Ausschreibung 1055669: (19005) 570 Entwicklung und Betrieb swisstopo-App

Publiziert am: 15. Januar 2019

Bundesamt für Landestopografie swisstopo

swisstopo ist das Geoinformationszentrum der Schweiz. Sie ist bestrebt, die vielfältigen erhobenen und verwalteten Karten- und Geodatenprodukte der Bevölkerung und spezifischen Gruppen zugänglich zu machen.
Seit 2008 ist swisstopo auch mit Apps im Markt präsent.
Über 40'000 Abonnenten und über 600’000 Gratis-Nutzer verlassen sich auf die heutige Mobile-App «Swiss Map Mobile» von swisstopo. Darüber hinaus ist die Swiss Map Mobile bei 20 Institutionen firmenweit im Einsatz.
Mit der Anbindung an die BGDI (Bundes Geodaten-Infrastruktur) kann die Swiss Map Mobile im Prinzip die meisten Datensätze, welche dort verfügbar sind, anzeigen.
Mit der vorliegenden Ausschreibung wird ein Anbieter für Entwicklung, Pflege und Weiterentwicklung einer neuen App evaluiert, welche die bestehende Swiss Map Mobile ablösen soll.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 72000000: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
  • 72421000: Entwicklung von Internet- oder Intranet-Kundenanwendungen
Gruppen:
  • IT: IT
Untergruppen:
  • IT-SV: IT Services
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Andere Sprachen:

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
15. Januar 2019 Publikationsdatum
15. Januar 2019 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

Sie können die Unterlagen online von der elektronischen Plattform www.simap.ch, Rubrik “Öffentliches Beschaffungswesen, Ausschreibungen Bund“ herunter laden. Dazu müssen Sie sich im Projekt registrieren und können anschliessend mit Login und Passwort, welches Sie per E-Mail erhalten, die gewünschten Unterlagen downloaden. Es steht auch ein Frageforum zur Verfügung.

29. Januar 2019 Frist für Fragen

Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese in anonymisierter Form ins Frageforum auf www.simap.ch stellen.
Zu spät eingereichte Fragen können nicht mehr beantwortet werden. Die AnbieterInnen werden per E-Mail informiert, sobald die Antworten auf www.simap.ch publiziert sind.

25. Februar 2019 Abgabetermin 23:59

Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend.
a)
Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben
erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel).
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den
Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per Fax (Fax Nr. gemäss Ziff. 1.2 vorstehend) an die Auftraggeberin zu senden.
Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung
sicherzustellen.
Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurück gesandt.

4. März 2019 Offertöffnung

Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend.
a)
Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben
erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel).
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den
Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per Fax (Fax Nr. gemäss Ziff. 1.2 vorstehend) an die Auftraggeberin zu senden.
Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung
sicherzustellen.
Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurück gesandt.

1. Juli 2019 Geplanter Projektstart
30. Juni 2028 Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
30% ZK1 Benutzerfreundlichkeit (Usability)
10% ZK2.1 Technisches Lösungskonzept
10% ZK2.2 Vorgehen
10% ZK2.3 Organisation
30% ZK3 Preis
10% ZK4 Präsentation

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Nicht zugelassen

Eignungskriterien:

Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Firmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen, ein Angebot in Schweizer Franken (CHF) zu unterbreiten.

Geforderte Nachweise:

Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkungen oder Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf die Offerte eingegangen.

EK01 Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können.
Auszug aus dem Betreibungsregister nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt der Aufforderung durch den Auftraggeber. Bei Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes.
Hinweis: Die Vergabestelle überprüft elektronisch den Auszug aus dem Zentralen Firmenindex (www.zefix.ch).
Bei Anbietern aus dem Ausland Auszug aus dem Handelsregister oder eine vergleichbare, amtliche Urkunde des Auslandes.
Diese Eignungsnachweise sind erst auf Aufforderung, nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen.

