Zuschlag 1066725: Ausschreibung VDI-SSO-Service
Publiziert am: 18. April 2019
Spital Bülach AG
Im durchgeführten Verfahren hat Abraxas die höchste Punktzahl im Preis-/Leistungsverhältnis erreicht und weist somit das wirtschaftlich beste Angebot aus. Die Firma schneidet in vier von fünf einzelnen Grobkriterien am besten ab im Vergleich zu den übrigen Angeboten.
Auftraggeber: | Träger kantonaler Aufgaben |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Vergabe: | selective |
Vorangehende Publikation: |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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10% | Resultat aus Präqualifikation |
35% | VDI Konzept des Anbieters |
30% | Präsentation und Produktprüfung; Referenzen |
5% | Formelle und verfahrensmässige Akzeptanz |
20% | Preise |
gemäss Anforderungskatalog
Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
09.04.2019
3
Gegen diese Verfügung kann innert 10 Tagen, von der Zustellung an die Anbietenden an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Militärstrasse 36, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die an-gerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
Die Zuschlagsmitteilung inkl. Vergabeverfügung erfolgte am 22.03.2019 an die Anbietenden.
Spitalstrasse 24
8180 Bülach
Telefon: 044 863 22 23
E-Mail-Adresse:
Ein Angebot der Firma Noematica, der Spezialistin für IT-Evaluationen rund um Cloud, Gemeinden und Schulen sowie KMUs
✘ Massgeschneiderte Durchführung von IT-Evaluationen
✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
öffentliche Ausschreibung oder Präqualifikationsverfahren
✘ einzigartiger Anforderungsdatenbank und Pflichtenheftsammlung
✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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