Ausschreibung 1078561: Zentraler Publikumssupport

Publiziert am: 26. September 2019

Amt für Informatik und Organisation des Kantons Bern (KAIO)

Das Projekt Publikumssupport beschafft folgende Dienstleistung:

- Ein 7 x 24h verfügbares Kontaktcenter, das ausgewählte (Online-) Dienstleistungen der Verwaltung des Kantons Bern primär telefonisch und optional per Live-Chat unterstützt. Das Kontaktcenter wird in erster Linie im Incident-Management als 1st-Level Support unterstützend tätig sein.

- Kunden dieses Kontaktcenters sind Einwohnerinnen und Einwohner des Kantons Bern, die Kontakt bei Fragen oder Unklarheiten mit den Verwaltungseinheiten des Kantons Bern suchen.

- Jede der (Online-) Dienstleistungen der Verwaltung wird in einem strukturierten, standardisierten Verfahren (Onboardingprozess) an das Kontaktcenter übergeben.

- Mit der Umsetzung der vom Regierungsrat des Kantons Bern beschlossenen Digitalisierungs-Strategie wird der Support-Bedarf während der Vertragsdauer für bestehende und künftige (Online-) Dienstleistungen kontinuierlich wachsen.


Auftraggeber: Kanton
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

an der jeweiligen Adresse des Anbieters

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 72253000: Help-Desk und Unterstützungsdienste
Gruppen:
  • IT: IT
Untergruppen:
  • IT-SV: IT Services
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
26. September 2019 Publikationsdatum
26. September 2019 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

None

5. November 2019 Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen
7. Oktober 2019 Frist für Fragen

Allfällige Fragen zur Ausschreibung und zu den Ausschreibungsunterlagen müssen bis zum oben vorgegebenen Termin und in deutscher Sprache auf www.simap.ch gestellt werden. Später eingereichte Fragen werden nicht beantwortet. Für jede Frage ist ein separater Eintrag zu erfassen.

Eine direkte Kontaktaufnahme der Anbieterinnen mit den zuständigen Personen bei der Vergabestelle ist nicht zulässig. Die Anbieterinnen werden informiert, sobald die Antworten auf www.simap.ch publiziert sind, was voraussichtlich am 18.10.2019 erfolgt.

Die Anbieterinnen sind verpflichtet, die Antworten, welche die Vergabestelle im Rahmen der Fragerunde auf www.simap.ch publiziert, in ihrem Angebot zu berücksichtigen.

5. November 2019 Abgabetermin 23:59

Der vollständig ausgefüllte und rechtsgültig unterzeichnete Lieferantenexport aus dem Online-Tool muss in einfacher Ausführung in Papierform bis spätestens am 05.11.2019, um 23:59 Uhr der Schweizerischen Post übergeben werden oder bis spätestens 05.11.2019 um 15:00 Uhr verschlossen an der vorgenannten Adresse eingegangen sein (Art. 18 Abs. 1 ÖBV i.V.m. Art. 42 Abs. 2 VRPG). Der Lieferantenexport kann von 9:00 bis 12:00 und von 13:00 bis 15:00 Uhr persönlich gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung abgegeben werden.

Der Hashcode auf dem eingereichten Lieferantenexport muss demjenigen des elektronisch erfassten Angebots entsprechen.

Das Adressfeld auf dem Briefumschlag muss wie folgt beschriftet werden:

VERTRAULICH, NICHT ÖFFNEN
Zentraler Publikumssupport
Amt für Informatik und Organisation des Kantons Bern
Beschaffung KAIO
Wildhainweg 9
3012 Bern

Die Vergabestelle behält sich vor, innerhalb der Angebotsfrist Berichtigungen und Ergänzungen zu den Ausschreibungsunterlagen vorzunehmen. Er wird diese Berichtigungen und Ergänzungen auf simap.ch publizieren und gleichzeitig alle Anbieterinnen schriftlich darüber informieren und erforderlichenfalls die Angebotsfrist erstrecken.

6. November 2019 Offertöffnung

Der vollständig ausgefüllte und rechtsgültig unterzeichnete Lieferantenexport aus dem Online-Tool muss in einfacher Ausführung in Papierform bis spätestens am 05.11.2019, um 23:59 Uhr der Schweizerischen Post übergeben werden oder bis spätestens 05.11.2019 um 15:00 Uhr verschlossen an der vorgenannten Adresse eingegangen sein (Art. 18 Abs. 1 ÖBV i.V.m. Art. 42 Abs. 2 VRPG). Der Lieferantenexport kann von 9:00 bis 12:00 und von 13:00 bis 15:00 Uhr persönlich gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung abgegeben werden.

Der Hashcode auf dem eingereichten Lieferantenexport muss demjenigen des elektronisch erfassten Angebots entsprechen.

Das Adressfeld auf dem Briefumschlag muss wie folgt beschriftet werden:

VERTRAULICH, NICHT ÖFFNEN
Zentraler Publikumssupport
Amt für Informatik und Organisation des Kantons Bern
Beschaffung KAIO
Wildhainweg 9
3012 Bern

Die Vergabestelle behält sich vor, innerhalb der Angebotsfrist Berichtigungen und Ergänzungen zu den Ausschreibungsunterlagen vorzunehmen. Er wird diese Berichtigungen und Ergänzungen auf simap.ch publizieren und gleichzeitig alle Anbieterinnen schriftlich darüber informieren und erforderlichenfalls die Angebotsfrist erstrecken.