EK02 a) Einhaltung von Verfahrensgrundsätzen
Der Anbieter bestätigt, dass er selber sowie die von ihm beigezogenen Dritten (Subunternehmer und Unterlieferanten) die Verfahrensgrundsätze gemäss Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB einhalten.
b) Zusätzlicher Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann
Anbieter mit mehr als 50 Mitarbeitenden und deren Subunternehmen erster Stufe mit jeweils mehr als 50 Mitarbeitenden müssen zusätzlich zum Selbstdeklarationsblatt nachweisen, wie die Lohnpraxis überprüft wurde.

EK03 Erfahrung Entwicklung und Pflege Software
Der Anbieter verfügt über genügend Erfahrung in Projekten, die mit dem vorliegenden Auftrag hinsichtlich Umfang und Komplexität vergleichbar sind. Er weist diese Erfahrung anhand von 2 Referenzen in Softwareentwicklung und Pflege aus den letzten 5 Jahren vor dem Zeitpunkt der Eingabefrist für die Offerteingabe nach.

EK04 Erfahrung Hosting
Der Anbieter verfügt über genügend Erfahrung in Projekten, die mit dem vorliegenden Auftrag hinsichtlich Umfang und Komplexität vergleichbar sind. Er weist diese Erfahrung anhand von 2 Referenzen in Hosting aus den letzten 5 Jahren vor dem Zeitpunkt der Eingabefrist für die Offerteingabe nach.
Referenzauskünfte über vom Anbieter für den Bund realisierte Projekte werden nur zugelassen, wenn die aufgeführten Referenzpersonen jeweils schriftlich (falls per E-Mail, Kopie beilegen) ihre Zustimmung zur Auskunftserteilung gegeben haben. Diese schriftliche Zustimmung solcher Referenzpersonen der Bundesverwaltung muss bereits mit der Offerteingabe eingereicht werden.

EK05 Personelle Ressourcen
Der Anbieter verfügt über die nötigen personellen Ressourcen, um den Auftrag wie im Pflichtenheft umschrieben, erfüllen zu können.
Sie müssen vor dem Zeitpunkt der Eingabefrist für die Offerteingabe in ungekündigtem Arbeitsverhältnis zum Anbieter stehen. Angebote unter Personalverleihbedingungen werden ausgeschlossen.
Von den für den Auftrag vorgesehenen Personen werden eine hohe Verfügbarkeit, Flexibilität sowie Kontinuität während der ganzen Dauer des Auftrags verlangt, um eine Kontinuität des spezifischen Wissens und der Kompetenzen zu gewährleisten. Zur Abwicklung des Vertrags erwartet der Auftraggeber, dass die Leistungen von den in der Offerte angebotenen Personen persönlich erbracht werden.

EK06 Projektleiter
Der Anbieter verfügt über eine Projektleiterin / einen Projektleiter und einen Stellvertreter, um den Auftrag wie in der Ausschreibung und den dazugehörigen Unterlagen umschrieben wie verlangt erfüllen zu können.

EK07 UX-Verantwortlicher
Der Anbieter verfügt über eine UX-Verantwortliche / einen UX-Verantwortlichen und einen Stellvertreter, um den Auftrag wie in der Ausschreibung und den dazugehörigen Unterlagen umschrieben wie verlangt erfüllen zu können.

EK08 Software-Entwickler
Der Anbieter verfügt über mindestens zwei Software-Entwicklerinnen / -entwickler, um den Auftrag wie in der Ausschreibung und den dazugehörigen Unterlagen umschrieben wie verlangt erfüllen zu können.

EK09 Betriebsverantwortlicher Hosting
Der Anbieter verfügt über eine Betriebsverantwortliche / einen Betriebsverantwortlichen und einen Stellvertreter Hosting, um den Auftrag wie in der Ausschreibung und den dazugehörigen Unterlagen umschrieben wie verlangt erfüllen zu können.

EK10 Ansprechpartner
Der Anbieter verfügt über eine Ansprechpartnerin / einen Ansprechpartner (SPOC), welcher bei der Eskalation von Problemen des Auftrags zuständig ist und den Entscheid herbeiführen kann.

