Zuschlag 1069837: CR-Business: Betrieb, Wartung und Support der HR-Lösung
Publiziert am: 26. April 2019
Amt für Betriebswirtschaft und Aufsicht der Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion des Kantons Bern
Die Vergabe der wiederkehrenden Kosten für die Nutzung und den Gebrauch der Software (Lizenz) und des Digitalisierungsservers (SaaS) sowie für Betrieb, Wartung und Support von jährlich CHF 207'873.93 (Gesamtbetrag für zwei Jahre CHF 415'747.85) wird an die ursprüngliche Anbieterin vergeben. In Anwendung von Artikel 6 Absatz 2 des Gesetzes vom 11. Juni 2002 über das öffentliche Die DV Bern AG hat die Handelsregisterlösung entwickelt. Sie wird insgesamt in 22 Kantonen der
Beschaffungswesen (ÖBG, BSG 731.2 und gestützt auf Artikel 7 Absatz 3 Buchstabe c und f der
Verordnung vom 16. Oktober 2002 über das öffentliche Beschaffungswesen (ÖBV, BSG 731.21) kann
ein Auftrag freihändig vergeben werden, wenn es sich um Ersatz, Ergänzung oder Erweiterung bereits
erbrachter Leistungen handelt, weil einzig dadurch die Kontinuität der Dienstleistungen gewährleistet ist
und aufgrund der technischen Besonderheit des Auftrags nur eine Anbieterin in Frage kommt.
Schweiz eingesetzt. Die Fortführung des Betriebs, der Wartung und des Support dieser Software ist für das Handelsregisteramt des Kantons Bern geschäftskritisch. Über die detaillierten technischen Kenntnisse für den reibungslosen fortlaufenden Betrieb der bestehenden Lösung und eine zeitgerechte Wartungs- und
Supportdienstleistung verfügt nur die bisherige Anbieterin. Die Auftragsvergabe an sie ist daher zur
Erhaltung der Kontinuität der Leistungen zwingend erforderlich.
Auftraggeber: | Kanton |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Vergabe: | freihändig |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
23.04.2019
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Dieser Entscheid zur freihändigen Vergabe kann innert 10 Tagen seit der Publikation mit Beschwerde bei der Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion des Kantons Bern, Rechtsamt JGK, Münstergasse 2, 3011 Bern, angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Diese Publikation und greifbare Beweismittel sind beizulegen.
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Kramgasse 20, Postfach 652
3000 Bern 8
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Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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