Ausschreibung 1080645: (19060) Softwarepflege, Weiterentwicklung und Support Acontrol-Asan
Publiziert am: 7. Juni 2019
Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV und Bundesamt für Landwirtschaft BLW
Die zwei Bedarfstellen wollen mit den von dem Zuschlagsempfänger bezogenen Leistungen die Verfügbarkeit und einwandfreie Funktionalität der Applikation Acontrol-Asan erreichen. Die Leistungen werden in folgende Bereiche unterteilt:
• Aufbau Fachkompetenz
• Softwarepflege
• Weiterentwicklung
• Support
Auftraggeber: | Bund (Zentrale Bundesverwaltung) |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: |
Bern, Campus Liebefeld und Arbeitsort des Zuschlagsempfängers |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Andere Sprachen: |
Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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7. Juni 2019 | Publikationsdatum | |
7. Juni 2019 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | Sie können die Unterlagen online von der elektronischen Plattform www.simap.ch, Rubrik “Öffentliches Beschaffungswesen, Ausschreibungen Bund“ herunter laden. Dazu müssen Sie sich im Projekt registrieren und können anschliessend mit Login und Passwort, welches Sie per E-Mail erhalten, die gewünschten Unterlagen downloaden. Weitere Informationen zum Bezug der Ausschreibungsunterlagen: Die Dokumentation und Applikationen können auf Voranmeldung ab dem 10. Tag seit Publikation der vorliegenden Ausschreibung und bis 5 Arbeitstage vor dem Termin für die 2. Fragerunde eingesehen werden. Den Anbietern steht dabei ein lokaler Arbeitsplatz mit den Zugängen zu den Applikationen sowie zum Source-Code zur Verfügung. Jeder Anbieter kann einmalig während maximal 4 Stunden Einsicht in die Systeme und den Code haben. Es dürfen maximal 2 Personen teilnehmen. Die Einsicht erfolgt unter Aufsicht in einem Sitzungszimmer des BLV in Bern. Es dürfen weder Daten noch Dokumente oder Code kopiert werden. Die Voranmeldung und Terminreservation muss mindestens 1 Woche vorher bei der Beschaffungsstelle (beschaffung.wto@bbl.admin.ch) erfolgen. Die Einsicht ist nicht obligatorisch. |
21. Juni 2019 | Frist für Fragen | Es werden 2 Fragerunden durchgeführt. Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese in anonymisierter Form ins Frageforum auf www.simap.ch stellen. Zu spät eingereichte Fragen können nicht mehr beantwortet werden. Die nicht-vertraulichen Antworten werden anonymisiert auf www.simap.ch publiziert. Alle AnbieterInnen werden per E-Mail informiert, sobald die Antworten auf www.simap.ch publiziert sind. |
7. August 2019 | Abgabetermin 23:59 | Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend. |
13. August 2019 | Offertöffnung | Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend. |
1. Januar 2021 | Geplanter Projektstart | |
31. Dezember 2030 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
3000 Punkte | ZK1 Preisangebot |
1000 Punkte | - ZK2.1 Mandatsleiter/SPOC |
750 Punkte | - ZK2.2 Projektleiter |
750 Punkte | - ZK2.3 Projektleiter Stv. |
500 Punkte | - ZK2.4 Software-Architekt |
500 Punkte | - ZK2.5 Business-Analyst |
500 Punkte | - ZK2.6 Konfigurationsmanager |
500 Punkte | - ZK2.7 Spezialist/Entwickler DB |
1000 Punkte | ZK3 Auftragsverständnis |
1000 Punkte | ZK4 Vorgehenskonzept |
500 Punkte | ZK5 Chancen und Risiken |
Zulassungsbedingungen
Nicht zugelassen.
Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Firmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen, ein Angebot in Schweizer Franken (CHF) zu unterbreiten.
Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkungen oder Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf die Offerte eingegangen.
EK01
Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können.
Nachweis:
Auszug aus dem Betreibungsregister nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt der Aufforderung durch den Auftraggeber. Bei Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes.
Hinweis: Die Vergabestelle überprüft elektronisch den Auszug aus dem Zentralen Firmenindex (www.zefix.ch).
Bei Anbietern aus dem Ausland Auszug aus dem Handelsregister oder eine vergleichbare, amtliche Urkunde des Auslandes.
Diese Eignungsnachweise sind erst auf Aufforderung, nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen.
EK02
a) Einhaltung von Verfahrensgrundsätzen
Der Anbieter bestätigt, dass er selber sowie die von ihm beigezogenen Dritten (Subunternehmer und Unterlieferanten) die Verfahrensgrundsätze gemäss Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB einhalten.
b) Zusätzlicher Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann
Anbieter mit mehr als 50 Mitarbeitenden und deren Subunternehmen erster Stufe mit jeweils mehr als 50 Mitarbeitenden müssen zusätzlich zum Selbstdeklarationsblatt nachweisen, wie die Lohnpraxis überprüft wurde.
Nachweis:
a) Rechtsgültige Unterzeichnung der Selbstdeklaration der Beschaffungskonferenz des Bundes (Anhang 6).
Dieser Eignungsnachweis (a) ist von allen Anbietern als Bestandteil des Angebotes einzureichen.
b) Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann mittels:
- Selbsttest Logib (https://www.ebg.admin.ch/ebg/de/home/dienstleistungen/selbsttest-tool--logib.html). Das Blatt "Fazit (rtp_fazit)" ist rechtsgültig unterzeichnet einzureichen.
oder
- Kontrollen staatlicher Behörden. Die entsprechende Bestätigung / Zertifikat ist einzureichen.
oder
- Lohngleichheitsanalysen Dritter, sofern das Standardanalysemodell des Bundes (https://www.ebg.admin.ch/ebg/de/home/themen/arbeit/plattform-lohngleichheit/staatliche-kontrollen-im-beschaffungswesen.html) verwendet wird.
