Ausschreibung 1088611: CAFM Software

Publiziert am: 26. Juli 2019

Kanton Aargau, DFR, Immobilien Aargau

CAFM-Standardsoftware

Dienstleistungen (für Realisierung / Einführung etc.)

Jährliche Kosten für Lizenzen / Betrieb / Wartung / Support (Betrachtungszeitraum: 8 Jahre)


Auftraggeber: Kanton
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Aarau

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 48421000: Softwarepaket für das Facility-Management
Gruppen:
  • IT: IT
Untergruppen:
  • IT-SW: Software
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
26. Juli 2019 Publikationsdatum
26. Juli 2019 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

None

6. September 2019 Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen
23. August 2019 Frist für Fragen

bis 17:00h

9. September 2019 Abgabetermin 11:30

Eintreffen der Unterlagen bei der Ausschreibungsstelle. Der Poststempel ist nicht massgebend

9. September 2019 Offertöffnung

Eintreffen der Unterlagen bei der Ausschreibungsstelle. Der Poststempel ist nicht massgebend

None Geplanter Projektstart
None Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium

Zulassungsbedingungen

Eignungskriterien:

siehe Unterlagen

Geforderte Nachweise:

siehe Unterlagen

Zusätzliche Informationen

Rechtsmittelbelehrung:

1.Gegen diese Ausschreibung kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 10 Tagen seit der Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5001 Aarau, Beschwerde erhoben werden. Der Stillstand der Fristen gemäss Zivilprozessrecht gilt nicht.

2.Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten. Das heisst, es ist
a)anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und
b)darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.

3.Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen gemäss den Ziffern 1. und 2. nicht entspricht, wird nicht eingetreten.

4.Die angefochtene Ausschreibung ist anzugeben, allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Die Eingabe ist zu unterzeichnen.

5.Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.


Kontakt

Kanton Aargau, DFR, Immobilien Aargau
Tellistrasse 67, Postfach 2531
5001 Aarau
Telefon: 062 835 35 00
E-Mail-Adresse:  
immobilienaargau@ag.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1088611 CAFM Software