Ausschreibung 1059251: (19052) 570 "Nationales Geologisches Modell - 3D-Visualisierung"

Publiziert am: 1. Februar 2019

Bundesamt für Landestopografie swisstopo

Die folgenden Ziele wurden für das Software-Entwicklungsprojekt definiert:
- Die Anwendung ist inklusive aller in Anhang 2, 3 und 6 des Pflichtenheftes definierten Funktionalitäten funktionsfähig
- Die bestehenden BGDI-Dienste sind die Anwendung integriert.
- Entwicklung eines GUI / Usability
- Offene Fragen, welche während der Prototypentwicklung auftreten sollen behandelt werden und mögliche Lösungen sollen identifiziert, bzw. skizziert werden. Insbesondere sollen Lösungen für die Visualisierung, das Geo-Processing und die Analyse von 3D Objekten, wie z.B. RESQML (Reservoir Characterization XML Standard) behandelt werden.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 48000000: Softwarepaket und Informationssysteme
  • 48320000: Zeichen- und Bildverarbeitungssoftwarepaket
  • 48321000: Softwarepaket für den rechnergestützten Entwurf (CAD)
Gruppen:
  • IT: IT
Untergruppen:
  • IT-SW: Software
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Andere Sprachen:

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
1. Februar 2019 Publikationsdatum
1. Februar 2019 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

Sie können die Unterlagen online von der elektronischen Plattform www.simap.ch, Rubrik “Öffentliches Beschaffungswesen, Ausschreibungen Bund“ herunter laden. Dazu müssen Sie sich im Projekt registrieren und können anschliessend mit Login und Passwort, welches Sie per E-Mail erhalten, die gewünschten Unterlagen downloaden.

Der Anbieter der zentralen Speichersoftware für 3D Block- und Oberflächenmodelle bietet eine API für dieses Produkt an. Aus Gründen der Vertraulichkeit ist die Dokumentationen nicht öffentlich verfügbar, ist aber bei der Vergabestelle auf Nachfrage durch den Anbieter erhältlich. Unternehmen, welche ein Angebot einzureichen planen, müssen folgende Unterlagen termingerecht einreichen:
- Unterzeichnete Vertraulichkeitsvereinbarung (siehe auch Pflichtenheft Abschnitt 3.3.5 und Anhang 5c);
- Eine beglaubigte Kopie des aktuellen Handelsregisterauszugs (nicht älter als 3 Monate) oder eine gleichwertige Bestätigung.
Das Original muss als Eignungsnachweis der Unternehmung mit dem Angebot eingereicht werden.

Beide Dokumente müssen durch den Anbieter unter Angabe der Referenz «WTO project (19052) 570 National Geological Model 3D Visualization – confidential documents» an die Kontaktadresse aus Abschnitt 10.1.2 des Pflichtenhefts gesendet werden. Sobald die Unterlagen eingetroffen sind, werden die technische Dokumente via E-Mail an den Anbieter verschickt.
Es liegt in der alleinigen Verantwortung der Anbieter, die technischen Dokumente rechtzeitig anzufordern (siehe Ziffer 1.4).
Vertraulichkeitserklärungen, welche weniger als 3 Tage vor Abgabeschluss des Angebots bei der Vergabestelle eintreffen, werden nicht mehr berücksichtigt.

15. Februar 2019 Frist für Fragen

Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese in anonymisierter Form ins Frageforum auf www.simap.ch stellen.
Achtung: Fragen bezüglich der vertraulichen Unterlagen (siehe Anhang 14) sind bis zum 15.02.2019 ausschliesslich per E-Mail an beschaffung.wto@bbl.admin.ch zu richten.

Zu spät eingereichte Fragen können nicht mehr beantwortet werden.

Die nicht-vertraulichen Antworten werden anonymisiert auf www.simap.ch publiziert. Alle Anbieter werden per E-Mail informiert, sobald die Antworten auf www.simap.ch publiziert sind.
Die Antworten zu den vertraulichen Unterlagen werden allen Anbietern, welche die Geheimhaltungsverpflichtung (siehe Anhang 5c) rechtsgültig unterzeichnet und eingereicht haben, anonymisiert per E-Mail zugestellt.

18. März 2019 Abgabetermin 23:59

Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend.
a)
Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben
erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel).
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den
Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per Fax (Fax Nr. gemäss Ziff. 1.2 vorstehend) an die Auftraggeberin zu senden.
Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung
sicherzustellen.
Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurück gesandt.