Das EBG führt eine Liste mit Unternehmen und Organisationen, die für Arbeitgebende eine unabhängige und unbefangene Lohngleichheitsanalyse mit dem Standard-Analysemodell des Bundes anbieten (https://www.ebg.admin.ch/ebg/de/home/themen/arbeit/plattform-lohngleichheit/lohngleichheitsanalysen-durch-dritte.html).
Das entsprechende Schreiben / Zertifikat ist einzureichen.
Dieser Eignungsnachweis (b) ist erst auf Aufforderung innert 10 Kalendertagen, nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen.
EK03
Erfahrung in vergleichbaren Mandaten
Der Anbieter verfügt über genügend Erfahrung in der Ausführung von Mandaten betreffend den IT-Support und Wartung von Individualsoftware, welche mit dem vorliegenden Auftrag hinsichtlich Umfang und Komplexität vergleichbar sind.
Er weist diese Erfahrung anhand von zwei inhaltlich vergleichbaren Referenzen nach. Mindestens 1 Referenz muss vom Anbieter selber erbracht werden.
Referenzauskünfte über vom Anbieter für den Bund realisierte Projekte werden nur zugelassen, wenn die aufgeführten Referenzpersonen jeweils schriftlich ihre Zustimmung zur Auskunftserteilung gegeben haben.
Als inhaltlich vergleichbar gelten Referenzen mit folgenden Eigenschaften:
- Geleistete Stunden (Support und Softwarepflege): > 10’000
- Eingesetzte Technologien (in Kombination): .NET, JAVA, oracle
- Anzahl Schnittstellen zu Umsystemen : > 10
EK04
Ansprechpartner
Der Anbieter verfügt über einen Ansprechpartner (SPOC und gleichzeitig Mandatsleiter), welcher bei der Eskalation von Problemen des Auftrags zuständig ist und den Entscheid herbeiführen kann.
EK05
Sprachkenntnisse der eingesetzten Mitarbeiter
Der Anbieter ist bereit, Mitarbeiter einzusetzen, die in deutscher oder französischer Sprache mindestens auf dem Niveau C1 (mündlich und schriftlich) kommunizieren können. Sie sind in der Lage, schriftlichen Dokumentationen in in der jeweiligen Sprache erstellen und abliefern zu können.
EK06
Personensicherheitsüberprüfung
Der Anbieter ist bereit, auf erstes Verlangen der Auftraggeberin die zum Einsatz vorgesehenen Personen namentlich bekannt zu geben und nach Abschluss des Beschaffungsvertrages einer Personensicherheitsprüfung gemäss der Verordnung über die Personensicherheitsprüfungen (PSPV, SR 120.4) zu unterziehen. Nähere Informationen sind unter www.aios.ch zu finden.
EK07
Ersatz von Mitarbeitenden
Der Anbieter ist bereit, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen:
Die Leistung und der Einsatz der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Personen werden durch den Auftraggeber beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft und Anhängen festgestellt, kann der Auftraggeber Personal zurückweisen. Der Anbieter hat diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob der Anbieter verpflichtet wird, das betreffende Personal innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt.
Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie negative Personensicherheitsprüfung des Bundes, Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Auftragnehmers gilt dabei nicht als wichtiger Grund.
EK08
Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB):
- für Informatikdienstleistungen, Oktober 2010
- für Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware, Oktober 2010
EK09
Akzeptanz des Vertragsentwurfs
Der Anbieter ist bereit, den Vertragsentwurf in Anhang 5 des Pflichtenhefts vorbehaltlos zu akzeptieren.
EK10
Arbeitsort
Der Anbieter bestätigt, dass für die Ausführung der Leistungen grundsätzlich eigene Räumlichkeiten mit vollständiger Infrastruktur und Arbeitsinstrumenten zur Verfügung gestellt werden und bei Einsätzen vor Ort ebenfalls eigene Arbeitsinstrumente eingesetzt werden können. Der Anbieter ist bereit, bei Leistungen vor Ort, den Raum Bern als Arbeitsort zu akzeptieren.
Zusätzliche Informationen
keine
Geschäftsabwicklung gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes für:
- Informatikdienstleistungen, Ausgabe Oktober 2010
- Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware, Ausgabe Oktober 2010
Abrufbar unter www.bbl.admin.ch – Rubrik Dokumentation – AGB
Bleiben vorbehalten. Die Bedarfsstelle führt nur dann Preisverhandlungen durch, wenn besondere Umstände wie die Klärung oder Konkretisierung der Anforderungen dies erfordern oder sie den Preis als unüblich erachtet.
Der Auftraggeber vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbietende, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer/innen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
Wird die Leistung im Ausland erbracht, so hat der/die Anbietende zumindest die Einhaltung der Kernübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation nach Anhang 2a VöB zu gewährleisten.
Das Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes (BKB) „Selbstdeklaration der Anbieterin bzw. des Anbieters betreffend die Einhaltung von sozialen Mindestvorschriften“ ist unterzeichnet dem Angebot beizulegen.
Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite.
Der Auftraggeber behält sich vor, zugeschlagene Leistungen auch zugunsten weiterer Bedarfsstellen innerhalb der Bundesverwaltung erbringen zu lassen sowie, die als Optionen definierten Leistungen ganz, teilweise oder gar nicht zu beziehen.
www.simap.ch
Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Fellerstrasse 21
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✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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