Ausschreibung 1083251: SwissPass next Generation

Publiziert am: 21. August 2019

Schweizerische Bundesbahnen SBB Division Personenverkehr

Der Antragsteller übernimmt für die Dauer von mindestens 5 Jahren die Gesamtverantwortung für die ganze Prozesskette, von der Herstellung des SwissPass-Karte bis zur Übergabe an die Schweizerische Post. Konkret sind dies:
a) Schnittstellenmanagement zu SBB Systemen und zwischen den einzelnen Prozessschritten
b) Einbindung von möglichen Drittlieferanten in die Prozesskette (z.B. bei Ausweitung der Sortimente)
c) Qualitätssicherung über die gesamte Prozesskette
d) Sicherstellung der Einhaltung von Sicherheits- und Datenschutzanforderungen über die gesamte Prozesskette
e) Produktion, Personalisierung, Konfektionierung und Versand von SwissPass-Karten
f) Rücklieferung von Statusmeldungen über die gesamte Prozesskette hinweg

Die Lieferverantwortung des Antragstellers besteht phasenübergreifend für die beschriebenen Elemente während der Realisierung der neuen SwissPass-Karte, dessen Einführung und dem späteren laufenden Betrieb.
WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN SIEHE ZIFFER 4.5


Auftraggeber: Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

- Die Leistungen sind nicht zwingend bei der SBB (Worblaufen/Bern oder anderen Standorten der SBB) zu erbringen. Es wird vorausgesetzt, dass der Lieferant die Bereitschaft zeigt, zumindest in der Anfangsphase eines Projekts vor Ort zu arbeiten
- Weitere Informationen siehe Ausschreibungsunterlagen

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 72260000: Dienstleistungen in Verbindung mit Software
Gruppen:
  • IT: IT
Untergruppen:
  • IT-SV: IT Services
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
21. August 2019 Publikationsdatum
21. August 2019 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

SIMAP
- Die Anbieter müssen sich in www.simap.ch registrieren, um die Anleitung für die Eröffnung einer Login und Passwort im DecisionAdvisor, runterladen zu können.

FORM UND MASSGEBLICHE VERSION
- Die Ausschreibungsunterlagen stehen online auf der Plattform DecisionAdvisor zur Verfügung.

SPRACHE DER AUSSCHREIBUNGSUNTERLAGEN:
- Die Ausschreibungsunterlagen sind in deutscher Sprache verfügbar. Bei Widersprüchen zwischen dem deutschen und allfälligen durch die SBB, den Anbieter oder einen Dritten (z.B. EU-Tenderdaily) übersetzten Versionen geht der deutsche Text der SBB immer vor, welcher der einzig rechtlich massgebende ist.

19. September 2019 Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen
28. August 2019 Frist für Fragen

FRAGEN ZUR AUSSCHREIBUNG:
Fragen zur Ausschreibung können versehen mit dem Vermerk "SwissPass next Generation" bis zum unter Ziffer 1.3 erwähnten Datum 11:00 Uhr per E-Mail an die Adresse gemäss Ziffer 1.1 gerichtet werden.
Fragen, die nach diesem Termin eintreffen werden zwecks Gleichbehandlung der Anbieter nicht beantwortet. Fragen, Ergänzungen, Berichtigungen und Änderungen, die sich aufgrund der gestellten Fragen zur Ausschreibung ergeben, werden allen potenziellen Anbietern gleichzeitig anonymisiert schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt.

19. September 2019 Abgabetermin 16:00

- Das vollständige Angebot ist bis an dem unter Ziffer 1.4 erwähnten Datum online im Decision Advisor "https://www.decisionadvisor.ch/da7prod/login?code=58BeAYY5xovNuHKaFBRew/k6EVGILljmf3CxEhmGRlA%3D" zu erfassen. Zur Erfassung des Angebotes empfiehlt es sich mit dem Google Chrome Webbrowser zu arbeiten.

- Vom online erfassten Angebot ist zudem gleichzeitig ein rechtsgültig unterschriebener Ausdruck bis an dem unter Ziffer 1.4 erwähnten Datum an die unter Ziffer 1.1 erwähnte Adresse gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einzureichen

- Werden die Unterlagen nicht direkt abgegeben, ist der Poststempel (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel) oder Strichcodebeleg einer schweizerischen Poststelle, bzw. bei ausländischen Anbietern der Empfangsbeleg einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung massgebend.

