Zuschlag 1089867: Support Rollout@AJV et APF@AJV (Publikation Art.6 Abs.2 ÖBG)
Publiziert am: 1. August 2019
Amt für Justizvollzug (AJV)
Der Querschnittsfunktion «Information and Communication Technology» (ICT) des Amtes für Justizvollzug (AJV) stehen intensive Projekte bevor: Innert kurzer Zeit steht ein wichtiger Umbruch in ICT-Versorgungsstrategie des Kantons Bern und seines Kantonalen Amts für Informatik und Organisation (KAIO) bevor. Die Grundversorgung wird künftig grundsätzlich vom KAIO zentral gewährleistet (Projekt IT@BE). Das AJV muss hierzu seine amtsspezifischen Applikationen definieren und abgrenzen. Unverzichtbar muss die Funktionsfähigkeit und –sicherheit während 24 Stunden an allen 7 Wochentagen gewährleistet sein. Die ICT hält so den technologiegesteuerten Haft-, Straf- und Massnahmen-Betrieb im AJV aufrecht. Die mabuco GmbH stellt dem AJV mindestens eine Fachperson zur Verfügung, welche über höchstspezifische, nachhaltige und breite Erfahrung aus dem übergeordneten Projekt IT@BE verfügt. Dies wird durch tiefreichende Kenntnisse der mabuco GmbH zur ICT AJV und zur gesamten Amtstätigkeit ideal ergänzt. Aus diesen Gründen wird der Dienstleistungsauftrag «Support Rollout@AJV et APF@AJV» gemäss Art. 7 Abs. 3 Bst. c und f der Verordnung vom 16. Oktober 2002 über das öffentliche Beschaffungswesen (ÖBV; BSG 731.21) i.V.m. Art. 6 Abs. 1 lit. a des Gesetzes vom 11. Juni 2002 über das öffentliche Beschaffungswesen (ÖBG; BSG 731.2) i.V.m. Art. XV Ziff. 1 lit. d des Übereinkommens vom 15. April 1994 über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA; SR 0.632.231.422) an die mabuco GmbH, Ostermundigen, freihändig vergeben.
Auftraggeber: | Kanton |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
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Vergabe: | freihändig |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
31.07.2019
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Dieser Entscheid zur freihändigen Vergabe kann innert 10 Tagen seit der Publikation mit Beschwerde bei der Polizei- und Militärdirektion des Kantons Bern, Kramgasse 20, 3011 Bern, angefochten werden.
Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Diese Publikation und greifbare Beweismittel sind beizulegen.
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Gerechtigkeitsgasse 36, Postfach,
3001 Bern
Telefon: +41 31 635 60 30
E-Mail-Adresse:
Ein Angebot der Firma Noematica, der Spezialistin für IT-Evaluationen rund um Cloud, Gemeinden und Schulen sowie KMUs
✘ Massgeschneiderte Durchführung von IT-Evaluationen
✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
öffentliche Ausschreibung oder Präqualifikationsverfahren
✘ einzigartiger Anforderungsdatenbank und Pflichtenheftsammlung
✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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