Ausschreibung 1064085: FA TRA Realisierung und Einführung SL, SW-Pflege und Support

Publiziert am: 4. März 2019

Bundesamt für Strassen Abteilung Strassennetze (Bereich SSI)

Die Fachanwendung TRA ist seit 2010 beim ASTRA im Betrieb. Das System ist ein zentrales Element zur Erhaltungsplanung der Nationalstrassen und ist im ASTRA in der Gesamtsystemlandschaft MISTRA.

Die Fachanwendung wird beim BIT betrieben. Technologisch wurde das System auf der Microsoft .NET Technologie entwickelt und setzt unter anderem das Framework Silverlight für
die graphische Oberfläche ein. Silverlight wird von Microsoft und somit auch vom Betreiber (BIT) ab Ende 2021 nicht mehr unterstützt. Die betroffenen Anwendungen müssen aus diesem
Grund umgebaut und das entsprechende Framework abgelöst werden.

Das Pflichtenheft beinhaltet folgende Module:
Projekt: Realisierung und Einführung Ersatz Silverlight für die Jahre 2019 - 2021.
Betrieb: SW-Pflege und Support für die Jahre 2021- 2026.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Bei der Auftraggeberin: Bundesamt für Strassen ASTRA, Mühlestrasse 2, Ittigen
In den Räumlichkeiten des Auftragnehmers

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 72000000: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Gruppen:
  • IT: IT
Untergruppen:
  • IT-SV: IT Services
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
4. März 2019 Publikationsdatum
4. März 2019 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

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3. Mai 2019 Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen
29. März 2019 Frist für Fragen

Fragen sind in deutscher oder französischer Sprache unter www.simap.ch im "Forum einzureichen. Sie werden bis am 02.04.2019 allen Bezügern der Ausschreibungsunterlagen gleichlautend unter www.simap.ch im "Forum" beantwortet. Nach dem 29.03.2019 eintreffende Fragen werden nicht mehr beantwortet.

3. Mai 2019 Abgabetermin 00:00

Für vorbefasste Firmen gilt die Eingabefrist gemäss Ziffer 4.5.

Spezifische Fristen und Formvorschriften:
Es sind 2 Exemplare des Angebots (der Angebotsunterlagen) in Papierform und 1 in elektronischer Form (CD/DVD/USB-Stick) einzureichen.
Einreichung auf dem Postweg:
A-Post (Datum Poststempel einer Schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle; Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Die Anbieter bzw. der Anbieter
hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Verspätete Angebote werden nicht mehr berücksichtigt. Auf dem Couvert ist neben der Projektbezeichnung deutlich der Vermerk "Nicht öffnen - Offertunterlagen" anzubringen.

Persönliche Abgabe:
Die Abgabe hat bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin während den Öffnungszeiten
der Loge (08:00: - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung zu erfolgen (Adresse s. 1.2).

Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land, während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung, übergeben. Die Anbieter sind in diesem Fall verpflichtet, die Empfangsbestätigung vor dem Abgabetermin
per E-Mail der Beschaffungsstelle zu senden.

Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten!

8. Mai 2019 Offertöffnung

Für vorbefasste Firmen gilt die Eingabefrist gemäss Ziffer 4.5.

Spezifische Fristen und Formvorschriften:
Es sind 2 Exemplare des Angebots (der Angebotsunterlagen) in Papierform und 1 in elektronischer Form (CD/DVD/USB-Stick) einzureichen.
Einreichung auf dem Postweg:
A-Post (Datum Poststempel einer Schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle; Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Die Anbieter bzw. der Anbieter
hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Verspätete Angebote werden nicht mehr berücksichtigt. Auf dem Couvert ist neben der Projektbezeichnung deutlich der Vermerk "Nicht öffnen - Offertunterlagen" anzubringen.

Persönliche Abgabe:
Die Abgabe hat bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin während den Öffnungszeiten
der Loge (08:00: - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung zu erfolgen (Adresse s. 1.2).

Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land, während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung, übergeben. Die Anbieter sind in diesem Fall verpflichtet, die Empfangsbestätigung vor dem Abgabetermin
per E-Mail der Beschaffungsstelle zu senden.

Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten!

1. September 2019 Geplanter Projektstart
31. Dezember 2023 Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
30% ZK1 PREIS
35%, unterteilt in ZK2: ERFAHRUNG UND KOMPETENZEN DES TEAMS
12% Aus- und Weiterbildung, Verfügbarkeit. Eine Referenz zur Rolle Projektleiter Entwicklung oder Verantwortlicher SW-Pflege und Support in einem in den letzten 5 Jahren abgeschlossenen oder seit mindestens 1 Jahr laufenden Softwareprojekt oder Anwendung mit vergleichbarem Vorgehensmodell (HERMES und ALM) und vergleichbarer Grösse;
8% Aus- und Weiterbildung, Verfügbarkeit. Eine Referenz zur Rolle Softwarearchitekt .NET in einem in den letzten 5 Jahren abgeschlossenen oder seit mindestens 1 Jahr laufenden Softwareprojekt oder Anwendung mit vergleichbarer Technologie und Architektur;
8% Aus- und Weiterbildung, Verfügbarkeit. Eine Referenz zur Rolle Softwarearchitekt GIS in einem in den letzten 5 Jahren abgeschlossenen oder seit mindestens 1 Jahr laufenden Softwareprojekt oder Anwendung mit vergleichbarer Technologie und Architektur;
7% Aus- und Weiterbildung, Verfügbarkeit. 1 Referenz zur Rolle Qualitätsverantwortlicher Softwareentwicklung in einem in den letzten 5 Jahren abgeschlossenen oder seit mindestens 1 Jahr laufenden Softwareprojekt oder Anwendung mit vergleichbarer Grösse und vergleichbaren Qualitätsanforderungen;
25% ZK3 AUFTRAGSANALYSE;
10% ZK4: PRÄSENTATION;

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Zugelassen. Die Federführung muss einem Unternehmen der Bietergemeinschaft übertragen werden. Die weiteren Beteiligten sind in den Angebotsunterlagen bekannt zu geben. Mitglieder
der Bietergemeinschaft dürfen nach Eingabe der Offerte nicht ausgewechselt werden.

