Ausschreibung 1089457: Ausschreibung Software-Paketierung
Publiziert am: 3. August 2019
Luzerner Kantonsspital
Das LUKS sucht einen zuverlässigen und wirtschaftlich günstigen Lieferanten, von welchem es in den nächsten Jahren unkompliziert und nach Bedarf Software-Pakete für die Installation auf Windows 10 Clients via das interne System zur Software-Verteilung erstellen lassen kann. Für den Bezug des Service der Software-Paketierung möchte das LUKS einen Rahmenvertrag für die flexible Vergabe von Software-Paketierungsaufträgen nach Bedarf abschliessen. Dieser Rahmenvertrag soll dem LUKS über die nächsten Jahre hinweg ermöglichen, den Service der Software-Paketierung mit dem evaluierten Dienstleister aufzubauen und schrittweise auszuweiten. Mit dem Lieferanten soll ein effizienter Beschaffungsprozess für den bestehenden und für den zukünftigen Bedarf an Software-Paketen erarbeitet werden. Für die Beschreibung der entsprechenden Prozessinhalte und für die Qualitätssicherung der vom Lieferanten erstellten Software-Pakete möchte das LUKS mit dem Lieferanten ein SLA abschliessen.
Auftraggeber: | Träger kantonaler Aufgaben |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: |
Vor Ort beim LUKS; wenn technisch möglich und wenn entsprechende Verträge zur Informationssicherheit und zum Datenschutz unterzeichnet wurden, können gewisse Dienstleistungen auch von remote erbracht werden |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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3. August 2019 | Publikationsdatum | |
5. August 2019 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | Die Ausschreibungsunterlagen werden dem Anbieter per E-Mail an diejenige E-Mail-Adresse zugestellt, die er zuvor an asp@luks.ch als Zustelladresse mitgeteilt hat. Die Zustellung erfolgt nach Eingang der rechtsgültig unterzeichneten Geheimhaltungserklärung und der erfolgten Einzahlung der Kosten für den Bezug der Ausschreibungsunterlagen. |
22. August 2019 | Frist für Fragen | Die Fragen der ersten Fragerunde müssen bis am 22.08.2019 eingereicht werden. Nach deren Beantwortung wird das Frageforum wieder geöffnet. Die Fragen der zweiten Fragerunde müssen bis am 10.09.2019 eingereicht werden. Danach wird das Frageforum definitiv geschlossen. |
27. September 2019 | Abgabetermin 10:00 | Das Angebot muss je 1x auf Papier (rechtsgültig unterzeichnet) und auf Memory Stick eingereicht werden. Der Vermerk "Nicht öffnen – Angebotsunterlagen: Ausschreibung Software-Paketierung" muss angebracht werden. Der Name des Anbieters muss auf dem Umschlag ersichtlich sein. Der Anbieter ist für das rechtzeitige Eintreffen verantwortlich. Poststempel sind nicht massgebend; massgebend ist der Zeitpunkt des Eintreffens des Angebots bei der Vergabestelle. Verspätungen führen zwingend zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren. |
27. September 2019 | Offertöffnung | Das Angebot muss je 1x auf Papier (rechtsgültig unterzeichnet) und auf Memory Stick eingereicht werden. Der Vermerk "Nicht öffnen – Angebotsunterlagen: Ausschreibung Software-Paketierung" muss angebracht werden. Der Name des Anbieters muss auf dem Umschlag ersichtlich sein. Der Anbieter ist für das rechtzeitige Eintreffen verantwortlich. Poststempel sind nicht massgebend; massgebend ist der Zeitpunkt des Eintreffens des Angebots bei der Vergabestelle. Verspätungen führen zwingend zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren. |
1. Januar 2020 | Geplanter Projektstart | |
31. Dezember 2024 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Zulassungsbedingungen
Nicht zugelassen
EK1: Generalunternehmung: Der Anbieter bestätigt, dass er für sein Angebot als Generalunternehmer agiert und damit der einzige Vertragspartner der Vergabestelle ist.
Das LUKS tritt mit vom Anbieter allfällig beigezogenen Dritten (z.B. Zulieferer, Subunternehmern etc.) in kein Vertragsverhältnis. Der Anbieter ist für die anforderungskonforme Leistungserbringung gegenüber dem LUKS verantwortlich.
Der Anbieter führt als Generalunternehmer allfällige Subunternehmer im Angebot vollständig auf und bestätigt, dass er die Haftung für deren Leistungen, Termintreue, Geheimhaltung, Gleichstellung von Mann und Frau, Personen- und Sachschaden in jedem Fall und während der gesamten Vertragslaufzeit übernimmt.
EK2: Kommunikationssprache deutsch: Die Kommunikationssprache in Wort und Schrift mit dem Anbieter ist Deutsch. Der Anbieter ist bereit und in der Lage, während der ganzen Vertragsdauer einen kompetenten, deutschsprachigen Ansprechpartner zur Verfügung zu stellen. Dies gilt insbesondere auch für den «single point of contact» (SPoC) und allfällige Support und Service Hotlines.
Die Stellvertretungen sind geregelt und ebenfalls deutschsprachig.
EK3: Selbstdeklaration: Der Anbieter bestätigt, dass er selbst sowie die von ihm beigezogenen Dritten (Subunternehmer und Unterlieferanten) die geforderten Arbeitsschutzbestimmungen und Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau einhalten.
