Ausschreibung 1071675: (19095) 801 GS-UVEK Lösungspartner E-Gov

Publiziert am: 17. April 2019

Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK, Generalsekretariat GS-UVEK

Das UVEK will in Zukunft das Potential, welches die Digitalisierung von Prozessen über integrierte E-Government (E-Gov) Lösungen bietet, besser ausschöpfen. Zu diesem Zweck wurde im Programm E-Gov UVEK auf Stufe Departement mittels Grobkonzeption die mit diesem Pflichtenheft ausgeschriebene E-Gov Ziellösung definiert, welche nicht nur das E-Gov Portal umfasst, sondern auch die Back-Office Prozesse in den UVEK-Ämtern inkl. die Integration mit dem SAP ERP System.

Mit der vorliegenden Ausschreibung wird ein Anbieter ermittelt, welcher die neue E-Gov Lösung wie verlangt und vereinbarungsgemäss innert Termin umsetzt, einführt sowie bei gegebenen Voraussetzungen deren Softwarepflege, Support und Weiterentwicklung sicherstellt.

Grundleistung: Detailspezifikation, Realisierung und Abnahme ausgewählter Komponenten und Prozesse der E-Gov Lösung.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 72000000: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
  • 48000000: Softwarepaket und Informationssysteme
  • 72600000: Computerunterstützung und -beratung
Gruppen:
  • IT: IT
Untergruppen:
  • IT-SV: IT Services
  • IT-SW: Software
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Andere Sprachen:

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
17. April 2019 Publikationsdatum
17. April 2019 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

Sie können die Unterlagen online von der elektronischen Plattform www.simap.ch, Rubrik “Öffentliches Beschaffungswesen, Ausschreibungen Bund“ herunter laden. Dazu müssen Sie sich im Projekt registrieren und können anschliessend mit Login und Passwort, welches Sie per E-Mail erhalten, die gewünschten Unterlagen downloaden. Es steht auch ein Frageforum zur Verfügung.

10. Mai 2019 Frist für Fragen

Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese in anonymisierter Form ins Frageforum auf www.simap.ch stellen.
Zu spät eingereichte Fragen können nicht mehr beantwortet werden. Die AnbieterInnen werden per E-Mail informiert, sobald die Antworten auf www.simap.ch publiziert sind.

6. Juni 2019 Abgabetermin 23:59

Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend.
a)
Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben
erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel).
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den
Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per Fax (Fax Nr. gemäss Ziff. 1.2 vorstehend) an die Auftraggeberin zu senden.
Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung
sicherzustellen.
Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurück gesandt.

13. Juni 2019 Offertöffnung

Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend.
a)
Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben
erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel).
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den
Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per Fax (Fax Nr. gemäss Ziff. 1.2 vorstehend) an die Auftraggeberin zu senden.
Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung
sicherzustellen.
Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurück gesandt.

30. Oktober 2019 Geplanter Projektstart
31. Dezember 2030 Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
30% ZK01 Preis
24% ZK02 Gesamtlösung
10% ZK03 Mitarbeiterqualifikation
8% ZK04 Migration
5% ZK05 Projektvorgehen und Einführung
5% ZK06 Softwarepflege, Support und Erweiterungen im Betrieb
8% ZK07 Referenzen (Projekte und Betrieb)
10% ZK08 Präsentation

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Nicht zugelassen.

Eignungskriterien:

Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Firmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen, ein Angebot in Schweizer Franken (CHF) zu unterbreiten.

Geforderte Nachweise:

Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkungen oder Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf die Offerte eingegangen.

EK 01
Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können.
Dieser Nachweis muss auch für alle Subunternehmer geliefert werden.
Nachweis:
Auszug aus dem Betreibungsregister nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt der Aufforderung durch den Auftraggeber. Bei Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes.
Hinweis: Die Vergabestelle überprüft elektronisch den Auszug aus dem Zentralen Firmenindex (www.zefix.ch).
Bei Anbietern aus dem Ausland Auszug aus dem Handelsregister oder eine vergleichbare, amtliche Urkunde des Auslandes.
Diese Eignungsnachweise sind erst auf Aufforderung, nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen.

