Ausschreibung 1060755: Ausschreibung SAP S/4 HANA (Greenfield)

Publiziert am: 1. März 2019

AEW Energie AG

Zweck der Ausschreibung ist die Auswahl eines Beratungsunternehmens, welches die AEW Energie AG hinsichtlich fachlicher, prozessualer wie auch technologischer Sichtweise beraten kann und die noch zu erstellenden Fachkonzepte auf einer S/4HANA-Plattform neu mittels Greenfield-Vorgehen einführen kann. Die im Pflichtenheft Kapitel 1.3 aufgeführten Firmen haben bisher im Projektumfeld Dienstleistungen erbracht oder sind bereits bei AEW in Bereichen aktiv, die Schnittstellen zum Projekt bilden.
Die vorliegenden Ausschreibungsunterlagen wurden so ausgestaltet, dass alle potentiellen Anbieter gleichbehandelt werden und kein Anbieter durch seine bisherigen Tätigkeiten bei der AEW einen Wettbewerbsvorteil für die vorliegende Angebotserstellung erlangt hat. Dies wird insbesondere mit den im Pflichtenheft Kapitel 1.3 aufgeführten Massnahmen sichergestellt.
Mit den beschriebenen Massnahmen werden allfällige Vorteile der bereits mit der Materie befassten Anbieterinnen ausgeglichen.


Auftraggeber: Träger kantonaler Aufgaben
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Die Dienstleistung erfolgt am Sitz des Auftraggebers.

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 72224000: Beratung im Bereich Projektleitung
  • 48100000: Branchenspezifisches Softwarepaket
  • 72200000: Softwareprogrammierung und -beratung
  • 72220000: Systemberatung und technische Beratung
  • 48900000: Diverse Softwarepakete und Computersysteme
  • 72221000: Beratung im Bereich Unternehmensanalyse
Gruppen:
  • IT: IT
Untergruppen:
  • IT-SV: IT Services
  • IT-SW: Software
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
1. März 2019 Publikationsdatum
1. März 2019 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

Sie können die Unterlagen online von der elektronischen Plattform www.simap.ch, Rubrik “Öffentliches Beschaffungswesen, Ausschreibungen Kantone“ herunterladen. Dazu müssen Sie sich im Projekt registrieren und können anschliessend mit Login und Passwort, welches Sie per E-Mail erhalten, die gewünschten Unterlagen downloaden. Es steht auch ein Frageforum zur Verfügung.

Alle Beilagen, mit Ausnahme der Beilagen 1 und 2 der Ausschreibungsunterlagen, enthalten vertrauliche Inhalte. Für den Erhalt dieser Beilagen und den Zugang zur bestehend SAP-Systemlandschaft der AEW ist vom Anbieter eine Vertraulichkeitserklärung gemäss Anhang 7 des Pflichtenheftes an die AEW per E-Mail (submission@aew.ch) einzureichen (PDF). Interessierte Anbieter erhalten nach Eingang der unterzeichneten Vertraulichkeitserklärung von der AEW die entsprechenden Beilagen und den Zugang zur bestehenden SAP Systemlandschaft der AEW. Das Original der unterschriebenen Vertraulichkeitserklärung ist mit der Angebotseingabe nachzureichen. Falls der Anbieter kein Angebot erstellt, ist das Original spätestens zum Ablauftermin der Eingabefrist einzureichen.

23. April 2019 Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen
15. März 2019 Frist für Fragen

Falls sich beim Erstellen des Angebots Fragen ergeben, können diese anonymisiert ins Frageforum auf www.simap.ch gestellt werden. Zu spät eingereichte Fragen werden nicht beantwortet.
Sollten die erhobenen Anforderungen oder das Mengengerüst im Preisblatt der AEW Widersprüche enthalten oder nicht plausibel sein, ist dies im Rahmen der Fragerunde durch die Anbieter aufzuzeigen.
Die Antworten werden anonymisiert auf www.simap.ch publiziert. Alle Anbieter, werden per E-Mail informiert, sobald die Antworten auf www.simap.ch publiziert sind.

