Zuschlag 1078233: 2019-0278/gra
Publiziert am: 22. Mai 2019
Justiz- und Sicherheitsdepartement des Kantons Basel-Stadt
Das bestehende Einsatzleitsystem besteht aus einer Kernapplikation, verschiedenen Zusatzapplikationen und vielen definierten Schnittstellen zu externen Kommunikations- und Datenbanksystemen. Die hoch verfügbare Client-/Server-Technologie ist auf dedizierter Hardware aufgebaut. Um die notwendige hohe Ausfallsicherheit sicherzustellen, sind relevante Daher erfolgt die Vergabe freihändig nach GATT/WTO gemäss Art. 15 Ziff. 1 lit. d GPA in Verbindung mit § 19 Abs. 1 Ziff. f BeG sowie Art. 15 Ziff. 1 lit b GPA aufgrund von Kompatibilität und fehlendem Wettbewerb.
Komponenten und Schnittstellen redundant vorhanden.
Die zu beschaffende Zusatzfunktion „Polydisponent" muss zwingend kompatibel zu den bereits im Einsatz stehenden
Funktionalitäten im System von AVANTI der Swisscom (Schweiz) AG sein. Weiterentwicklungen und Anpassungen,
sowie System-Support und System-Wartung im eingesetzten System AVANTI von Swisscom (Schweiz) AG können nur
an die Swisscom (Schweiz) AG vergeben werden. Die Swisscom (Schweiz) AG ist alleinige Entwicklerin, Lieferantin
und Wartungspartnerin von AVANTI. Der Sourcecode (Quellcode), welcher unabdingbar für Veränderungen im System
AVANTI ist, ist urheberrechtlich durch die Swisscom (Schweiz) AG geschützt und somit für andere Dienstleister nicht
zugänglich.
Das notwendige Fach- und Applikationswissen ist in der entsprechenden Abteilung von Swisscom vorhanden. Dadurch
sind die permanente Verfügbarkeit während der Implementierung sowie die Wartung nach der Inbetriebnahme
sichergestellt.
Auftraggeber: | Kanton |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Vergabe: | freihändig |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
20.05.2019
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Rekurse sind innerhalb von 10 Tagen, von der Veröffentlichung im Kantonsblatt Basel-Stadt an gerechnet, an das Verwaltungsgericht Basel-Stadt, Bäumleingasse 1, 4051 Basel zu richten. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
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Münsterplatz 11, Postfach
4001 Basel
E-Mail-Adresse:
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✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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