Zuschlag 1059371: Rahmenvertrag zur Beschaffung von Standardsoftware
Publiziert am: 4. Februar 2019
ZHAW
Nach § 33 Abs. 1 der Submissionsverordnung des Kantons Zürich (SVO) erhält das wirtschaftlich günstigste Angebot den Zuschlag. Die einzelnen Angebote wurden entsprechend den in den Ausschreibungsunterlagen bekannt gegebenen Kriterien beurteilt (§ 33 Abs. 1 SVO).
Auftraggeber: | Kanton |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
Tags: |
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Vergabe: | offenes Verfahren |
Vorangehende Publikation: |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
31.01.2019
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Gegen diesen Entscheid kann innert 10 Tagen, von der Zustellung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Militästrasse 36, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen.
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Gertrudstrasse 15
8401 Winterthur
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✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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