Ausschreibung 1057209: (19017) 704 Betrieb, Wartung und Weiterentwicklung DWH-Plattform

Publiziert am: 24. Januar 2019

Staatssekretariat für Wirtschaft SECO

Das SECO betreibt im Bereich der ALV eine DWH-Plattform mit Statistik- und BI-Anwendungen. Um diese zu betreiben, zu warten und den Support sicherzustellen sowie die Neu- und Weiterentwicklung der BI-Anwendungen zu gewährleisten, sucht das SECO einen wirtschaftlich und technisch leistungsfähigen Leistungserbringer.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Staatssekretariat für Wirtschaft SECO, Finkenhubelweg 12, 3003 Bern

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 72000000: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Gruppen:
  • IT: IT
Untergruppen:
  • IT-SV: IT Services
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Andere Sprachen:

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
24. Januar 2019 Publikationsdatum
24. Januar 2019 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

Sie können die Unterlagen online von der elektronischen Plattform www.simap.ch, Rubrik “Öffentliches Beschaffungswesen, Ausschreibungen Bund“ herunter laden. Dazu müssen Sie sich im Projekt registrieren und können anschliessend mit Login und Passwort, welches Sie per E-Mail erhalten, die gewünschten Unterlagen downloaden. Es steht auch ein Frageforum zur Verfügung.

4. Februar 2019 Frist für Fragen

Falls sich beim Erstellen des Teilnahmeantrages Fragen ergeben, können Sie diese in anonymisierter Form ins Frageforum auf www.simap.ch stellen.
Zu spät eingereichte Fragen können nicht mehr beantwortet werden. Die AnbieterInnen werden per E-Mail informiert, sobald die Antworten auf www.simap.ch publiziert sind.

19. Februar 2019 Abgabetermin 23:59

Bemerkung zur Einreichung der Teilnahmeanträge: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend.
a)
Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben
erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel).
c)
Bei Übergabe des Teilnahmeantrages an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den
Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per Fax (Fax Nr. gemäss Ziff. 1.2 vorstehend) an die Auftraggeberin zu senden.
Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Teilnahmeantragseinreichung
sicherzustellen.
Zu spät eingereichte Teilnahmeanträge können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurück gesandt.

25. Februar 2019 Offertöffnung

Bemerkung zur Einreichung der Teilnahmeanträge: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend.
a)
Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben
erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel).
c)
Bei Übergabe des Teilnahmeantrages an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den
Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per Fax (Fax Nr. gemäss Ziff. 1.2 vorstehend) an die Auftraggeberin zu senden.
Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Teilnahmeantragseinreichung
sicherzustellen.
Zu spät eingereichte Teilnahmeanträge können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurück gesandt.

None Geplanter Projektstart
None Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
70% ZK1 Qualitätsbezogene Zuschlagskriterien
30% ZK2 Preisangebot

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Nicht zugelassen.

Eignungskriterien:

Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Firmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen, einen Teilnahmeantrag zu unterbreiten.

Geforderte Nachweise:

Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise (Eignungskriterien mit Ausschlusscharakter) müssen vollständig und ohne Einschränkungen oder Modifikation mit der Unterbreitung des Teilnahmeantrages bestätigt bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf den Teilnahmeantrag eingegangen.

EIGNUNGSKRITERIEN MIT AUSSCHLUSSCHARAKTER:

EK-A01
Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können.

EK-A02
a) Einhaltung von Verfahrensgrundsätzen
Der Anbieter bestätigt, dass er selber sowie die von ihm beigezogenen Dritten (Subunternehmer und Unterlieferanten) die Verfahrensgrundsätze gemäss Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB einhalten.
b) Zusätzlicher Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann
Anbieter mit mehr als 50 Mitarbeitenden und deren Subunternehmen erster Stufe mit jeweils mehr als 50 Mitarbeitenden müssen zusätzlich zum Selbstdeklarationsblatt nachweisen, wie die Lohnpraxis überprüft wurde.