25. März 2019 Offertöffnung

Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend.
a)
Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben
erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel).
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den
Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per Fax (Fax Nr. gemäss Ziff. 1.2 vorstehend) an die Auftraggeberin zu senden.
Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung
sicherzustellen.
Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurück gesandt.

1. Juli 2019 Geplanter Projektstart
31. Dezember 2026 Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
1580 Punkte Zuschlagskriterien
790 Punkte Preis
263 Punkte Präsentation

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Sind zugelassen. Nimmt der Anbieter als Bietergemeinschaft am Verfahren teil, muss er eine Unternehmung bezeichnen, die die Federführung (Stellvertretung, Koordination) übernimmt. Der Anbieter führt alle Beteiligten mit den ihnen zugewiesenen Rollen auf.

Eignungskriterien:

Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Firmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen, ein Angebot in Schweizer Franken (CHF), US Dollar (USD) oder Euro (EUR) zu unterbreiten.

Geforderte Nachweise:

Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkungen oder Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf die Offerte eingegangen.

EK1.1
Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können.
Nachweis:
Auszug aus dem Betreibungsregister nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt der Aufforderung durch den Auftraggeber. Bei Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes.
Dieser Eignungsnachweis ist erst auf Aufforderung, nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen.

EK1.2
a) Einhaltung von Verfahrensgrundsätzen
Der Anbieter bestätigt, dass er selber sowie die von ihm beigezogenen Dritten (Subunternehmer und Unterlieferanten) die Verfahrensgrundsätze gemäss Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB einhalten.
b) Zusätzlicher Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann
Anbieter mit mehr als 50 Mitarbeitenden und deren Subunternehmen erster Stufe mit jeweils mehr als 50 Mitarbeitenden müssen zusätzlich zum Selbstdeklarationsblatt nachweisen, wie die Lohnpraxis überprüft wurde.
Nachweis:
a) Rechtsgültige Unterzeichnung der Selbstdeklaration der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB (Beilage 09).
Dieser Eignungsnachweis (a) ist von allen Anbietern als Bestandteil des Angebotes einzureichen.
b) Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann mittels:
- Selbsttest Logib (https://www.ebg.admin.ch/ebg/de/home/dienstleistungen/selbsttest-tool--logib.html). Das Blatt "Fazit (rtp_fazit)" ist rechtsgültig unterzeichnet einzureichen.
oder
- Kontrollen staatlicher Behörden. Die entsprechende Bestätigung / Zertifikat ist einzureichen.
oder
- Lohngleichheitsanalysen Dritter, sofern das Standardanalysemodell des Bundes (https://www.ebg.admin.ch/ebg/de/home/themen/arbeit/plattform-lohngleichheit/staatliche-kontrollen-im-beschaffungswesen.html) verwendet wird.
Das EBG führt eine Liste mit Unternehmen und Organisationen, die für Arbeitgebende eine unabhängige und unbefangene Lohngleichheitsanalyse mit dem Standard-Analysemodell des Bundes anbieten (https://www.ebg.admin.ch/ebg/de/home/themen/arbeit/plattform-lohngleichheit/lohngleichheitsanalysen-durch-dritte.html).
Das entsprechende Schreiben / Zertifikat ist einzureichen.
Dieser Eignungsnachweis (b) ist erst auf Aufforderung innert 10 Kalendertagen, nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen.

EK1.3
Einhaltung gesetzlicher Vorschriften
Der Anbieter bestätigt alle folgenden Punkte ohne Ausnahme:
a) Das Unternehmen hat keine Ausstände bei der Steuer- oder Sozialversicherungsbehörden.
b) Das Unternahmen ist zum Zeitpunkt der Angebotseinreichung nicht in ein Konkursverfahren involviert.
c) Das Unternehmen hat in den letzten 10 Jahren keine gesetzlichen, steuerlichen oder behördlichen Auflagen verletzt.
d) Das Unternehmen wurde in keinem Gerichtsverfahren schuldig gesprochen.
e) Das Unternehmen ist zum Zeitpunkt der Angebotseinreichung nicht in ein Gerichtsverfahren gegen sich involviert.

