Ausschreibung 1068597: (19000) 420 Technologiepartner SEM 2019 bis 2024
Publiziert am: 29. März 2019
Staatssekretariat für Migration SEM
m Zeitraum Q4/2019 bis Ende 2024 soll der Bedarf des SEM an externen IT-Projektressourcen in den Bereichen Digitalisierung und Automatisierung, Büroautomation und Umsysteme sowie Release- und Testmanagement (automation) sichergestellt werden.
Die Aufgabenbereiche umfassen: Projektleitung (senior), Business Analyse, Business Process Engineering, Risiko- und Qualitätsmanagement, Testmanagement, Testengineering / Testautomation sowie ICT-Architektur. Das maximale optionale Kostendach der vorliegenden Ausschreibung beträgt insgesamt CHF 48'000’000.00 (exkl. MwSt.). Mit jedem der 4 Zuschlagsempfänger wird ein Rahmenvertrag in der Höhe von CHF 48'000’000.00 (exkl. MwSt.) abgeschlossen. Die projektbezogenen und verbindlichen Leistungen werden mittels Abrufverfahren aus den Rahmenverträgen in Form von Einzelverträgen vereinbart.
Auftraggeber: | Bund (Zentrale Bundesverwaltung) |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: |
Raum Bern |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Andere Sprachen: |
Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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29. März 2019 | Publikationsdatum | |
29. März 2019 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | Sie können die Unterlagen online von der elektronischen Plattform www.simap.ch, Rubrik “Öffentliches Beschaffungswesen, Ausschreibungen Bund“ herunter laden. Dazu müssen Sie sich im Projekt registrieren und können anschliessend mit Login und Passwort, welches Sie per E-Mail erhalten, die gewünschten Unterlagen downloaden. Es steht auch ein Frageforum zur Verfügung. |
17. April 2019 | Frist für Fragen | Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese in anonymisierter Form ins Frageforum auf www.simap.ch stellen. |
13. Mai 2019 | Abgabetermin 23:59 | Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend. |
20. Mai 2019 | Offertöffnung | Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend. |
1. Oktober 2019 | Geplanter Projektstart | |
31. Dezember 2024 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
30% | ZK01 Preis |
8% | ZK02 Erfahrung Projektleitung |
7% | ZK03 Erfahrung Business Analyse |
6% | ZK04 Erfahrung Business Process Engineering |
6% | ZK05 Erfahrung Qualitäts- und Risikomanagement |
6% | ZK06 Erfahrung Testmanagement |
6% | ZK07 Erfahrung Testengineering/Testautomation |
6% | ZK08 Erfahrung IT-Architektur |
7% | ZK09 Aus- und Weiterbildungskonzept |
7% | ZK10 Wissens- und Erfahrungsmanagement |
7% | ZK11 Qualitätsmanagement |
4% | ZK12 Aufbau / Struktur und Form des Angebots |
Zulassungsbedingungen
Nicht zugelassen
Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Firmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen, ein Angebot in Schweizer Franken (CHF) zu unterbreiten.
Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkungen oder Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf die Offerte eingegangen.
EK01 Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können.
Dieser Nachweis muss auch für alle Subunternehmer geliefert werden.
Auszug aus dem Betreibungsregister nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt der Aufforderung durch den Auftraggeber. Bei Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes.
Hinweis: Die Vergabestelle überprüft elektronisch den Auszug aus dem Zentralen Firmenindex (www.zefix.ch).
Bei Anbietern aus dem Ausland Auszug aus dem Handelsregister oder eine vergleichbare, amtliche Urkunde des Auslandes.
Diese Eignungsnachweise sind erst auf Aufforderung, nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen.
EK02 a) Einhaltung von Verfahrensgrundsätzen
Der Anbieter bestätigt, dass er selber sowie die von ihm beigezogenen Dritten (Subunternehmer und Unterlieferanten) die Verfahrensgrundsätze gemäss Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB einhalten.
b) Zusätzlicher Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann
Anbieter mit mehr als 50 Mitarbeitenden und deren Subunternehmen erster Stufe mit jeweils mehr als 50 Mitarbeitenden müssen zusätzlich zum Selbstdeklarationsblatt nachweisen, wie die Lohnpraxis überprüft wurde.
EK03 Personelle Ressourcen
Der Anbieter sowie die von ihm beigezogenen Dritten (Subunternehmer, Unterlieferanten) verfügen über die nötigen personellen Ressourcen, um den Auftrag wie im Pflichtenheft umschrieben, erfüllen zu können.
EK04 Ansprechpartner
Der Anbieter verfügt über einen Ansprechpartner (Single Point of Contact (SPoC)), welcher bei der Eskalation von Problemen des Auftrags zuständig ist und den Entscheid herbeiführen kann.
EK05 Personensicherheitsüberprüfung
Der Anbieter ist bereit, auf erstes Verlangen des Auftraggebers die zum Einsatz vorgesehenen Personen namentlich bekannt zu geben und nach Abschluss des Beschaffungsvertrages einer Personensicherheitsprüfung gemäss der Verordnung über die Personensicherheitsprüfungen (PSPV, SR 120.4) zu unterziehen. Nähere Informationen sind unter www.aios.ch zu finden.