Er legt dazu das ausgefüllte und rechtsgültig unterzeichnete Selbstdeklarationsformular (s. Beilage 5) seinem Angebot bei, jeweils eines für ihn selber sowie für jeden im Angebot aufgeführten Dritten (Subunternehmer und Unterlieferanten).
EK4: Geheimhaltung: Der Anbieter bestätigt, dass er selbst sowie die von ihm beigezogenen Dritten (Subunternehmer und Unterlieferanten) über die im Verlauf der Ausschreibung erhaltenen Informationen Stillschweigen bewahren.
Er legt dazu das ausgefüllte und rechtsgültig unterzeichnete Geheimhaltungsformular (s. Beilage 6) seinem Angebot bei, jeweils eines für ihn selber sowie für jeden im Angebot aufgeführten Dritten (Subunternehmer und Unterlieferanten).
EK5: Referenzprojekte: Der Anbieter weist mindestens 2 Referenzprojekte der letzten 4 Jahre vor, in welchen er die Rolle des Generalunternehmers innehatte (vgl. Anf. EK1), und welche in Bezug auf Zielstellung, Projektumfang und Grösse des Kunden (vgl. LH Kap. 1.1-1.3) mit dem vorliegenden Auftrag in etwa vergleichbar sind. Ganz wichtig ist dabei auch der Nachweis der Fähigkeiten, den Service kontinuierlich weiterentwickeln zu können (vgl. LH Kap. 3.1.8.1).
Zu jeder Referenzbeschreibung gehören
• der Auftraggeber,
• die für das LUKS erreichbare Ansprechperson beim Auftraggeber, inklusive Name, Telefonnummer und E-Mail-Adresse,
• die Beschreibung der Lösung auf maximal 3 A4-Seiten, unter besonderer Hervorhebung der Vergleichbarkeit mit dem Vorhaben des LUKS.
Das LUKS behält sich vor, mit der in der Referenzbeschreibung angegebenen Ansprechperson Kontakt aufzunehmen und Informationen über die vom Anbieter für den Auftraggeber des Referenzprojekts erbrachte Dienstleistung einzuholen.
Sind die genannten Kontaktangaben einer Referenz ungültig oder ist die in der Referenz genannte Person nicht bereit, dem LUKS gegenüber zur besagten Referenz Auskunft zu erteilen, so ist die Referenz nicht bewertbar.
Die Vergabestelle behält sich vor, gänzlich unpassende Referenzen als nicht bewertbar zu deklarieren.
EK6: Rahmenvertrag für die Beschaffung von Client Hardware: Der Anbieter ist willens und in der Lage, mit dem LUKS einen Rahmenvertrag für die Beschaffung von Software-Paketen für die Dauer von 5 Jahren mit einer echten Option auf Verlängerung um weitere 3 Jahre abzuschliessen, d.h. zu denselben Bedingungen. Bei der echten Option handelt es sich um ein einseitiges Gestaltungsrecht zugunsten des LUKS.
In diesem Rahmenvertrag sind die folgenden Punkte geregelt:
• Vertragsbestandteile wie im Entwurf des Rahmenvertrags, inkl. AGB SIK (Beilage 7) und wegbedungenen AGB des Anbieters
• Nicht-Exklusivität (LH Kap. 3.1.2)
• Bestell- und Lieferprozess (LH Kap. 3.1.3)
• Funktionsgarantie und Widerrufsrecht (LH Kap. 3.1.4)
• Degressives Preismodell mit Bonus/Malus (LH Kap. 3.1.5)
• best-price-Garantie (LH Kap. 3.1.7)
• Dienstleistungen und PoCs (LH Kap. 3.1.8), inkl. regelmässige Service-Überprüfung und -Weiterentwicklung (LH Kap. 3.1.8.1)
• Ausserordentliche Kündigungsmöglichkeiten, ein- und beidseitige (LH Kap. 3.1.11)
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Für die Anbieter relevante Muss-Kriterien (technische Spezifikationen):
AA4: Der Anbieter legt seinem Angebot ein unterschriftsreifes Service Level Agreement (SLA) für den Service der Software-Paketierung bei.
PR2: Der Angebotspreis ist ein all-in-Preis pro geliefertem Softwarepaket inkl. allfälliger Mengenrabatte. Der Lieferant verrechnet in keinem Fall weitere Zuschläge.
siehe Unterlagen
Zusätzliche Informationen
ohne Angaben
AGB SIK, AGB des Anbieters wegbedungen: s. Ausschreibungsunterlagen
Gemäss Ausschreibungsunterlagen
ohne Angaben
Luzerner Kantonsblatt
simap.ch
Gegen diese Ausschreibung kann innert zehn Tagen seit Publikation beim Kantonsgericht Luzern, 4.Abteilung, Obergrundstrasse 46, Postfach 3569, 6002 Luzern, Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerde hat einen Antrag und dessen Begründung zu enthalten und ist im Doppel einzureichen. Die angefochtene Ausschreibung und die vorhandenen Beweismittel sind beizulegen.
Spitalstrasse
6000 Luzern 16
Telefon: 041 205 25 58
E-Mail-Adresse:
Ein Angebot der Firma Noematica, der Spezialistin für IT-Evaluationen rund um Cloud, Gemeinden und Schulen sowie KMUs
✘ Massgeschneiderte Durchführung von IT-Evaluationen
✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
öffentliche Ausschreibung oder Präqualifikationsverfahren
✘ einzigartiger Anforderungsdatenbank und Pflichtenheftsammlung
✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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