Zuschlag 1089923: Verlängerung Technischer Applikationsmanager GINA (Art.6 Abs.2 ÖBG)
Publiziert am: 1. August 2019
Amt für Justizvollzug (AJV)
«GINA (Gefängnis-Insassen-Administration)» ist die zentrale und zur Aufgabenerfüllung multipel notwendige Applikation zur Verwaltung des Straf- und Massnahmenvollzugs. Die mit der Softwareherstellerin Ultrasoft AG neu erarbeitete Version des GINA wird webbasiert, mit neuen Funktionen und benutzer/innen-freundlichem Auftritt ausgestattet werden. Verantwortlich für den während 24 Stunden an allen 7 Wochentagen zu gewährleistenden Betrieb des GINA ist die Abteilung «Information and Communication Technology» (ICT) des Amtes für Justizvollzug (AJV). Die ICT hält so den technologiegesteuerten Haft-, Straf- und Massnahmen-Betrieb im AJV aufrecht. Die Einführungsphase des Projekts «GINA Web» in die Umgebungsrealität des AJV (4 Justizvollzugsanstalten, 5 Regionalgefängnisse, Bewährungs- und Vollzugsdienste und Amtsstab) betrifft die Abteilung ICT AJV besonders intensiv. Jede Fachperson (FAPE) mit GINA-Spezialwissen wird derzeit dringend benötigt. Zu Beginn des laufenden Jahres wurde die Personalsituation durch den Abgang von drei ICT-GINA-Mitarbeitern sehr prekär. Aufgrund der Dringlichkeit stellte die schon seit geraumer Zeit in der Unternehmensberatung zur Applikation GINA involvierte mabuco GmbH der ICT AJV eine Informatik-Fachperson im Personalverleih zur Verfügung. Die FAPE hat sich in der Zwischenzeit unverzichtbares und nicht kurzfristig neu zu erarbeitendes Spezialwissen zur Applikation GINA (Web) angeeignet. Bei der vorliegend publizierten Dienstleistungsvergabe geht es um die notwendig nahtlose Verlängerung des entsprechenden Spezial-Personalverleihs bis zum 31.12.2019. Aus diesen Gründen wird der Dienstleistungsauftrag «Verlängerung Technischer Applikationsmanager» gemäss Art. 7 Abs. 3 Bst. c und f der Verordnung vom 16. Oktober 2002 über das öffentliche Beschaffungswesen (ÖBV; BSG 731.21) i.V.m. Art. 6 Abs. 1 lit. a des Gesetzes vom 11. Juni 2002 über das öffentliche Beschaffungswesen (ÖBG; BSG 731.2) i.V.m. Art. XV Ziff. 1 lit. d des Übereinkommens vom 15. April 1994 über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA; SR 0.632.231.422) an die mabuco GmbH, Ostermundigen, freihändig vergeben.
Auftraggeber: | Kanton |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
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Vergabe: | freihändig |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
31.07.2019
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Dieser Entscheid zur freihändigen Vergabe kann innert 10 Tagen seit der Publikation mit Beschwerde bei der Polizei- und Militärdirektion des Kantons Bern, Kramgasse 20, 3011 Bern, angefochten werden.
Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten.
Diese Publikation und greifbare Beweismittel sind beizulegen.
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Gerechtigkeitsgasse 36, Postfach,
3001 Bern
Telefon: +41 31 635 60 30
E-Mail-Adresse:
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✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
öffentliche Ausschreibung oder Präqualifikationsverfahren
✘ einzigartiger Anforderungsdatenbank und Pflichtenheftsammlung
✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
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