Zuschlag 1055329: Premium ESP Ausserholligen - Richtplanrevision
Publiziert am: 29. Januar 2019
Präsidialdirektion, Stadtplanungsamt
Sachverhalt: Entscheid: Begründung:
Die Revision des Richtplans des Premiums ESP Ausserholligen erreicht den Schwellenwert des offenen/selektiven Verfahrens. Unter den Voraussetzungen von Art. 7 der Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen vom 16. Oktober 2002 (ÖBV) können Aufträge jedoch im freihändigen Verfahren vergeben werden, auch wenn mindestens die Schwellenwerte des Einladungsverfahren erreicht werden.
Die Revision des Richtplans des Premiums ESP Ausserholligen wird nach Art. 7 Abs. 3 Lit. f und g der Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen der ARGE: synergo Mobilität - Politik - Raum GmbH, Zürich und Urban Catalyst studio, Prof. Klaus Overmeyer, Berlin, freihändig zugeschlagen.
Für die Revision des Richtplans des Premium ESP Ausserholligen wurde für eine externe Unterstützung der Gesamtprojektleitung im Jahr 2015 ein Einladungsverfahren durchgeführt. In der Ausschreibung für die erste von drei Projektphasen war optional vorgesehen, dass das beauftragte Büro auch in den Folgephasen 2 und 3 berücksichtigt wird. Phase 1 wurde im Sommer 2016 planmässig abgeschlossen. Der Umfang der Projektarbeiten wurde als Resultat dieser Phase jedoch erheblich vergrössert. Phase 2 wird voraussichtlich im Februar 2019 abgeschlossen. Sie wurde, wie in der Erstausschreibung von 2015 vorgesehen, ebenfalls von der Arge Synergo & Urban Catalyst und innerhalb der Schwellenwerte des Einladungsverfahrens begleitet. Damit die Kontinuität der Dienstleistung gewährleistet wird, soll die ab 2019 anstehende dritte und letzte Phase dem Zuschlagsempfänger aus dem Einladungsverfahren in Auftrag gegeben werden.
Auftraggeber: | Gemeinde/Stadt |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Vergabe: | freihändig |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
25.01.2019
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Die Verfügung über die Absicht der freihändigen Vergabe kann innert 10 Tagen nach der ersten Publikation mittels Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, angefochten werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen. Sie muss einen Antrag, die Angaben von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten; greifbare Beweise sind beizulegen.
Fachstelle Beschaffungswesen
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Bundesgasse 33
3011 Bern
E-Mail-Adresse:
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