Ausschreibung 1080223: (19072) 316 Betrieb .NET Meldeplattform für Meldesysteme
Publiziert am: 7. Juni 2019
Bundesamt für Gesundheit BAG
Fachanwendung «Meldesysteme» verarbeitet jährlich rund 80’000 Meldungen der Ärzteschaft und Laboratorien zu rund 55 Krankheitserregern. Die Meldungen werden weitgehend automatisiert epidemiologisch bewertet (klassifiziert) und zu Berichten für die Überwachung, Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten konsolidiert. Technisch basiert die Fachanwendung auf Microsoft MVC ASP.NET, WPF, Microsoft Windows, IIS, AD-LDS sowie SQL-Server. Mit der vorliegenden Ausschreibung wird ein Partner gesucht, welcher im Zeitraum 01.01.2020 – 31.07.2026 den Betrieb der Fachanwendung «Meldesysteme» sicherstellen kann.
Auftraggeber: | Bund (Zentrale Bundesverwaltung) |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: |
Am Standort des BAG in Bern sowie in den Räumlichkeiten des Anbieters. |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Andere Sprachen: |
Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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7. Juni 2019 | Publikationsdatum | |
7. Juni 2019 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | Sie können die Unterlagen online von der elektronischen Plattform www.simap.ch, Rubrik “Öffentliches Beschaffungswesen, Ausschreibungen Bund“ herunter laden. Dazu müssen Sie sich im Projekt registrieren und können anschliessend mit Login und Passwort, welches Sie per E-Mail erhalten, die gewünschten Unterlagen downloaden. Es steht auch ein Frageforum zur Verfügung. |
28. Juni 2019 | Frist für Fragen | Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese in anonymisierter Form ins Frageforum auf www.simap.ch stellen. |
6. September 2019 | Abgabetermin 23:59 | Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend. |
12. September 2019 | Offertöffnung | Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend. |
1. Januar 2020 | Geplanter Projektstart | |
31. Juli 2026 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
35% | ZK1 Preise und Kosten |
9% | ZK2.1 Der Anbieter verfügt über eine professionelle Incident Organisation |
9% | ZK2.2 Der Betriebsleiter verfügt über ausreichende Erfahrung und Fachkenntnisse |
4% | ZK2.3 Der Projektleiter verfügt über ausreichende Erfahrung und Fachkenntnisse |
8.5% | ZK2.4 Der SQL-Server Datenbankspezialist verfügt über ausreichende Erfahrung und Fachkenntnisse |
8.5% | ZK2.5 Der IT-Security Spezialist verfügt über ausreichende Erfahrung und Fachkenntnisse |
9% | ZK2.6 Die Reaktionszeit bezüglich Implementierung von Updates ist ausreichend |
7% | ZK2.7 Das Reporting über die Betriebsleistungen und Qualitätssicherung ist vollständig und zuverlässig |
10% | ZK3 Anbieterpräsentation |
Zulassungsbedingungen
Nicht zugelassen
Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Firmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen, ein Angebot in Schweizer Franken (CHF) zu unterbreiten.
Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkungen oder Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf die Offerte eingegangen.
EK01 Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können.
Auszug aus dem Betreibungsregister nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt der Aufforderung durch den Auftraggeber. Bei Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes.
Hinweis: Die Vergabestelle überprüft elektronisch den Auszug aus dem Zentralen Firmenindex (www.zefix.ch).
Bei Anbietern aus dem Ausland Auszug aus dem Handelsregister oder eine vergleichbare, amtliche Urkunde des Auslandes.
Diese Eignungsnachweise sind erst auf Aufforderung, nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen.
EK02 a) Einhaltung von Verfahrensgrundsätzen
Der Anbieter bestätigt, dass er selber sowie die von ihm beigezogenen Dritten (Subunternehmer und Unterlieferanten) die Verfahrensgrundsätze gemäss Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB einhalten.
b) Zusätzlicher Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann
Anbieter mit mehr als 50 Mitarbeitenden und deren Subunternehmen erster Stufe mit jeweils mehr als 50 Mitarbeitenden müssen zusätzlich zum Selbstdeklarationsblatt nachweisen, wie die Lohnpraxis überprüft wurde.
EK03 Personelle Ressourcen
Der Anbieter verfügt über die nötigen personellen Ressourcen, um den Auftrag wie im Pflichtenheft umschrieben erfüllen zu können.
EK04 Ansprechpartner bei Eskalationen
Der Anbieter verfügt über einen Ansprechpartner (SPOC), welcher bei der Eskalation von Problemen des Auftrags zuständig ist und den Entscheid herbeiführen kann.
