Ausschreibung 1087301: Betrieb, Softwarepflege und Weiterentwicklung von VM-Systemen

Publiziert am: 30. August 2019

Bundesamt für Strassen ASTRA

Die Fachapplikationen (FA) Verkehrsmanagement (VM) und Baustellenmanagement (BM) stellen derzeit für das schweizweite Verkehrs- und Baustellenmanagement zentralen Steuerungsinstrumente für die verantwortlichen Stellen und Partner dar. Sie sind die zentralen VM-Systeme im ASTRA.

Für die nächsten maximal acht Jahre werden die folgenden Leistungen in zwei Losen ausgeschrieben.

Folgende Leistungen mit dem Los 1:
- Migration der bestehenden Systeme auf die Anbieter-Plattform,
- Betrieb einschliesslich Applikations- und Störungsmanagement via Service Desk,
- Pflege und Optimierung der Infrastruktur-Plattform,
- Zusammenarbeit mit dem Softwarelieferanten Los 2.

Folgende Leistungen mit dem Los 2:
- Übernahme der Verantwortung der bestehenden FAs, inkl. aller Dienste und Software-Komponenten der Applikationsebene,
- Support der Applikationsebene sowie die Software-Pflege und Weiterentwicklung der bestehenden FAs,
- Zusammenarbeit mit dem Betreiber Los 1.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

- In den Räumlichkeiten des Auftragnehmers (Los 1 und 2)
- Bundesamt für Strassen ASTRA, Mühlestrasse 2, Ittigen
- ASTRA Verkehrsmanagementzentrale, Rothenburgstrasse 25 6020 Emmenbrücke

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 72000000: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Gruppen:
  • IT: IT
Untergruppen:
  • IT-SV: IT Services
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Lots :
  • Lot 1:

    Betrieb von VM-Systemen

  • Lot 2:

    Support, Pflege und Weiterentwicklung von VM-Systemen


Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
30. August 2019 Publikationsdatum
30. August 2019 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

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31. Oktober 2019 Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen
4. Oktober 2019 Frist für Fragen

Fragen sind in deutscher Sprache unter www.simap.ch im Forum einzureichen. Sie werden bis am 14.10.2019 allen Bezügern der Ausschreibungsunterlagen gleichlautend unter www.simap.ch im Forum beantwortet. Nach dem 04.10.2019 eintreffende Fragen werden nicht mehr beantwortet.

31. Oktober 2019 Abgabetermin 17:00

Spezifische Fristen und Formvorschriften:
Es sind 2 Exemplare des Angebots (der Angebotsunterlagen) in Papierform und 2 in elektronischer Form (CD/DVD oder USB-Stick) einzureichen.

Einreichung auf dem Postweg:
A-Post (Datum Poststempel einer Schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle; Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Die Anbieter bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Verspätete Angebote werden nicht mehr berücksichtigt. Auf dem Couvert ist neben der Projektbezeichnung deutlich der Vermerk "Nicht öffnen - Offertunterlagen" anzubringen.

Persönliche Abgabe:
Die Abgabe hat bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin während den Öffnungszeiten der Loge (08:00: - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung zu erfolgen (Adresse s. 1.2).

Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land, während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung, übergeben.
Die Anbieter sind in diesem Fall verpflichtet, die Empfangsbestätigung vor dem Abgabetermin per E-Mail der Beschaffungsstelle zu senden.

Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten!

4. November 2019 Offertöffnung

Spezifische Fristen und Formvorschriften:
Es sind 2 Exemplare des Angebots (der Angebotsunterlagen) in Papierform und 2 in elektronischer Form (CD/DVD oder USB-Stick) einzureichen.

Einreichung auf dem Postweg:
A-Post (Datum Poststempel einer Schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle; Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Die Anbieter bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Verspätete Angebote werden nicht mehr berücksichtigt. Auf dem Couvert ist neben der Projektbezeichnung deutlich der Vermerk "Nicht öffnen - Offertunterlagen" anzubringen.

Persönliche Abgabe:
Die Abgabe hat bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin während den Öffnungszeiten der Loge (08:00: - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung zu erfolgen (Adresse s. 1.2).

Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land, während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung, übergeben.
Die Anbieter sind in diesem Fall verpflichtet, die Empfangsbestätigung vor dem Abgabetermin per E-Mail der Beschaffungsstelle zu senden.

Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten!

