Ausschreibung 1058157: Infrastruktur zur Analyse von unstrukturierten Daten (AUDI)

Publiziert am: 19. Februar 2019

Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA)

Mit der vorliegenden Ausschreibung sucht die FINMA einen Anbieter (Generalunternehmer), welcher das Einführungsprojekt, den Betrieb inkl. Wartung und den Support einer e-Discovery Standardsoftware für die FINMA als externer Leistungserbringer sicherstellen kann.

Im Weiteren ist der Anbieter in der Lage, bei Bedarf unterstützende Dienstleistungen in der Fallbearbeitung auszuführen.

Der Anbieter übernimmt alle notwendigen und erforderlichen Umsetzungsaufgaben gemäss den technischen und fachlichen Anforderungen und arbeitet mit den Fachspezialisten der FINMA zusammen.

Für Rechenzentrumsdienstleistungen darf der Anbieter einen Subunternehmer beiziehen (auch für den Subunternehmer gelten die Anforderung in den Eignungskriterien z.B. Datenschutz, Datenhaltung Schweiz und Schweizer Recht).

Unter dem Projektnamen AUDI soll die gesuchte e-Discovery Standardsoftware eingeführt und über mehrere Jahre betrieben werden.


Auftraggeber: Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Bern und Zürich

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 72000000: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Gruppen:
  • IT: IT
Untergruppen:
  • IT-SV: IT Services
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
19. Februar 2019 Publikationsdatum
19. Februar 2019 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

None

11. April 2019 Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen
22. März 2019 Frist für Fragen

Fragen im Zusammenhang mit den Angebotsunterlagen sind ausschliesslich im SIMAP-Forum zu stellen. Die Fragen werden laufend beantwortet. Letzter Eingabetermin für Fragen ist der 22.03.2019. Diese Fragen werden bis am 27.03.2019 beantwortet.

11. April 2019 Abgabetermin 00:00

a)Einreichung des Angebots auf dem Postweg: Massgebend ist der Poststempel oder Strichcode-Beleg einer schweizerischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel).
b)Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland: Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung eines Empfangsbeleges einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. In diesem Fall ist umgehend eine Kopie des Empfangsbelegs und des Begleitschreibens zum Angebot per Telefax an die Adresse gemäss Kapitel 1.1 zu senden.
c)Abgabe am Empfang der FINMA bis zum oben erwähnten Abgabetermin während den Öffnungszeiten (08.00 bis 17.00 Uhr).
Zu spät eingereichte Angebote können nicht berücksichtigt werden und werden an den Anbieter zurückgesandt. Der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung zu erbringen.

15. April 2019 Offertöffnung

a)Einreichung des Angebots auf dem Postweg: Massgebend ist der Poststempel oder Strichcode-Beleg einer schweizerischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel).
b)Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland: Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung eines Empfangsbeleges einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. In diesem Fall ist umgehend eine Kopie des Empfangsbelegs und des Begleitschreibens zum Angebot per Telefax an die Adresse gemäss Kapitel 1.1 zu senden.
c)Abgabe am Empfang der FINMA bis zum oben erwähnten Abgabetermin während den Öffnungszeiten (08.00 bis 17.00 Uhr).
Zu spät eingereichte Angebote können nicht berücksichtigt werden und werden an den Anbieter zurückgesandt. Der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung zu erbringen.

None Geplanter Projektstart
None Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
35% ZK1 Preis
35% ZK2 Erfüllung der Funktionalität
5% ZK3 Erfahrung Projektleiter
5% ZK4 Erfahrung e-Discovery Spezialist
20% ZK5 Assessment (POC)

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Nicht zugelassen

Eignungskriterien:

siehe Unterlagen

Geforderte Nachweise:

siehe Unterlagen

Zusätzliche Informationen

Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören:

keine

Nachverhandlungen:

bleiben vorbehalten

Grundsätzliche Anforderungen:

Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 3000 Bern 14 erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.


Kontakt

Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA)
Laupenstrasse 27
3003 Bern
Telefon: 031 327 91 00
E-Mail-Adresse:  
contracts@finma.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1058157 Infrastruktur zur Analyse von unstrukturierten Daten (AUDI)