EK 02
a) Einhaltung von Verfahrensgrundsätzen
Der Anbieter bestätigt, dass er selber sowie die von ihm beigezogenen Dritten (Subunternehmer und Unterlieferanten) die Verfahrensgrundsätze gemäss Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB einhalten.
b) Zusätzlicher Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann
Anbieter mit mehr als 50 Mitarbeitenden und deren Subunternehmen erster Stufe mit jeweils mehr als 50 Mitarbeitenden müssen zusätzlich zum Selbstdeklarationsblatt nachweisen, wie die Lohnpraxis überprüft wurde.

EK 03
Erfahrung Projekt Umfang und Komplexität
Der Anbieter muss über genügend Erfahrung in der erfolgreichen Abwicklung von Projekten, welche mit dem vorliegenden Auftrag hinsichtlich Umfang und Komplexität vergleichbar sind, verfügen. Er weist diese Erfahrung anhand einer Referenz, die im 2012 oder später abgeschlossen worden ist, nach.
Vergleichbarer Umfang und Komplexität bedeutet:
- Projektdauer von mindestens 18 Monaten
- Grosse Projektorganisation
- Bedeutender Funktionsumfang mit mehreren zu integrierenden Lösungskomponenten, Vielzahl von Schnittstellen
- Umfassende Datenmigration
- Bedeutende Datenvolumina
- Bedeutende Anzahl Endanwender.
Die genannten Merkmale sind auszuweisen im Formblatt für Referenzen.
Referenzauskünfte werden nur zugelassen, wenn die aufgeführten Referenzpersonen jeweils schriftlich ihre Zustimmung zur Auskunftserteilung gegeben haben. Details vgl. Pflichtenheft Kapitel 5.4.

EK 04
Erfahrung im Bereich Softwarepflege, Support und Weiterentwicklung
Der Anbieter muss über genügend Erfahrung in der erfolgreichen Unterstützung des Betriebs von Lösungen (Softwarepflege, Support und Weiterentwicklungen), welcher mit dem vorliegenden Auftrag hinsichtlich Umfang und Komplexität vergleichbar ist, verfügen. Er weist diese Erfahrung anhand einer Referenz, die im 2012 oder später noch aktiv war, nach.
Vergleichbarer Umfang und Komplexität bedeutet:
- Vertragsdauer von mindestens 18 Monaten
- Grosse Serviceorganisation
- Mehrere zu integrierende Lösungskomponenten, Vielzahl von Schnittstellen
- Bedeutende Datenvolumina
- Bedeutende Anzahl Endanwender.
Die genannten Merkmale sind auszuweisen im Formblatt für Referenzen.
Referenzauskünfte werden nur zugelassen, wenn die aufgeführten Referenzpersonen jeweils schriftlich ihre Zustimmung zur Auskunftserteilung gegeben haben. Details vgl. Pflichtenheft Kapitel 5.4.

EK 05
Projektabwicklung nach HERMES 5.1
Der Anbieter bestätigt das Projekt nach HERMES 5.1 abzuwickeln.
Ein projektspezifisches Tailoring bzw. eine Anpassung der HERMES Vorgaben gemäss den Anforderungen im Projekt erfolgt durch den Auftraggeber in Abstimmung mit dem Anbieter.

EK 06
Betrieb nach ITIL
Der Anbieter bestätigt die Leistungen in Softwarepflege, Support und Weiterentwicklung für die Lösung nach ITIL v3 zu erbringen.

EK 07
Projektorganisation und personelle Ressourcen
Der Anbieter akzeptiert die ausgeschriebene Projektorganisation und verfügt über die erforderlichen personellen Ressourcen (wie im Pflichtenheft, Kapitel 4.3.3 "Projektorganisation E-Gov Plattform" und in den Verträgen beschrieben und verlangt), um den Auftrag wie verlangt erfüllen zu können.
Der Anbieter nennt in der Formvorlage Besetzung der Anbieterrollen je Rolle
- die Anzahl Mitarbeiter im Unternehmen, welche in Bezug auf Erfahrung und Fähigkeiten die Anforderungen entsprechend den jeweiligen Eignungskriterien erfüllen
- die Mitarbeiter mit Namen, welche für das Projekt als Schlüsselpersonen geplant sind und in Bezug auf Erfahrung und Fähigkeiten die Anforderungen entsprechend den jeweiligen Eignungskriterien erfüllen.
Eine Person kann für mehrere Rollen angegeben werden, wobei besagte Person die Eignungskriterien je Rolle wie verlangt nach Inhalt und Umfang erfüllen muss und die angegeben Ressourcenallokation realistisch sein muss.
Die verlangten Schlüsselpersonen bzw. Rollen sind:
- Umsetzungsprojektleiter
- Umsetzungsprojektleiter Stellvertreter
- Service Manager
- Teilprojektleiter; Berater (als Business Analyst, Architekt, System-/Modulberater, Konfigurationsspezialist, Migrationsspezialist, Testspezialist); Entwickler jeweils für folgende Teilprojekte: a) TP IT System; b) TP Integration Standarddienste; c) TP Migration
- Systemadministrator (muss nicht nachgewiesen werden)