3. Februar 2020 Geplanter Projektstart
31. Oktober 2024 Geplantes Projektende

Lot-Information

Generell:
Aufteilung in Lose Angebote sind für alle Lose möglich

1: Betrieb von VM-Systemen
  • Aufteilung in Lose
  • Angebote sind für alle Lose möglich
  • Projektdauer von 03.02.2020 bis 31.10.2024
  • Auftrag kann verlängert werden.
  • Bemerkung:

    Beginn Migration 03.02.2020 und Ende Migration bis spätestens 31.10.2020 Erst nach erfolgreicher Abnahme der Migration erfolgt mit der Betriebsaufnahme (Go-Live) der Bezug der Serviceleistungen im Grundbetrieb gemäss Preisblatt V104a. Wird die erfolgreiche Abnahme Migration nicht spätestens nach 9 Monaten ab Beginn Migration erreicht, wird der Vertrag nicht weiter geführt resp. gilt der Vertrag als aufgelöst und es erfolgt eine Neuausschreibung der Betriebsleistungen. Beginn Betrieb (optional) spätestens 01.11.2020 bis maximal 31.10.2024.

    Dieser Auftrag kann verlängert werden: Ja, vgl. Beschreibung der Optionen.

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium

Preisbewertung
Das tiefste bereinigte Angebot erhält die maximale Note (5). Angebote, deren Preis 100% oder mehr über dem tiefsten Angebot liegen, erhalten die Note 0. Dazwischen erfolgt die Bewertung linear (auf 2 Stellen nach dem Komma gerundet). Allfällig offerierte Skonti werden bei der Bewertung des Preises nicht berücksichtigt.

Benotung der übrigen Zuschlagskriterien
Die Bewertung erfolgt immer mit Noten von 0 bis 5:
0 = Nicht beurteilbar; keine Angabe
1 = Sehr schlechte Erfüllung; ungenügende, unvollständige Angaben
2 = Schlechte Erfüllung; Angaben ohne ausreichenden Projektbezug
3 = Normale, durchschnittliche Erfüllung; Durchschnittliche Qualität, den Anforderungen der Ausschreibung entsprechend
4 = Gute Erfüllung; Qualitativ gut
5 = Sehr gute Erfüllung; Qualitativ ausgezeichnet, sehr grosser Beitrag zur Zielerreichung

Sofern ein Hauptkriterium aus Subkriterien besteht, werden diese benotet. Die Punktzahl des Hauptkriteriums ergibt sich aus der Summe der Noten der Subkriterien multipliziert mit ihrer Gewichtung.

Punkteberechnung: Summe aller Noten multipliziert mit ihrer Gewichtung (Maximalpunktzahl: Note 5 x 100 = 500 Punkte).



2: Support, Pflege und Weiterentwicklung von VM-Systemen
  • Aufteilung in Lose
  • Angebote sind für alle Lose möglich
  • Projektdauer von 03.02.2020 bis 31.10.2024
  • Auftrag kann verlängert werden.
  • Bemerkung:

    Beginn Migration 03.02.2020 und Ende Migration bis spätestens 31.10.2020 Erst nach erfolgreicher Abnahme der Migration erfolgt mit der Betriebsaufnahme (Go-Live) der Bezug der Serviceleistungen im Grundbetrieb gemäss Preisblatt V204a. Wird die erfolgreiche Abnahme Migration nicht spätestens nach 9 Monaten ab Beginn Migration erreicht, wird der Vertrag nicht weiter geführt resp. gilt der Vertrag als aufgelöst und es erfolgt eine Neuausschreibung der Betriebsleistungen. Beginn Betrieb (optional) spätestens 01.11.2020 bis maximal 31.10.2024.

    Dieser Auftrag kann verlängert werden: Ja, vgl. Beschreibung der Optionen.

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium

Preisbewertung
Das tiefste bereinigte Angebot erhält die maximale Note (5). Angebote, deren Preis 100% oder mehr über dem tiefsten Angebot liegen, erhalten die Note 0. Dazwischen erfolgt die Bewertung linear (auf 2 Stellen nach dem Komma gerundet). Allfällig offerierte Skonti werden bei der Bewertung des Preises nicht berücksichtigt.

Benotung der übrigen Zuschlagskriterien
Die Bewertung erfolgt immer mit Noten von 0 bis 5:
0 = Nicht beurteilbar; keine Angabe
1 = Sehr schlechte Erfüllung; ungenügende, unvollständige Angaben
2 = Schlechte Erfüllung; Angaben ohne ausreichenden Projektbezug
3 = Normale, durchschnittliche Erfüllung; Durchschnittliche Qualität, den Anforderungen der Ausschreibung entsprechend
4 = Gute Erfüllung; Qualitativ gut
5 = Sehr gute Erfüllung; Qualitativ ausgezeichnet, sehr grosser Beitrag zur Zielerreichung

Sofern ein Hauptkriterium aus Subkriterien besteht, werden diese benotet. Die Punktzahl des Hauptkriteriums ergibt sich aus der Summe der Noten der Subkriterien multipliziert mit ihrer Gewichtung.

