Zuschlag 1068037: Web Access Service, Base4Kids2
Publiziert am: 25. März 2019
Direktion für Bildung, Soziales und Sport
Sachverhalt: Entscheid: Begründung:
Die technische Lösung Web Access Service, Base4Kids2 erreicht den Schwellenwert des offenen/selektiven Verfahrens. Unter den Voraussetzungen von Art. 7 der Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen vom 16. Oktober 2002 (ÖBV) können Aufträge jedoch im freihändigen Verfahren vergeben werden, auch wenn mindestens die Schwellenwerte des Einladungsverfahren erreicht werden.
Die technische Lösung Web Access Service, Base4Kids2 wird nach Art. 7 Abs. 3 Lit. c und f der Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen der Firma Abraxas Informatik AG, Zürich, freihändig zugeschlagen.
Das im Rahmen des Projekts base4kids2 definierte Konzept für die Systemarchitektur bedingt, dass die technische Lösung für die Sicherheit der Endgeräte (iPads) und des Internetzugangs (für die Schulen) vom gleichen Anbieter betrieben werden muss. Nur so kann sichergestellt werden, dass sowohl Endgeräte, als auch Internetzugang den vorgegebenen Sicherheits- und Datenschutzrichtlinien entsprechen.
Die kombinierten Sicherheitsanforderungen an den Internetzugang (gemäss kantonalem Datenschutz) und das Projekt base4kids2 können nur von Abraxas erfüllt werden, was vor der Ausschreibung von base4kids2 nicht vorhersehbar war, weil sowohl das Lösungskonzept von base4kids2, als auch die Einflüsse anderer Projekte (WLAN und EDRUSCA2) noch nicht bekannt waren.
Auftraggeber: | Gemeinde/Stadt |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Vergabe: | freihändig |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
22.03.2019
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Die Verfügung über die Absicht der freihändigen Vergabe kann innert 10 Tagen nach der ersten Publikation mittles Beschwerde beim Regierungsstatthaltermat Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, angefochten werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen. Sie muss einen Antrag, die Angaben von Tatsachen und Beweismittln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten; greifbare Beweise sind beizulegen.
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Bundesgasse 33
3011 Bern
E-Mail-Adresse:
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✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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