Ausschreibung 1071689: (19048) 341 Forschungsprojekt zu Legionellenbekämpfung in Gebäuden

Publiziert am: 1. Mai 2019

Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen

Das Endprodukt besteht aus einem Bericht, in dem die folgenden Aspekte berücksichtigt werden.
1. Bestimmung der Mindestkonzentration von Legionellen in Gebäuden, bei denen die Legionärskrankheit auftreten kann
2. Vorschlag für eine Analysemethode zum Schnellnachweis von Legionellen
3. Vorschlag zum Einsatz von NGS-Methoden zur Bestimmung der Kontaminationsursachen
4. Ausarbeitung der Mindestanforderungen, die in einem Gebäude einzuhalten sind, um das Auftreten von Legionellen zuverlässig zu verhindern
5. Identifikation von Mikroorganismen, die das Wachstum von Legionellen hemmen können
6. Verfahren zur Validierung der Desinfektion, mit denen das Wachstum von Legionellen unter Kontrolle gehalten werden kann.
Dieser Bericht wird voraussichtlich veröffentlicht und wird dem BLV als Grundlage für die Evaluierung und das Risikomanagement im Rahmen seiner gesetzgeberischen Kompetenz dienen.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Bern

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 71621000: Technische Analysen oder Beratung
  • 73000000: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
  • 71600000: Technische Tests, Analysen und Beratung
  • 73100000: Dienstleistungen im Bereich Forschung und experimentelle Entwicklung
  • 71610000: Tests und Analysen bezüglich Zusammensetzung und Reinheit
  • 71620000: Analysen
  • 73110000: Forschungsdienste
  • 73120000: Experimentelle Entwicklung
  • 73111000: Forschungslabordienste
  • 73430000: Test und Bewertung
Gruppen:
  • AE: Architektur- und Ingenieurwesen
  • IT: IT
Untergruppen:
  • AE-AE: Generell
  • IT-SV: IT Services
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Andere Sprachen:

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
1. Mai 2019 Publikationsdatum
1. Mai 2019 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

Sie können die Unterlagen online von der elektronischen Plattform www.simap.ch, Rubrik “Öffentliches Beschaffungswesen, Ausschreibungen Bund“ herunter laden. Dazu müssen Sie sich im Projekt registrieren und können anschliessend mit Login und Passwort, welches Sie per E-Mail erhalten, die gewünschten Unterlagen downloaden. Es steht auch ein Frageforum zur Verfügung.

15. Mai 2019 Frist für Fragen

Fragen zur vorliegenden Ausschreibung können anonym auf dem Forum für Fragen von www.simap.ch eingereicht werden.
Nach der oben aufgeführten Frist eingereichte Fragen werden nicht mehr bearbeitet.
Die Anbietenden werden per E-Mail informiert, sobald die Antworten auf www.simap.ch publiziert sind.

1. Juli 2019 Abgabetermin 23:59

Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend.
a)
Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben
erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel).
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den
Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per Fax (Fax Nr. gemäss Ziff. 1.2 vorstehend) an die Auftraggeberin zu senden.
Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung
sicherzustellen.
Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurück gesandt.

8. Juli 2019 Offertöffnung

Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend.
a)
Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben
erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel).
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den
Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per Fax (Fax Nr. gemäss Ziff. 1.2 vorstehend) an die Auftraggeberin zu senden.
Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung
sicherzustellen.
Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurück gesandt.

None Geplanter Projektstart
None Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
250 Punkte ZK 1 Preis
100 Punkte ZK 2 Publikationen
100 Punkte ZK 3 Erfahrung im Projektmanagement
550 Punkte ZK 4 Qualität des Konzepts zur Durchführung des Auftrags

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Sind zugelassen. Die Bietergemeinschaft benennt ein Unternehmen, das mit der Leitung des Projekts beauftragt ist (Repräsentation, Koordination), und gibt die Namen und Funktionen aller Beteiligten an.

Eignungskriterien:

Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Firmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen, ein Angebot in Schweizer Franken (CHF) zu unterbreiten.

Geforderte Nachweise:

Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkungen oder Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf die Offerte eingegangen.

EK01 Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Der/Die Anbietende verfügt über die zur Auftragserfüllung erforderliche wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit.
Nachweis:
Auszug aus dem Betreibungsregister nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt der Aufforderung durch den Auftraggeber. Bei Anbietenden aus dem Ausland vergleichbare aktuelle amtliche Urkunde des Auslandes.
Hinweis: Die Vergabestelle überprüft elektronisch den Auszug aus dem Zentralen Firmenindex (www.zefix.ch).
Bei Anbietenden aus dem Ausland Auszug aus dem Handelsregister oder eine vergleichbare amtliche Urkunde des Auslandes.
Diese Eignungsnachweise sind erst auf Aufforderung, nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen.

