Ausschreibung 1074273: Abfüllanlage

Publiziert am: 9. Juli 2019

Logistikbasis der Armee / armasuisse

Ersatz der abgeschriebenen Abfüllanlage. Die neue Anlage umfasst die Zuführung, Abfüllung, Beschriftung, Ettikettierung und die Sortierung der Behältnisse ab einem Tank oder IBC in Münchenbuchsee.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 31000000: Elektrische Maschinen, Geräte, Ausstattung und Verbrauchsartikel; Beleuchtung
Gruppen:
  • IT: IT
Untergruppen:
  • IT-HW: Hardware
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
9. Juli 2019 Publikationsdatum
9. Juli 2019 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

Die Unterlagen können ausschliesslich von der elektronischen Plattform www.simap.ch, Rubrik "öffentliches Beschaffungswesen, Ausschreibung Bund" herunter geladen werden. Dazu müssen Sie sich zuerst in oben genanntem Projekt registrieren und können anschliessend mit Login und Passwort, welches Sie per E-Mail erhalten, die gewünschten Unterlagen downloaden. Es steht ein Frageforum zur Verfügung.

2. September 2019 Frist für Fragen

Falls sich beim Erstellen des Angebots Fragen ergeben, sind diese ausschliesslich mittels anonymisiertem Forumseintrag im Frageforum simap.ch zu stellen. Für jede Frage ist ein separater Forumseintrag zu erstellen (pro Eintrag eine Frage). Die Fragen werden im Frageforum simap.ch beantwortet. Sämtliche Fragen und Antworten können von allen Anbietern, welche die Ausschreibungsunterlagen bezogen haben, eingesehen werden.
Es liegt in der Verantwortung des Anbieters, sich über allfällige Einträge im Frageforum zu informieren.

9. September 2019 Abgabetermin 00:00

Einreichungsort: vgl. Ziffer 1.2
Zur Einhaltung der Eingabefrist ist folgendes zu beachten:

a) Bei Abgabe an armasuisse (Verwaltungszentrum Guisanplatz 1)
Bei Abgabe beim "Verwaltungszentrums Guisanplatz 1", Guisanplatz 1, 3003 Bern, z. Hd von CC WTO armasuisse, sind folgende Punkte zu beachten:
• Der Anbieter hat sich unter Angabe des Projekttitels (vgl. Ziffer 8.1) an der "Arealloge Guisanplatz 1" anzumelden. Er wird von dieser zum "Rampenmanagement Guisanplatz 1" weitergeleitet werden.
• Die Abgabe hat gegen Ausstellung einer Empfangsbetätigung des Rampenmanage-ments bis spätestens bis 15.30 Uhr am unter Ziffer 8.3 erwähnten Abgabetermin zu er-folgen.
• Öffnungszeiten des Rampenmanagements: 08.30 - 16.00 h
(ausserhalb dieser Zeiten kann kein Angebot abgegeben werden).

b) Bei Einreichung auf dem Postweg:
Massgebend ist der Poststempel oder Strichcode-Beleg des Versanddienstleisters (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel).

c) Bei Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz:
Massgebend ist die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung. Die Empfangsbestätigung ist spätestens bis zum Abgabetermin des Angebots an die unter Ziffer 1.2 genannte E-Mail-Adresse zu senden.

13. September 2019 Offertöffnung

Einreichungsort: vgl. Ziffer 1.2
Zur Einhaltung der Eingabefrist ist folgendes zu beachten:

a) Bei Abgabe an armasuisse (Verwaltungszentrum Guisanplatz 1)
Bei Abgabe beim "Verwaltungszentrums Guisanplatz 1", Guisanplatz 1, 3003 Bern, z. Hd von CC WTO armasuisse, sind folgende Punkte zu beachten:
• Der Anbieter hat sich unter Angabe des Projekttitels (vgl. Ziffer 8.1) an der "Arealloge Guisanplatz 1" anzumelden. Er wird von dieser zum "Rampenmanagement Guisanplatz 1" weitergeleitet werden.
• Die Abgabe hat gegen Ausstellung einer Empfangsbetätigung des Rampenmanage-ments bis spätestens bis 15.30 Uhr am unter Ziffer 8.3 erwähnten Abgabetermin zu er-folgen.
• Öffnungszeiten des Rampenmanagements: 08.30 - 16.00 h
(ausserhalb dieser Zeiten kann kein Angebot abgegeben werden).

b) Bei Einreichung auf dem Postweg:
Massgebend ist der Poststempel oder Strichcode-Beleg des Versanddienstleisters (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel).

c) Bei Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz:
Massgebend ist die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung. Die Empfangsbestätigung ist spätestens bis zum Abgabetermin des Angebots an die unter Ziffer 1.2 genannte E-Mail-Adresse zu senden.

