Ausschreibung 1058157: Infrastruktur zur Analyse von unstrukturierten Daten (AUDI)
Publiziert am: 19. Februar 2019
Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA)
Mit der vorliegenden Ausschreibung sucht die FINMA einen Anbieter (Generalunternehmer), welcher das Einführungsprojekt, den Betrieb inkl. Wartung und den Support einer e-Discovery Standardsoftware für die FINMA als externer Leistungserbringer sicherstellen kann. Im Weiteren ist der Anbieter in der Lage, bei Bedarf unterstützende Dienstleistungen in der Fallbearbeitung auszuführen. Der Anbieter übernimmt alle notwendigen und erforderlichen Umsetzungsaufgaben gemäss den technischen und fachlichen Anforderungen und arbeitet mit den Fachspezialisten der FINMA zusammen. Für Rechenzentrumsdienstleistungen darf der Anbieter einen Subunternehmer beiziehen (auch für den Subunternehmer gelten die Anforderung in den Eignungskriterien z.B. Datenschutz, Datenhaltung Schweiz und Schweizer Recht). Unter dem Projektnamen AUDI soll die gesuchte e-Discovery Standardsoftware eingeführt und über mehrere Jahre betrieben werden.
Auftraggeber: | Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: |
Bern und Zürich |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
|
Gruppen: |
|
Untergruppen: |
|
Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
---|---|---|
19. Februar 2019 | Publikationsdatum | |
19. Februar 2019 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | None |
11. April 2019 | Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen | |
22. März 2019 | Frist für Fragen | Fragen im Zusammenhang mit den Angebotsunterlagen sind ausschliesslich im SIMAP-Forum zu stellen. Die Fragen werden laufend beantwortet. Letzter Eingabetermin für Fragen ist der 22.03.2019. Diese Fragen werden bis am 27.03.2019 beantwortet. |
11. April 2019 | Abgabetermin 00:00 | a)Einreichung des Angebots auf dem Postweg: Massgebend ist der Poststempel oder Strichcode-Beleg einer schweizerischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). |
15. April 2019 | Offertöffnung | a)Einreichung des Angebots auf dem Postweg: Massgebend ist der Poststempel oder Strichcode-Beleg einer schweizerischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). |
None | Geplanter Projektstart | |
None | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
35% | ZK1 Preis |
35% | ZK2 Erfüllung der Funktionalität |
5% | ZK3 Erfahrung Projektleiter |
5% | ZK4 Erfahrung e-Discovery Spezialist |
20% | ZK5 Assessment (POC) |
Zulassungsbedingungen
Nicht zugelassen
siehe Unterlagen
siehe Unterlagen
Zusätzliche Informationen
keine
bleiben vorbehalten
Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 3000 Bern 14 erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
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(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
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Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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