EK06 Ersatz von Mitarbeitenden
Der Anbieter ist bereit, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen:
Die Leistung und der Einsatz der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Personen werden durch den Auftraggeber beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft und Anhängen festgestellt, hat der Anbieter diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob der Anbieter verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt.
Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie negative Personensicherheitsprüfung des Bundes, Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Auftragnehmers gilt dabei nicht als wichtiger Grund.
EK07 Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB):
- für Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware, Ausgabe Oktober 2010
- für Informatikdienstleistungen, Ausgabe Oktober 2010.
Für das vorliegende Geschäft gelten die oben aufgelisteten AGB.
EK08 Akzeptanz Rahmenvertragsentwurf
Der Anbieter ist bereit, den Vertragsentwurf in Anhang Nr. 9 des Pflichtenhefts vorbehaltlos zu akzeptieren.
EK09 Verantwortung
Der Anbieter bestätigt, dass er
- die volle Ergebnisverantwortung und Haftung für die jeweiligen Aufträge und Werkverträge übernimmt.
- zur Kenntnis genommen hat, dass Angebote unter Personalverleihbedingungen von dieser Ausschreibung ausgeschlossen werden.
EK10 Führung der eingesetzten Mitarbeiter und Backoffice beim Anbieter
Der Anbieter verfügt über direkte Vorgesetzte, welche die eingesetzten Mitarbeitenden führen und fachlich beraten. Der Anbieter stellt seinen Mitarbeitern eigene Räumlichkeiten mit vollständiger Infrastruktur und Arbeitsinstrumenten (Personal Compuiter, Smartphone, Zeiterfassung, Internet-Zugang usw....) zur Verfügung, soweit die Leistungserbringung nicht die persönliche Anwesenheit der eingesetzten Mitarbeiter vor Ort beim Auftraggeber erfordert.
EK11 Kompetenz in der Projektleitung
Der Anbieter bestätigt, dass er oder der bei Bedarf beigezogene Subunternehmer über Projektleitungserfahrung verfügen. Die Erfahrung ist vom Anbieter und/oder dem vorgesehenen Subunternehmer anhand von genau einem Projekt nachzuweisen, welches folgende Merkmale aufweist:
- Abschluss des Einsatzes für die Projektleitung: nach dem 31.12.2012
- Einsatzdauer für die Projektleitung: mindestens 18 Monate
- Einsatzvolumen für die Projektleitung: >= 200 Personentage
- Projektvolumen (intern/extern) >= 3'000 Personentage
Referenzauskünfte über für den Bund realisierte Projekte werden nur zugelassen, wenn die aufgeführten Referenzpersonen jeweils schriftlich (auch E-mail) ihre Zustimmung zur Auskunftserteilung gegeben haben.
EK12 Kompetenz in der Business Analyse
Der Anbieter bestätigt, dass er oder der bei Bedarf beigezogene Subunternehmer über Erfahrung in der Business Analyse verfügen. Die Erfahrung ist vom Anbieter und/oder dem vorgesehenen Subunternehmer anhand von genau einem Projekt nachzuweisen, welches folgende Merkmale aufweist:
- Abschluss des Einsatzes für die Business Analyse: nach dem 31.12.2012
- Einsatzdauer für die Business Analyse: mindestens 12 Monate
- Einsatzvolumen für die Business Analyse: >= 200 Personentage
- Projektvolumen (intern/extern) >= 3'000 Personentage
Referenzauskünfte über für den Bund realisierte Projekte werden nur zugelassen, wenn die aufgeführten Referenzpersonen jeweils schriftlich (auch E-mail) ihre Zustimmung zur Auskunftserteilung gegeben haben.
EK13 Kompetenz im Business Process Engineering (BPE)
Der Anbieter bestätigt, dass er oder der bei Bedarf beigezogene Subunternehmer über Erfahrung im Business Process Engineering verfügen. Die Erfahrung ist vom Anbieter und/oder dem vorgesehenen Subunternehmer anhand von genau einem Projekt nachzuweisen, welches folgende Merkmale aufweist:
- Abschluss des Einsatzes für das BPE: nach dem 31.12.2012
- Einsatzdauer für das BPE: mindestens 9 Monate
- Einsatzvolumen für das BPE: >= 100 Personentage
- Projektvolumen (intern/extern) >= 3'000 Personentage
Referenzauskünfte über für den Bund realisierte Projekte werden nur zugelassen, wenn die aufgeführten Referenzpersonen jeweils schriftlich (auch E-mail) ihre Zustimmung zur Auskunftserteilung gegeben haben.