Eignungskriterien:

Alle wirtschaftlich und technisch leistungsfähigen Firmen, die zudem die nachfolgenden Eignungsnachweise erbringen, sind aufgerufen, ein Angebot in CHF zu unterbreiten.
EK1: Methodische und technische Leistungsfähigkeit
EK2: Kapazität
EK3: Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
EK4: Lohngleichheit von Mann und Frau

Geforderte Nachweise:

Die nachfolgenden Eignungsnachweise / Bestätigungen müssen zusammen mit den (vorgegebenen) Angebotsunterlagen eingereicht werden, ansonsten nicht auf das Angebot eingegangen werden kann.
Zu EK1:
EK1.1: Nachweis zur erfolgreichen Abwicklung von einem in den letzten 5 Jahren abgeschlossenen oder seit mindestens 1 Jahr laufenden Softwareprojekt oder Anwendung mit vergleichbarem
Vorgehensmodell (HERMES und ALM) und vergleichbarer Grösse.
EK1.2: Nachweis zur erfolgreichen Abwicklung von einem in den letzten 5 Jahren abgeschlossenen oder seit mindestens 1 Jahr laufenden Softwareprojekt oder Anwendung mit vergleichbarer
Technologie und Architektur.
EK1.3: Bestätigung, dass der Lieferant die benötigte Basissoftware, Drittkomponenten und Werkzeuge (gem. Pflichtenheft) beschaffen kann und beschaffen wird.
EK1.4: Die Projektsprache ist Deutsch. Bestätigung, dass der Verantwortliche „Realisierung SL, SW-Pflege und Support“ die Sprache Deutsch (mindestens Niveau C1) beherrscht.
Zu EK2:
Nachweis, dass der mittlere Jahresumsatz der letzten drei Jahre (2016 bis 2018) der Firma/Bietergemeinschaft grösser ist als der doppelte Jahresumsatz des Auftrages.
Zu EK3:
Handels- und Betreibungsregisterauszug, nicht älter als 3 Monate; Anbieterinnen und Anbietern aus dem Ausland reichen eine vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes ein.
Zu EK4:
Nachweis des Anbieters, dass er selber sowie die von ihm beigezogenen Dritten (Subunternehmer und Unterlieferanten) die Verfahrensgrundsätze gemäss Selbstdeklarationsblatt der
Beschaffungskonferenz des Bundes BKB einhalten. Der Nachweis erfolgt mit rechtsgültiger Unterzeichnung des Selbstdeklarationsblattes der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB.
Link: https://www.beschaffung.admin.ch/dam/bpl/de/dokumente/Anbieter/Selbstdeklaration/Selbstdeklaration_allgemein.pdf.download.pdf/Selbstdeklaration_allgemein.pdf.
Anbieter mit mehr als 50 Mitarbeitenden und deren Subunternehmen erster Stufe mit jeweils mehr als 50 Mitarbeitenden müssen zusätzlich zum Selbstdeklarationsblatt nachweisen, wie die Lohnpraxis überprüft wurde. Der Nachweis erfolgt per Selbsttest (Logib, Link: https://www.ebg.admin.ch/ebg/de/home/dienstleistungen/selbsttest-tool--logib.html). Der Nachweis kann auch durch Kontrollen staatlicher Behörden oder Lohnanalysen Dritter erfolgen.

Zusätzliche Informationen

Geschäftsbedingungen:

Gemäss vorgesehener Vertragsurkunde

Nachverhandlungen:

Bleiben vorbehalten. Reine Abgebotsrunden resp. Preisverhandlungen werden keine durchgeführt. Im Rahmen von Nachverhandlungen können Angebotsbereinigungen oder Leistungsänderungen eine entsprechende Preisänderung zur Folge haben.

Grundsätzliche Anforderungen:

Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.

Sonstige Angaben:

1. Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite;
2. Die Erarbeitung der Angebote wird nicht vergütet. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben;
3. Ausschluss, Vorbefassung: Techdata AG, Sigmaplan AG und Vico Group sind von der Teilnahme am vorliegenden Verfahren ausgeschlossen.
4. Die Firma Zühlke AG als bisheriger Leistungserbringer ist zur Teilnahme am vorliegenden Verfahren zugelassen, da sie an der Vorbereitung der vorliegenden Ausschreibung nicht beteiligt
war und alle durch sie erarbeiteten Ergebnisse zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt werden (siehe Punkt 5). Die Frist zur Einreichung einer allfälligen Offerte durch Zühlke
AG endet am 17.04.2019 Für alle anderen Anbieter gilt die Frist gemäss Ziff. 1.4.
5. Ein Computer mit Zugriff auf den Web- und Rich-Client und ein lokales Verzeichnis mit dem Source Code steht den Anbietern im ASTRA gegen Voranmeldung vom 18.03.2019 bis
22.03.2019 zur Einsichtnahme zur Verfügung. Jeder Anbieter darf das System einmal während maximal 4 Std. einsehen. Termine müssen 1 Woche im Voraus beim Helpdesk ASTRA
(hd@astra.admin.ch) beantragt werden.

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.


Kontakt

Bundesamt für Strassen Abteilung Strassennetze (Bereich SSI)
Mühlestrasse 2
3003 Bern
E-Mail-Adresse:  
info@astra.admin.ch