EK02 a) Einhalten der Verfahrensgrundsätze
Der/Die Anbietende bestätigt, dass er/sie und seine Subunternehmen die im Formular „Selbstdeklaration“ der Beschaffungskonferenz des Bundes (BKB) aufgeführten Grundsätze einhalten.
b) Zusätzlicher Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann
Anbietende mit mehr als 50 Mitarbeitenden müssen zusätzlich zum Selbstdeklarationsblatt nachweisen, wie die Lohnpraxis überprüft wurde.
Nachweis:
a) Rechtsgültige Unterzeichnung der Selbstdeklaration der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB (Anhang 3).
Dieser Eignungsnachweis (a) ist von allen Anbietenden als Bestandteil des Angebotes einzureichen.
b) Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann mittels:
- Selbsttest Logib
(https://www.ebg.admin.ch/ebg/de/home/dienstleistungen/selbsttest-tool--logib.html). Das Blatt «Fazit (rtp_Fazit)» ist rechtsgültig unterzeichnet einzureichen.
oder
- Kontrollen staatlicher Behörden. Die entsprechende Bestätigung/Zertifikat ist einzureichen.
oder
- Lohngleichheitsanalysen Dritter, sofern das Standardanalysemodell des Bundes (https://www.ebg.admin.ch/ebg/de/home/themen/arbeit/plattform-lohngleichheit/staatliche-kontrollen-im-beschaffungswesen.html) verwendet wird.
Das EGB führt eine Liste mit Unternehmen und Organisationen, die für Arbeitgebende eine unabhängige und unbefangene Lohngleichheitsanalyse mit dem Standard-Analysemodell des Bundes anbieten (https://www.ebg.admin.ch/ebg/de/home/themen/arbeit/lohngleichheit/lohngleichheit-ueberpruefen/lohngleichheitsanalysen-durch-dritte.html).
Das entsprechende Schreiben/Zertifikat ist einzureichen.
Dieser Nachweis (b) ist erst auf Aufforderung innert 10 Kalendertagen nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen.

EK03 Erfahrung im Projektmanagement
Der/Die Anbietende (oder seine/ihre Subunternehmer) verfügt über genügend Erfahrung in Projekten, die mit dem vorliegenden Auftrag hinsichtlich Umfang und Komplexität vergleichbar sind. Unter vergleichbarem Projekt ist die Beteiligung an einem Projekt betreffend das Thema Legionellen zu verstehen.
Er/Sie weist diese Erfahrung anhand von 1 Referenz(en) über ein in den letzten 5 Jahren durchgeführtes Projekt nach. Referenzauskünfte über vom/von der Anbietenden für den Bund realisierte Projekte werden nur zugelassen, wenn die aufgeführten Referenzpersonen jeweils schriftlich ihre Zustimmung zur Auskunftserteilung gegeben haben.
Nachweis:
Er/Sie bestätigt seine/ihre Leistungsfähigkeit durch Vorlage des Nachweises über die von ihm/ihr (oder seinen/ihren Subunternehmern) durchgeführten Projekte (Referenzformular). Der Auftraggeber behält sich vor, die angegebene(n) Kontaktperson(en) zu kontaktieren. Die genannte(n) Kontaktperson(en) oder deren Stellvertretung muss/müssen erreichbar sein. Ferienabwesenheiten der Kontaktperson(en) sind zu nennen.

EK04 Erfahrung im Analysieren von Legionellen im Wasser
Der/Die Anbietende (oder seine/ihre Subunternehmer) verfügen über genügend Erfahrung in der Wasseranalytik.
Nachweis:
Er/Sie bestätigt seine/ihre Leistungsfähigkeit durch Vorlage des Nachweises (Projektreferenz und/oder Zertifikat und/oder Akkreditierung), dass er/sie (oder seine/ihre Subunternehmer) mindestens zwei unterschiedliche Analysemethoden für Legionellen im Wasser sowie die NGS-Technik beherrscht.

EK05 Erfahrung in der Entwicklung analytischer Methoden
Der/Die Anbietende (oder seine/ihre Subunternehmer) verfügt über genügend Erfahrung in der Entwicklung analytischer Methoden.
Nachweis:
Referenzierung von mindestens einem Projekt, einem Zertifikat oder einer Akkreditierung zur Bestätigung dieser Erfahrung.

EK06 Personelle Ressourcen
Der/Die Anbietende verfügt über die nötigen personellen Ressourcen, um den Auftrag wie im Pflichtenheft beschrieben erfüllen zu können.
Nachweis:
Schriftliche Bestätigung mit nachvollziehbarer Dokumentation der für den Auftrag eingesetzten personellen Ressourcen.