EK 08
Ansprechpartner
Der Anbieter verfügt über einen Ansprechpartner (Single Point of Contact (SPoC)), welcher bei der Eskalation von Problemen im Verlaufe des Auftrags zuständig ist und die erforderlichen Entscheide herbeiführen kann. Auch ein Stellvertreter des SPoC ist zu benennen.

EK 09
Sprachkenntnisse der Schlüsselpersonen im Projekt bzw. in Projekten
Der Anbieter muss Schlüsselpersonen (gemäss EK-07) einsetzen, welche in deutscher und französischer Sprache (mündlich und schriftlich) kommunizieren und die Projektergebnisse und Dokumentationen in deutscher Sprache erstellen und abliefern können.
Das geforderte Sprachniveau für den Umsetzungsprojektleiter, die Teilprojektleiter und 70% der angebotenen Berater, welche vor Ort eingesetzt werden, für Deutsch ist C1 (gemäss Gemeinsamem Europäischen Referenzrahmen (GER)).
Das geforderte Sprachniveau für mindestens eine der angebotenen Schlüsselpersonen (gemäss EK-07), welche vor Ort eingesetzt werden, für Französisch ist B2 (gemäss GER) oder höher.
Das geforderte Sprachniveau für mindestens eine der angebotenen Schlüsselpersonen (gemäss EK-07), welche vor Ort eingesetzt werden, für Französisch ist B1 (gemäss GER) oder höher.

EK 10
Sprachen in der Softwarepflege, im Support sowie bei Weiterentwicklungen
Anfragen in der Softwarepflege und im Support müssen in Deutsch und Französisch angenommen und auf Deutsch sowie optional auf Französisch beantwortet werden.
Zu diesem Zweck müssen die in der Softwarepflege und im Support mit Kontakt zum Auftraggeber eingesetzten Personen des Anbieters folgende sprachlichen Anforderungen erfüllen
- für Deutsch C1 (gemäss Gemeinsamem Europäischen Referenzrahmen (GER)).

EK 11
Personensicherheitsüberprüfung
Der Anbieter ist bereit, auf erstes Verlangen der Auftraggeberin die zum Einsatz vorgesehenen Personen namentlich bekannt zu geben und nach Abschluss des Beschaffungsvertrages einer Personensicherheitsprüfung gemäss der Verordnung über die Personensicherheitsprüfungen (PSPV, SR 120.4) zu unterziehen. Nähere Informationen sind unter www.aios.ch zu finden.
Dies betrifft alle angebotenen Personen des Anbieters.

EK 12
Ersatz von Mitarbeitenden
Der Anbieter ist bereit, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen:
Die Leistung und der Einsatz der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Personen werden durch den Auftraggeber beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft und Anhängen festgestellt, hat der Anbieter diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob der Anbieter verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt.
Im Rahmen der Leistungserbringung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie eine negative Personensicherheitsprüfung des Bundes, Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Auftragnehmers gilt dabei nicht als wichtiger Grund.
Der Ersatz einer Person erfolgt auf Kosten des Anbieters. Die Einarbeitungskosten gehen zu Lasten des Anbieters.

EK 13
Stellvertreter
Der Anbieter verfügt über einen gleichwertigen Stellvertreter für die Rolle des Umsetzungsprojektleiters.
Gleichwertig bedeutet, dass die Stellvertreter dieselben EK erfüllen müssen wie die Personen bzw. Rollen, welche sie stellvertreten.

