Ausschreibung 1082511: ERP_Beschaffung
Publiziert am: 21. Juni 2019
Einwohnergemeinde Aarau
Stadt Aarau führt eine neues ERP System ein. Die Aufgabe durch den Anbieter umfasst: Lieferung einer ERP Lösung und der Leistungsanbieter muss die Rolle eines Generalunternehmen in der Einführung der Lösung einnehmen. Der Anbietende muss die Rolle als Generalunternehmer für die Konzeption, Lieferung und Implementation der neuen ERP Lösung (Konzept-, Realisierungs- und Einführungsphase) übernehmen. Die Integration in die bestehende Umgebung, sowie alle damit verbundenen Dienstleistungen (inkl. sämtlicher Konzepte im Rahmen der Erstellung des Detailkonzepts) sind Bestandteil der Ausschreibung. Der Anbietende muss in der Lage sein während der vereinbarten Vertragsdauer (5 Jahre, mit der Option einer Verlängerung um weitere 5 Jahre gemäss § 8 Abs. 3 lit. i SubmD) den Betrieb und die Wartung zu übernehmen und zu gewährleisten.
Auftraggeber: | Gemeinde/Stadt |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: |
Der Erfüllungsort ist Aarau. Weiter ist es möglich, nach Angabe und in Abstimmung mit der Projektleitung, Arbeiten und/oder Schulungen am Arbeitsort der Leistungserbringerin zu erbringen. |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
---|---|---|
21. Juni 2019 | Publikationsdatum | |
21. Juni 2019 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | None |
15. August 2019 | Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen | |
12. August 2019 | Frist für Fragen | Bitte Fragen im Frageform von SIMAP erfassen. |
3. September 2019 | Abgabetermin 16:00 | None |
4. September 2019 | Offertöffnung | None |
None | Geplanter Projektstart | |
None | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
30% | Preis (einmalige und wiederkehrende Kosten über 5 Jahre) |
50% | Erfüllungsgrad der SOLL Anforderungen |
5% | Angebots- und Lösungspräsentation |
15% | Referenzen / Referenzauskunft |
Zulassungsbedingungen
Bietergemeinschaften sind beim Vergabeverfahren nicht zugelassen.
siehe Unterlagen
siehe Unterlagen
Zusätzliche Informationen
Gemäss Ausschreibungsunterlagen
Gemäss den Submissionsrechtlichen Bestimmungen des Kantons Aargau sind Verhandlungen über Preise, Preisnachlässe und Leistungsinhalte nicht zulässig.
Gemäss Submissionsdekret des Kantons Aargau
1.Gegen diese Ausschreibung kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 10 Tagen seit der Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5001 Aarau, Beschwerde erhoben werden. Der Stillstand der Fristen gemäss Zivilprozessrecht gilt nicht.
2.Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten. Das heisst, es ist
a)anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und
b)darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.
3.Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen gemäss den Ziffern 1. und 2. nicht entspricht, wird nicht eingetreten.
4.Die angefochtene Ausschreibung ist anzugeben, allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Die Eingabe ist zu unterzeichnen.
5.Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.
Rathausgasse 1
5000 Aarau
E-Mail-Adresse:
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(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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