EK-A03
Erfahrungen der Firma
Der Anbieter verfügt über genügend Erfahrung, die mit dem vorliegenden Auftrag hinsichtlich Umfang vergleichbar ist. Er weist diese Erfahrung anhand von mindestens 1 Referenzmandat nach.
Als Referenzmandat gilt ein Mandat, bei welchem der Anbieter für DWH-Lösungen sowohl den Betrieb, die Wartung und den Support sichergestellt hat sowie in diesem Mandat mindestens 2 Applikationen als Projekt erfolgreich zum Abschluss brachte. Das Mandat selbst kann noch andauern oder abgeschlossen sein. Der Abschluss des Mandats darf nicht länger als 2014 zurückliegen.
Umfang des Referenzmandats:
a) Mindestaufwände für Betrieb, Wartung und Support von jährlich 1'000 Stunden
und
b) Entwicklungs- oder Weiterentwicklungskosten für DWH-Projekte, im Rahmen dieses Mandats, von mindestens CHF 200'000.- müssen nachgewiesen werden.
Anmerkungen:
Referenzen von Subunternehmen sind nicht zugelassen.
Referenzen über vom Anbieter realisierte Projekte/Mandate werden nur zugelassen, wenn die aufgeführten Referenzpersonen jeweils schriftlich ihre Zustimmung zur Auskunftserteilung gegeben haben.

EK-A04
Führung der Mitarbeitenden
Bestätigung, dass der Anbieter über direkte Vorgesetzte verfügt, welche die eingesetzten Mitarbeitenden führen und fachlich beraten. Die Qualifikation und die Verfügbarkeit der Vorgesetzten ist innert 10 Tagen auf Aufforderung durch die Beschaffungsstelle nachzuweisen.

EK-A05
Ansprechpartner
Der Anbieter verfügt über einen Ansprechpartner (SPOC), welcher bei der Eskalation von Problemen des Auftrags zuständig ist und den Entscheid herbeiführen kann.

EK-A06
Der Anbieter ist bereit und in der Lage, das Serviceteam, bei Bedarf, vor Ort beim SECO, Finkenhubelweg 12 in Bern, einzusetzen. Bei notwendigen Interventionen (z.B. Ausfall Remote-Zugriff) müssen die erforderlichen Personen innerhalb von 3 Stunden (Betriebszeit inkl. geplante Piketteinsätze gem. PH Kap. 3.2.6) vor Ort einsatzbereit sein.

EK-A07
Ergebnisverantwortung
Bestätigung, dass der Anbieter die volle Ergebnisverantwortung und Haftung für die jeweiligen Aufträge und Werkverträge übernehmen wird.

EK-A08
Sprachkenntnisse deutsch der Personen in den Schlüsselrollen
Der Anbieter ist bereit und in der Lage, nur Personen in den Schlüsselrollen einzusetzen, die in deutscher Sprache (mündlich und schriftlich) kommunizieren und die Projektergebnisse und Dokumentationen in deutscher Sprache erstellen und abliefern können.

EK-A09
Sprachkenntnisse deutsch und französisch der Serviceorganisation
Der Anbieter kann den Support in deutscher und französischer Sprache sicherstellen.

EK-A10
Infrastruktur
Bestätigung, dass der Anbieter für die Ausführung der jeweiligen Aufträge und Werkverträge eigene Räumlichkeiten mit vollständiger Infrastruktur und Arbeitsinstrumenten zur Verfügung stellt und bei Einsätzen beim Kunden oder seinen Partnern ebenfalls eigene Arbeitsinstrumente einsetzen kann (Personal Computer, Smartphone, Zeiterfassung, Internet-Zugang usw.).

EK-A11
Personensicherheitsüberprüfung
Der Anbieter ist bereit, auf erstes Verlangen des Auftraggebers, die zum Einsatz vorgesehenen Personen namentlich bekannt zu geben und nach Abschluss des Beschaffungsvertrages einer Personensicherheitsprüfung gemäss der Verordnung über die Personensicherheitsprüfungen (PSPV, SR 120.4) zu unterziehen. Nähere Informationen sind unter www.aios.ch zu finden.

