Ausschreibung 1088913: Applikation für eine Zentralisierung eines Abrechnungssystems

Publiziert am: 19. November 2019

armasuisse

ZASV-VVA hat zum Ziel, das heutige Gesamtsystem NASV mit den IT-Systemen VVAdmin, VVAdmin AT und (optional) VVA (System des SSV) durch ein neues Gesamtsystem abzulösen. Dabei muss auch die Funktionalität der Access-Datenbank PONTFAKU integriert werden. Grundsätzlich sollen die bestehenden Funktionalitäten beibehalten bzw. verbessert und erweitert werden. Die Usability soll verbessert werden. Zudem sollen neue Schnittstellen und Webservices realisiert werden.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 72200000: Softwareprogrammierung und -beratung
  • 72230000: Entwicklung von kundenspezifischer Software
  • 72231000: Entwicklung von Software für militärische Anwendungen
Gruppen:
  • IT: IT
Untergruppen:
  • IT-SV: IT Services
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
19. November 2019 Publikationsdatum
19. November 2019 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

Die Unterlagen können ausschliesslich von der elektronischen Plattform www.simap.ch, Rubrik "öffentliches Beschaffungswesen, Ausschreibung Bund" herunter geladen werden. Dazu müssen Sie sich zuerst in oben genanntem Projekt registrieren und können anschliessend mit Login und Passwort, welches Sie per E-Mail erhalten, die gewünschten Unterlagen downloaden. Es steht ein Frageforum zur Verfügung.

11. Dezember 2019 Frist für Fragen

Falls sich beim Erstellen des Angebots Fragen ergeben, sind diese ausschliesslich mittels anonymisiertem Forumseintrag im Frageforum simap.ch zu stellen. Für jede Frage ist ein separater Forumseintrag zu erstellen (pro Eintrag eine Frage). Die Fragen werden im Frageforum simap.ch beantwortet. Sämtliche Fragen und Antworten können von allen Anbietern, welche die Ausschreibungsunterlagen bezogen haben, eingesehen werden.
Es liegt in der Verantwortung des Anbieters, sich über allfällige Einträge im Frageforum zu informieren.

16. Dezember 2019 Abgabetermin 00:00

Einreichungsort: vgl. Ziffer 1.2
Zur Einhaltung der Eingabefrist ist folgendes zu beachten:

a) Bei Abgabe an armasuisse
Bei Abgabe an der Loge des Verwaltungsgebäudes armasuisse, Kasernenstrasse 19, 3003 Bern, z. H. CC WTO armasuisse, sind folgende Punkte zu beachten:
- Öffnungszeiten der Loge: 07.00 - 16.00 h
(ausserhalb dieser Zeiten kann kein Angebot abgegeben werden)
- Die Abgabe hat bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin bis 15.30 Uhr gegen
Ausstellung einer Empfangsbetätigung der armasuisse zu erfolgen.

b) Bei Einreichung auf dem Postweg:
Massgebend ist der Poststempel oder Strichcode-Beleg des Versanddienstleisters (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel).

c) Bei Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz:
Massgebend ist die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung. Die Empfangsbestätigung ist spätestens bis zum Abgabetermin des Angebots an die unter Ziffer 1.2 genannte E-Mail-Adresse zu senden.

Offertöffnung

Einreichungsort: vgl. Ziffer 1.2
Zur Einhaltung der Eingabefrist ist folgendes zu beachten:

a) Bei Abgabe an armasuisse
Bei Abgabe an der Loge des Verwaltungsgebäudes armasuisse, Kasernenstrasse 19, 3003 Bern, z. H. CC WTO armasuisse, sind folgende Punkte zu beachten:
- Öffnungszeiten der Loge: 07.00 - 16.00 h
(ausserhalb dieser Zeiten kann kein Angebot abgegeben werden)
- Die Abgabe hat bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin bis 15.30 Uhr gegen
Ausstellung einer Empfangsbetätigung der armasuisse zu erfolgen.

b) Bei Einreichung auf dem Postweg:
Massgebend ist der Poststempel oder Strichcode-Beleg des Versanddienstleisters (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel).

c) Bei Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz:
Massgebend ist die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung. Die Empfangsbestätigung ist spätestens bis zum Abgabetermin des Angebots an die unter Ziffer 1.2 genannte E-Mail-Adresse zu senden.