EK1.4
Erfahrung
Der Anbieter und/oder die von ihm beigezogenen Dritten (Subunternehmer und Unterlieferanten) verfügt/verfügen über genügend Erfahrung in Projekten, die mit dem vorliegenden Auftrag hinsichtlich Umfang und Komplexität vergleichbar sind. Er/sie weist/weisen diese Erfahrung anhand von 2 Referenzen in den letzten 3 Jahren nach.
Referenzauskünfte über vom Anbieter für den Bund realisierte Projekte werden nur zugelassen, wenn die aufgeführten Referenzpersonen jeweils schriftlich ihre Zustimmung zur Auskunftserteilung gegeben haben.

EK1.5
Personelle Ressourcen
Der Anbieter verfügt über die nötigen personellen Ressourcen, um den Auftrag wie im Pflichtenheft umschrieben erfüllen zu können.

EK1.6
Ansprechpartner
Der Anbieter verfügt über einen Ansprechpartner (SPOC), welcher bei der Eskalation von Problemen des Auftrags zuständig ist und den Entscheid herbeiführen kann.

EK1.7
Kontakt / Sprachkenntnisse
Der Anbieter bestätigt, dass die Vergabestelle
a) seine Mitarbeiter während den Geschäftszeiten, welche in der Unterhaltsvereinbarung definiert sind (siehe Kapitel 4 im Pflichtenheft) über eine Standardtelefonverbindung (Festnetz, keine Business-Nummern, keine Gebührenpflicht) und
b) unmittelbar in Englisch oder einer der definierten Geschäftssprachen mit einem qualifizierten Mitarbeiter sprechen kann.
c) Zusätzlich bestätigt der Anbieter ein «Skype for Business» Konto einzurichten für die Nutzung in Webkonferenzen mit der Vergabestelle.

EK1.8
Akzeptanz des Vertragsentwurfs
Der Anbieter ist bereit, den Vertragsentwurf in Anhang 7 des Pflichtenhefts vorbehaltlos zu akzeptieren.

EK1.9
Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes
Der Anbieter bestätigt die Akzeptanz der folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes:
- Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Beschaffung und Pflege von Standardsoftware (Ausgabe Oktober 2010)
- Allgemeine Geschäftsbedingungen für Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware (Ausgabe Oktober 2010)
- Allgemeine Geschäftsbedingungen für Informatikdienstleistungen (Ausgabe Oktober 2010)

EK2.1
BC01 – Aufbau und Konfiguration der Infrastruktur
Der Anbieter bestätigt die Infrastruktur, die der Anwendung zu Grunde liegt, gemäss den Anforderungen der vorliegenden Ausschreibung aufzubauen und zu konfigurieren. Vgl. diesbezüglich insbesondere Kapitel 1, 3 und 4 des Pflichtenheftes, Anhang 6 «Description of requirements» sowie den Vertrag.

EK2.2
BC02 – Wartung der Infrastruktur während des Grundauftrags
Der Anbieter bestätigt Wartungsdienstleistungen für die Infrastruktur, die der Anwendung zu Grunde liegt, während des Grundauftrags, gemäss den Anforderungen der vorliegenden Ausschreibung zu leisten. Vgl. diesbezüglich insbesondere Kapitel 1, 3 und 4 des Pflichtenheftes, sowie den Vertrag.

EK2.3
BC03 – Prototypentwicklung
Der Anbieter bestätigt einen gemäss den Anforderungen der vorliegenden Ausschreibung spezifizierten Prototyp zu entwickeln. Vgl. diesbezüglich insbesondere Kapitel 3 und 4 des Pflichtenheftes, sowie den Vertrag.

EK2.4
BC04 – Dokumentation der Anwendung und Infrastruktur
Der Anbieter bestätigt eine schriftliche Dokumentation der funktionalen und technischen Elemente gemäss den Anforderungen der vorliegenden Ausschreibung zu erstellen. Vgl. diesbezüglich insbesondere Kapitel 3 und 4 des Pflichtenheftes, Anhang 6 «Description of requirements» sowie den Vertrag.

EK2.5
BC05 – Wartung der Anwendung während des Grundauftrags
Der Anbieter bestätigt Wartungsdienstleistungen für die Anwendung, während des Grundauftrags, gemäss den Anforderungen der vorliegenden Ausschreibung zu leisten. Vgl. diesbezüglich insbesondere Kapitel 1, 3 und 4 des Pflichtenheftes, sowie den Vertrag.