EK 14
Verfügbarkeit der Ressourcen
Der Anbieter garantiert, dass die angebotenen Schlüsselpersonen (gemäss EK-07) für die gesamte Laufzeit der ausgeschriebenen Projekte (d.h. Grundleistung, Option Ausbau 1 und Option Ausbau 2) wie verlangt zur Verfügung stehen (für den Basis- und die Erweiterungsreleases).
Bei Ausfall einer Person (Kündigung, Krankheit, Unfall, Todesfall) wird diese auf Kosten des Anbieters innerhalb von 15 Arbeitstagen gleichwertig ersetzt. Die Einarbeitungskosten gehen zu Lasten des Anbieters.

EK 15
Schlüsselpersonen vor Ort im UVEK in Bern und/oder Biel und Umgebung
Der Anbieter bestätigt, dass seine Schlüsselpersonen (gemäss EK-07) nach Bedarf vor Ort in den Räumlichkeiten des UVEK in Bern und Umgebung arbeiten werden.

EK 16
Commitment für Know-How Transfer an UVEK
Der Anbieter bestätigt, dass er das Know-How inkl. entsprechender Dokumentation in folgenden Leistungsbereichen an die Spezialisten von UVEK übertragen wird mit Fokus auf System- und Applikationsbetrieb sowie 1st und 2nd Level Support:
- zentrale Konzepte und Mechanismen
- Anwendung der Lösung als Superuser
- Pflege und/oder Konfiguration aller Lösungskomponenten (u.a. E-Gov Front- & Back-Office)
- Überwachung und Analyse der Logs (insbesondere Fehlerlogs) inkl. Bereinigungsarbeiten für alle Lösungskomponenten
- Überwachung der Jobs und Analyse der Job Logs inkl. Bereinigungsarbeiten für alle Lösungskomponenten
- Installationen und Betrieb der Applikationen inkl. Konfiguration der zugehörigen technischen Komponenten (u.a. Applikationsserver, Middleware, Datenbanken).

EK 17
Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB) für
- Informatikdienstleistungen (Ausgabe Oktober 2010)
- Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware (Ausgabe Oktober 2010)
- die Beschaffung und Pflege von Standardsoftware (Ausgabe Oktober 2010)
- Dienstleistungsaufträge (Ausgabe September 2016, Stand September 2016)
Abrufbar unter https://www.beschaffung.admin.ch/bpl/de/home/auftraege-bund/agb.html
Für das vorliegende Geschäft gelten die AGB mit den Änderungen (Ergänzungen/Anpassungen/Derogationen) gemäss Pflichtenheft und Verträgen (Anhang 11). Anbieter, die darüber hinaus Änderungen (Ergänzungen/Anpassungen) anbringen, werden vom Verfahren ausgeschlossen.
Der Anbieter bestätigt, dass seine AGBs wegbedungen sind.

EK 18
Der Anbieter tritt als einziger Vertragspartner und Gesamtverantwortlicher (Generalunternehmer) für alle angebotenen und zu erbringenden Leistungen auf.
Er wird alleiniger Vertragspartner des Auftraggebers. Zu allenfalls seitens des Anbieters zugezogenen Dritten tritt der Auftraggeber in kein Vertragsverhältnis.
In diesem Zusammenhang bestätigt der Anbieter, dass
- er gegenüber dem Auftraggeber für von den beteiligten Unternehmen verursachte Personen und Sachschäden haftet;
- die zu erbringenden Leistungen und Lieferobjekte frei von Sach- und Rechtsmängeln sind und keinen der Vertragsabwicklung hinderlichen Export- und Importbeschränkungen unterliegen;
- er professionelle Softwarepflege- und Supportleistungen mit den vorgegebenen Reaktions-, Interventions- und Störungsbehebungszeiten garantiert und
- er bereit ist, für zukünftige Anforderungen des Auftraggebers Weiterentwicklungen zu realisieren.

EK 19
Der Anbieter akzeptiert die Vertragsentwürfe unter Einschluss der jeweils dazugehörigen Vertragsbestandteile (insbesondere Anhänge und dergleichen):
D.h.
- Rahmenvertrag E-Gov UVEK
- Einzelvertrag E-Gov UVEK Grundleistung
- Einzelvertrag E-Gov UVEK Option Ausbau 1
- Einzelvertrag E-Gov UVEK Option Ausbau 2
- Einzelvertrag E-Gov UVEK Option Kontingente (Personentage)
- Einzelvertrag E-Gov UVEK Option Softwarepflege und Support
inkl. alle Anhänge