Punkteberechnung: Summe aller Noten multipliziert mit ihrer Gewichtung (Maximalpunktzahl: Note 5 x 100 = 500 Punkte).



Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Zugelassen. Die Federführung muss einem Unternehmen der Bietergemeinschaft übertragen werden. Die weiteren Beteiligten sind in den Angebotsunterlagen bekannt zu geben. Mitglieder der Bietergemeinschaft dürfen nach Eingabe der Offerte nicht ausgewechselt werden.

Eignungskriterien:

Alle wirtschaftlich und technisch leistungsfähigen Firmen, die zudem die nachfolgenden Eignungsnachweise erbringen, sind aufgerufen, ein Angebot in CHF zu unterbreiten.

EK1: Wirtschaftliche und organisatorische Leistungsfähigkeit
EK2: Technische und methodische Leistungsfähigkeit

Geforderte Nachweise:

Die nachfolgenden Eignungsnachweise / Bestätigungen müssen zusammen mit den vorgegebenen Angebotsunterlagen eingereicht werden, ansonsten wird nicht auf das Angebot eingegangen.

Eignungsnachweise mit Zusicherungen/ Bestätigungen für LOS 1 sind:

Zu EK1:

EK1.1: Der Anbieter gibt mindestens 2 Referenzen eines erfolgreichen Betriebs von Applikationen an. Die Applikationen müssen aktuell in der Schweiz produktiv im Einsatz stehen. Die Referenzen müssen hinsichtlich der wirtschaftlichen und organisatorischen Komplexität mit den Leistungen dieser Ausschreibung vergleichbar sein. Referenzen aus dem Bereich ASTRA sind nicht zulässig. Bei Bietergemeinschaften/Subunternehmen ist pro Unternehmung mindestens 1 Referenz anzugeben.

Pro Referenz gilt folgendes:
- Anzahl gleichzeitiger Benutzer mindestens 100,
- Jährlicher Umsatz mindestens CHF 400'000,
- Eingesetzte Mitarbeiter mindestens 5.

EK 1.2: Der Anbieter sichert zu, die erforderliche Verfügbarkeit der Schlüsselpersonen Projektleiter Migration (durchschnittlich 40%) für ein Jahr ab Zeitpunkt des Vertragsbeginns und Service Delivery Manager (20%) für vier Jahre ab Zeitpunkt der Betriebsübernahme sicherzustellen.

EK 1.3: Der Anbieter weist die vertragliche Bindung der vorgesehenen Personen von allfällig vorgesehenen Subunternehmern nach (Bestätigung Subunternehmen).

EK 1.4: Der Anbieter sichert zu, dass die Schlüsselpersonen über Deutschkenntnisse auf Niveau B2 (mündlich und schriftlich) oder besser verfügen.

EK 1.5: Der Anbieter sichert zu, dass er sowie seine allfälligen Subunternehmer alle erforderlichen Arbeitsbewilligungen zum Zeitpunkt des Vertragsbeginns besitzt, um einen 7/24 h Bereitschaftsdienst, inkl. Sonn- und Feiertage, sicherstellen zu können.

EK 1.6: Der Anbieter sichert die uneingeschränkte Akzeptanz der anwendbaren Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes zu.

EK 1.7: Der Anbieter sichert zu, allfällige Unklarheiten im Vertrag und dessen Anhängen im Rahmen der Frage-/Antwortrunde geklärt zu haben.

EK 1.8: Der Anbieter liefert den Nachweis, die Urkalkulation seines Angebots in einem verschlossenen Umschlag bei einer neutralen Stelle (Notariat, Anwaltskanzlei oder Treuhandbüro) hinterlegt zu haben. Die Urkalkulation enthält die den vereinbarten Einheits- und Pauschalpreisen zugrundeliegenden Einzelkosten der Teilleistungen, bestehend aus Eigen- und Fremdleistungen, sowie die darauf bezogenen Ansätze für die Gemeinkosten, bestehend aus allgemeinen Geschäftskosten, Wagnis und Gewinn.

EK 1.9: Aktueller Handelsregisterauszug (nicht älter als 3 Monate) auf Verlangen des Auftraggebers nach Offerteinreichung.

EK 1.10: Nachweis des Anbieters, dass er selber die Verfahrensgrundsätze gemäss Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB einhält. Der Nachweis erfolgt mit rechtsgültiger Unterzeichnung des Selbstdeklarationsblattes der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB.