EK2.6
BC06 – GUI-Entwicklung
Der Anbieter bestätigt ein Graphisches User Interface (GUI) für den funktionalen Einsatz der Anwendung, unter Einbezug des Nutzerverhaltens bei der Navigation in 3D-Szenen (vertikale, horizontale Bewegungen der Kamera, Kippen und Verschieben der Kamera) zu entwickeln. Das Design und die Usability muss in enger Zusammenarbeit mit der Vergabestelle entwickelt werden. Vgl. diesbezüglich insbesondere Kapitel 1, 3 und 4 des Pflichtenheftes, sowie den Vertrag.

EK2.7
BC07 – Support für die Infrastruktur und die Anwendung
Der Anbieter bestätigt Supportdienstleistungen für die Infrastruktur und die Anwendung, gemäss den Anforderungen der vorliegenden Ausschreibung zu leisten. Vgl. diesbezüglich insbesondere Kapitel 1, 3 und 4 des Pflichtenheftes, sowie den Vertrag.

EK3.1
Option 01: Weiterentwicklungsphase 1
Der Anbieter stimmt zu zusätzliche Funktionalitäten zu entwickeln, um den Funktionsumfang der Anwendung zu erweitern. Vgl. diesbezüglich insbesondere Kapitel 4 "Option 01 - Enhancement Stage 1" des Pflichtenheftes, sowie den Vertrag.
Hinweis: Der Zeitplan der Entwicklung sämtlicher Elemente der Optionen 1 bis 6 wird mit dem erfolgreichen Anbieter nach Abschluss des Vergabeverfahrens definiert.

EK3.2
Option 02: Weiterentwicklungsphase 2
Der Anbieter stimmt zu zusätzliche Funktionalitäten zu entwickeln, um den Funktionsumfang der Anwendung zu erweitern. Vgl. diesbezüglich insbesondere Kapitel 4 "Option 02 - Enhancement Stage 2" des Pflichtenheftes, sowie den Vertrag.
Hinweis: Der Zeitplan der Entwicklung sämtlicher Elemente der Optionen 1 bis 6 wird mit dem erfolgreichen Anbieter nach Abschluss des Vergabeverfahrens definiert.

EK3.3
Option 03: Weiterentwicklungsphase 3
Der Anbieter stimmt zu zusätzliche Funktionalitäten zu entwickeln, um den Funktionsumfang der Anwendung zu erweitern. Vgl. diesbezüglich insbesondere Kapitel 4 "Option 03 - Enhancement Stage 3" des Pflichtenheftes, sowie den Vertrag.
Hinweis: Der Zeitplan der Entwicklung sämtlicher Elemente der Optionen 1 bis 6 wird mit dem erfolgreichen Anbieter nach Abschluss des Vergabeverfahrens definiert.

EK3.4
Option 04: Weiterentwiclungsphase 4
Der Anbieter stimmt zu zusätzliche Funktionalitäten zu entwickeln, um den Funktionsumfang der Anwendung zu erweitern. Vgl. diesbezüglich insbesondere Kapitel 4 "Option 04 - Enhancement Stage 4" des Pflichtenheftes, sowie den Vertrag.
Hinweis: Der Zeitplan der Entwicklung sämtlicher Elemente der Optionen 1 bis 6 wird mit dem erfolgreichen Anbieter nach Abschluss des Vergabeverfahrens definiert.

EK3.5
Option 05: Weiterentwicklungsphase 5
Der Anbieter stimmt zu zusätzliche Funktionalitäten zu entwickeln, um den Funktionsumfang der Anwendung zu erweitern. Vgl. diesbezüglich insbesondere Kapitel 4 "Option 05 - Enhancement Stage 5" des Pflichtenheftes, sowie den Vertrag.
Hinweis: Der Zeitplan der Entwicklung sämtlicher Elemente der Optionen 1 bis 6 wird mit dem erfolgreichen Anbieter nach Abschluss des Vergabeverfahrens definiert.

EK3.6
Option 06: Entwicklung von Diensten
Der Anbieter stimmt zu Dienste zu entwickeln um den Umfang der in der Anwendung benutzen Datentypen und Daten zu erweitern. Vgl. diesbezüglich insbesondere Kapitel 4 "Option 06 - Enhancement Stage 6" des Pflichtenheftes, sowie den Vertrag.
Hinweis: Der Zeitplan der Entwicklung sämtlicher Elemente der Optionen 1 bis 6 wird mit dem erfolgreichen Anbieter nach Abschluss des Vergabeverfahrens definiert.