- Bei der Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland sind die Anbieter verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung per E-Mail gemäss Ziffer 1.1) spätestens bis zum Abgabetermin an die Auftraggeberin zu senden.

- Verspätete Angebote können nicht berücksichtigt werden und werden an den Absender zurückgesandt.

9. Dezember 2019 Offertöffnung

- Das vollständige Angebot ist bis an dem unter Ziffer 1.4 erwähnten Datum online im Decision Advisor "https://www.decisionadvisor.ch/da7prod/login?code=58BeAYY5xovNuHKaFBRew/k6EVGILljmf3CxEhmGRlA%3D" zu erfassen. Zur Erfassung des Angebotes empfiehlt es sich mit dem Google Chrome Webbrowser zu arbeiten.

- Vom online erfassten Angebot ist zudem gleichzeitig ein rechtsgültig unterschriebener Ausdruck bis an dem unter Ziffer 1.4 erwähnten Datum an die unter Ziffer 1.1 erwähnte Adresse gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einzureichen

- Werden die Unterlagen nicht direkt abgegeben, ist der Poststempel (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel) oder Strichcodebeleg einer schweizerischen Poststelle, bzw. bei ausländischen Anbietern der Empfangsbeleg einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung massgebend.

- Bei der Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland sind die Anbieter verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung per E-Mail gemäss Ziffer 1.1) spätestens bis zum Abgabetermin an die Auftraggeberin zu senden.

- Verspätete Angebote können nicht berücksichtigt werden und werden an den Absender zurückgesandt.

1. Mai 2020 Geplanter Projektstart
31. Juli 2026 Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Nicht zugelassen.

Eignungskriterien:

1.1 WIRTSCHAFTLICHE UND FINANZIELLE EIGNUNG
1.1.1 Handelsregisterauszug
1.1.2 Insolvenzverfahren
1.1.3 Erfolgsrechnung
1.1.4 Bankerklärung
1.1.5 Versicherung
1.1.6 Zahlungsunfähigkeit
1.1.7 Betreibung
1.1.8 Konkursverfahren
1.1.9 Pfändung
1.1.10 Zahlungseinstellung
1.1.11 Globalzession
1.1.12 Sozialversicherungsbeiträge
1.1.13 GAV
1.1.14 Steuern
1.1.15 Mehrwertsteuer

1.2.2 ORGANISATORISCHE EIGNUNG
1.2.1 Projekterfahrung
1.2.2 Projektorganisation
1.2.3 Organisation
1.2.4 Betriebsmanagement
1.2.5 Betriebserfahrung
1.2.6 Produktionskapazität
1.2.7 Auslieferungsgarantie
1.2.8 Datenschutz – DSG
1.2.9 Sicherheit
1.2.10 Sprache

1.3.3 TECHNISCHE EIGNUNG
1.3.1 RFID Karte
1.3.2 Dienstleistung

Geforderte Nachweise:

NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 1.1.1
Handelsregisterauszug oder Abschrift des Berufsregisters oder des Firmenbuches des Herkunftslandes des Anbieters.

NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 1.1.2
Erklärung bezüglich eines laufenden oder abgeschlossenen Insolvenzverfahrens oder eines vergleichbaren gesetzlich geregelten Verfahrens über das Vermögen der Unternehmung (ohne Betreibungsregisterauszug).

NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 1.1.3
Für die letzten drei Geschäftsjahre vor der Ausschreibung: Jahresrechnung bestehend aus Bilanz, Erfolgsrechnung, Anhang (Gliederung gemäss dem zweiunddreissigsten Titel des OR, insb. OR 958, 959a und 959b sowie 959c oder analog) sowie Mittelflussrechnung falls vorhanden inkl. letzter Prüfungsbericht der Revisionsstelle des anbietenden Unternehmens (nicht Mutterhaus).

NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 1.1.4
Bankerklärung, welche garantiert, dass im Falle einer Zuschlagserteilung die finanziellen Sicherheitsleistungen wie gemäss Publikation Ziffer 3.2 sowie gemäss Vertragsentwurf gefordert ausgestellt und dem Anbieter die entsprechenden Kredite gewährt werden

NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 1.1.5
Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung.