Anbieter mit mehr als 50 Mitarbeitenden und deren Subunternehmen erster Stufe mit jeweils mehr als 50 Mitarbeitenden müssen zusätzlich zum Selbstdeklarationsblatt nachweisen, wie die Lohnpraxis überprüft wurde. Der Nachweis erfolgt per Selbsttest (Login, Link: https://www.ebg.admin.ch/ebg/de/home/dienstleistungen/selbsttest-tool--logib.html). Der Nachweis kann auch durch Kontrollen staatlicher Behörden oder Lohnanalysen Dritter erfolgen.

Zu EK2:

EK 2.1: Der Anbieter weist mit seinen Referenzen aus EK1.1 zudem die Vergleichbarkeit der technischen und methodischen Komplexität zu den ausgeschriebenen Leistungen nach. Die Vergleichbarkeit der Leistungen ist zu beschreiben.

Die Referenzen müssen zudem beinhalten:
- Einsatz und Betrieb eines Enterprise Service Bus (ESB),
- Anwendung von standardisierten IT-Prozesse nach ITIL oder eTom.

Mindestens eine Referenz muss die Migration einer Applikation beinhalten. Dabei sind die Meilensteine und die zeitliche Umsetzung der Migration anzugeben.

EK 2.2: Der Anbieter liefert den Nachweis, dass er telefonische und elektronische Anfragen in den Sprachen Deutsch, Französisch und Italienisch bei seinem Service Desk entgegennehmen und bearbeiten kann.

EK 2.3: Der Anbieter sichert zu, sich auf Verlangen des ASTRA einem Audit zu unterziehen. Dies beinhaltet u.a. aber nicht ausschliesslich die Personen innerhalb der Betriebsorganisation.

EK 2.4: Der Anbieter sichert zu, dass zu jeder Zeit alle Kundendaten ausschliesslich in der Schweiz gespeichert werden.

EK 2.5: Der Anbieter weist durch Angabe der Standorte nach, dass seine beiden Rechenzentren mindestens 20 km voneinander entfernt liegen. Ein gleichzeitiger Schaden an beiden Rechenzentren verursacht durch die Naturgewalten Hochwasser, Bergrutsche, Murgänge, Wildbäche und Lawinen darf nicht durch dasselbe Ereignis ausgelöst werden.

EK 2.6: Der Anbieter weist nach, dass seine Rechenzentren mindestens den Vorgaben von «Tier III» entsprechen.

EK 2.7: Der Anbieter bestätigt die uneingeschränkte Einhaltung der technischen Spezifikationen respektive die Einsetzung der vorgegebenen Produkte gemäss den Beilagen B001 und B002 zum Pflichtenheft.

Eignungsnachweise mit Zusicherungen/ Bestätigungen für LOS 2 sind:

Zu EK1:

EK 1.1: Der Anbieter gibt mindestens 2 Referenzen für die Pflege und Weiterentwicklung von Applikationen an. Die Applikationen müssen aktuell in der Schweiz produktiv im Einsatz stehen. Die Referenzen müssen hinsichtlich der wirtschaftlichen und organisatorischen Komplexität mit den Leistungen dieser Ausschreibung vergleichbar sein. Referenzen aus dem Bereich ASTRA sind nicht zulässig. Bei Bietergemeinschaften/Subunternehmen ist pro Unternehmung 1 Referenz anzugeben.

Pro Referenz gilt folgendes:
- Anzahl gleichzeitiger Benutzer mindestens 100,
- Jährlicher Umsatz mindestens CHF 400'000,
- Eingesetzte Mitarbeiter mindestens 5.

EK 1.2: Der Anbieter sichert zu, die erforderliche Verfügbarkeit der Schlüsselpersonen Entwicklungsverantwortlicher (durchschnittlich 40%) für ein Jahr ab Zeitpunkt des Vertragsbeginns, sowie Service Delivery Manager (20%) und Business Analyst (10%) für vier Jahre ab Zeitpunkt der Betriebsübernahme sicherzustellen.

EK 1.3: Der Anbieter weist die vertragliche Bindung der vorgesehenen Personen von allfällig vorgesehenen Subunternehmern nach (Bestätigung Subunternehmen).

EK 1.4: Der Anbieter sichert zu, dass die Schlüsselpersonen über Deutschkenntnisse auf Niveau B2 (mündlich und schriftlich) oder besser verfügen.