EK14 Kompetenz im Qualitäts- und Risikomanagement (QRM)
Der Anbieter bestätigt, dass er oder der bei Bedarf beigezogene Subunternehmer über Erfahrung im Qualitäts- und Risikomanagement verfügen. Die Erfahrung ist vom Anbieter und/oder dem vorgesehenen Subunternehmer anhand von genau einem Projekt nachzuweisen, welches folgende Merkmale aufweist:
- Abschluss des Einsatzes für das QRM: nach dem 31.12.2012
- Einsatzdauer für das QRM: mindestens 12 Monate
- Einsatzvolumen für das QRM: >= 50 Personentage
- Projektvolumen (intern/extern) >= 3'000 Personentage
Referenzauskünfte über für den Bund realisierte Projekte werden nur zugelassen, wenn die aufgeführten Referenzpersonen jeweils schriftlich (auch E-mail) ihre Zustimmung zur Auskunftserteilung gegeben haben.
EK15 Kompetenz im Testmanagement
Der Anbieter bestätigt, dass er oder der bei Bedarf beigezogene Subunternehmer über Erfahrung im Testmanagement verfügen. Die Erfahrung ist vom Anbieter und/oder dem vorgesehenen Subunternehmer anhand von genau einem Projekt nachzuweisen, welches folgende Merkmale aufweist:
- Abschluss des Einsatzes für das Testmanagement: nach dem 31.12.2012
- Einsatzdauer für das Testmanagement: mindestens 12 Monate
- Einsatzvolumen für das Testmanagement: >= 100 Personentage
- Projektvolumen (intern/extern) >= 3'000 Personentage
Referenzauskünfte über für den Bund realisierte Projekte werden nur zugelassen, wenn die aufgeführten Referenzpersonen jeweils schriftlich (auch E-mail) ihre Zustimmung zur Auskunftserteilung gegeben haben.
EK16 Kompetenz im Testengineering/Testautomation (Te/Ta)
Der Anbieter bestätigt, dass er oder der bei Bedarf beigezogene Subunternehmer über Erfahrung im Testengineering/Testautomation verfügen. Die Erfahrung ist vom Anbieter und/oder dem vorgesehenen Subunternehmer anhand von genau einem Projekt nachzuweisen, welches folgende Merkmale aufweist:
- Abschluss des Einsatzes für das Te/Ta: nach dem 31.12.2012
- Einsatzdauer für das Te/Ta: mindestens 12 Monate
- Einsatzvolumen für das Te/Ta: >= 200 Personentage
- Projektvolumen (intern/extern) >= 3'000 Personentage
Referenzauskünfte über für den Bund realisierte Projekte werden nur zugelassen, wenn die aufgeführten Referenzpersonen jeweils schriftlich (auch E-mail) ihre Zustimmung zur Auskunftserteilung gegeben haben.
EK17 Kompetenz in der IT-Architektur
Der Anbieter bestätigt, dass er oder der bei Bedarf beigezogene Subunternehmer über Erfahrung in der IT-Architektur verfügen. Die Erfahrung ist vom Anbieter und/oder dem vorgesehenen Subunternehmer anhand von genau einem Projekt nachzuweisen, welches folgende Merkmale aufweist:
- Abschluss des Einsatzes für die IT-Architektur: nach dem 31.12.2012
- Einsatzdauer für die IT-Architektur: mindestens 9 Monate
- Einsatzvolumen für für die IT-Architektur: >= 50 Personentage
- Projektvolumen (intern/extern) >= 3'000 Personentage
Referenzauskünfte über für den Bund realisierte Projekte werden nur zugelassen, wenn die aufgeführten Referenzpersonen jeweils schriftlich (auch E-mail) ihre Zustimmung zur Auskunftserteilung gegeben haben.
Zusätzliche Informationen
keine
Geschäftsabwicklung gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes für:
- Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware (Ausgabe Oktober 2010)
- Informatikdienstleistungen (Ausgabe Oktober 2010)
Abrufbar unter www.bbl.admin.ch – Rubrik Dokumentation – AGB
Bleiben vorbehalten. Die Bedarfsstelle führt nur dann Preisverhandlungen durch, wenn besondere Umstände wie die Klärung oder Konkretisierung der Anforderungen dies erfordern oder sie den Preis als unüblich erachtet.
Der Auftraggeber vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbietende, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer/innen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
Wird die Leistung im Ausland erbracht, so hat der/die Anbietende zumindest die Einhaltung der Kernübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation nach Anhang 2a VöB zu gewährleisten.
Das Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes (BKB) „Selbstdeklaration der Anbieterin bzw. des Anbieters betreffend die Einhaltung von sozialen Mindestvorschriften“ ist unterzeichnet dem Angebot beizulegen.
Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite.
Der Auftraggeber behält sich vor, zugeschlagene Leistungen auch zugunsten weiterer Bedarfsstellen innerhalb der Bundesverwaltung erbringen zu lassen sowie, die definierten Leistungen ganz, teilweise oder gar nicht zu beziehen.
www.simap.ch
Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Fellerstrasse 21
3003 Bern
E-Mail-Adresse:
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✘ Massgeschneiderte Durchführung von IT-Evaluationen
✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
öffentliche Ausschreibung oder Präqualifikationsverfahren
✘ einzigartiger Anforderungsdatenbank und Pflichtenheftsammlung
✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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