteilung Strassennetze, Bereich Strategie und Forschung
Mühlestrasse 2
3063 Ittigen
E-Mail-Adresse:  
astra.strassenforschung@astra.admin.ch