ERKLÄRUNG DES ANTRAGSTELLERS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 1.1.6
- Hat Ihre Firma ein Stundungsgesuch (Nachlassstundung) eingereicht)?

ERKLÄRUNG DES ANTRAGSTELLERS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 1.1.7
- Sind gegen Ihre Firma Betreibungen hängig?
- (Wenn „Ja“ kann die SBB einen Betreibungsregisterauszug zusätzlich nachfordern)

ERKLÄRUNG DES ANTRAGSTELLERS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 1.1.8
Droht gegen Ihre Firma ein Konkursverfahren bzw. ist ein solches eröffnet worden?

ERKLÄRUNG DES ANTRAGSTELLERS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 1.1.9
- Ist Ihre Firma fruchtlos gepfändet worden?
- (Wenn „Ja“ Einzelheiten aufführen)

ERKLÄRUNG DES ANTRAGSTELLERS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 1.1.10
- Hat Ihre Firma Ihre Zahlungen eingestellt?
- (Wenn „Ja“ kann die SBB einen Betreibungsregisterauszug zusätzlich nachfordern)

ERKLÄRUNG DES ANTRAGSTELLERS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 1.1.11
- Hat Ihre Firma ihre Forderungen (bestehende oder zukünftige) einer Bank abgetreten?
- (Wenn ja Einzelheiten und Anschrift der Bank aufführen)

ERKLÄRUNG DES ANTRAGSTELLERS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 1.1.12
- Sind die fälligen Sozialversicherungsbeiträge (AHV, IV, EO, FAK, ALV, BVG und UVG) einschliesslich der vom Lohn abgezogenen Arbeitnehmeranteile vollumfänglich abgerechnet und bezahlt?
- (Nachweis der Bezahlung von Sozialabgaben nur dann abgeben, wenn die SBB diese zusätzlich nachfordert)

ERKLÄRUNG DES ANTRAGSTELLERS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 1.1.13
- Sind die fälligen Beiträge, die sich aus allgemein verbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträgen ergeben, einschliesslich der vom Lohn abgezogenen Arbeitnehmeranteile, vollumfänglich bezahlt?
- (Nachweis der Bezahlung nur dann abgeben, wenn die SBB diese zusätzlich nachfordert)

ERKLÄRUNG DES ANTRAGSTELLERS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 1.1.14
Sind per Stichtag die fälligen Staats-, Gemeinde- und direkten Bundessteuern (inkl. Quellensteuern, Nachsteuern etc.) vollumfänglich bezahlt worden?
(Nachweis der Bezahlung von Steuern nur dann abgeben, wenn die SBB diese zusätzlich nachfordert)

ERKLÄRUNG DES ANTRAGSTELLERS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 1.1.15
- Ist per Stichtag die fällige Mehrwertsteuer vollumfänglich bezahlt worden?
- (Nachweis der Bezahlung von Steuern nur dann abgeben, wenn die SBB diese zusätzlich nachfordert)

NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 1.2.1
- Der Antragsteller erbringt in der Beilage 1.1 den Nachweis, hinsichtlich Komplexität und Thematik, vergleichbare Projekte erfolgreich umgesetzt zu haben. Der Antragsteller gibt mindestens ein (Minimalanforderung, binäre Bewertung), maximal drei Referenzprojekte an. Sind die Angaben nicht vollständig, gilt die Referenz nicht. 
- Der Antragsteller ist verpflichtet, der Aufgabenstellung entsprechende Referenzen zu beschreiben. Die Referenzprojekte dürfen nicht länger als 3 Jahre zurückliegen. 
- Der Auftraggeber behält sich vor, Referenzen zu überprüfen.

NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 1.2.2
Der Antragsteller bestätigt, dass er in der Lage ist, für die Abwicklung des Projekts eine Projektorganisation mit folgenden Rollen bereitzustellen: 
- Projektleiter (während der Projekt- und Inbetriebnahme-Phase; bis nach Rollout) 
- ständiger Ansprechpartner für SBB inkl. Stellvertretung mit grossem fachlichem Know-how in den Bereichen Projektleitung, Realisierung inkl. der erforderlichen Zertifizierungen und kundenspezifischen Anwendungen 
- Entscheidungsbefugnis im Rahmen der Projektumsetzung 
- Eskalationsstelle 

NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 1.2.3
Der Antragsteller stellt uns die unten aufgeführten Nachweise zu seiner aktuellen Unternehmung zur Verfügung.
- Unternehmensstruktur des Antragsstellers
- Organigramm des Antragsstellers
- Mögliche Eingliederung der Organisation des Antragsstellers in darüberliegende Organisationen

NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 1.2.4
Der Antragsteller verfügt über die Kompetenz, die organisatorischen und methodischen Mittel bzw. setzt dafür geeignete Sublieferanten ein, um eine Aufgabenstellung mit dem beschriebenen Volumen über die gesamte Vertragslaufzeit in erforderlicher Qualität und Zuverlässigkeit erfolgreich zu bewältigen.

Schriftliche Zusicherung (Minimalanforderung) Auflistung aller Sublieferanten (falls vorhanden) soweit sie den Kern des Ausschreibungsgegenstandes betreffen (Minimalanforderung).

Der Antragsteller kann seine Bessereignung durch Beschreibung seiner Betriebsorganisation (max. zwei A4-Seite in der Beilage 1.2) erklären. Er macht mindestens Angaben zu folgenden Punkten und fügt entsprechende Nachweise bei, wo erforderlich:

- Implementiertes Qualitätsmanagementsystem (Benchmark ist ISO 9001:2015)
- Innovationsmanagement
- Eskalationsmanagement
- Produktionsprozess / -organisation (z.B. Selbstorganisation, Qualifikationen, Automatisierungsgrad)
- Organisation des Servicemanagements
- Bei Einsatz von Sublieferanten, Dauer der Zusammenarbeit
- Schnittstellenmanagement bei prozessübergreifenden Einheiten
- Zertifizierungen

NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 1.2.5
Der Antragsteller erbringt in der Beilage 1.3 BEILAGE NUMMER RPÜFEN den Nachweis, hinsichtlich Volumen, Komplexität und eingesetzter Technologien, vergleichbare Aufträge bereits erfolgreich bewältigt zu haben.

- Der Antragsteller gibt mindestens zwei (Minimalanforderung, binäre Bewertung), maximal vier Referenzaufträge an. Sind die Angaben nicht vollständig, gilt die Referenz nicht.
- Der Antragsteller ist verpflichtet, der Aufgabenstellung entsprechende Referenzen zu beschreiben. Die Referenzaufträge dürfen nicht länger als 3 Jahre zurückliegen.
- Der Auftraggeber behält sich vor, Referenzen zu überprüfen.

NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 1.2.6
Der Antragsteller garantiert, dass er in der Lage ist für den Auftraggeber mit folgenden täglichen Durchsatzraten umzugehen:
- Minimalwert = 0
- Maximalwert = 15'000 Karten
- Erfahrungswert = 3'500 Karten
- Planbasis ist Verfügbarkeit 5 AT pro Woche /52 Wochen pro Jahr ausgenommen gesetzliche Schweizer Feiertage

NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 1.2.7
Der Antragsteller garantiert, dass bei normalem Betrieb eine SwissPass Karte am zweiten Arbeitstag ab Bestätigung eines Personalisierungsauftrages versandbereit gemäss den Vorgaben des Auftraggebers ist.

NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 1.2.8
Allgemeines
Der Datenschutz bezweckt den Persönlichkeitsschutz von natürlichen und juristischen Personen und legt Grundsätze für die Bearbeitung von Personendaten fest. Als Basis gilt die Einhaltung des Bundesgesetzes über den Datenschutz (DSG) sowie die dazugehörige Verordnung (VDSG). Nachfolgende Anforderungen betreffend Datenschutz sind vom Antragsteller zu erfüllen.

Datenschutz
Die Anforderungen des DSG/VDSG bei der Bearbeitung von Personendaten sind jederzeit vollumfänglich einzuhalten. Die Art und Weise der Einhaltung ist zu dokumentieren und muss nachvollziehbar sein.

Die Datenbearbeitung findet ausschliesslich in der Schweiz oder in einem Land mit einem angemessenen Datenschutzniveau statt (vgl. Staatenliste des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichtkeitsbeauftragten (EDÖB)) . Dies gilt auch in Bezug auf allfällige Dritte, welche der Anbieter zur Erfüllung des Vertrags beizieht.