EK05 Sprachkenntnisse der Schlüsselpersonen
Der Anbieter ist bereit, für die Rollen SPOC gemäss EK04 sowie die Rollen 1 und 2 (gemäss Kap. 3 des Pflichtenhefts) Personen einzusetzen, die in deutscher und englischer Sprache (mündlich und schriftlich) kommunizieren und die Projektergebnisse und Dokumentationen in deutscher Sprache erstellen und abliefern können. Er bestätigt zudem, dass sämtliche zum Einsatz kommenden Personen in den Rollen 1, 2 und SPOC Deutsch auf Niveau C1 oder höher und Englisch auf Niveau B1 oder höher gemäss GER (Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen) beherrschen.
Er bestätigt zudem, dass alle in den Rollen 3 bis 7 (gemäss Kap. 3 des Pflichtenhefts) zum Einsatz gebrachten Personen Deutsch oder Englisch auf Niveau B1 oder höher gemäss GER (Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen) beherrschen.
EK06 Personensicherheitsüberprüfung
Der Anbieter ist bereit, auf erstes Verlangen der Auftraggeberin die zum Einsatz vorgesehenen Personen namentlich bekannt zu geben und nach Abschluss des Beschaffungsvertrages einer Personensicherheitsprüfung gemäss der Verordnung über die Personensicherheitsprüfungen (PSPV, SR 120.4) zu unterziehen. Nähere Informationen sind unter www.aios.ch zu finden.
EK07 Einsatz von Mitarbeitenden am Ort des Auftraggebers
Der Anbieter stimmt zu, seine Mitarbeitenden der Rollen "Projektleiter" und den "Betriebsleiter", am wöchentlichen, 2-stündigen Meeting des Auftraggebers in Bern einzusetzen. Er bestätigt zweitens, dass auf Verlangen des Auftraggebers, Mitarbeitende des Anbieters in den Rollen 3-7 an mehreren, einander folgenden Tagen am Ort des Auftraggebers arbeiten.
EK08 Ersatz von Mitarbeitenden
Der Anbieter ist bereit, seinerseits eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen:
Die Leistung und der Einsatz der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Personen werden durch den Auftraggeber beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien in der Leistungserbringung gemäss Pflichtenheft und Anhängen festgestellt, hat der Anbieter diesbezüglich innert 2 Arbeitstagen Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob der Anbieter verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches in der Serviceerbringung den Anforderungen genügt.
Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie Nicht-Bestehen der Personensicherheitsprüfung des Bundes, Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Auftragnehmers gilt dabei nicht als wichtiger Grund. Der Aufwand zur Einarbeitung neu zum Einsatz gebrachter Personen geht zu Lasten des Auftragnehmers.
EK09 Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB) für
- Informatikdienstleistungen, Ausgabe Oktober 2010 und
- Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware, Ausgabe Oktober 2010
EK10 Akzeptanz der Vertragsentwürfe zu Rahmenvertrag, Einzelverträge und SLA
Der Anbieter ist bereit, die Vertragsentwürfe in Anhang 5 und 6 des Pflichtenhefts vorbehaltlos zu akzeptieren.
EK11 Reaktion bei operativen Problemen
Bei Auftreten eines bedeutenden Problems, identifiziert durch den Auftraggeber oder den Auftragnehmer, müssen der Betriebsleiter des Anbieters (s. Kap. 3 Pflichtenheft) oder sein Stellvertreter in der Lage sein, die Angelegenheit während den üblichen Bürozeiten des BAG (08:00 - 17:00 Uhr Ortszeit) innerhalb von maximal vier Stunden seit der Identifizierung des bedeutenden Problems im Detail mündlich (z.B. per Telefon) auf Deutsch mit dem Auftraggeber zu besprechen und mögliche Lösungsoptionen aufzuzeigen. Unter bedeutendem Problem werden in diesem Zusammenhang folgende Sachverhalte verstanden:
- Nicht wiederherstellbarer Verlust von Daten;
- absehbare oder eingetroffene Nicht-Einhaltung eines vereinbarten Servicelevels.