None Geplanter Projektstart
None Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
40% Preis
60% Qualität

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Zugelassen. Nimmt der Anbieter als Bietergemeinschaft am Verfahren teil, muss er die Unternehmung bezeichnen, welche die Federführung übernimmt (inkl. Stellvertretung, Koordination). Der Anbieter führt alle an der Bietergemeinschaft Beteiligten mit den ihnen zugewiesenen Rollen im Angebot auf. Ein Wechsel der Federführung während dem Ausschreibungsverfahren ist der Vergabestelle umgehend schriftlich an die Adresse unter Ziffer 1.2 mitzuteilen.

Eignungskriterien:

Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Unternehmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen, ein Angebot in CHF zu unterbreiten.

Geforderte Nachweise:

Die nachfolgend aufgeführten Eignungskriterien bzw. -nachweise müssen vollständig und ohne Einschränkung und Modifikation mit der Unterbreitung des Angebots bestätigt werden bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf das Angebot eingegangen.

E1, Betreibungsregister- und Handelsregisterauszug oder gleichwertig anerkannte Urkunde des Auslands, welche belegt, dass beim Anbieter keine Steuer- oder Sozialabgabeschulden vorhanden sind (nicht älter als 3 Monate, massgebend ist der Stichtag des Eingabedatums).

E2, Lieferantenselbstdeklaration

E3, Bestätigung des Anbieters, die Gesamtverantwortung für das vorliegende Projekt zu übernehmen, d.h. insbesondere, dass der Anbieter der alleinige Vertragspartner der Vergabestelle ist. Allfällig Beteiligte sind mit den ihnen zugewiesenen Rollen und Funktionen in Beilage 1.1 aufzuführen.

E4, Nachweis einer einzigen Kontaktadresse (single point of contact SPOC) für die Geschäftsabwicklung.

E5,
a)Einhaltung von Verfahrensgrundsätzen
Bestätigung des Anbieters, dass er selber sowie die von ihm beigezogenen Dritten (Subunternehmer und Unterlieferanten) die Verfahrensgrundsätze gemäss Selbstdeklarationsblatt (Beilage 1.1.1) der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB einhalten.
b)Zusätzlicher Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann
Anbieter mit mehr als 50 Mitarbeitende und deren Subunternehmen erster Stufe mit jeweils mehr als 50 Mitarbeitenden müssen zusätzlich zum Selbstdeklarationsblatt nachweisen, wie die Lohnpraxis überprüft wurde.

E6, der Anbieter/Hersteller verfügt über ein gültiges Qualitätsmanagementsystem nach ISO 9001oder gleichwertig.

E7, Bestätigung des Anbieters, dass er über ausreichend aktuelle Erfahrung in der Herstellung/Lieferung von Abfüllanlagen gemäss den Spezifikationen in der Leistungsbeschreibung sowie den Angaben im Pflichtenheft verfügt.
Der Anbieter muss mindestens zwei Referenzen angeben, bei welchen er vergleichbare Lieferungen erfolgreich durchgeführt hat.

E8, Bestätigung des Anbieters, dass er über eine Supportstelle mit Fachpersonal für den Verkauf sowie den Support (d) sowie der Möglichkeit einer kostenlosen Beratung beim Bedarfsträger vor Ort für Anwenderfragen verfügt.
Die Erreichbarkeit per Telefon muss werktags von Mo-Fr, 08:00h -12:00h / 13:30h – 17:00h zu ortsüblichen (CH) Tarifen gewährleistet sein.

E9, Bestätigung des Anbieters, dass er über eine Servicestelle mit Fachpersonal für den Service (d) verfügt.
Die Erreichbarkeit per Telefon muss werktags von Mo-Fr, 08:00h -12:00h / 13:30h – 17:00h zu ortsüblichen Tarifen gewährleistet sein.

E10, Der Anbieter garantiert eine maximale Reaktionszeit nach Meldungseingang von 24h (unter Vorbehalt höherer Gewalt und Fremdeinwirkung ausgeschlossen).

E11, Bestätigung des Anbieters, dass er für die offerierte Abfüllanlage eine Garantie von mind. 24 Monaten gewährt.
(Vgl. Artikel 16 im Beschaffungsvertrag, Beilage 4.0)

E12, Bestätigung des Anbieters, die uneingeschränkte Akzeptanz des Vertragsentwurfs gemäss Beilage 4.0

E13, Bestätigung des Anbieters zur Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbestimmungen des Bundes:
•AGB für die Beschaffung von Güter
(Ausgabe: Sept. 2016, Stand; Sept. 2016)
•AGB für Dienstleistungsaufträge
(Ausgabe: Sept. 2016, Stand; Sept. 2016)

Zusätzliche Informationen

Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören:

keine

Nachverhandlungen:

bleiben vorbehalten

Grundsätzliche Anforderungen:

Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.

Sonstige Angaben:

gemäss Ausschreibungsunterlagen

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.


Kontakt

Logistikbasis der Armee / armasuisse
Guisanplatz 1
3003 Bern
E-Mail-Adresse:  
wto@armasuisse.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1074273 Abfüllanlage