Ausschreibung 1090029: Wissenschaftliche Unterstützung FOKO und Forschungsmanagement ASTRA
Publiziert am: 6. September 2019
Bundesamt für Strassen ASTRA Abteilung Strassennetze, Bereich Strategie und Forschung
Die wissenschaftliche Unterstützung ist für die Vor- und Nachbereitung der Sitzungen der FOKO zuständig. Sie erstellt und archiviert die dazu notwendigen Dokumente (Sitzungsunterlagen, Protokolle, Traktandenliste etc.). Weiter unterstützt sie den Präsidenten der FOKO und das Forschungsmanagement sowohl administrativ als auch wissenschaftlich in deren Tätigkeiten.
Auftraggeber: | Bund (Zentrale Bundesverwaltung) |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: |
Die ausgeschriebenen Leistungen sind in den Geschäftsräumlichkeiten des Auftragnehmers oder in der ASTRA-Zentrale in Ittigen zu erbringen. |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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6. September 2019 | Publikationsdatum | |
6. September 2019 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | -- |
11. Oktober 2019 | Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen | |
26. September 2019 | Frist für Fragen | Fragen sind in deutscher Sprache unter www.simap.ch im Forum einzureichen. Sie werden bis am 02.10.2019 allen Bezügern der Ausschreibungsunterlagen gleichlautend unter www.simap.ch im "Forum" beantwortet. Nach dem 26.09.2019 eintreffende Fragen werden nicht mehr beantwortet. |
18. Oktober 2019 | Abgabetermin 00:00 | Es sind 2 Exemplare des Angebots (der Angebotsunterlagen) in Papierform und 1 in elektronischer Form (CD/DVD/USB) einzureichen. Einreichung auf dem Postweg: Persönliche Abgabe: Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz: Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten! |
22. Oktober 2019 | Offertöffnung | Es sind 2 Exemplare des Angebots (der Angebotsunterlagen) in Papierform und 1 in elektronischer Form (CD/DVD/USB) einzureichen. Einreichung auf dem Postweg: Persönliche Abgabe: Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz: Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten! |
1. Februar 2020 | Geplanter Projektstart | |
31. Januar 2023 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
25% | ZK1.1: PREIS; Angebotstotal inkl. Nebenkosten, Rabatt und MWST |
5% | ZK1.2: PLAUSIBILITÄT; Plausibilität der Stundenanzahl und -verteilung auf die eingesetzten Personen |
30% | ZK2: AUFGABENANALYSE, -VERSTÄNDNIS; Analyse der Aufgaben der Geschäftsstelle, Aufzeigen des Aufgabenverständnisses |
20% | ZK3.1: KOMPETENZ DER EINZUSETZENDEN SCHLÜSSELPERSON PROJEKTLEITER WISSENSCHAFTLICHE UNTERSTÜTZUNG; Erfahrung in Forschung oder Projektierung in mindestens einem Themengebiet der Strassenforschung (Nachweis mittels eines Referenzprojekts in mindestens gleicher Funktion, mit vergleichbarer Komplexität; Berufliche Qualifikation (CV, Abschlussdiplome, Weiterbildung) |
15% | ZK3.2: KOMPETENZ DER EINZUSETZENDEN SCHLÜSSELPERSON STV. PROJEKTLEITER WISSENSCHAFTLICHE UNTERSTÜTZUNG; Erfahrung in Forschung oder Projektierung in mindestens einem Themengebiet der Strassenforschung (Nachweis mittels eines Referenzprojekts in mindestens gleicher Funktion, mit vergleichbarer Komplexität; Berufliche Qualifikation (CV, Abschlussdiplome, Weiterbildung) |
5% | ZK3.3: KOMPETENZ DER EINZUSETZENDEN SCHLÜSSELPERSON SEKRETARIAT/SACHBEARBEITUNG Erfahrung in Forschung oder Projektierung in mindestens einem Themengebiet der Strassenforschung (Nachweis mittels eines Referenzprojekts in mindestens gleicher Funktion, mit vergleichbarer Komplexität; Berufliche Qualifikation (CV, Abschlussdiplome, Weiterbildung) |
Zulassungsbedingungen
Zugelassen. Die Federführung muss einem Unternehmen der Bietergemeinschaft übertragen werden. Die weiteren Beteiligten sind in den Angebotsunterlagen bekannt zu geben. Mitglieder der Bietergemeinschaft dürfen nach Eingabe der Offerte nicht ausgewechselt werden.
Alle wirtschaftlich und technisch leistungsfähigen Firmen, die zudem die nachfolgenden Eignungsnachweise erbringen, sind aufgerufen, ein Angebot in CHF zu unterbreiten.
EK1: Technische Leistungsfähigkeit der Unternehmung
EK2: Sprachen
EK3: Verfügbarkeit
Die nachfolgenden Eignungsnachweise / Bestätigungen müssen zusammen mit den (vorgegebenen) Angebotsunterlagen eingereicht werden, ansonsten nicht auf das Angebot eingegangen werden kann:
Zu EK1: Nachweis der Unternehmung über die Erfahrung in Forschung oder Projektierung in mindestens einem Themengebiet der Strassenforschung (Nachweis mittels eines Referenzprojekts).
Zu EK2: Nachweis über die Sprachkenntnisse des Projektleiters und dessen Stellvertreters in der Sprache Deutsch (Muttersprache/mind. C1 oder gleichwertig). Nachweis über die Sprachkenntnisse des Projektleiters oder dessen Stellvertreters in den Sprachen Französisch (mind. B2 oder gleichwertig) und Englisch (mindestens B2, oder gleichwertig).
Zu EK3: Bestätigung, dass die Verfügbarkeit des Projektleiters im Durchschnitt 20% über die Vertragsdauer hinweg gewährleistet ist. Bestätigung, dass die Verfügbarkeit des stellvertretenden Projektleiters im Durchschnitt 10% über die Vertragsdauer hinweg gewährleistet ist.
Zusätzliche Informationen
Gemäss vorgesehener Vertragsurkunde
Bleiben vorbehalten. Reine Abgebotsrunden resp. Preisverhandlungen werden keine durchgeführt. Im Rahmen von Nachverhandlungen können Angebotsbereinigungen oder Leistungsänderungen eine entsprechende Preisänderung zur Folge haben.
Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbiete-rinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeits-bedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
1. Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite;
2. Die Erarbeitung der Angebote wird nicht vergütet. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben;
www.simap.ch
Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Mühlestrasse 2
3063 Ittigen
E-Mail-Adresse:
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✘ Massgeschneiderte Durchführung von IT-Evaluationen
✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
öffentliche Ausschreibung oder Präqualifikationsverfahren
✘ einzigartiger Anforderungsdatenbank und Pflichtenheftsammlung
✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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