Ausschreibung 1073001: Briefzentrum Anlage Industrie-Clients
Publiziert am: 13. August 2019
Post CH AG /Informatik
Im Rahmen des Projektes «Briefzentrum Anlage Industrie-Clients» soll für die Neubeschaffung von All-in-One Industrie-Clients ein geeigneter Anbieter evaluiert werden, welcher die Anforderungen der Post CH AG gemäss detailliertem Anforderungskatalog zu bestmöglichen wirtschaftlichen Bedingungen erfüllt. All-in-One Industrie Client CPU i7, 21.5” ca. 40 Stück Weitere Angaben gemäss Ausschreibungsunterlagen.
Post Informatik betreibt in den Briefsortierzentren eine Industrie Client Infrastruktur von ca. 270 Geräten. Diese Infrastruktur stammt zum heutigen Zeitpunkt von mehreren Herstellern und muss im Laufe des Jahres 2020 erneuert bzw. ausgetauscht werden. Hierfür wird mit folgenden Beschaffungsmengen gerechnet:
All-in-One Industrie Client CPU i7, 18.5” ca. 170 Stück
All-in-One Industrie Client CPU i5, 15” ca. 60 Stück
Auftraggeber: | Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: | |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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13. August 2019 | Publikationsdatum | |
None | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | Gemäss Ausschreibungsunterlagen. |
27. August 2019 | Frist für Fragen | Fragen des Anbieters zur Ausschreibung und zu den Ausschreibungsunterlagen sind direkt in der Ausschreibungsplattform simap.ch bis spätestens 27.08.2019 zu stellen. |
27. September 2019 | Abgabetermin 12:00 | Das Angebot muss zur Wahrung seiner Rechtzeitigkeit zum genannten Zeitpunkt vollständig am genannten Ort eingetroffen sein; Eingaben per E-Mail oder Fax genügen nicht. Die Aufgabe eines Angebotes per Post zum genannten Zeitpunkt (Poststempel) reicht zur Wahrung der Rechtzeitigkeit nicht. Zu spät eingetroffene Angebote werden nicht berücksichtigt. |
27. September 2019 | Offertöffnung | Das Angebot muss zur Wahrung seiner Rechtzeitigkeit zum genannten Zeitpunkt vollständig am genannten Ort eingetroffen sein; Eingaben per E-Mail oder Fax genügen nicht. Die Aufgabe eines Angebotes per Post zum genannten Zeitpunkt (Poststempel) reicht zur Wahrung der Rechtzeitigkeit nicht. Zu spät eingetroffene Angebote werden nicht berücksichtigt. |
None | Geplanter Projektstart | |
None | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|
Zulassungsbedingungen
nicht zugelassen
2.1 Nachweise
2.2 Betreibungen / Konkurs- oder Nachlassverfahren
2.3 Sozialversicherungsbeiträge
2.4 Akzeptanz des Sozial- und Ethikkodex
2.5 Geheimhaltungsvereinbarung
2.6 Akzeptanz Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Kauf von Hardware
2.7 Akzeptanz Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Wartung von Hard- und die Pflege von Software
2.8 Akzeptanz des Rahmenvertragsentwurfs
2.9 Referenzen
2.10 E-Rechnung
2.11 SAP Ariba-Netzwerk
siehe Unterlagen
Zusätzliche Informationen
keine
• Informationstechnologie - Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Kauf von Hardware (Ausgabe September 2018)
• Informationstechnologie - Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Wartung von Hard- und die Pflege von Software (Ausgabe September 2018)
• Rahmenvertragsentwurf
Verhandlungen sind keine vorgesehen. Die Post weist die Anbieter daher ausdrücklich darauf hin, von Beginn weg das beste Angebot einzureichen.
Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten. Als Arbeitsbedingungen gelten die Gesamtarbeitsverträge und die Normalarbeitsverträge und, wo diese fehlen, die tatsächlichen orts- und berufsüblichen Arbeitsbedingungen. Wird die Leistung im Ausland erbracht, so hat der Anbieter zumindest die Einhaltung der Kernübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO-Kernübereinkommen) nach Anhang 2a der Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen (VöB; SR 172.056.11) einzuhalten.
Die Anbieter können für die Ausarbeitung des Angebots keine Entschädigung beanspruchen.
Die Anbieter werden gebeten, die Fragen zu den Anforderungen im Online-Evaluationstool „DecisionAdvisor“ zu beantworten. Die Beantragung eines Zugangs (Benutzername und Passwort) auf den „DecisionAdvisor" erfolgt gemäss der Anleitung, welche im simap.ch als Anhang Nr. 04 publiziert ist.
Geheimhaltungsverpflichtung:
Alle Unterlagen sind absolut vertraulich zu behandeln. Die Dokumente dürfen weder kopiert noch in irgendeiner Form an Dritte weitergegeben werden. Falls die Dokumente zwecks Einreichung eines Angebotes zwingend Dritten vorgelegt werden müssen, so sind auch diese zur strikten Wahrung der Vertraulichkeit anzuhalten. Im Übrigen verpflichten sich der Anbieter, dessen Mitarbeiter und allfällige Subunternehmer / Unterlieferanten, über alle Informationen und Tatsachen, die ihnen im Rahmen des vorliegenden Beschaffungsverfahrens zur Kenntnis gelangen, Stillschweigen zu bewahren. Dies gilt sowohl während der Angebots- und allfälligen Vertragsdauer als auch nach Beendigung des entsprechenden Vertragsverhältnisses.
Verzichtet ein Unternehmen auf das Einreichen eines Angebotes oder kommt es zu keinem Vertragsabschluss, sind alle Ausschreibungsunterlagen der Post CH AG zu vernichten.
Weitere Angaben gemäss Ausschreibungsunterlagen.
www.simap.ch
Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
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