Ausschreibung 1075493: Betrieb 2020

Publiziert am: 4. Juni 2019

Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA)

Mit der vorliegenden Ausschreibung sucht die FINMA einen Anbieter, welcher die Bereitstellung, den Aufbau, die Anpassung, die Übernahme, den Betrieb und den Unterhalt der gesamten ICT-Infrastruktur der FINMA sowie den Betrieb der ihm zugewiesenen Applikationen als Generalunternehmer für die FINMA gewährleisten kann. Der Anbieter übernimmt alle dazu notwendigen technischen und fachlichen Umsetzungsaufgaben und arbeitet mit der Informatikabteilung der FINMA, soweit nötig mit den weiteren externen Leistungserbringern der FINMA und während dem Projekt Transition (TMO) mit dem bestehenden Infrastruktur Provider der FINMA, der Swisscom (Schweiz) AG, zusammen. Es ist dem Anbieter erlaubt, für bestimmte Leistungspakete Subunternehmer einzusetzen.


Auftraggeber: Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Bern und Zürich

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 72250000: Systemdienstleistungen und Unterstützungsdienste
Gruppen:
  • IT: IT
Untergruppen:
  • IT-SV: IT Services
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
4. Juni 2019 Publikationsdatum
4. Juni 2019 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

Unter www.simap.ch. Siehe auch Ziff. 1.1 Pflichtenheft V1.0 -Kurzversion.

9. August 2019 Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen
19. Juli 2019 Frist für Fragen

Fragen im Zusammenhang mit den Angebotsunterlagen sind ausschliesslich im SIMAP-Forum zu stellen. Die Fragen werden laufend beantwortet. Letzter Eingabetermin für Fragen ist der 19.07.2019. Diese Fragen werden bis am 25.07.2019 beantwortet.

9. August 2019 Abgabetermin 17:00

Das Angebot muss zur Fristwahrung am Tag des Fristablaufs am genannten Ort in Papierform sowie in elektronischer Form (CD/DVD, USB-Stick etc.) abgegeben bzw. übergeben werden (eine Einreichung des Angebots per Fax oder E-Mail ist NICHT fristwahrend). Dabei gelten folgende Formvorschriften:

a) Einreichung des Angebotes auf dem Postweg (vorzugsweise per Einschreiben): Massgebend ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel);

b) Abgabe am Empfang der FINMA (Laupenstrasse 27, 3003 Bern) bis am oben erwähnten Abgabetermin während den Öffnungszeiten von 08.00 bis 17.00 Uhr; oder

c) Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland: Ausländische Anbieter können ihre Angebote bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung eines Empfangsbelegs einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. In diesem Fall ist umgehend eine Kopie des Empfangsbelegs zur Einreichung des Angebots per Telefax +41 31 327 91 01 an die FINMA zu senden.

Der Anbieter hat den Beweis für die fristgerechte Einreichung des Angebotes zu erbringen. Das Angebot ist verschlossen und mit dem Vermerk Betrieb 2020, Projekt 5025 einzureichen.

12. August 2019 Offertöffnung

Das Angebot muss zur Fristwahrung am Tag des Fristablaufs am genannten Ort in Papierform sowie in elektronischer Form (CD/DVD, USB-Stick etc.) abgegeben bzw. übergeben werden (eine Einreichung des Angebots per Fax oder E-Mail ist NICHT fristwahrend). Dabei gelten folgende Formvorschriften:

a) Einreichung des Angebotes auf dem Postweg (vorzugsweise per Einschreiben): Massgebend ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel);

b) Abgabe am Empfang der FINMA (Laupenstrasse 27, 3003 Bern) bis am oben erwähnten Abgabetermin während den Öffnungszeiten von 08.00 bis 17.00 Uhr; oder

c) Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland: Ausländische Anbieter können ihre Angebote bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung eines Empfangsbelegs einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. In diesem Fall ist umgehend eine Kopie des Empfangsbelegs zur Einreichung des Angebots per Telefax +41 31 327 91 01 an die FINMA zu senden.

Der Anbieter hat den Beweis für die fristgerechte Einreichung des Angebotes zu erbringen. Das Angebot ist verschlossen und mit dem Vermerk Betrieb 2020, Projekt 5025 einzureichen.

1. April 2020 Geplanter Projektstart
31. Dezember 2023 Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
30 % ZK1 Preis
12 % ZK2 Transition
30 % ZK3 Funktionalitäten
8 % ZK4 Referenzen Firma
10 % ZK5 Referenzen Mitarbeiter
10 % ZK6 Assessment

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

nicht zugelassen

Eignungskriterien:

siehe Unterlagen

Geforderte Nachweise:

siehe Unterlagen

Zusätzliche Informationen

Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören:

Vgl. Art. 4 Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen ([BöB; SR 172.056.1])

Geschäftsbedingungen:

Geschäftsabwicklung gemäss den "Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB). Abrufbar unter www.bbl.admin.ch – Rubrik Dokumentation – AGB.

Nachverhandlungen:

Bleiben vorbehalten (vgl. Art. 20 BöB).

Grundsätzliche Anforderungen:

Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.

Sonstige Angaben:

keine

Offizielles Publikationsorgan:

Informationssystem über das öffentliche Beschaffungswesen in der Schweiz (www.simap.ch).

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 3000 Bern 14 erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.


Kontakt

Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA)
Laupenstrasse 27
3003 Bern
Telefon: 031 327 91 00
E-Mail-Adresse:  
contracts@finma.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1075493 Betrieb 2020