EK11 Sprachkenntnisse der Schlüsselpersonen
Der Anbieter ist bereit und fähig, die verlangten Schlüsselpersonen und deren Stellvertreter (Projektleiter (vgl. EK6), UX-Verantwortlicher (vgl. EK7), Vertreter aus dem Entwicklungsteam (vgl. EK8); Betriebsverantwortlicher Hosting (vgl. EK9) und SPOC (vgl. EK10)) einzusetzen, die in deutscher Sprache (mündlich und schriftlich) kommunizieren und die Projektergebnisse und Dokumentationen in deutscher Sprache erstellen und abliefern können.

EK12 Personensicherheitsprüfung
Der Anbieter ist bereit, auf erstes Verlangen der Auftraggeberin die zum Einsatz vorgesehenen Personen namentlich bekannt zu geben und nach Abschluss des Beschaffungsvertrages einer Personensicherheitsprüfung gemäss der Verordnung über die Personensicherheitsprüfungen (PSPV, SR 120.4) zu unterziehen. Nähere Informationen sind unter www.aios.ch zu finden.

EK13 Ersatz von Mitarbeitenden
Der Anbieter ist bereit, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen:
Die Leistung und der Einsatz der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Personen werden durch den Auftraggeber beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft und Anhängen festgestellt, hat der Anbieter diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob der Anbieter verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt.
Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie negative Personensicherheitsprüfung des Bundes, Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Auftragnehmers gilt dabei nicht als wichtiger Grund.

EK14 Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB) für
- Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware, Ausgabe Oktober 2010
- Beschaffung und Pflege von Standardsoftware, Ausgabe Oktober 2010
- Informatikdienstleistungen, Ausgabe Oktober 2010

EK15 Akzeptanz des Vertragsentwurfs
Der Anbieter ist bereit, den Vertragsentwurf in Anhang 04 des Pflichtenhefts vorbehaltlos zu akzeptieren.

EK16 Qualitätsmanagementsystem
Nachweis, dass der Anbieter über ein eingeführtes und regelmässig überprüftes internes Qualitätsmanagementsystem oder über ein Qualitätsmanagementsystem wie z.B. dem Standard ISO 25010 oder gleichwertig für Softwareentwicklung verfügt.

EK17 Spesen
Der Anbieter akzeptiert, dass für die Dauer des Auftrages keine Spesen ausbezahlt werden.

EK18 Leistungserbringung vor Ort
Die im Projekt gegebenenfalls vor Ort zum Einsatz gelangenden Personen (Spezifikationsteam: Projektleiter, UX-Verantwortlicher, Vertreter aus dem Entwicklungsteam z.B. für Projektsitzungen) des Anbieters sind bereit, den Raum Bern für vor Ort zu erbringende Leistungen als Arbeitsort zu akzeptieren.

EK19 Auftragssprache
Der Anbieter akzeptiert, dass die Auftragssprache Deutsch ist und somit Sitzungen, Schulungen, Dokumentationen, Korrespondenz etc. an den Auftraggeber in deutscher Sprache erfolgen.

EK20 Zeitfenster Präsentationstermine
Die Präsentation der Angebote wird nur mit denjenigen Anbietern durchgeführt, welche die Eignungskriterien und die Technische Spezifikation erfüllen und nach der Bewertung der Zuschlagskriterien 1-3 noch für den Zuschlag in Frage kommen.
Der Anbieter bestätigt, dass er auf Verlangen eine Präsentation gemäss Präsentationsraster des Pflichtenhefts Kapitel 6.1 durchführen und die geplanten Termine / Zeitfenster für eine Präsentation reservieren wird.

