Ausschreibung 1065755: (19026) 316 Schweizerische Koordinations- und Fachstelle Sucht

Publiziert am: 15. März 2019

Bundesamt für Gesundheit BAG

Mit der vorliegenden Ausschreibung soll ein Partner evaluiert werden, der im Auftrag des BAG die Schweizerische Koordinations- und Fachstelle Sucht wahrnimmt und so die Zusammenarbeit mit allen Verbänden, kantonalen Organisationen und Institutionen fördert und unterstützt und die Vielfalt, Zugänglichkeit, Vernetzung und Qualität der verschiedenen Präventions-, Therapie-, Beratungs- und Schadensminderungsangebote im Suchtbereich zugänglich macht.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

In den Räumlichkeiten des Auftragnehmers, an den Standorten des BAG in Bern oder an anderen Örtlichkeiten in der Schweiz.

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 72000000: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
  • 79416000: Öffentlichkeitsarbeit
  • 85100000: Dienstleistungen des Gesundheitswesens
Gruppen:
  • C: Consulting
  • IT: IT
Untergruppen:
  • C-C: Consulting
  • IT-SV: IT Services
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Andere Sprachen:

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
15. März 2019 Publikationsdatum
15. März 2019 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

Sie können die Unterlagen online von der elektronischen Plattform www.simap.ch, Rubrik “Öffentliches Beschaffungswesen, Ausschreibungen Bund“ herunter laden. Dazu müssen Sie sich im Projekt registrieren und können anschliessend mit Login und Passwort, welches Sie per E-Mail erhalten, die gewünschten Unterlagen downloaden. Es steht auch ein Frageforum zur Verfügung.

Die Anhänge A9 – A18 der Ausschreibungsunterlagen enthalten vertrauliche Unterlagen. Um Zugang zu diesen Unterlagen zu erhalten, muss der Anbieter die eingescannte Kopie der eigenhändig unterzeichneten Geheimhaltungsvereinbarung (Anhang A8) an folgende Adresse zustellen: beschaffung.wto@bbl.admin.ch.
Der Anbieter erhält Zugang zu den vertraulichen Unterlagen nach Eingang und Kontrolle der rechtsgültig unterzeichneten Geheimhaltungsvereinbarung.
Es liegt in der Verantwortung des Anbieters, diese Unterlagen rechtzeitig anzufordern (vgl. auch Fristen für die Eingabe des Angebotes).

18. April 2019 Frist für Fragen

Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese in anonymisierter Form ins Frageforum auf www.simap.ch stellen.

Achtung: Fragen bezüglich der vertraulichen Anhänge A9 – A18 sind bis zum 18.04.2019 ausschliesslich per E-Mail an beschaffung.wto@bbl.admin.ch zu richten.

Zu spät eingereichte Fragen können nicht mehr beantwortet werden.

Die nicht-vertraulichen Antworten werden anonymisiert auf www.simap.ch publiziert. Alle Anbieter werden per E-Mail informiert, sobald die Antworten auf www.simap.ch publiziert sind.

Die Antworten zu den vertraulichen Anhänge A9 – A18 werden allen Anbietern, welche die Geheimhaltungsvereinbarung (Anhang A8) rechtsgültig unterzeichnet und eingereicht haben, anonymisiert per E-Mail zugestellt.

20. Mai 2019 Abgabetermin 23:59

Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend.
a)
Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben
erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel).
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den
Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per Fax (Fax Nr. gemäss Ziff. 1.2 vorstehend) an die Auftraggeberin zu senden.
Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung
sicherzustellen.
Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurück gesandt.

24. Mai 2019 Offertöffnung

Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend.
a)
Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben
erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel).
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den
Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per Fax (Fax Nr. gemäss Ziff. 1.2 vorstehend) an die Auftraggeberin zu senden.
Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung
sicherzustellen.
Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurück gesandt.