EK 20
Commitment für Übergabe der Leistungen und erforderlichen Kenntnisse an nachfolgende Leistungserbringer
Der Anbieter bestätigt, dass er die Leistungen und erforderlichen Kenntnisse inkl. entsprechender Dokumentation in folgenden Bereichen an allfällige nachfolgende Leistungserbringer übertragen wird
- zentrale Konzepte und Mechanismen
- Anwendung der Lösung als Superuser
- Pflege und/oder Konfiguration aller Lösungskomponenten (u.a. E-Gov Front- & Back-Office)
- Überwachung und Analyse der Logs (insbesondere Fehlerlogs) inkl. Bereinigungsarbeiten für alle Lösungskomponenten
- Überwachung der Jobs und Analyse der Job Logs inkl. Bereinigungsarbeiten für alle Lösungskomponenten
- Installationen und Betrieb der Applikationen inkl. Konfiguration der zugehörigen technischen Komponenten (u.a. Applikationsserver, Middleware, Datenbanken).

EK 21
Versicherungsnachweis
Der Anbieter bestätigt, dass er als Auftragsnehmer spätestens bei Rahmenvertragsabschluss über eine dem vorliegenden Schadenspotential entsprechende, ausreichende Versicherung verfügen wird.

EK 22
Umsetzungsprojektleiter
Der angebotene Umsetzungsprojektleiter verfügt über genügend Erfahrung und Fähigkeiten in der erfolgreichen Abwicklung von Projekten, die mit dem vorliegenden Auftrag hinsichtlich Umfang und Komplexität vergleichbar sind. Der Anbieter weist diese Erfahrung anhand einer Referenz, die im 2012 oder später abgeschlossen worden ist, nach.
Der angebotene Umsetzungsprojektleiter muss das Projekt während der gesamten Dauer als Projektleiter geführt haben.
Vergleichbarer Umfang und Komplexität bedeutet:
- Projektdauer von mindestens 18 Monaten
- Grosse Projektorganisation
- Bedeutender Funktionsumfang mit mehreren zu integrierenden Lösungskomponenten, Vielzahl von Schnittstellen
- Umfassende Datenmigration
- Bedeutende Datenvolumina
- Bedeutende Anzahl Endanwender.
Die genannten Merkmale sind auszuweisen im Formblatt für Referenzen.
Referenzauskünfte werden nur zugelassen, wenn die aufgeführten Referenzpersonen jeweils schriftlich ihre Zustimmung zur Auskunftserteilung gegeben haben. Details vgl. Pflichtenheft Kapitel 5.4.

EK 23
Teilprojektleiter
Der angebotene Teilprojektleiter für das TP IT System verfügt über genügend Erfahrung und Fähigkeiten in der erfolgreichen Leitung von mindestens einem Projekt/Teilprojekt, das mit dem vorliegenden Teilprojekt, für das er angeboten wurde, hinsichtlich Umfang und Komplexität vergleichbar ist. Der Anbieter weist diese Erfahrung anhand einer Referenz, die im 2010 oder später abgeschlossen worden ist, nach.
Der Teilprojektleiter für das TP IT System muss in dem referenzierten Projekt-/ Teilprojekt mindestens 100 Tage als Leiter agiert haben.
Vergleichbarer Umfang und Komplexität bedeutet:
- Projekt-/Teilprojektdauer von mindestens 12 Monaten
- Bedeutender Funktionsumfang, mehrere zu integrierende Lösungskomponenten, bedeutende Datenvolumina sowie bedeutende Anzahl Endanwender.
Die genannten Merkmale sind auszuweisen im Formblatt für Referenzen.
Referenzauskünfte werden nur zugelassen, wenn die aufgeführten Referenzpersonen jeweils schriftlich ihre Zustimmung zur Auskunftserteilung gegeben haben. Details vgl. Pflichtenheft Kapitel 5.4.

