Zuschlag 1086027: Stellenpublikation Kanton Bern
Publiziert am: 17. Juli 2019
Personalamt des Kantons Bern
Der Kanton Bern publiziert die vakanten Stellen primär im eigenen Internetstellenmarkt. Schwierig zu besetzende Stellen oder Stellen von Fach- und Führungskräften, bei welchen der Rücklauf im eigenen Stellenmarkt ungenügend ist und deshalb die Stelle nicht erfolgreich besetzt werden kann, müssen zusätzlich in externen Onlinestellenmärkten ausgeschrieben werden. Der Kanton Bern ist ein Arbeitgeber mit einer sehr grossen Funktionenvielfalt, die von Fachpersonen mit sehr spezifischem Wissen über Führungskräfte bis zu Generalistinnen und Generalisten in den unterschiedlichsten Tätigkeitsgebieten reicht. Geografisch gesehen rekrutiert der Kanton Bern nahezu in der gesamten Schweiz. Aufträge für die Publikation von Stelleninseraten in externen Onlinestellenmärkten können nur an Auftragsnehmende vergeben werden, die über eine starke Marktposition in allen Branchen, eine gesamtschweizerische Reichweite verfügen und zusätzlich ein breites Zielpublikum ansprechen. Weiter muss der/die Auftragsnehmende die Nischenmärkte für Spezialistenfunktionen wie auch Kadermärkte abdecken können. Den getroffenen Abklärungen zufolge kann diese Anforderung nur die JobCloud AG mit ihrem Angebot "jobs.ch Professional" erfüllen. Der Auftrag wird deshalb freihändig vergeben. Die freihändige Vergabe stützt sich auf Artikel 7 Absatz 3 der Verordnung vom 16. Oktober 2002 über das öffentliche Beschaffungswesen (ÖBV; BSG 731.21). Gemäss dieser Bestimmung kann auf eine öffentliche Ausschreibung insbesondere dann verzichtet werden, wenn keine Anbieterin oder kein Anbieter die Eignungskriterien erfüllt oder die technischen Voraussetzungen dies so bedingen.
Auftraggeber: | Kanton |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Vergabe: | freihändig |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
17.07.2019
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Dieser Entscheid zur freihändigen Vergabe kann innert 10 Tagen seit der Publikation mit Beschwerde bei der Finanzdirektion des Kantons Bern, Münsterplatz 12, 3011 Bern angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Diese Publikation und greifbare Beweismittel sind beizulegen.
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Münstergasse 45
3011 Bern
E-Mail-Adresse:
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Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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