Es besteht ein Datenbearbeitungskonzept, das folgende Themen beschreibt:
- Art und Weise der Bearbeitung von Personendaten (insb. Sicherstellung, dass personenbezogene Daten der SBB ausschliesslich für die Erfüllung des Auftrags und nach Weisung der SBB AG bearbeitet werden)
- Dokumentation der Datenbearbeitungen
- Datenhaltung (Ort und Speichermedium)
- Beizug von Dritten
- Zugriffs- und Rollenkonzept in Bezug auf die zu bearbeiteten Personendaten
- Umsetzung der Rechte von Betroffenen (Auskunfts-, Berichtigungs- und Löschungsrecht) auf Anweisung der SBB.
- Information bei Störungen im Verarbeitungsablauf, bei Verdacht auf Datenschutzverletzungen sowie anderen Unregelmässigkeiten.
- Sensibilisierung und Schulung der Mitarbeiter in Bezug auf den Umgang mit Personendaten.
- Rückgabe, Löschung bzw. Vernichtung von Personendaten (inklusive Sicherungs- und Archivkopien) auf Anweisung der SBB bzw. nach Vertragsende

NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 1.2.9
Der Antragsteller bestätigt, dass er über ein Sicherheitskonzept für die Produktionsumgebung des gesamten Produktions- und Personalisierungsprozesses verfügt, welches der Sensibilität des Ausschreibungsgegenstandes Rechnung trägt.

NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 1.2.10
- Der Antragsteller verfügt über die Fähigkeit, während der Vertragsdauer sicher und verständlich in deutscher Sprache zu kommunizieren.
- Mitarbeiter des Antragstellers (inkl. Subunternehmer), welche am Standort des Kunden auftreten, beherrschen die deutsche Sprache (mündlich und schriftlich).

NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 1.3.1
Der Antragsteller garantiert, dass er in der Lage ist:
- berührungslose RFID-Karten im ID-1 Format mit 2 Kommunikationsinterfaces (ISO14443, ISO 15693) zu liefern
- RFID-Karten elektronisch und visuell zu personalisieren
- RFID-Karten in hoher Druckqualität zu bedrucken
- Personalisierte RFID-Karten mit einer Haltbarkeitsdauer von mindestens 5 Jahren zu liefern
- PKI (Private Key Infrastruktur) in die Prozesskette zu integrieren

NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 1.3.2
Der Antragsteller garantiert, dass er in der Lage ist: 
- eine SwissPass Karte auf einen personalisierten Versandträger aufzubringen und zusammen mit einer Beilage (je Sprache) in einem Couvert im Format C5 zu kuvertieren. 
- Mehrsprachige Textbausteine in der Personalisierung zu verwenden 
- Versandbereitschaft gemäss Vorgabe des Auftraggebers zu schaffen (z.B. Sortierungen) 
- den Versand der produzierten SwissPass Karten abzuwickeln 

Die Minimalanforderung gilt als erfüllt, wenn der Antragsteller bestätigt, dass er die oben aufgelisteten Punkte erfüllt. 

Der Antragsteller kann seine Bessereignung in der Beilage 1.4 auf max. eine A4-Seite erklären. Er macht mindestens Angaben zu folgenden Punkten:
- Möglichkeit bis zu 3 Beilagen je Sprache zu verarbeiten
- Automatisierungsgrad 
- Prozessflexibilität

Anzahl max. zugelassener Teilnehmer:

5

Zusätzliche Informationen

Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören:

keine

Geschäftsbedingungen:

MASSGEBLICHE AGB UND VERTRAGSBEDINGUNGEN:
Gemäss Art. 29 Abs. 3 der VöB wendet die SBB in ihren Beschaffungsvorhaben grundsätzlich ihre allgemeinen Geschäftsbedingungen oder diejenigen des Bundes an. Soweit die SBB kommerzielle, technische, vorgehensbezogene und rechtliche Vorbehalte der Anbieter akzeptiert, werden diese quantifiziert und auf die offerierten Preise aufgerechnet.

Nachverhandlungen:

Bleiben vorbehalten, Verhandlungssprache ist Deutsch.

Grundsätzliche Anforderungen:

Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.