EK 1.5: Der Anbieter sichert zu, dass er sowie seine allfälligen Subunternehmer alle erforderlichen Arbeitsbewilligungen zum Zeitpunkt des Vertragsbeginns besitzt, um einen 7/24 h Bereitschaftsdienst, inkl. Sonn- und Feiertage, sicherstellen zu können.

EK 1.6: Der Anbieter sichert die uneingeschränkte Akzeptanz der anwendbaren Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes zu.

EK 1.7: Der Anbieter sichert zu, allfällige Unklarheiten im Vertrag und dessen Anhängen im Rahmen der Frage- Antwortrunde geklärt zu haben.

EK 1.8: Der Anbieter liefert den Nachweis, die Urkalkulation seines Angebots in einem verschlossenen Umschlag bei einer neutralen Stelle (Notariat, Anwaltskanzlei oder Treuhandbüro) hinterlegt zu haben. Die Urkalkulation enthält die den vereinbarten Einheits- und Pauschalpreisen zugrundeliegenden Einzelkosten der Teilleistungen, bestehend aus Eigen- und Fremdleistungen, sowie die darauf bezogenen Ansätze für die Gemeinkosten, bestehend aus allgemeinen Geschäftskosten, Wagnis und Gewinn.

EK 1.9: Aktueller Handelsregisterauszug (nicht älter als 3 Monate) auf Verlangen des Auftraggebers nach Offerteinreichung.

EK 1.10: Nachweis des Anbieters, dass er selber die Verfahrensgrundsätze gemäss Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB einhält. Der Nachweis erfolgt mit rechtsgültiger Unterzeichnung des Selbstdeklarationsblattes der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB.

Anbieter mit mehr als 50 Mitarbeitenden und deren Subunternehmen erster Stufe mit jeweils mehr als 50 Mitarbeitenden müssen zusätzlich zum Selbstdeklarationsblatt nachweisen, wie die Lohnpraxis überprüft wurde. Der Nachweis erfolgt per Selbsttest (Login, Link: https://www.ebg.admin.ch/ebg/de/home/dienstleistungen/selbsttest-tool--logib.html). Der Nachweis kann auch durch Kontrollen staatlicher Behörden oder Lohnanalysen Dritter erfolgen.

Zu EK2:

EK 2.1: Der Anbieter weist mit seinen Referenzen aus EK1.1 auch die Vergleichbarkeit hinsichtlich der technischen und methodischen Komplexität zu den ausgeschriebenen Leistungen nach. Die Vergleichbarkeit ist dabei zu beschreiben, insbesondere die allfällige Übernahme einer von Dritten entwickelten Applikation.

Die Referenzen müssen zudem beinhalten:
- Einsatz sowie Pflege und Weiterentwicklung von Workflows eines Enterprise Service Bus (ESB),
- Anwendung von standardisierten IT-Prozesse nach ITIL.

EK 2.2: Der Anbieter liefert den Nachweis, dass er Anfragen in den Sprachen Deutsch, Französisch und Italienisch weiterbearbeiten und in Deutsch dokumentieren kann.

EK 2.3: Der Anbieter sichert zu, sich auf Verlangen des ASTRA einem Audit zu unterziehen. Dies beinhaltet insbesondere aber nicht ausschliesslich die Personen innerhalb der Betriebsorganisation und Informationssicherheit, sowie der Betrieb von Software und dessen Schnittstellen über mehrere Standorte nach gängigen Standards.

EK 2.4: Der Anbieter bestätigt die uneingeschränkte Einhaltung der technischen Spezifikationen respektive die Einsetzung der vorgegebenen Produkte gemäss den Beilagen B001 und B002 zum Pflichtenheft.

Zusätzliche Informationen

Geschäftsbedingungen:

Gemäss vorgesehener Vertragsurkunde

Nachverhandlungen:

Bleiben vorbehalten. Reine Angebotsrunden resp. Preisverhandlungen werden keine durchgeführt. Im Rahmen von Nachverhandlungen können Angebotsbereinigungen oder Leistungsänderungen eine entsprechende Preisänderung zur Folge haben.

Grundsätzliche Anforderungen:

Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.

Sonstige Angaben:

1. Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite;
2. Die Erarbeitung der Angebote wird nicht vergütet. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben;
3. Die Öffnung der Angebote ist nicht öffentlich;
4. Ausschluss, Vorbefassung: atrete AG Zürich, Executive Management Consulting GmbH Eschenbach und IM Maggia Engineering SA Locarno sind von der Teilnahme am vorliegenden Verfahren ausgeschlossen.

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.


Kontakt

Bundesamt für Strassen ASTRA
Postfach
3003 Bern
E-Mail-Adresse:  
ausschreibung-netze@astra.admin.ch