1. August 2020 Geplanter Projektstart
31. Dezember 2022 Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Zugelassen. Nimmt der Anbieter als Bietergemeinschaft am Verfahren teil, muss er die Unternehmung bezeichnen, welche die Federführung übernimmt (inkl. Stellvertretung, Koordination). Der Anbieter führt alle an der Bietergemeinschaft Beteiligten mit den ihnen zugewiesenen Rollen im Angebot auf. Ein Wechsel der Federführung während dem Ausschreibungsverfahren ist der Vergabestelle umgehend schriftlich an die Adresse unter Ziffer 1.2 mitzuteilen.

Eignungskriterien:

Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Unternehmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen, ein Angebot in CHF zu unterbreiten.

Geforderte Nachweise:

Die nachfolgend aufgeführten Eignungskriterien bzw. -nachweise müssen vollständig und ohne Einschränkung und Modifikation mit der Unterbreitung des Angebots bestätigt werden bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf das Angebot eingegangen.

E1, Betreibungsregister- und Handelsregisterauszug oder gleichwertig anerkannte Urkunde des Auslands, welche belegt, dass beim Bewerber keine Steuer- oder Sozialabgabeschulden vorhanden sind (nicht älter als 3 Monate, massgebend ist der Stichtag des Eingabedatums).

E2, Lieferantenselbstdeklaration

E3, Bestätigung des Bewerbers, die Gesamtverantwortung für das vorliegende Projekt zu übernehmen, d.h. insbesondere, dass der Bewerber der alleinige Vertragspartner der Vergabestelle ist. Allfällig Beteiligte sind mit den ihnen zugewiesenen Rollen und Funktionen in Beilage 1.1 aufzuführen.

E4, Nachweis einer einzigen Kontaktadresse (single point of contact SPOC) für sämtliche Geschäftsabwicklungen.

E5,
a) Einhaltung von Verfahrensgrundsätzen
Bestätigung des Bewerbers, dass er selber sowie die von ihm beigezogenen Dritten (Subunternehmer und Unterlieferanten) die Verfahrensgrundsätze gemäss Selbstdeklarationsblatt (Beilage 1.1.1) der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB einhalten.
Die Beilage 1.1.1 inkl. Nachweis ist durch den Bewerber und seine Subunternehmen auszufüllen und einzureichen.
b) Zusätzlicher Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann. Bewerber mit mehr als 50 Mitarbeitenden und deren Subunternehmen erster Stufe mit jeweils mehr als 50 Mitarbeitenden müssen zusätzlich zum Selbstdeklarationsblatt nachweisen, wie die Lohnpraxis überprüft wurde und die im Rahmen des Beschaffungswesens angewandte Toleranzschwelle von 5% eingehalten ist.

E6, Bestätigung des Bewerbers, jegliche Korrespondenz, Verhandlungen und Dokumentationen während der Geschäftsabwicklung in deutscher Sprache zu führen.

E7, Bestätigung des Bewerbers, den Standort Bern (VBS) für das vorliegende Projekt und den nachfolgenden Betrieb des Systems als Arbeitsort zu akzeptieren (dies gilt insbesondere für Koordinationssitzungen, Absprachen etc.).

E8, Der Bewerber übernimmt die Verantwortung für die Qualitätssicherung im Projekt.
Er verfügt über ausreichend Ressourcen und die nötige Erfahrung, um die entwickelte Lösung in Zusammenarbeit mit dem Bedarfsträger zu testen. Zusätzlich stellt der im Rahmen des Projektes einen Qualitätsmanager zur Verfügung, welcher mit dem Qualitätsmanager der armasuisse zusammen arbeitet.

E9, Der Bewerber ist einverstanden, sich dem Geheim-schutzverfahren zu unterziehen, welches verschiedene Sicherheitsmassnahmen umfasst (vgl. VO über das Geheimschutzverfahren, SR 510.413). Die Informationsschutzvorschriften des Bundes (insbesondere die Verordnung über den Schutz von Informationen des Bundes, SR 510.411) sind anzuwenden.
Gilt für Unternehmen und Personen.

E10, Bestätigung des Bewerbers, dass die Firma eine juristische Person nach schweizerischem Recht ist.

E11, Nachweis einer einzigen Kontaktadresse (single point of contact SPOC) in der Schweiz für technische Fragen während des gesamten Verfahrens.

