Ausschreibung 1064225: Sitecore-DL-PV
Publiziert am: 8. Juli 2019
Post Informatik
Im Rahmen des Projektes «Sitecore-DL-PV» sollen zwei geeignete Anbieter evaluiert werden, welche die Anforderungen der Post CH AG gemäss detailliertem Anforderungskatalog zu bestmöglichen wirtschaftlichen Bedingungen erfüllen. Dabei muss jeder Zuschlagsempfänger im Umfeld von «Sitecore» sowohl Personalverleih (PV) als auch Dienstleistung (DL) anbieten können. Die vorliegend ausgeschriebenen Personalprofile basieren auf den erwähnten „Berufen der ICT" (Ausgabe 2019; Hrsg.: swissICT): • ICT Architekt (ICT-Software-Architekt) (Berufsnummer 46) Weitere Angaben gemäss Ausschreibungsunterlagen.
• Applikations-Entwickler (Berufsnummer 35)
• ICT System Ingenieur (Berufsnummer 65)
• Wirtschaftsinformatiker (Berufsnummer 26)
• ICT-Requirements-Engineer (Berufsnummer 67)
• Business-Analyst (Berufsnummer 95)
Auftraggeber: | Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: |
Raum Bern |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
|
Gruppen: |
|
Untergruppen: |
|
Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
---|---|---|
8. Juli 2019 | Publikationsdatum | |
None | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | Gemäss Ausschreibungsunterlagen. |
22. Juli 2019 | Frist für Fragen | Fragen des Anbieters zur Ausschreibung und zu den Ausschreibungsunterlagen sind direkt in der Ausschreibungsplattform simap.ch bis spätestens 22.07.2019 zu stellen. |
19. August 2019 | Abgabetermin 12:00 | Das Angebot muss zur Wahrung seiner Rechtzeitigkeit zum genannten Zeitpunkt vollständig am genannten Ort eingetroffen sein; Eingaben per E-Mail oder Fax genügen nicht. Die Aufgabe eines Angebotes per Post zum genannten Zeitpunkt (Poststempel) reicht zur Wahrung der Rechtzeitigkeit nicht. Zu spät eingetroffene Angebote werden nicht berücksichtigt. |
19. August 2019 | Offertöffnung | Das Angebot muss zur Wahrung seiner Rechtzeitigkeit zum genannten Zeitpunkt vollständig am genannten Ort eingetroffen sein; Eingaben per E-Mail oder Fax genügen nicht. Die Aufgabe eines Angebotes per Post zum genannten Zeitpunkt (Poststempel) reicht zur Wahrung der Rechtzeitigkeit nicht. Zu spät eingetroffene Angebote werden nicht berücksichtigt. |
None | Geplanter Projektstart | |
None | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
68% | Erfüllung der Anforderungen |
30% | Wirtschaftlichkeit (Preise) |
2% | Transparenz und Qualität des Angebotes |
Zulassungsbedingungen
nicht zugelassen
2.1 Unternehmensgrösse
2.2 Nachweise
2.3 Betreibungen / Konkurs- oder Nachlassverfahren
2.4 Sozialversicherungsbeiträge
2.5 Einhaltung Ausländerrecht
2.6 Bewilligung für Personalverleih
2.7 Einhaltung AVG/AVV
2.8 Einhaltung der Arbeitsbedingungen
2.9 Akzeptanz des Sozial- und Ethikkodex
2.10 Geheimhaltungsvereinbarung
2.11 Akzeptanz Rahmenvertragsentwurf
2.12 Akzeptanz der AGB der Post CH AG
2.13 Erfahrung
2.14 Referenzprojekt
2.15 Vendor Management System (Personalverleih)
2.16 Preisblatt Vertragslaufzeit
2.17 E-Rechnung
2.18 SAP Ariba-Netzwerk
siehe Unterlagen
Zusätzliche Informationen
keine
• Allgemeine Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen (Ausgabe September 2018)
• Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Analyse, Konzeption, Realisierung und Einführung von Informatik-Gesamtsysteme bzw. Individualsoftware (Ausgabe September 2018)
• Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Wartung von Hard- und die Pflege von Software (Ausgabe September 2018)
• Rahmenvertragsentwurf
Verhandlungen sind keine vorgesehen. Die Post weist die Anbieter daher ausdrücklich darauf hin, von Beginn weg das beste Angebot einzureichen.
Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten. Als Arbeitsbedingungen gelten die Gesamtarbeitsverträge und die Normalarbeitsverträge und, wo diese fehlen, die tatsächlichen orts- und berufsüblichen Arbeitsbedingungen. Wird die Leistung im Ausland erbracht, so hat der Anbieter zumindest die Einhaltung der Kernübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO-Kernübereinkommen) nach Anhang 2a der Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen (VöB; SR 172.056.11) einzuhalten.
Die Anbieter können für die Ausarbeitung des Angebots keine Entschädigung beanspruchen.
Die Anbieter werden gebeten, die Fragen zu den Anforderungen im Online-Evaluationstool „DecisionAdvisor“ zu beantworten. Die Beantragung eines Zugangs (Benutzername und Passwort) auf den „DecisionAdvisor" erfolgt gemäss der Anleitung, welche im simap.ch als Anhang Nr. 04 publiziert ist.
Mit den beiden Zuschlagsempfängern soll je ein Rahmenvertrag abgeschlossen werden. Für den Abruf einzelner Leistungen ist ein Mini-Tender-Verfahren vorgesehen.
Geheimhaltungsverpflichtung:
Alle Unterlagen sind absolut vertraulich zu behandeln. Die Dokumente dürfen weder kopiert noch in irgendeiner Form an Dritte weitergegeben werden. Falls die Dokumente zwecks Einreichung eines Angebotes zwingend Dritten vorgelegt werden müssen, so sind auch diese zur strikten Wahrung der Vertraulichkeit anzuhalten. Im Übrigen verpflichten sich der Anbieter, dessen Mitarbeiter und allfällige Subunternehmer / Unterlieferanten, über alle Informationen und Tatsachen, die ihnen im Rahmen des vorliegenden Beschaffungsverfahrens zur Kenntnis gelangen, Stillschweigen zu bewahren. Dies gilt sowohl während der Angebots- und allfälligen Vertragsdauer als auch nach Beendigung des entsprechenden Vertragsverhältnisses.
Verzichtet ein Unternehmen auf das Einreichen eines Angebotes oder kommt es zu keinem Vertragsabschluss, sind alle Ausschreibungsunterlagen der Post CH AG zu vernichten.
Weitere Angaben gemäss Ausschreibungsunterlagen.
www.simap.ch
Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
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✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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