Zuschlag 1086823: ePolice Waffenmodul
Publiziert am: 19. Juli 2019
Verein PTI
Am 30. August 2017 hat der Verein HPI Suisse ePolice die Bereitstellung und den Betrieb der Serviceplattform Suisse ePolice neu ausgeschrieben (Simap-Nr. 982645). Der Zuschlag ging mit Verfügung vom 18.12.2017 an die Bedag Informatik AG (Simap-Publikation 1001723). Mit Absorptionsfusion wurde der Verein HPI Suisse ePolice (übernommener Verein) in den Verein HPI Applikationen (übernehmender Verein) überführt. Der Verein HPI Applikationen änderte anschliessend seine Statuten und wurde in "Verein PTI" umbenannt. Dadurch ging auch der abgeschlossene Vertrag bzgl. ePolice auf den Verein PTI über. Das Parlament hat am 28. September 2018 die Revision des Waffengesetzes zur Umsetzung der EU-Waffenrichtlinien verabschiedet. Am 19. Mai 2019 wurde diese Vorlage in der Referendumsabstimmung betreffend die „Umsetzung einer Änderung der EU-Waffenrichtlinie“ vom Volk angenommen. Die Revision des Waffengesetzes beinhaltet folgende zentrale Anforderungen, die mit Hilfe der IT umgesetzt werden müssen: - Elektronische Meldepflicht für Inhaber einer Waffenhandelsbewilligung innert 20 Tagen Das revidierte Waffengesetz erfordert daher Anpassungen an diversen Anwendungen, so unter anderem bei der Plattform Suisse ePolice. Zusätzlich muss eine Schnittstelle für die Inhaber von Waffenhandelsbewilligungen angeboten werden, damit der Verwaltungsaufwand der neu 20-tägigen elektronischen Meldepflicht bewältigt werden kann. Bei der vorliegenden Beschaffung geht es um eine Ergänzung bzw. Erweiterung der Plattform Suisse ePolice. Diese muss bzw. kann nur von der ursprünglichen Anbieterin umgesetzt werden, weil einzig dadurch die Austauschbarkeit mit schon vorhandenem Material sowie die Kontinuität der Dienstleistungen gewährleistet ist. Entsprechend muss die Leistung an die Zuschlagsempfängerin vergeben werden (Art. 7 Abs. 3 lit. f ÖBV)
- Markierungspflicht der wesentlichen Bestandteile einer Waffe bzw. Pflicht zu deren Registrierung.
- Nachmeldepflicht für neu verbotene, halbautomatische Feuerwaffen
- Datenaufbewahrungspflicht 30 Jahre nach Vernichtung
Auftraggeber: | Träger kantonaler Aufgaben |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Vergabe: | freihändig |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
19.07.2019
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Dieser Entscheid zur freihändigen Vergabe kann innert 10 Tagen seit der Publikation mit Beschwerde bei der Polizei- und Militärdirektion des Kantons Bern, Kramgasse 20, 3011 Bern angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Diese Publikation und greifbare Beweismittel sind beizulegen.
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Speichergasse 6
3011 Bern
E-Mail-Adresse:
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✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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