23. April 2019 Abgabetermin 16:30

Das vollständige Angebot (vgl. insb. Vorgaben im Kapitel 6 des Pflichtenheftes) ist bis spätestens 23.04.2019 (Datum des Poststempels) in 2-facher Ausführung (1-fach in Papierform und 1-fach in elektronischer Form auf USB-Stick) der AEW an die unter Ziffer 1.1. aufgeführte Adresse zuzustellen.
a) Bei Abgabe am Empfang der AEW (durch Anbieter oder Kurier): Die Abgabe hat bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Loge (07.30-11.45 Uhr und 13.15-17.00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung der AEW zu erfolgen.
b) Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel).
c.) Bei Übergabe des Angebots an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland: Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land, während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung, übergeben. Die Anbieter sind in diesem Fall verpflichtet, die Empfangsbestätigung vor dem Abgabetermin per E-Mail der AEW zu senden (Submission@aew.ch).
Der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen.
Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Anbieter zurückgesandt.

25. April 2019 Offertöffnung

Das vollständige Angebot (vgl. insb. Vorgaben im Kapitel 6 des Pflichtenheftes) ist bis spätestens 23.04.2019 (Datum des Poststempels) in 2-facher Ausführung (1-fach in Papierform und 1-fach in elektronischer Form auf USB-Stick) der AEW an die unter Ziffer 1.1. aufgeführte Adresse zuzustellen.
a) Bei Abgabe am Empfang der AEW (durch Anbieter oder Kurier): Die Abgabe hat bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Loge (07.30-11.45 Uhr und 13.15-17.00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung der AEW zu erfolgen.
b) Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel).
c.) Bei Übergabe des Angebots an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland: Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land, während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung, übergeben. Die Anbieter sind in diesem Fall verpflichtet, die Empfangsbestätigung vor dem Abgabetermin per E-Mail der AEW zu senden (Submission@aew.ch).
Der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen.
Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Anbieter zurückgesandt.

1. Juli 2019 Geplanter Projektstart
31. Dezember 2026 Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
35% ZK1 - Preis
50% ZK2 - Qualität
15% ZK3 - Anbieterpräsentation

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Nicht zugelassen.

Eignungskriterien:

Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Firmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen, ein Angebot in Schweizer Franken (CHF) zu unterbreiten.

Geforderte Nachweise:

EK01 - Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit:
Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können.
Nachweis:
Handelsregister- und Betreibungsregisterauszug nicht älter als 3 Monate (Original oder Kopie). Bei Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes (Original oder Kopie).

EK02 - Personelle Ressourcen: Der Anbieter verfügt über die nötigen personellen Ressourcen, um den Auftrag wie im Pflichtenheft umschrieben erfüllen zu können.
Nachweis:
Schriftliche Bestätigung mit nachvollziehbarer Dokumentation der für den Auftrag eingesetzten personellen Ressourcen sowie Beilage von je einem vergleichbaren Ersatzprofil.

EK03 - Sprachkenntnisse der Schlüsselpersonen:
Der Anbieter setzt Schlüsselpersonen ein, die in deutscher Sprache (mündlich und schriftlich) kommunizieren und die Ergebnisse in deutscher Sprache erstellen und abliefern können. Die Projektsprache ist zwingend Deutsch.
Nachweis:
Schriftliche Bestätigung.

EK04 - SAP zertifizierter Silver-Partner
Der Anbieter hat spätestens zum Zeitpunkt des Angebotseingangs einen SAP Silver Partnerstatus (oder höher).
Achtung: Dieses EK muss vom Anbieter erfüllt werden, nicht jedoch zwingend von allfälligen Subunternehmen.
Nachweis:
Schriftliche Bestätigung und Beilage des entsprechenden Zertifikates.