EK 24
Service Manager
Der angebotene Service Manager verfügt über genügend Erfahrung und Fähigkeiten im Applikationsbetrieb von mindestens einer gleichwertigen Umgebung (hinsichtlich Leistungen, Umfang, Komplexität).
Der Anbieter weist diese Erfahrung anhand einer Referenz, für welche der angebotene Service Manager nach 2012 verantwortlich war, nach.
Die angebotene Person muss im referenzierten Vorhaben mindestens 80 Tage als Service Manager agiert haben.
Vergleichbare Leistungen, Umfang und Komplexität bedeutet:
- Leistungserbringung über mindestens 18 Monate
- Leistungen in Softwarepflege, Support und Weiterentwicklung
- Bedeutender Funktionsumfang, mehrere zu integrierende Lösungskomponenten, Vielzahl von Schnittstellen, bedeutende Datenvolumina sowie bedeutende Anzahl Endanwender.
Die genannten Merkmale sind auszuweisen im Formblatt für Referenzen.
Referenzauskünfte werden nur zugelassen, wenn die aufgeführten Referenzpersonen jeweils schriftlich ihre Zustimmung zur Auskunftserteilung gegeben haben. Details vgl. Pflichtenheft Kapitel 5.4.

EK 25
Die im Bereich E-Gov Back-Office bzw. GEVER BS angebotenen Personen (Rollen Berater und Entwickler gemäss Pflichtenheft Kapitel "Rollen des Anbieters") verfügen über genügend Erfahrung und Fähigkeiten in der Konzeption, Umsetzung und Einführung von Lösungen, welche hinsichtlich Umfang und Komplexität vergleichbar sind mit der umzusetzenden Lösung. Der Anbieter weist diese Erfahrung anhand von Referenzen nach.
50% der im Bereich E-Gov Back-Office bzw. GEVER BS angebotenen Personen müssen seit 2012 über mindestens 200 Personentage in Projekten mit Acta Nova verfügen
Vergleichbarer Umfang und Komplexität bedeutet:
- Projektdauer von mindestens 9 Monaten
- Funktionsumfang sowie mehrere zu integrierende Lösungskomponenten, bedeutende Datenvolumina, bedeutende Anzahl Endanwender.
Die genannten Merkmale sind auszuweisen im Formblatt für Referenzen.
Referenzauskünfte werden nur zugelassen, wenn die aufgeführten Referenzpersonen jeweils schriftlich ihre Zustimmung zur Auskunftserteilung gegeben haben. Details vgl. Pflichtenheft Kapitel 5.4.

EK 26
Die im Bereich E-Gov Front-Office angebotenen Personen (Rollen Berater und Entwickler gemäss Pflichtenheft Kapitel "Rollen des Anbieters") verfügen über genügend Erfahrung und Fähigkeiten in der Konzeption, Umsetzung und Einführung von Lösungen, welche hinsichtlich Umfang und Komplexität vergleichbar sind mit der umzusetzenden Lösung. Der Anbieter weist diese Erfahrung anhand von Referenzen nach.
50% der im Bereich E-Gov Front-Office angebotenen Personen müssen seit 2012 über mindestens 200 Personentage in Projekten mit den gemäss Ausschreibung zulässigen und vom Anbieter angebotenen Lösungskomponenten verfügen
Vergleichbarer Umfang und Komplexität bedeutet:
- Projektdauer von mindestens 9 Monaten
- Funktionsumfang sowie mehrere zu integrierende Lösungskomponenten, bedeutende Datenvolumina, bedeutende Anzahl Endanwender.
Die genannten Merkmale sind auszuweisen im Formblatt für Referenzen.
Referenzauskünfte werden nur zugelassen, wenn die aufgeführten Referenzpersonen jeweils schriftlich ihre Zustimmung zur Auskunftserteilung gegeben haben. Details vgl. Pflichtenheft Kapitel 5.4.

EK 27
Bereitschaft für Audit
Der Anbieter akzeptiert, dass der Auftraggeber (oder Dritte im Auftrag des Auftraggebers) bei Bedarf Audits des Projekts bzw. der Projekte und des Betriebs (insbesondere Softwarepflege, Support und Weiterentwicklungen) durchführt.
Die Audits können folgende Form haben:
- Formales Audit: Prüfung von Organisation, Vorgehen, Prozessen, Lieferobjekten, Reporting, Vereinbarungen, Stand und Ausblick
- Funktionales Audit: Prüfung von einzelnen Funktionen der Lösung aus fachlicher und technischer Sicht
- Technisches Audit: Prüfung von technischen Aspekten der Lösung (z.B. Qualität der Umsetzung (Konfiguration, Entwicklungen, Software, Architektur), Qualität der Systemumgebung).
Die Audits werden mit einer Vorlaufzeit von 10 Arbeitstagen vorangekündigt.
Der Anbieter steht in Audits für Fragen und Antworten zur Verfügung.
Der Anbieter und ihre Subunternehmer kommen ihren Pflichten gemäss den vorliegenden Audit-Bestimmungen nach.
Die weiteren Vereinbarungen sind im Rahmenvertrag geregelt.