Sonstige Angaben:

WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN ZU ZIFFER 2.6
Die Lieferverantwortung des Antragstellers besteht phasenübergreifend für die beschriebenen Elemente während der Einführung der SwissPass-Karte, der Migration und dem späteren laufenden Betrieb.

ANGEBOTE IN FREMDWÄHRUNG
Angebote werden in CHF, EUR und USD zugelassen. Angebote in anderer Fremdwährung (zum Beispiel. GBP usw.) bedürfen der vorgängigen schriftlichen Zustimmung der SBB. Für Produkte und Dienstleistungen, deren Wertschöpfung ganz oder teilweise ausserhalb der Schweiz stattfindet, kann die Anbieterin die Währung wählen.
Für die Bereinigung und Bewertung der Angebote in Fremdwährungen erfolgt die Umrechnung in die Vergleichswährung (CHF) im Zeitpunkt der Offerteingabe (Stichtag gemäss Ziffer 1.4 der Publikation) zum Devisenkurs der Schweizerischen Nationalbank (SNB) am entsprechenden Stichtag.

TARGET-PREIS:
MÖGLICHKEIT DER NICHT WEITEREN BERÜCKSICHTIGUNG DES ANGEBOTES BZW. DES ABBRUCHS DES AUSSCHREIBUNGSVERFAHRENS MIT MÖGLICHKEIT DER WIEDERHOLUNG DES VERFAHRENS BEI ÜBERSCHREITUNG DES VON DER SBB IM VORFELD ERMITTELTEN UND BEI EINEM NOTAR HINTERLEGTEN MAXIMALPREISES DES HAUPTANGEBOTS
Die SBB ist nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen zu führen. Dies gilt auch und insbesondere im Bereich der Beschaffungen. Sie hat die Pflicht, die finanziellen Mittel wirtschaftlich einzusetzen, ist an Budgetvorgaben gebunden und muss dieser Bindung bei der Vergabe öffentlicher Aufträge Rechnung tragen. Der Target-Preis soll die Einhaltung der budgetären Deckung und die gebotene wirtschaftliche Verwendung der öffentlichen Mittel gewährleisten sowie Angebote mit unangemessen hohen Preisen vermeiden. Die SBB wird den Target-Preis mit der Ausschreibung bei einem Notar hinterlegen.

KONSEQUENZEN BEI ÜBERSCHREITUNG DES TARGET-PREISES:
Die SBB behält sich das Recht vor, Angebote, welche über dem Target-Preis liegen, zu „parkieren“ oder vom Beschaffungsverfahren auszuschliessen. Sollten alle Angebote den von der SBB im Vorfeld ermittelten Target-Preis überschreiten, so behält sich die SBB das Recht vor, das Ausschreibungsverfahren abzubrechen, ohne einen Zuschlag zu erteilen, und das Verfahren zu wiederholen. Die Anbieterinnen können aus dem Umstand, dass ihr Angebot wegen Überschreitung des Target- Preises parkiert oder nicht weiter berücksichtigt wird oder das Ausschreibungsverfahren abgebrochen wird, keine wie auch immer gearteten Ansprüche, insbesondere auch nicht auf Schadensersatz gegen die SBB, ableiten.

ANMELDUNG OFFERTABGABE
Die Anbieter sind gebeten, bis 2 Wochen vor dem unter Ziffer 3.12 erwähnten Datum, eine allfällige Offertabgabe bei der unter Ziffer 1.1 erwähnten Kontaktperson anzumelden.

VORBEHALTE:
Vorbehalten bleiben in jedem Fall die Genehmigung und die Beschaffungsreife des Projektes, die Kreditgenehmigung und die Zustimmung der zuständigen Organe der SBB.

ÄNDERUNGSANTRÄGE ZUM VERTRAGSENTWURF:
Die SBB behält sich vor, Änderungsanträge zum Vertragsentwurf abzulehnen. Im Fall der Ablehnung gilt in diesen Punkten der Vertragsentwurf gemäss Ausschreibungsunterlagen für das Angebot.

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.


Kontakt

Schweizerische Bundesbahnen SBB Division Personenverkehr
Wylerstrasse 123/125
3000 Bern 65
Telefon: +41 79 517 30 66
E-Mail-Adresse:  
simap_swisspass@sbb.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1083251 SwissPass next Generation