Zuschlag 1072523: Lizenzen SAP und damit verbundene Dienstleistungen 2019 - 2024
Publiziert am: 19. Oktober 2019
Amt für Informatik und Organisation des Kantons Bern (KAIO)
Mit Publikation vom 23.11.2018 (Nr. 1040707) schrieb der Kanton Bern den Auftrag für «einen Dienstleistungspartner für die Einführung des ERP-Systems SAP S/4HANA (oder gleichwertiges System)» im offenen Verfahren öffentlich aus. Diese Ausschreibung des Implementierungspartners für das neue ERP-System des Kantons Bern blieb unangefochten. Sie umschrieb den Bedarf des Kantons Bern nach einem ERP-System unter Bezugnahme auf die Software von SAP, liess aber ausdrücklich ein Angebot zu, das eine andere, gleichwertige Software vorsah. Damit trug sie dem Ergebnis einer vorgelagerten öffentlichen Marktabklärung Rechnung (RFI, Publikation Nr. 981047 vom 12.09.2017). Diese ergab, dass die Bedürfnisse des Kantons Bern nur mit SAP-Software bzw. durch Implementierungspartner, die SAP-Software einsetzen, erfüllt werden können. Den Zuschlag in der Ausschreibung des Implementierungspartners erhielt unangefochten Q-PERIOR AG mit der Software SAP S/4HANA (Publikation Nr. 1084775 vom 04.07.2019). Die Lizenzen für die ERP-Software und die damit verbundenen Dienstleistungen (wie Pflege, Schulung und Support) waren nicht Gegenstand der Ausschreibung des Implementierungspartners, da Art und Umfang der benötigten Lizenzen und Dienstleistungen erst zusammen mit dem ausgewählten Implementierungspartner bestimmt werden konnten. Diese Leistungen werden daher gemäss der vorliegenden Publikation nun separat beschafft. Aufgrund des Ergebnisses der Ausschreibung des Implementierungspartners steht fest, dass der Kanton Bern Lizenzen und Dienstleistungen für die Software SAP S/4HANA beschaffen muss. Gemäss Art. 7 Abs. 3 Bst. c der Verordnung vom 16. Oktober 2002 über das öffentliche Beschaffungswesen (ÖBV, BSG 731.21) kann ein Auftrag freihändig vergeben werden, wenn «auf Grund der technischen oder künstlerischen Besonderheiten des Auftrags oder aus Gründen des Schutzes geistigen Eigentums (…) nur eine Anbieterin oder ein Anbieter in Frage» kommt. Dies ist hier der Fall, da nur der Inhaber der Urheberrechte der Software SAP S/4HANA bzw. dessen Vertreter für die Schweiz, SAP (Schweiz) AG, dem Kanton Bern die Nutzungsrechte an der Software SAP S/4HANA vermitteln kann und die damit zusammenhängenden Leistungen erbringen kann. Ein wirksamer Wettbewerb zwischen Resellern von SAP-Lizenzen und SAP (Schweiz) AG ist für einen Auftrag dieser Grössenordnung aufgrund der Marktgegebenheiten nicht möglich. Daher ist es erforderlich und zulässig, den Auftrag im freihändigen Verfahren an SAP (Schweiz) AG zu vergeben. Der hiermit vergebene Auftrag umfasst die für die Nutzung des einzuführenden ERP-Systems notwendigen SAP-Lizenzen bis und mit dem Jahr 2024, sowie damit zusammenhängende Dienstleistungen wie Softwarepflege, Schulung und Support. Der hier angegebene Auftragswert ist eine Schätzung, und der tatsächliche Auftragswert kann am Ende der Vertragsdauer tiefer oder höher liegen. Der Vertragsabschluss erfolgt nach der Einigung mit SAP (Schweiz) AG über die Vertragsbedingungen, und unter dem Vorbehalt der Erteilung der Ausgabenbewilligung durch den Grossen Rat des Kantons Bern.
Auftraggeber: | Kanton |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Vergabe: | freihändig |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
18.10.2019
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Dieser Entscheid zur freihändigen Vergabe kann innert 10 Tagen seit seiner Publikation auf www.simap.ch mit Beschwerde bei der Finanzdirektion des Kantons Bern, Münsterplatz 12, 3011 Bern angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Die angefochtene Publikation und greifbare Beweismittel sind beizulegen.
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Wildhainweg 9
3012 Bern
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