Zuschlag 1068037: Web Access Service, Base4Kids2

Publiziert am: 25. März 2019

Direktion für Bildung, Soziales und Sport

Sachverhalt:
Die technische Lösung Web Access Service, Base4Kids2 erreicht den Schwellenwert des offenen/selektiven Verfahrens. Unter den Voraussetzungen von Art. 7 der Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen vom 16. Oktober 2002 (ÖBV) können Aufträge jedoch im freihändigen Verfahren vergeben werden, auch wenn mindestens die Schwellenwerte des Einladungsverfahren erreicht werden.

Entscheid:
Die technische Lösung Web Access Service, Base4Kids2 wird nach Art. 7 Abs. 3 Lit. c und f der Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen der Firma Abraxas Informatik AG, Zürich, freihändig zugeschlagen.

Begründung:
Das im Rahmen des Projekts base4kids2 definierte Konzept für die Systemarchitektur bedingt, dass die technische Lösung für die Sicherheit der Endgeräte (iPads) und des Internetzugangs (für die Schulen) vom gleichen Anbieter betrieben werden muss. Nur so kann sichergestellt werden, dass sowohl Endgeräte, als auch Internetzugang den vorgegebenen Sicherheits- und Datenschutzrichtlinien entsprechen.
Die kombinierten Sicherheitsanforderungen an den Internetzugang (gemäss kantonalem Datenschutz) und das Projekt base4kids2 können nur von Abraxas erfüllt werden, was vor der Ausschreibung von base4kids2 nicht vorhersehbar war, weil sowohl das Lösungskonzept von base4kids2, als auch die Einflüsse anderer Projekte (WLAN und EDRUSCA2) noch nicht bekannt waren.


Auftraggeber: Gemeinde/Stadt
Kategorie: Zuschlag
Sprache: de
Tags:
  • 48000000: Softwarepaket und Informationssysteme
Gruppen:
  • IT: IT
Untergruppen:
  • IT-SW: Software
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Vergabe: freihändig

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium

Berücksichtigte Anbieter

Abraxas Informatik AG, St. Gallen
CHF 1,584,117 , über 6 Jahre

Weitere Informationen


Ausschreibung:
Titel:
Evaluationsdauer: None Tage

Datum des Zuschlags:

22.03.2019


Anzahl Angebote:

-


Rechtsmittelbelehrung:

Die Verfügung über die Absicht der freihändigen Vergabe kann innert 10 Tagen nach der ersten Publikation mittles Beschwerde beim Regierungsstatthaltermat Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, angefochten werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen. Sie muss einen Antrag, die Angaben von Tatsachen und Beweismittln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten; greifbare Beweise sind beizulegen.


Zusätzliche Informationen:

-


Kontakt

Direktion für Bildung, Soziales und Sport
Bundesgasse 33
3011 Bern
E-Mail-Adresse:  
beschaffungswesen@bern.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1068037 Web Access Service, Base4Kids2