None Geplanter Projektstart
None Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
25% ZK1.1 Qualifikationen des Schlüsselteams
27.2% ZK1.2 Konzept und Vorgehen Zielerreichung
10.8% ZK1.3 Organisation Koordinations- und Fachstelle Sucht
25% ZK2 Preise und Kosten
12% ZK3 Anbieterpräsentation

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Nicht zugelassen

Eignungskriterien:

Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Firmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen, ein Angebot in Schweizer Franken (CHF) zu unterbreiten.

Geforderte Nachweise:

Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkungen oder Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf die Offerte eingegangen.

EK01 Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können.
Auszug aus dem Betreibungsregister nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt der Aufforderung durch den Auftraggeber. Bei Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes.
Hinweis: Die Vergabestelle überprüft elektronisch den Auszug aus dem Zentralen Firmenindex (www.zefix.ch).
Bei Anbietern aus dem Ausland Auszug aus dem Handelsregister oder eine vergleichbare, amtliche Urkunde des Auslandes.
Diese Eignungsnachweise sind erst auf Aufforderung, nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen.

EK02 Kenntnisse und Erfahrungen
Der Anbieter selber oder einer seiner eingesetzten Subakkordanten verfügt über Kenntnisse und Erfahrungen in nachfolgenden Schwerpunkten:
1) Gesundheitsförderung und Prävention im Suchtbereich
2) Therapie und Beratungsangebote im Suchtbereich
3) Koordination und Unterstützung von Organisationen in der Suchtprävention und -beratung
4) Expertise in Schadensminderung
5) Organisation von Fachveranstaltungen
6-1) Projektleitung und Mitarbeit bei der Entwicklung von Webportalen und Apps unter Berücksichtigung der Vorgaben von Datenschutz und -Sicherheit in einem technologisch agilen Umfeld
6-2) Unterhalt und Administration von Webportalen mit mehrstufigen Berechtigungshierarchien
6-3) Zusammenarbeit mit spezialisierten IT Anbietern bei der Entwicklung, Bereitstellung und Pflege von IT-Informationsplattformen (Webportalen) und Apps

EK03 Ansprechpartner (SPOC)
Der Anbieter verfügt über einen Ansprechpartner (SPOC), welcher bei der Eskalation von Problemen des Auftrags zuständig ist und den Entscheid herbeiführen kann.

EK04 Schlüsselteam
Der Anbieter setzt (gemäss Vorgabe im Kapitel 3.2.4 des Pflichtenheftes) ein kompetentes Team von mindestens 4 Personen ein und sichert deren Verfügbarkeit zur Wahrnehmung aller notwendigen Arbeiten (qualitativ und quantitativ) über den gesamten Leistungszeitraum zu.

EK05 Personelle Ressourcen
Der Anbieter verfügt selber oder zusammen mit den beigezogenen Subunternehmen über die nötigen personellen Ressourcen, um den Auftrag - wie im Pflichtenheft umschrieben - erfüllen zu können.

EK06 Sprachkenntnisse Schlüsselteam
Der Anbieter bestätigt, dass seine für die entsprechenden Rollen des Schlüsselteams angebotenen Personen folgende Sprachkenntnisse, entsprechend Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen GER, abdecken können:
• Die/der Gesamtverantwortliche/r: Deutsch oder Französisch oder Italienisch als Muttersprache / Niveau C2 und in Deutsch oder Französisch (falls Muttersprache Italienisch) oder in Französisch (sofern Muttersprache Deutsch) oder Deutsch (sofern Muttersprache Französisch) Niveau B2
• Die/der Stellvertreter/in der/des Gesamtverantwortliche/r: Deutsch oder Französisch oder Italienisch als Muttersprache / Niveau C2 und in Deutsch oder Französisch (falls Muttersprache Italienisch) oder in Französisch (sofern Muttersprache Deutsch) oder Deutsch (sofern Muttersprache Französisch) Niveau B2
• Eine Lead-Fachperson LF1 - LF6: Deutsch als Muttersprache / Niveau C2 und Französisch Niveau B2
• Eine Lead-Fachperson LF1 - LF6: Französisch als Muttersprache / Niveau C2 und Deutsch Niveau B2
• Eine Lead-Fachperson LF1 - LF6: Italienisch als Muttersprache / Niveau C2 und Deutsch oder Französisch in Niveau B2