EK05 - Erfahrung in der Einführung von SAP S/4HANA
Der Anbieter verfügt über genügend Erfahrung mit der Einführung von SAP S/4HANA, die mit dem vorliegenden Auftrag hinsichtlich Umfang und Komplexität mindestens vergleichbar ist. Er weist diese Erfahrung anhand von einer Referenz nach, bei welcher er einen vergleichbaren Auftrag seit mindestens 6 Monaten erfolgreich und zur Zufriedenheit des Auftraggebers durchführt (Projekt muss noch nicht zwingend abgeschlossen sein).
Achtung: Dieses EK muss vom Anbieter erfüllt werden, nicht jedoch zwingend von allfälligen Subunternehmen.
Nachweis:
Schriftlicher Nachweis von einer Referenz mit den in Anhang 6 "Vorlage Referenzblatt" geforderten Detailinformationen. (Bitte wichtige Vorgaben zu Referenzen in Ziff. 6.2 des Pflichtenheftes beachten.)

EK06 - Erfahrung in der Energiebranche im Bereich Energieversorger:
Der Anbieter verfügt über genügend Erfahrung in der Energiebranche im Bereich Energieversorger. Er weist diese Erfahrung anhand von einer Referenz nach, bei welcher er innerhalb der letzten 4 Jahre einen Auftrag (bspw. IT-Projekt oder Strategieberatung) erfolgreich und zur Zufriedenheit des jeweiligen Auftraggebers durchgeführt hat (massgeblich ist der Projektabschluss innerhalb der letzten 4 Jahre, Projektstart kann davor liegen).
Achtung: Dieses EK kann entweder vom Anbieter und/oder von einem Subunternehmer erfüllt werden.
Nachweis:
Schriftlicher Nachweis von einer Referenz mit den in Anhang 6 "Vorlage Referenzblatt" geforderten Detailinformationen. (Bitte wichtige Vorgaben zu Referenzen in Ziff. 6.2 des Pflichtenheftes beachten.)

EK07 - Einhaltung Datenschutz:
Der Anbieter garantiert im Rahmen der gesamten Leistungserbringung die Einhaltung des anwendbaren Datenschutzrechtes.
Der Anbieter garantiert zudem im Rahmen der gesamten Leistungserbringung diese Verpflichtungen auf seine Mitarbeitenden, Subunternehmer und weitere beigezogene Dritte zu überbinden.
Nachweis:
Schriftliche Bestätigung und nachvollziehbare Dokumentation, welche technischen und organisatorischen Sicherheitsmassnahmen nach aktuellen Industriestandards der Anbieter ergreift, um den unbefugten oder zufälligen Zugriff auf alle Arten von rechtlich geschützten Daten zu verhindern

EK08 - Akzeptanz der Vertragsentwürfe:
Der Anbieter ist bereit, den Vetragsentwurf in Beilage [2] des Pflichtenhefts zu akzeptieren.
Nachweis:
Schriftliche Bestätigung der Akzeptanz.

Zusätzliche Informationen

Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören:

Keine.

Geschäftsbedingungen:

Gemäss Vertragsentwurf in Beilage 2 zum Pflichtenheft.

Nachverhandlungen:

Sind ausgeschlossen.

Grundsätzliche Anforderungen:

Gemäss Submissionsdekret des Kanton Aargau SubmD 150.910

Sonstige Angaben:

Die AEW behält sich gestützt auf § 8 Abs. 3 lit. i SubmD das Recht vor, einen neuen gleichartigen Auftrag im freihändigen Verfahren zu vergeben.

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch und Amtsblatt des Kanton Aargau.

Rechtsmittelbelehrung:

1.Gegen die im Rahmen dieses Vergabeverfahrens durch die Vergabestelle erlassenden anfechtbaren Verfügungen (Art. 24 Abs. SubmD) kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 10 Tagen ab deren Eröffnung beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5001 Aarau, Beschwerde erhoben werden.
2.Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten. Das heisst, es ist
a)anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und
b)darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.
3.Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen gemäss den Ziffern 1. und 2. nicht entspricht, wird nicht eingetreten.
4.Die angefochtene Ausschreibung ist anzugeben, allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Die Eingabe ist zu unterzeichnen.
5.Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.


Kontakt

AEW Energie AG
Obere Vorstadt 40
5001 Aarau
Telefon: +41 62 834 21 11
E-Mail-Adresse:  
submission@aew.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1060755 Ausschreibung SAP S/4 HANA (Greenfield)