Zuschlag 1069957: Releases und Wartung der Geschäftskundenapplikation VGK
Publiziert am: 29. April 2019
Post CH AG / Informatik
Art. 13 Abs. 1 lit. c VöB:
Die Zuschlagsempfängerin ist die Herstellerin der zu pflegenden Applikation VGK (Versendelösung für Geschäftskunden), welche kontinuierlich weiterentwickelt und den Bedürfnissen der Post CH AG angepasst wird.
Die Onlinedienste der Applikation VGK sind eingebettet in verschiedene Kernapplikationen der Post und es erfordert das entsprechende Detailwissen der Applikation VGK und der betreffenden Kernapplikationen, um Unterhalt und Weiterentwicklung wahrnehmen zu können.
Da nur die Zuschlagsempfängerin über das erforderliche Wissen verfügt, um die Aufgaben gemäss den hohen Anforderungen der Post zu erfüllen und im Sinne des Investitionsschutzes muss die Weiterentwicklung und Wartung der Applikation VGK durch die Zuschlagsempfängerin erfolgen.
Zumal der ursprüngliche Entwicklungsauftrag als Ergebnis einer öffentlichen Ausschreibung im Jahre 2013 bei der Zuschlagsempfängerin beschafft worden ist, erscheint vorliegend auch eine freihändige Vergabe gestützt auf Art. 13 Abs. 1 lit. f VöB als zulässig.
Auftraggeber: | Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Vergabe: | freihändig |
Andere Sprachen: |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
29.04.2019
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Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
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