EK 28
Quellcode
Der Anbieter erklärt sich bereit sämtliche Quellcodes (Konfigurationen und Entwicklungen) sowie die zugehörigen Dokumentationen dem Auftraggeber abzutreten. Dies erfolgt ohne Kostenfolge für den Auftraggeber.
Dies wird sichergestellt, in dem in Projekten der Quellcode (Konfigurationen und Entwicklungen) und die zugehörige Dokumentationen unabhängig von der angebotenen und umgesetzten Lösung (Architektur / Produkt / Plattform) alle 2 Monate auf einer Plattform des Auftraggebers hinterlegt werden. Im Rahmen der Softwarepflege und der Weiterentwicklung erfolgt dies pro Release.
Dem Anbieter ist untersagt kundenindividuelle Entwicklungen/Komponenten sowie deren Spezifikationen ohne Zustimmung des Auftraggebers weiterzugeben oder anderweitig einzusetzen.

EK29
Kostenlose Erreichbarkeit des Servicedesks
Für Anfragen (v.a. in Softwarepflege und Support) muss der Anbieter eine kostenlose Erreichbarkeit des Servicedesks (insbesondere Telefonnummer) sicherstellen als Basis für die Softwarepflege und den Support gemäss den entsprechenden Konzepten und Verträgen.

Zusätzliche Informationen

Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören:

keine

Geschäftsbedingungen:

Geschäftsabwicklung gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes für:
- Informatikdienstleistungen (Ausgabe Oktober 2010)
- Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware (Ausgabe Oktober 2010)
- die Beschaffung und Pflege von Standardsoftware (Ausgabe Oktober 2010)
- Dienstleistungsaufträge (Ausgabe September 2016, Stand September 2016)
Abrufbar unter www.bbl.admin.ch – Rubrik Dokumentation – AGB

Für das vorliegende Geschäft gelten die AGB mit den Änderungen (Ergänzungen/Anpassungen/Derogationen) gemäss Pflichtenheft und Verträgen (Anhang 11). Anbieter, die darüber hinaus Änderungen (Ergänzungen/Anpassungen) anbringen, werden vom Verfahren ausgeschlossen.
Der Anbieter bestätigt, dass seine AGBs wegbedungen sind.

Nachverhandlungen:

Bleiben vorbehalten. Die Bedarfsstelle führt nur dann Preisverhandlungen durch, wenn besondere Umstände wie die Klärung oder Konkretisierung der Anforderungen dies erfordern oder sie den Preis als unüblich erachtet.

Grundsätzliche Anforderungen:

Der Auftraggeber vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbietende, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer/innen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
Wird die Leistung im Ausland erbracht, so hat der/die Anbietende zumindest die Einhaltung der Kernübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation nach Anhang 2a VöB zu gewährleisten.
Das Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes (BKB) „Selbstdeklaration der Anbieterin bzw. des Anbieters betreffend die Einhaltung von sozialen Mindestvorschriften“ ist unterzeichnet dem Angebot beizulegen.

Sonstige Angaben:

Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite.

Durch Zuschlag berücksichtigte Anbieter verpflichten sich, ihre Preise im Fall von marktgängigen Preissenkungen während der Beschaffungsdauer entsprechend anzupassen. Massgebend für die Beurteilung einer allfälligen Preissenkung ist der Zeitpunkt der Teillieferung und/oder kompletter Lieferung. Eine erneute Ausschreibung bleibt vorbehalten, falls das berücksichtigte Angebot im Lauf der Zeit nicht mehr das wirtschaftlich günstigste ist.

Der Auftraggeber behält sich vor, zugeschlagene Leistungen auch zugunsten weiterer Bedarfsstellen innerhalb der Bundesverwaltung erbringen zu lassen sowie, die als Optionen definierten Leistungen ganz, teilweise oder gar nicht zu beziehen.

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.


Kontakt

Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK, Generalsekretariat GS-UVEK
Fellerstrasse 21
3003 Bern
E-Mail-Adresse:  
beschaffung.wto@bbl.admin.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1071675 (19095) 801 GS-UVEK Lösungspartner E-Gov