EK07 Bereitschaft und Fähigkeit zum Ersatz von Mitarbeitenden:
Der Anbieter ist bereit, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen:
• Die Leistung und der Einsatz der von dem Anbieter zur Verfügung gestellten Personen werden durch den Auftraggeber beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft und Anhängen festgestellt, hat der Anbieter diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob der Anbieter verpflichtet wird, die betreffenden Personen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt;
• Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie negative Personensicherheitsprüfung des Bundes, Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten der Auftragnehmerin gilt dabei nicht als wichtiger Grund.

EK08 Spesen
Der Anbieter akzeptiert, dass für die Dauer des geplanten Einsatzes keine Spesen ausbezahlt werden. Die Spesen sind in den Preisen inbegriffen.

EK09 Sicherheitsbestimmungen und -vorgaben
Der Anbieter bestätigt, dass er und seine Subunternehmer im Rahmen ihrer Leistungserbringung die nachfolgenden Sicherheitsbestimmungen der Bundesverwaltung jederzeit einhalten werden.
• Bundesgesetz vom 19. Juni 1992 über den Datenschutz (DSG);
• Verordnung vom 14. Juni 1993 zum DSG (VDSG);
• Weisungen des Bundesrates vom 16. Januar 2019 über die IKT-Sicherheit in der Bundesverwaltung (WIsB);
• Vorgaben des ISB vom 17. Dezember 2018 zum IKT-Grundschutz in der Bundesverwaltung (Si001 - IKT-Grundschutz in der Bundesverwaltung);
• Datenschutz-Grundverordnung vom 25. Mai 2018 (DSGVO) der Europäischen Union (EU).

EK10 a) Einhaltung von Verfahrensgrundsätzen
Der Anbieter bestätigt, dass er selber sowie die möglicherweise von ihm beigezogenen Dritten (Subunternehmer und Unterlieferanten) die Verfahrensgrundsätze gemäss Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB einhalten.
b) Zusätzlicher Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann
Anbieter mit mehr als 50 Mitarbeitenden und deren Subunternehmen erster Stufe mit jeweils mehr als 50 Mitarbeitenden müssen zusätzlich zum Selbstdeklarationsblatt nachweisen, wie die Lohnpraxis überprüft wurde.

EK11 Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB)
- AGB für Dienstleistungsaufträge, Ausgabe September 2016, Stand September 2016
- AGB für Informatikdienstleistungen, Ausgabe Oktober 2010
- AGB für Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware, Ausgabe Oktober 2010

EK12 Akzeptanz des Vertragsentwurfs
Der Anbieter akzeptiert den Vertragsentwurf gemäss Anhang A7 des Pflichtenhefts vorbehaltslos.

Zusätzliche Informationen

Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören:

keine

Geschäftsbedingungen:

Geschäftsabwicklung gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes für:
• Dienstleistungsaufträge, Ausgabe September 2016, Stand September 2016
• Informatikdienstleistungen, Ausgabe Oktober 2010
• Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware, Ausgabe Oktober 2010
Abrufbar unter www.bbl.admin.ch – Rubrik Dokumentation – AGB

Nachverhandlungen:

Bleiben vorbehalten.

Grundsätzliche Anforderungen:

Der Auftraggeber vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbietende, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer/innen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
Das Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes (BKB) „Selbstdeklaration der Anbieterin bzw. des Anbieters betreffend die Einhaltung von sozialen Mindestvorschriften“ ist unterzeichnet dem Angebot beizulegen.

Sonstige Angaben:

Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite.

Die Dienstleistungen werden vom Bund situativ nach Bedarf bezogen. Die Vergabestelle behält sich vor, die mit dem Rahmenvertrag ausgeschriebenen Leistungen nur teilweise oder gegebenenfalls gar nicht zu beziehen.

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.


Kontakt

Bundesamt für Gesundheit BAG
Schwarzenburgstrasse 157
3003 Bern
E-Mail-Adresse:  
beschaffung.wto@bbl.admin.ch