EK-A12
PoC-Vereinbarung
Der Anbieter ist bereit, im Fall einer Präqualifikation (Zulassung zur 2. Stufe des Vergabeverfahrens) auf erstes Verlangen des Auftraggebers die für die Durchführung des Proof of Concept vorgesehenen Personen namentlich bekannt zu geben sowie das Formular Beilage 6 B6 PoC-Vereinbarung zu unterzeichnen und die darin erwähnten Punkte einzuhalten.

EK-A13
Akzeptanz wesentlicher Vertragselemente
Der Anbieter ist bereit, die in Kapitel 3.2.12 Besondere Bestimmungen des Pflichtenheft 1 aufgeführten wesentlichen Vertragselemente vorbehaltlos zu akzeptieren.

EK-A14
Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB)
- für Informatikdienstleistungen, Ausgabe Oktober 2010;
- für Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware, Ausgabe Oktober 2010.

EK MIT GEWICHTUNG MAXIMUM PUNKTE 10'000

EK-B01
Organisation des Anbieters für die Auftragserfüllung
800 Punkte

EK-B02
Fachausbildung und Erfahrung im Bereich DWH/BI von Mitarbeitenden
1'400 Punkte

EK-B03
HERMES-Kompetenz von Teil-Projektleiter
500 Punkte

EK-B04
Projekterfahrung in der Entwicklung von DWH/BI Anwendungen
1'400 Punkte

EK-B05
Projekterfahrung unter Anwendung von HERMES 5
600 Punkte

EK-B06
Erfahrung im Betrieb und der Wartung der Kernsoftware Greenplum oder anderen hochskalierbaren Performance DWH-Systemen
1'000 Punkte

EK-B07
Erfahrung im Betrieb und der Wartung der Kernsoftware Informatica oder anderen ETL/ELT-Tools
1'000 Punkte

EK-B08
Erfahrung im Betrieb und der Wartung der Kernsoftware MicroStrategy oder anderen DWH-Reportingtools
1'000 Punkte

EK-B09
Vertiefte Erfahrung als DWH-Spezialist
1'000 Punkte

EK-B10
DWH-Vorgehensmodell
1'000 Punkte

EK-B11
Qualität des Teilnahmeantrags
300 Punkte

Anzahl max. zugelassener Teilnehmer:

3

Zusätzliche Informationen

Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören:

keine

Geschäftsbedingungen:

Geschäftsabwicklung gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes für:
- Informatikdienstleistungen (Ausgabe Oktober 2010)
- Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware (Ausgabe Oktober 2010)

Nachverhandlungen:

Verhandlungen in der Offertphase bleiben vorbehalten. Die Bedarfsstelle führt nur dann Preisverhandlungen durch, wenn besondere Umstände wie die Klärung oder Konkretisierung der Anforderungen dies erfordern oder sie den Preis als unüblich erachtet.

Grundsätzliche Anforderungen:

Der Auftraggeber vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbietende, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer/innen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
Wird die Leistung im Ausland erbracht, so hat der/die Anbietende zumindest die Einhaltung der Kernübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation nach Anhang 2a VöB zu gewährleisten.
Das Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes (BKB) „Selbstdeklaration der Anbieterin bzw. des Anbieters betreffend die Einhaltung von sozialen Mindestvorschriften“ ist unterzeichnet dem Teilnahmeantrag beizulegen.

Sonstige Angaben:

Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite.

Der Auftraggeber behält sich vor, zugeschlagene Leistungen auch zugunsten weiterer Bedarfsstellen innerhalb der Bundesverwaltung erbringen zu lassen sowie, die als Optionen definierten Leistungen ganz, teilweise oder gar nicht zu beziehen.

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.


Kontakt

Staatssekretariat für Wirtschaft SECO
Fellerstrasse 21
3003 Bern
E-Mail-Adresse:  
beschaffung.wto@bbl.admin.ch