EK07 Ansprechpartner
Der/Die Anbietende stellt eine(n) alleinige(n) Ansprechpartner(in) (SPOC) bereit, welche(r) bei Problemen hinsichtlich des Auftrags zuständig ist und den Entscheid herbeiführen kann.
Nachweis:
Schriftliche Bestätigung unter Angabe von Name, Vorname, Koordinaten und Funktionsbezeichnung des SPOC und seines Stellvertretenden.

EK08 Sprachkenntnisse der Schlüsselpersonen
Der/Die Anbietende ist bereit, Schlüsselpersonen einzusetzen, die in französischer, deutscher oder englischer Sprache (mündlich und schriftlich) kommunizieren und die erforderlichen Unterlagen in französischer, deutscher oder englischer Sprache erstellen können.
Nachweis:
Schriftliche Bestätigung mit nachvollziehbarer Dokumentation der Sprachkenntnisse der Schlüsselpersonen.

EK09 Personensicherheitsprüfung
Der/Die Anbietende ist bereit, auf erstes Verlangen des Auftraggebers die zum Einsatz vorgesehenen Personen namentlich bekannt zu geben und nach Abschluss des Beschaffungsvertrages einer Personensicherheitsprüfung gemäss der Verordnung über die Personensicherheitsprüfungen (PSPV; RS 120.4) zu unterziehen. Nähere Informationen sind unter www.aios.ch zu finden.
Nachweis:
Schriftliche Bestätigung.

EK10 Ersatz von Mitarbeitenden
Der/Die Anbietende ist bereit, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe zu ersetzen.
Die Leistungen der vom/von der Anbietenden zur Verfügung gestellten Personen werden durch den Auftraggeber beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen gemäss Pflichtenheft und Anhängen festgestellt, hat der/die Anbietende diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob der/die Anbietende verpflichtet ist, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, das den Anforderungen genügt.
Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten (negative Personensicherheitsprüfung des Bundes, Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc.). Der/Die Anbietende ist jeweils für Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Auftragnehmers gilt dabei nicht als wichtiger Grund.
Nachweis:
Schriftliche Bestätigung.

EK11 Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Bundes
Der/Die Anbietende akzeptiert die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Bundes:
AGB für Forschungsverträge vom Juni 2010, Stand vom Dezember 2013
Die oben genannten AGB gelten für den Auftrag, der Gegenstand dieser Ausschreibung ist. Anbietende, die darüber hinaus Änderungen (Ergänzungen, Anpassungen) anbringen, werden vom Verfahren ausgeschlossen.
Nachweis:
Schriftliche Bestätigung.

EK12 Verständnis des Pflichtenheftes
Nachweis:
Der/Die Anbietende erstellt ein maximal zweiseitiges Dokument (A4, maximal 3000 Zeichen), in dem er/sie sein/ihr Durchführungskonzept für den Auftrag zusammenfasst. In den Ausführungen:
- ist darzulegen, dass die zu erfüllenden Aufgaben verstanden wurden;
- ist darzulegen, dass die zu lösenden Probleme verstanden wurden;
- sind erste Schlussfolgerungen zu treffen.

EK13 Infrastruktur und Material
Der/Die Anbietende (oder seine/ihre Subunternehmer) verfügt über die nötige Infrastruktur, um verschiedene Versuchsbedingungen zu simulieren.
Nachweis:
Beschreibung der Infrastruktur.

Zusätzliche Informationen

Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören:

keine

Geschäftsbedingungen:

Geschäftsabwicklung gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes für Forschungsverträge vom Juni 2010, Stand vom Dezember 2013.
Verfügbar unter: https://www.beschaffung.admin.ch/bpl/de/home/auftraege-bund/agb.html.

Nachverhandlungen:

Bleiben vorbehalten. Die Bedarfsstelle führt nur dann Preisverhandlungen, wenn besondere Umstände wie die Klärung oder Konkretisierung der Anforderungen dies erfordern oder wenn sie den Preis als unüblich erachtet.

Grundsätzliche Anforderungen:

Der Auftraggeber vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbietende, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer/innen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
Wird die Leistung im Ausland erbracht, so hat der/die Anbietende zumindest die Einhaltung der Kernübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation nach Anhang 2a VöB zu gewährleisten.
Das Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes (BKB) „Selbstdeklaration der Anbieterin bzw. des Anbieters betreffend die Einhaltung von sozialen Mindestvorschriften“ ist unterzeichnet dem Angebot beizulegen.

Sonstige Angaben:

Vorbehalten bleiben Ausarbeitungsstand des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite.

Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, zugeschlagene Leistungen auch zugunsten weiterer Bedarfsstellen innerhalb der Bundesverwaltung erbringen zu lassen.

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.


Kontakt

Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen
Schwarzenburgstrasse 155
3003 Bern
E-Mail-Adresse:  
beschaffung.wto@bbl.admin.ch