None Geplanter Projektstart
None Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
25 % Qualitätskriterien
15 % Qualitätsmanagementsystem
25 % Organisation
35 % Preis

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Bietergemeinschaften sind unter folgenden, kumulativen Bedingungen als Anbieterinnen zugelassen:

a. Die Bietergemeinschaft hat sich vertraglich als einfache Gesellschaft im Sinne des Obligationenrechts organisiert.
b. Während des Vergabeverfahrens sowie der Dauer der Leistungserbringung tritt im Namen der Bietergemeinschaft eine Gesellschafterin in der Rolle als Geschäftsführerin und als alleinige Ansprechpartnerin auf.
c. Die Bietergemeinschaft reicht der Vergabestelle eine durch alle Gesellschafterinnen unterzeichnete, schriftliche Erklärung über die vorgenannten beiden Punkte ein.
d. Jede Gesellschafterin der Bietergemeinschaft reicht eine Selbstdeklaration inklusive Nachweise ein.

Eignungskriterien:

2 Eignungskriterien
2.1 Selbstdeklaration
2.2 Vertragsvorlage
2.3 AGB SIK (Schweiz. Informatikkonferenz)
2.4 AGB ISDS des Kantons Bern
2.5 Wettbewerbsrechtliche Verfahren
2.6 Alleiniger Vertragspartner
2.7 Datenschutz
2.8 Handelsregistereintrag
2.9 Referenzen von vergleichbaren Kunden
2.10 Nachweis Qualitätsmanagementsystem ISO 9001

Alle Eignungskriterien müssen erfüllt sein.

Für die ausführlichen Angaben zu den einzelnen Eignungskriterien wird auf das Online-Tool verwiesen.

Geforderte Nachweise:

Aufgrund der im Online-Tool genannten Kriterien

Zusätzliche Informationen

Geschäftsbedingungen:

a. Individuelle Vertragsbestandteile gemäss Ausschreibungsunterlagen
b. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kantons Bern vom 24. März 2015 über die Informationssicherheit und den Datenschutz bei der Erbringung von Informatikdienstleistungen (www.be.ch/agb)
c. Allgemeine Geschäftsbedingungen der Schweizerischen Informatikkonferenz für IKT-Leistungen, Ausgabe 2015 (https://sik.swiss/agbdersik-ausgabe-150101/)

Nachverhandlungen:

Es werden keine Verhandlungen bzw. Angebotsrunden geführt ( Art. 27 ÖBV).

Grundsätzliche Anforderungen:

Es gelten

a. die Interkantonale Vereinbarung vom 25. November 1994 über das öffentliche Beschaffungswesen mit Änderungen vom 15. März 2001 (IVöB; BSG 731.2-1 [SR 172.056.5]);
b. das Gesetz vom 11. Juni 2002 über das öffentliche Beschaffungswesen (ÖBG; BSG 731.2);
c. die Verordnung vom 16. Oktober 2002 über das öffentliche Beschaffungswesen (ÖBV; BSG 731.21);
d. die Verordnung vom 5. November 2014 über die Organisation des öffentlichen Beschaffungswesens (OÖBV; BSG 731.22); und
e. das Gesetz vom 23. Mai 1989 über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG; BSG 155.21).

Wenn die versprochene Leistung nach dem Zuschlag nicht ausschreibungs- oder vertragsgemäss erbracht wird, ist die Vergabestelle berechtigt, den Zuschlag zu widerrufen (Art. 8 ÖBG). Sie behält sich für diesen Fall vor, die Leistung ohne neue Ausschreibung der Anbieterin mit dem am nächstbesten bewerteten Angebot zu vergeben.

Anbieterinnen mit Sitz im Ausland haben ein Zustellungsdomizil in der Schweiz anzugeben, an welches Verfügungen im Rahmen dieses Vergabeverfahrens per Briefpost zugestellt werden können. Die Vergabestelle behält sich andernfalls vor, von der formellen Zustellung abzusehen und stattdessen die Verfügung auf simap.ch zu publizieren (Art. 15 Abs. 7 VRPG).

Die freihändige Vergabe von Folgeaufträgen zu diesem Auftrag bleibt vorbehalten (Art. 7 Abs. 3 Bst. g ÖBV).

Sonstige Angaben:

Die Vergabestelle kann andere Träger öffentlicher Aufgaben an ihren Beschaffungen beteiligen, damit die eingesetzten öffentlichen Mittel möglichst wirtschaftlich verwendet werden können (Art. 30 Abs. 1 ÖBV i.V.m. Art. 7 OÖBV). In diesem Sinne behält sich die Vergabestelle vor, an den vorliegend ausgeschriebenen Leistungen auch andere Träger öffentlicher Aufgaben des Kantons gemäss Art. 95 der Kantonsverfassung (KV, BSG 101.1), insbesondere Gemeinden gemäss Artikel 2 Absatz 1 des Gemeindegesetzes (GG; BSG 170.11), teilhaben zu lassen.
Der Umfang dieser Leistungen ist in den geschätzten Mengen, die in den Ausschreibungsunterlagen angegeben sind, nicht enthalten. Der maximale Auftragswert für diese Leistungen ist unbegrenzt bzw. ergibt sich aus dem Bedarf der genannten Stellen, ausser soweit der maximale Auftragswert in den Ausschreibungsunterlagen angegeben wird.

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Diese Ausschreibung kann innert 10 Tagen seit ihrer Publikation auf www.simap.ch mit Beschwerde bei der Finanzdirektion des Kantons Bern, Münsterplatz 12, 3011 Bern angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Die angefochtene Ausschreibung und greifbare Beweismittel sind beizulegen.


Kontakt

Amt für Informatik und Organisation des Kantons Bern (KAIO)
Wildhainweg 9
3012 Bern
E-Mail-Adresse:  
beschaffung.kaio@be.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1078561 Zentraler Publikumssupport