EK21 Betriebsaudits
Der Auftraggeber kann überprüfen, ob die Betriebsleistungen beim Anbieter gemäss den technischen und organisatorischen Sicherheitsvorgaben des Bundes (insbesondere die Verordnung über den Schutz von Informationen des Bundes, SR 510.411, das Datenschutzgesetz, SR 235.1 und dessen Verordnung DSGV) erbracht werden. Dazu hat er die Möglichkeit auf eigene Kosten externe Audits in Auftrag zu geben.
Der Anbieter erklärt sich bereit bei Bedarf der Vergabestelle und auf entsprechend erstes Verlangen entsprechende Betriebsaudits zu akzeptieren, wie verlangt durchzuführen und insbesondere den Zutritt in seine Räumlichkeiten und Zugriff auf seine Daten zu gewähren, solange dieselben im Zusammenhang mit der verlangten Leistungserbringung stehen.
Sollten die Ergebnisse der Betriebsaudits negativ ausfallen, gelten die entsprechenden Folgen aus dem Vertragsentwurf (vgl. dazu Bestimmungen in 22.17).

EK22 Usability-Review
Der Anbieter akzeptiert, dass der Auftraggeber zur Verifizierung des AX-/UX-Konzepts, inkl. dazugehöriger Spezifikation und Prototyp, ein Usability-Review basierend auf gängigen UX-Standards wie ISO 9241:171, ISO 9241:210 und UX-Best-Practices durchführen kann. Der Auftraggeber erbringt diese Leistung selbst oder zieht eine passende, unabhängige und professionelle Partnerin bei.
Der Anbieter akzeptiert, dass nach einem allfälligen Review die Erkenntnisse, respektive der Bericht des Reviews mit festgestellten Mängeln, Vorschlägen zu Verbesserungsmassnahmen und deren Priorisierung zwischen dem Anbieter und dem Auftraggeber besprochen, wo vertraglich verlangt umgesetzt werden und in die weitere Entwicklung einfliessen müssen.

Zusätzliche Informationen

Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören:

keine

Geschäftsbedingungen:

Geschäftsabwicklung gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes für:
- Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware (Ausgabe Oktober 2010)
- die Beschaffung und Pflege von Standardsoftware (Ausgabe Oktober 2010)
- Informatikdienstleistungen (Ausgabe Oktober 2010)
Abrufbar unter www.bbl.admin.ch – Rubrik Dokumentation – AGB

Nachverhandlungen:

Bleiben vorbehalten. Die Vergabestelle führt keine Preisverhandlungsrunden durch. Nur falls besondere Umstände wie die Klärung oder Konkretisierung der Anforderungen es erfordern und die Vergabestelle mit der Einladung zu allfälligen Verhandlungen es ausnahmsweise ausdrücklich zulässt, erhalten die Anbieter Gelegenheit die Preise anzupassen.

Grundsätzliche Anforderungen:

Der Auftraggeber vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbietende, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer/innen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
Wird die Leistung im Ausland erbracht, so hat der/die Anbietende zumindest die Einhaltung der Kernübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation nach Anhang 2a VöB zu gewährleisten.
Das Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes (BKB) „Selbstdeklaration der Anbieterin bzw. des Anbieters betreffend die Einhaltung von sozialen Mindestvorschriften“ ist unterzeichnet dem Angebot beizulegen.

Sonstige Angaben:

Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite.

Durch Zuschlag berücksichtigte Anbieter verpflichten sich, ihre Preise im Fall von marktgängigen Preissenkungen während der Beschaffungsdauer entsprechend anzupassen. Massgebend für die Beurteilung einer allfälligen Preissenkung ist der Zeitpunkt der Teillieferung und/oder kompletter Lieferung. Eine erneute Ausschreibung bleibt vorbehalten, falls das berücksichtigte Angebot im Lauf der Zeit nicht mehr das wirtschaftlich günstigste ist.

Der Auftraggeber behält sich vor, zugeschlagene Leistungen auch zugunsten weiterer Bedarfsstellen innerhalb der Bundesverwaltung erbringen zu lassen sowie, die als Optionen definierten Leistungen ganz, teilweise oder gar nicht zu beziehen.

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.


Kontakt

Bundesamt für Landestopografie swisstopo
Fellerstrasse 21
3003 Bern
E-Mail-Adresse:  
beschaffung.wto@bbl.admin.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1055669 (19005) 570 Entwicklung und Betrieb swisstopo-App