EK12 Zugang zu den Räumlichkeiten
Der Anbieter stimmt zu, dem Auftraggeber während der Bürozeiten, auf minimal 3-tägige schriftliche oder telefonische Voranmeldung, uneingeschränkten Zugang zu allen Räumlichkeiten zu gewähren, in denen Daten des Auftraggebers verarbeitet und gelagert/gespeichert werden. Zweck der Begehung ist, die Ausprägung der Informationssicherheit- und Datenschutzmassnahmen, inkl. zugehöriger IT-Infrastrukturelemente des Anbieters festzustellen, vgl. Ziff. 19 Rahmenvertrag. Dazu bezeichnet der Auftraggeber als Vertretung 2 oder 3 Personen namentlich, welche unter Führung des Betriebsleiters (s. Kap. 3, Pflichtenheft) maximal 4h Zugang zu den Räumlichkeiten und sämtlichen Protokollen von IT-Infrastrukturelementen, die für die Verarbeitung und Lagerung der Daten des Auftraggebers eingesetzt werden, haben werden. Dabei darf der Auftraggebers zu keinem Zeitpunkt Einblick in Daten anderer Kunden des Anbieters erhalten. Der Auftraggeber verpflichtet sich zur Verschwiegenheit über alle, durch diesen Zugang erhaltenen Informationen gegenüber Dritten. Diese Informationen umfassen insbesondere die Kenntnisse der Zutrittsregelungen und anderer Sicherheitsmassnahmen sowie die Produktionsverfahren des Anbieters. Das Audit muss innerhalb eines Arbeitstages (inkl. An- und Rückreise) durch den Auftraggeber durchgeführt werden können.
EK13 Einhaltung der schweizerischen datenschutzrechtlichen Bestimmungen
Der Anbieter erklärt sich bereit, bei seiner Leistungserbringung die, für den Auftraggeber massgebenden, schweizerischen datenschutzrechtlichen Bestimmungen (Datenschutzgesetz des Bundes sowie dazugehörende Verordnung (SR 235.1 und SR 235.11) ohne jeglichen Vorbehalt einzuhalten.
EK14 Keine Pflicht zur Datenweitergabe
Der Anbieter bestätigt, dass er (inkl. Konzern- und Tochtergesellschaften sowie zur Auftragserfüllung beigezogenen Subunternehmer) und alle von ihm im Rahmen administrativer Tätigkeiten am "IT-System des Auftraggebers" beigezogenen Subunternehmer und Personen keiner rechtlichen oder sonstigen Pflicht unterliegen, Daten und Informationen des Auftraggebers an andere Behörden als der Schweizerischen Eidgenossenschaft herauszugeben.
Die Begriffe „administrative Tätigkeiten“ und „IT-System des Auftraggebers“ sind im Glossar des Pflichtenhefts definiert und vom Begriff „IT-System des Anbieters“ zu unterscheiden.
EK15 IT-System des Anbieters
Der Anbieter bestätigt, dass mit allen (natürlichen und juristischen) Personen, welche administrative Tätigkeiten am IT-System des Anbieters vornehmen, entweder
(1) Verträge existieren, welche die erlaubten Zugriffe auf das IT-System des Anbieters definieren und einen Gerichtsort in der Schweiz vorsehen
oder
(2) getestete (technische, organisatorische, geschäftsprozessuale) Massnahmen vorliegen, welche die Konformität der administrativen Tätigkeiten mit den im Voraus erlaubten Tätigkeiten in Echtzeit überwachen.
Die Begriffe „administrative Tätigkeiten“ und „IT-System des Anbieters“ sind im Glossar des Pflichtenhefts definiert und vom Begriff „IT-System des Auftraggebers“ zu unterscheiden.
Zusätzliche Informationen
keine
Geschäftsabwicklung gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes für:
• Informatikdienstleistungen, Ausgabe Oktober 2010
• Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware, Ausgabe Oktober 2010
Abrufbar unter www.bbl.admin.ch – Rubrik Dokumentation – AGB
Bleiben vorbehalten. Die Bedarfsstelle führt nur dann Preisverhandlungen durch, wenn besondere Umstände wie die Klärung oder Konkretisierung der Anforderungen dies erfordern oder sie den Preis als unüblich erachtet.
Der Auftraggeber vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbietende, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer/innen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
Wird die Leistung im Ausland erbracht, so hat der/die Anbietende zumindest die Einhaltung der Kernübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation nach Anhang 2a VöB zu gewährleisten.
Das Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes (BKB) „Selbstdeklaration der Anbieterin bzw. des Anbieters betreffend die Einhaltung von sozialen Mindestvorschriften“ ist unterzeichnet dem Angebot beizulegen.
Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite.
Der Auftraggeber behält sich vor die als Optionen definierten Leistungen ganz, teilweise oder gar nicht zu beziehen.
www.simap.ch
Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Fellerstrasse 21
3003 Bern
E-Mail-Adresse:
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✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
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✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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