Zuschlag 1087711: Implementierung und Betrieb eOBV
Publiziert am: 17. Oktober 2019
Kantonspolizei Bern
Zur Effizienzsteigerung beabsichtigt die Kantonspolizei Bern ihre Ordnungsbussen im ruhenden Verkehr via Ordnungsbussenapp mehrheitlich digital auszustellen und diese, wie auch die Ordnungsbussen aus dem rollenden Verkehr, den Betroffenen unverzüglich nach dem Erfassen via Ordnungsbussenportal zur Verfügung zu stellen. Im Rahmen des Projektes OBV 99 wurde im Jahr 1999 durch die Epsilon Software Assistance SA das Ordnungsbussenerfassungssystem der Kantonspolizei Bern erstellt. Dieses Ordnungsbussenerfassungssystem umfasste verschiedene Software- wie auch Hardwarelösungen. Die Epsilon Software Assistance SA heisst heute Abraxas Epsilon SA. Es handelt sich bei der Zuschlagsempfängerin daher nach wie vor um die ursprüngliche Leistungserbringerin. Bei der Bussenapp mit Bussenportal handelt es sich um eine Erweiterung des bestehenden Systems zur Bussenverwaltung der Kantonspolizei Bern. Dieses bietet Abfragemöglichkeiten zu im Kanton Bern im Einsatz stehenden ParkingPay-Lösungen gewährleistet die Kontrolle des ruhenden Verkehrs. Einzig mit der direkten Anbindung von App und Portal an das Grundsystem kann sichergestellt werden, dass den Betroffenen unmittelbar nach dem elektronischen Erfassen die Ordnungsbusse im Ordnungsbussenportal zur Ansicht, Zahlung oder allfälligen Stellungnahme bzw. Einsprache zur Verfügung steht. Die direkte Anbindung kann nur durch die ursprüngliche Anbieterin erfolgen. Auf Grund der technischen Besonderheiten des Auftrags kommt daher nur die bestehende Lieferantin in Frage. Es kommen daher die Ausnahmegründe von Art. 7 Abs. 3 lit. c und f ÖBV zur Anwendung.
Auftraggeber: | Kanton |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Vergabe: | freihändig |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
14.10.2019
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Dieser Entscheid zur freihändigen Vergabe kann innert 10 Tagen seit der Publikation auf Simap mit Beschwerde bei der Polizei- und Militärdirektion des Kantons Bern, Kramgasse 20, 3011 Bern angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Diese Publikation und greifbare Beweismittel sind beizulegen.
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Waisenhausplatz 32
3011 Bern
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