E12, Bestätigung des Bewerbers, dass die zur Verfügung gestellten Test- und Migrationsdaten die Schweiz nicht verlassen.

E13, Bestätigung des Bewerbers Fachkräfte einzusetzen, welche die deutsche Sprache fliessend sprechen und sich in dieser auch schriftlich ausdrücken können.

E14, Bestätigung des Bewerbers, das Projekt/Auftrag nach der Projektführungsmethode Hermes 5.x abzuwickeln und die Verantwortung für die erfolgreiche Realisierung zu übernehmen.

E15, Bestätigung des Bewerbers, dass er über genügend qualifizierte Personalressourcen und Profile verfügt, um den Auftrag gemäss Vorgaben und Anforderungen termingerecht ausführen zu können.

E16, Bestätigung des Bewerbers, dass er in der Schweiz Schulungs- und Supportleistungen für Anwender in deutscher und französischer Sprache durchführen kann.

E17, Der Bewerber hat sämtliche bewilligungs- und arbeitsrechtliche Vorkehrungen getroffen, damit seine Mitarbeiter im Falle eines Zuschlags in Ausnahmefällen auch ausserhalb der regulären Arbeitszeit (06.00 – 20.00), insbesondere an Sonn- und Feiertagen, Tätigkeiten und Support leisten können.

E18, Bestätigung des Bewerbers, dass die Wartungs- und Supportleistungen während mindestens 10 Jahren garantiert werden können.

E19, Bestätigung des Bewerbers, dass er für Supportfragen während den normalen Arbeitszeiten werktags von Mo-Fr, 08:00h-12:00 und 13:30 bis 17:00h zu ortsüblichen (CH) Tarifen erreichbar ist.

E20, Bestätigung des Bewerbers, über mind. zwei (2) vergleichbare Referenzen, für Aufträge im Bereich Softwareentwicklung für individual entwickelte Systeme zu verfügen, die er in der Rolle als Einzelunternehmung, Konsortialführer oder Generalunternehmer erfolgreich durchgeführt hat. Eine Referenz gilt als vergleichbar, wenn
•der Bewerber die Projektleitung für den Auftrag inne hatte und/oder mehr als ein Drittel (30%) der für das Referenzprojekt budgetierten Arbeitstage beisteuerte,
•die Grösse und Komplexität des Projekts / Auftrags vergleichbar sind (mindestens 3 beteiligte Organisationseinheiten),
•die gestellten Personalressourcen vergleichbare Funktionen innehatten.
•Die Referenzen nicht älter als fünf Jahre (2014) sein.

E21, Bestätigung des Bewerbers, dass er die gesetzlichen Bestimmungen insbesondere zu Datenschutz und Datensicherheit (Link: Datenschutz und Datensicherheit) kennt und einhält.

E22, Bestätigung des Bewerbers, dass er die Vorgaben der beigelegten Qualitätsinspektions- und Abnahmevorschrift (QIAV) für Abnahmen und Tests beachtet und diese während dem Projekt umsetzt (vgl. Beilage 4.0).

E23, Bestätigung des Bewerbers, dass er den Vertragsentwurf inkl. integrierende Vertragsbestandteile akzeptiert. Verhandelbare Artikel sind separat gekennzeichnet.

E24, Der Bewerber ist bereit, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen:
Die Leistung und der Einsatz der vom Bewerber zur Verfügung gestellten Personen werden durch den Auftraggeber beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft und Anhängen festgestellt, hat der Bewerber diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob der Bewerber verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch anderes Personal zu ersetzen.
Im Rahmen der Leistungserbringung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten, wie eine negative Personensicherheitsprüfung des Bundes, Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Der Bewerber ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Auftragnehmers gilt dabei nicht als wichtiger Grund. Die Einarbeitungszeit des neuen Mitarbeiters/der neuen Mitarbeiterin geht hierbei zu Lasten des Auftragnehmers.

Zusätzliche Informationen

Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören:

keine

Nachverhandlungen:

bleiben vorbehalten

Grundsätzliche Anforderungen:

Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.

Sonstige Angaben:

gemäss Ausschreibungsunterlagen

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.


Kontakt

armasuisse
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E-Mail-Adresse:  
wto@armasuisse.ch