Ausschreibung 1075493: Betrieb 2020
Publiziert am: 4. Juni 2019
Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA)
Mit der vorliegenden Ausschreibung sucht die FINMA einen Anbieter, welcher die Bereitstellung, den Aufbau, die Anpassung, die Übernahme, den Betrieb und den Unterhalt der gesamten ICT-Infrastruktur der FINMA sowie den Betrieb der ihm zugewiesenen Applikationen als Generalunternehmer für die FINMA gewährleisten kann. Der Anbieter übernimmt alle dazu notwendigen technischen und fachlichen Umsetzungsaufgaben und arbeitet mit der Informatikabteilung der FINMA, soweit nötig mit den weiteren externen Leistungserbringern der FINMA und während dem Projekt Transition (TMO) mit dem bestehenden Infrastruktur Provider der FINMA, der Swisscom (Schweiz) AG, zusammen. Es ist dem Anbieter erlaubt, für bestimmte Leistungspakete Subunternehmer einzusetzen.
Auftraggeber: | Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: |
Bern und Zürich |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
|
Gruppen: |
|
Untergruppen: |
|
Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
---|---|---|
4. Juni 2019 | Publikationsdatum | |
4. Juni 2019 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | Unter www.simap.ch. Siehe auch Ziff. 1.1 Pflichtenheft V1.0 -Kurzversion. |
9. August 2019 | Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen | |
19. Juli 2019 | Frist für Fragen | Fragen im Zusammenhang mit den Angebotsunterlagen sind ausschliesslich im SIMAP-Forum zu stellen. Die Fragen werden laufend beantwortet. Letzter Eingabetermin für Fragen ist der 19.07.2019. Diese Fragen werden bis am 25.07.2019 beantwortet. |
9. August 2019 | Abgabetermin 17:00 | Das Angebot muss zur Fristwahrung am Tag des Fristablaufs am genannten Ort in Papierform sowie in elektronischer Form (CD/DVD, USB-Stick etc.) abgegeben bzw. übergeben werden (eine Einreichung des Angebots per Fax oder E-Mail ist NICHT fristwahrend). Dabei gelten folgende Formvorschriften: a) Einreichung des Angebotes auf dem Postweg (vorzugsweise per Einschreiben): Massgebend ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel); b) Abgabe am Empfang der FINMA (Laupenstrasse 27, 3003 Bern) bis am oben erwähnten Abgabetermin während den Öffnungszeiten von 08.00 bis 17.00 Uhr; oder c) Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland: Ausländische Anbieter können ihre Angebote bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung eines Empfangsbelegs einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. In diesem Fall ist umgehend eine Kopie des Empfangsbelegs zur Einreichung des Angebots per Telefax +41 31 327 91 01 an die FINMA zu senden. Der Anbieter hat den Beweis für die fristgerechte Einreichung des Angebotes zu erbringen. Das Angebot ist verschlossen und mit dem Vermerk Betrieb 2020, Projekt 5025 einzureichen. |
12. August 2019 | Offertöffnung | Das Angebot muss zur Fristwahrung am Tag des Fristablaufs am genannten Ort in Papierform sowie in elektronischer Form (CD/DVD, USB-Stick etc.) abgegeben bzw. übergeben werden (eine Einreichung des Angebots per Fax oder E-Mail ist NICHT fristwahrend). Dabei gelten folgende Formvorschriften: a) Einreichung des Angebotes auf dem Postweg (vorzugsweise per Einschreiben): Massgebend ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel); b) Abgabe am Empfang der FINMA (Laupenstrasse 27, 3003 Bern) bis am oben erwähnten Abgabetermin während den Öffnungszeiten von 08.00 bis 17.00 Uhr; oder c) Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland: Ausländische Anbieter können ihre Angebote bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung eines Empfangsbelegs einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. In diesem Fall ist umgehend eine Kopie des Empfangsbelegs zur Einreichung des Angebots per Telefax +41 31 327 91 01 an die FINMA zu senden. Der Anbieter hat den Beweis für die fristgerechte Einreichung des Angebotes zu erbringen. Das Angebot ist verschlossen und mit dem Vermerk Betrieb 2020, Projekt 5025 einzureichen. |
1. April 2020 | Geplanter Projektstart | |
31. Dezember 2023 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
30 % | ZK1 Preis |
12 % | ZK2 Transition |
30 % | ZK3 Funktionalitäten |
8 % | ZK4 Referenzen Firma |
10 % | ZK5 Referenzen Mitarbeiter |
10 % | ZK6 Assessment |
Zulassungsbedingungen
nicht zugelassen
siehe Unterlagen
siehe Unterlagen
Zusätzliche Informationen
Vgl. Art. 4 Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen ([BöB; SR 172.056.1])
Geschäftsabwicklung gemäss den "Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB). Abrufbar unter www.bbl.admin.ch – Rubrik Dokumentation – AGB.
Bleiben vorbehalten (vgl. Art. 20 BöB).
Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
keine
Informationssystem über das öffentliche Beschaffungswesen in der Schweiz (www.simap.ch).
Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 3000 Bern 14 erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Laupenstrasse 27
3003 Bern
Telefon: 031 327 91 00
E-Mail-Adresse:
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✘ Massgeschneiderte Durchführung von IT-Evaluationen
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✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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