EK3.7
Option 07: Wartung der Infrastruktur und der Anwendung während der Optionen
Der Anbieter bestätigt Wartungsdienstleistungen für die Infrastruktur und die Anwendung, während der Optionen auf einer jährlichen Basis, gemäss den Anforderungen der vorliegenden Ausschreibung zu leisten. Vgl. diesbezüglich insbesondere Kapitel 1, 3 und 4 des Pflichtenheftes, sowie den Vertrag.
Dauer: Sechs (6) Jahre. Die Dienstleistung kann auf jährlicher Basis abgerufen werden.

EK3.8
Option 08: Support für Infrastruktur und Anwendung während der Optionen
Der Anbieter bestätigt Supportdienstleistungen für die Infrastruktur und die Anwendung, während des Optionen auf einer jährlichen Basis, gemäss den Anforderungen der vorliegenden Ausschreibung zu leisten. Vgl. diesbezüglich insbesondere Kapitel 1, 3 und 4 des Pflichtenheftes, sowie den Vertrag.
Dauer: Sechs (6) Jahre. Die Dienstleistung kann auf jährlicher Basis abgerufen werden.

Zusätzliche Informationen

Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören:

keine

Geschäftsbedingungen:

Geschäftsabwicklung gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes für:
- die Beschaffung und Pflege von Standardsoftware (Ausgabe 20.10.2010)
- Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware (Ausgabe 20.10.2010)
- Informatikdienstleistungen (Ausgabe 20.10.2010)
Abrufbar unter www.bbl.admin.ch – Rubrik Dokumentation – AGB

Nachverhandlungen:

Bleiben vorbehalten. Die Bedarfsstelle führt nur dann Preisverhandlungen durch, wenn besondere Umstände wie die Klärung oder Konkretisierung der Anforderungen dies erfordern oder sie den Preis als unüblich erachtet.

Grundsätzliche Anforderungen:

Der Auftraggeber vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbietende, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer/innen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
Wird die Leistung im Ausland erbracht, so hat der/die Anbietende zumindest die Einhaltung der Kernübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation nach Anhang 2a VöB zu gewährleisten.
Das Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes (BKB) „Selbstdeklaration der Anbieterin bzw. des Anbieters betreffend die Einhaltung von sozialen Mindestvorschriften“ ist unterzeichnet dem Angebot beizulegen.

Sonstige Angaben:

Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite.

Durch Zuschlag berücksichtigte Anbieter verpflichten sich, ihre Preise im Fall von marktgängigen Preissenkungen während der Beschaffungsdauer entsprechend anzupassen. Massgebend für die Beurteilung einer allfälligen Preissenkung ist der Zeitpunkt der Teillieferung und/oder kompletter Lieferung. Eine erneute Ausschreibung bleibt vorbehalten, falls das berücksichtigte Angebot im Lauf der Zeit nicht mehr das wirtschaftlich günstigste ist.

Der Auftraggeber behält sich vor, zugeschlagene Leistungen auch zugunsten weiterer Bedarfsstellen innerhalb der Bundesverwaltung erbringen zu lassen sowie, die als Optionen definierten Leistungen ganz, teilweise oder gar nicht zu beziehen. Siehe Vertragsentwurf in Anhang 7.

Verwendungsort (Betrieb) und Ausführung der Software
Die Software wird von der Bedarfsstelle verwendet, die eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und Teil der Schweizer Bundesverwaltung ist. Mit der Einreichung der Ausschreibungsunterlagen stimmt der Anbieter zu, dass der Ort der Nutzung der Software innerhalb der Schweizer Bundesverwaltung ohne Vorankündigung geändert werden kann, z.B. im Falle einer Reorganisation. In solchen Fällen bleibt die Anpassung der relevanten Dokumente vorbehalten.

Die Vergabestelle sucht nach einer Open Source-Lösung für die Entwicklung der Anwendung. Die Anwendung selbst verwendet das Cesium JS-Framework als Backbone. Anbieter, die einen Ansatz für proprietäre Software vorschlagen, werden nicht zur Bewertung zugelassen.

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.


Kontakt

Bundesamt für Landestopografie swisstopo
Fellerstrasse 21
3003 Bern
E-Mail-Adresse:  
beschaffung.wto@bbl.admin.ch